Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/439: Unterschied zwischen den Versionen

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|valign="top" |1)|| Wohlthätiges Vermächtniß{{Druckfehler | Vermächniß}}. - 2) Communal- Steuer Ausschlag. - 3) Die Versetzung der Hoheits Regierungs-Geschäfte im Solms Braunfelsischen und Solms Lichischen Standesbezirk betr. - 4) Bestätigung eines Legats. - 5) Sterbfälle Großherzogl. Diener oder Pensionairs.
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<center>{{Sperrschrift |Wohlthätiges Vermächtniß.}}</center>
{{NE}}Der vormals im Großherzoglichen Leibgarde-Regiment gestandene, gesetzlich für todt geachtete Leibgardist Philipp Mitsch von Unterhambach, Amts Heppenheim, hat dem katholischen Kapellenfonds zu besagtem Unterhambach 100 fl. von seinem zurückgelassenen Vermögen vermacht.<br />
{{NE}}Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dieses Vermächtniß landesherrlich gnädigst bestätigt, und den Kapellenfonds zu Unterhambach zur Annahme dieses Vermächtnisses und zu dessen Verwendung nach der Absicht des Gebers ermächtigt. {{NE}}Darmstadt den 23. August 1820.
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<center>{{Sperrschrift |Die im Amt Dreyeich für das Jahr 1820 aufzubringende Communal-Bedürfnisse betr.}}</center>
{{NE}}Nachträglich zu der Bekanntmachung vom 11ten August d. J. im Regierungsblatt No. 45. macht die unterzeichnete oberste Staats-Behörde, im Einverständnis mit dahiesiger Regierung und nach Vernehmung der betreffenden Ortsvorstände nachstehende Tabelle über die in dem Amt Dreyeich für das Jahr 1820 auszuschlagende Gemeinde-Bedürfnisse den einschlägigen Behörden zur Nachachtung und den Steuerpflichtigen zur Bemessung, mit dem Bemerken bekannt, daß die repartirte Umlagen in vier Terminen und zwar am 1en October, 15ten October, 1ten November und 1ten December dieses Jahrs jedesmal zu einer Quart erhoben werden sollen. {{NE}}Darmstadt den 1ten September 1820.
<center>'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. Wernher.}}</center>
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2014, 21:50 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 48.
Darmstadt den 20. September 1820.



1) Wohlthätiges Vermächtniß[GWR 1]. - 2) Communal- Steuer Ausschlag. - 3) Die Versetzung der Hoheits Regierungs-Geschäfte im Solms Braunfelsischen und Solms Lichischen Standesbezirk betr. - 4) Bestätigung eines Legats. - 5) Sterbfälle Großherzogl. Diener oder Pensionairs.



Wohlthätiges Vermächtniß.

      Der vormals im Großherzoglichen Leibgarde-Regiment gestandene, gesetzlich für todt geachtete Leibgardist Philipp Mitsch von Unterhambach, Amts Heppenheim, hat dem katholischen Kapellenfonds zu besagtem Unterhambach 100 fl. von seinem zurückgelassenen Vermögen vermacht.
      Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dieses Vermächtniß landesherrlich gnädigst bestätigt, und den Kapellenfonds zu Unterhambach zur Annahme dieses Vermächtnisses und zu dessen Verwendung nach der Absicht des Gebers ermächtigt.       Darmstadt den 23. August 1820.

Aus höchstem Special-Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Wernher.
Stumpff.



Die im Amt Dreyeich für das Jahr 1820 aufzubringende Communal-Bedürfnisse betr.

      Nachträglich zu der Bekanntmachung vom 11ten August d. J. im Regierungsblatt No. 45. macht die unterzeichnete oberste Staats-Behörde, im Einverständnis mit dahiesiger Regierung und nach Vernehmung der betreffenden Ortsvorstände nachstehende Tabelle über die in dem Amt Dreyeich für das Jahr 1820 auszuschlagende Gemeinde-Bedürfnisse den einschlägigen Behörden zur Nachachtung und den Steuerpflichtigen zur Bemessung, mit dem Bemerken bekannt, daß die repartirte Umlagen in vier Terminen und zwar am 1en October, 15ten October, 1ten November und 1ten December dieses Jahrs jedesmal zu einer Quart erhoben werden sollen.       Darmstadt den 1ten September 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Wernher.
Hoppé.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Vermächniß