Domkapitel: Unterschied zwischen den Versionen

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==Domkapitel==
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== Der Begriff ==
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===Domkapitel in einem [[Fürstbistum]] im [[HRR]]===
Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.
Das '''Domkapitel''' in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der [[Domherr|Domherren]] (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der [[Bischofswahl]] versehen war. Es war [[Landesherr]] in den Zeiten der [[Sedisvakanz]] und erster [[Landstand]].


Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel und dem Hochfürstlich Hofstaat zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.
Allein von daher gab zwischen dem '''Domkapitel''' und dem "Hochfürstlichen [[Hofstaat]]" zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des '''Domkapitel'''s übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.


=== Domkapitel nach der Reformation ===
In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst<ref>{{Wikipedia-Link|sect=Reformation}}</ref>
=== Domkapitel als Fonds und Stiftung ===
In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt<ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref>.
== Einzelne Definitionen ==
==[[GOV]]-Objekttyp==
Im GOV wird der Herrschaftsbereich des Domkapitels dargestellt - also welche Orte und/oder Verwaltungsstrukturen zu einem Kapitel gehörten bzw. gehören.
82 - Domkapitel (Herrschaft) - <br />
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
  ist (auf deu) Domkapitel (Herrschaft),
===Eigenschaften===
===Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen===
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===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
  TEXT: Besonderheiten :TEXT
===Ähnliche Objekttypen===
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Kirchenorganisation]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]

Aktuelle Version vom 30. Dezember 2014, 13:07 Uhr

Nuvola-gnome-devel.svg Dieser Artikel ist noch in Bearbeitung. Wer sich an der Beschreibung der GOV-Objekttypen beteiligen möchte, kann sich im GOV-Projektbereich und auf der projektbegleitenden Mailingliste informieren.


Projekt GOV
hier: Domkapitel

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Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Domkapitel in einem Fürstbistum im HRR

Das Domkapitel in einem Fürstbistum war eine geistliche Korporation, welche aus der Gesamtheit der Domherren (=Clerus primarus) bestand, die mit dem Recht der Bischofswahl versehen war. Es war Landesherr in den Zeiten der Sedisvakanz und erster Landstand.

Allein von daher gab zwischen dem Domkapitel und dem "Hochfürstlichen Hofstaat" zahlreiche personelle Verflechtungen und Mitglieder des Domkapitels übten auch gleichzeitig Regierungsämter im Hofstaat aus.

Domkapitel nach der Reformation

In lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen und wurde eine weltliche Herrschaft. Viele lutherische Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst[1]

Domkapitel als Fonds und Stiftung

In Preußen und Sachsen führten die Bezeichnung auch einige aus dem alten Domkapitel übrig gebliebene Dotationsfonds für Staatsmänner und Feldherren; sie wurden 1930 in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt[2].

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

Im GOV wird der Herrschaftsbereich des Domkapitels dargestellt - also welche Orte und/oder Verwaltungsstrukturen zu einem Kapitel gehörten bzw. gehören.

82 - Domkapitel (Herrschaft) -
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Domkapitel (Herrschaft),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

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 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
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Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

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Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Abschnitt Reformation im Artikel Domkapitel. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.