Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/119: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Formular III.'''
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|width=400px | ||Pflegeort:|| ... ... ... ... ... ... ...
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|colspan=3 |<center>'''{{Sperrschrift |Das Kind ist:}}'''</center>
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|'''in Pflege gegeben von seinen noch<br />lebenden Eltern - oder einem noch<br />lebenden Elterntheil (Vater, Mutter?)'''<br />und zwar ist dasselbe:<br />{{NE}}ein ortsangehöriges<br />{{NE}}ein ortsfremdes, aber inländisches<br />{{NE}}ein ortsfremdes, ausländisches<br />{{NE}}ein eheliches<br />{{NE}}ein uneheliches.<br />Die Inpflegegebung ist genehmigt<br />durch die Ortspolizeibehörde zu ... ... ... ... ...<br />laut Verfügung vom ... ... ... ... ... ... ...<br />Weil die Eltern im Auslande woh-<br />nen, ist eine solche Genehmigung<br />nicht beigebracht worden.||valign="top" |<center>'''ein Waisenkind,'''</center>und zwar ist dasselbe in Pflege<br />gegeben durch den Vormund<br />(auf Kosten der Vormundschaft<br />oder der Angehörigen)<br />auf Kosten der Landes-Waisen-<br />anstalt<br />das Kind ist <br />{{NE}}ein ortsangehöriges<br />{{NE}}ein ortsfremdes<br />{{NE}}ein eheliches<br />{{NE}}ein uneheliches.||valign="top" |<center>'''im Wege der öffentlichen Armen-<br />pflege in Pflege gegeben,'''</center>und zwar ist dasselbe<br /> {{NE}}ein ortsangehöriges<br />{{NE}}ein ortsfremdes<br />{{NE}}ein eheliches<br />{{NE}}ein uneheliches.
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|colspan=3 |<center>'''Die auf das Kind zutreffenden Verhältnisse sind durch Unterstreichen in obigen Sätzen ersichtlich zu machen.'''</center>
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|rowspan=2 |<center>Or<br />d.<br />-N<br />r.</center>||rowspan=2 |<center>Vor- und Zuname der<br />Pflegeeltern.</center>||rowspan=2 |<center>Wohnung<br />(Straße, Nr.)<br />derselben.</center>||rowspan=2 |<center>Betrag<br />des Pflegegeldes.</center>||rowspan=2 |<center>Zeit des<br />Eintritts in<br />diese Pflege.</center>||colspan=2 |<center>Die Pflege wurde be-<br />endigt durch:</center>
|-
|<center>Wegzug.</center>||<center>Tod.</center>
|-
|<center>1.</center>||<br /><br />|| || || || ||
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|<center>2.</center>||<br /><br />|| || || || ||
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|<center>3.</center>||<br /><br />|| || || || ||
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Aktuelle Version vom 14. März 2015, 18:02 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Formular III.

Pflegeort: ... ... ... ... ... ... ...
Kreis: ... ... ... ... ... ... ... ...
Ueberwachungsbogen.
Betreffend: Das Pflegekind: (Vor- und Zuname)
geboren zu ... ... ... ... ... Kreis ... ... ... ... ... am ... ... ten ... ... ... ... 18 ... ...
Name und Wohnort des Vaters ... ... ... ... ... ... ... ...
Name und Wohnort der Mutter ... ... ... ... ... ... ... ...
Das Kind ist:
in Pflege gegeben von seinen noch
lebenden Eltern - oder einem noch
lebenden Elterntheil (Vater, Mutter?)

und zwar ist dasselbe:
      ein ortsangehöriges
      ein ortsfremdes, aber inländisches
      ein ortsfremdes, ausländisches
      ein eheliches
      ein uneheliches.
Die Inpflegegebung ist genehmigt
durch die Ortspolizeibehörde zu ... ... ... ... ...
laut Verfügung vom ... ... ... ... ... ... ...
Weil die Eltern im Auslande woh-
nen, ist eine solche Genehmigung
nicht beigebracht worden.
ein Waisenkind,
und zwar ist dasselbe in Pflege
gegeben durch den Vormund
(auf Kosten der Vormundschaft
oder der Angehörigen)
auf Kosten der Landes-Waisen-
anstalt
das Kind ist
      ein ortsangehöriges
      ein ortsfremdes
      ein eheliches
      ein uneheliches.
im Wege der öffentlichen Armen-
pflege in Pflege gegeben,
und zwar ist dasselbe
      ein ortsangehöriges
      ein ortsfremdes
      ein eheliches
      ein uneheliches.
Die auf das Kind zutreffenden Verhältnisse sind durch Unterstreichen in obigen Sätzen ersichtlich zu machen.
Or
d.
-N
r.
Vor- und Zuname der
Pflegeeltern.
Wohnung
(Straße, Nr.)
derselben.
Betrag
des Pflegegeldes.
Zeit des
Eintritts in
diese Pflege.
Die Pflege wurde be-
endigt durch:
Wegzug.
Tod.
1.


2.


3.