Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Angerburg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Einleitung ===
=== Einleitung ===
Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis Lötzen 15 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst<br>und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref><br>
Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis Angerburg 15 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst<br>und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref><br>


===Standesamt [[Borkenwalde (Landkreis Angerburg)|Borkenwalde (Regulowken)]]===
===Standesamt [[Borkenwalde (Landkreis Angerburg)|Borkenwalde (Regulowken)]]===

Version vom 13. Januar 2015, 14:13 Uhr

Standesamt Samrodt
Standesämter im Landkreis Angerburg

Einleitung

Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.
Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.
Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichte) übergeben.
Ursprünglich hatte der Kreis Angerburg 15 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst
und in andere Standesämter überführt.[1] [2]

Standesamt Borkenwalde (Regulowken)

Das Standesamt Borkenwalde (Regulowken) bestand von 1874 bis 1945. {{#dpl:

| category = Ort im Standesamt Borkenwalde
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| format = *Zum Standesamt Borkenwalde (Regulowken) gehörten folgende Orte:\n,%PAGE%, - ,\n 

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Standesamt I
in Berlin
[3]
Staatsarchiv
Allenstein
Staatsarchiv Elbing Standesamt vor Ort LDS Anmerkungen
Geburten 1874-1938
Heiraten 1874-1887
1906
---
Sterbefälle 1894, 1902 ---
Anmerkungen ---

Fußnoten

  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
  2. Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
  3. Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992,S.165