Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Januar 2015, 17:10 Uhr
Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, Bur- bzw. Bauersprache bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,
- Bedeutung
- Unter dem Vorsitz des Gerichtsgrafen tagendes Hochgericht
- Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"
- Verfahren
- zu 1: Ein aus dem Grafengericht entwickeltes Botding für Freie und später auch für die Kolonisten ("Buers")
- zu 2: Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.
- Gerichtsstätte
- Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.
- Emsdetten: in den Bauerschaften das Burgericht
- Zuständigkeiten
- zu 2: Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
- zu 2:Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- zu 2:Ortspolizeilicher Streit (Pfändung)
- zu 2:Einquartierungsbeschwerden [1]
- Berufungsinstanz
- lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
- Lemgo: das Ratsgericht, „consules" genannt, war Berufungsinstanz für das „Burgericht".
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Städtebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser