Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/353: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>{{Sperrschrift |Bestätigung des Vermächtnisses vom verstorbenen Priester Heinrich Anton Müller zu Mainz zum Besten des dasigen Seminars.}}</center>
{{NE}}Der in Mainz verstorbene Priester Heinrich Anton Müller hat durch Testament sein in dortiger Stadt gelegenes Wohnhaus mit Hof und Garten, nebst seinen lateinischen Büchern, dem dasigen bischöflichen Seminar mit der Verbindlichkeit hinterlassen, daß letzteres für ihn einen zweiten Leichen-Gottesdienst, und jährlich für ihn und die gleichfalls verstorbene Marie Rose ein stilles Jahrgedächtniß jedesmal am 14ten Jänner halte, auch einen Freiplatz in dem Seminar für einen tauglichen, als Priester anzustellenden Alumnen aus der Mainzer Diocese und zwar vorzugsweise aus seiner Familie errichte.<br />
{{NE}}Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben diese wohlmeinende Stiftung landesherrlich zu bestätigen, und zu deren Annahme das Seminar zu ermächtigen gnädigst geruht.<br />
{{NE}}Darmstadt den 13ten Juli 1820.
<center>'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. von Wreden.}}</center>
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<center>{{Sperrschrift |Bestätigung einer Stiftung zweier Jahrgedächtnisse in der Kirche zu Herrnsheim.}}</center>
{{NE}}Der Herzog von Dalberg hat der Kirche zu Herrnsheim ein Kapital von 400 fl. unter der Bedingung geschenkt, daß dafür in besagter Kirche jährlich sowohl für seinen verstorbenen Vater als gleichfalls verstorbene Mutter ein Jahrgedächtniß gehalten werde.<br />
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. von Wreden.}}</center>
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<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |Die provisorische Verwaltung des Patrimonial-Gerichts Großenbuseck betr.}}</center>
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Aktuelle Version vom 28. November 2014, 04:56 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Bestätigung des Vermächtnisses vom verstorbenen Priester Heinrich Anton Müller zu Mainz zum Besten des dasigen Seminars.

      Der in Mainz verstorbene Priester Heinrich Anton Müller hat durch Testament sein in dortiger Stadt gelegenes Wohnhaus mit Hof und Garten, nebst seinen lateinischen Büchern, dem dasigen bischöflichen Seminar mit der Verbindlichkeit hinterlassen, daß letzteres für ihn einen zweiten Leichen-Gottesdienst, und jährlich für ihn und die gleichfalls verstorbene Marie Rose ein stilles Jahrgedächtniß jedesmal am 14ten Jänner halte, auch einen Freiplatz in dem Seminar für einen tauglichen, als Priester anzustellenden Alumnen aus der Mainzer Diocese und zwar vorzugsweise aus seiner Familie errichte.
      Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben diese wohlmeinende Stiftung landesherrlich zu bestätigen, und zu deren Annahme das Seminar zu ermächtigen gnädigst geruht.
      Darmstadt den 13ten Juli 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden.
Stumpff.



Bestätigung einer Stiftung zweier Jahrgedächtnisse in der Kirche zu Herrnsheim.

      Der Herzog von Dalberg hat der Kirche zu Herrnsheim ein Kapital von 400 fl. unter der Bedingung geschenkt, daß dafür in besagter Kirche jährlich sowohl für seinen verstorbenen Vater als gleichfalls verstorbene Mutter ein Jahrgedächtniß gehalten werde.
      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben den Kirchenvorstand zur Annahme dieser - das kindliche Dankgefühl des Gebers ehrenden - Schenkung für besagte Kirche zu ermächtigen und diese Stiftung landesherrlich zu bestätigen gnädigst geruht.      Darmstadt den 13. Juli 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden.
Stumpff.



Die provisorische Verwaltung des Patrimonial-Gerichts Großenbuseck betr.

      Der Großherzogliche Justizamtmann Reiz zu Großenbuseck ist den 22ten dieses Monats mit Tod abgegangen und die provisorische Verwaltung der erledigten Beamtenstelle ist dem Großherzoglichen Land-Justizbeamten, Hofrath Follenius dahier übertragen worden, wovon wir diejenigen Behörden, welche mit dem erledigten Patrimonialgericht in Geschäfts-Berührung stehen , in Kenntniß setzen.      Gießen den 24ten Juni 1820.

Großherzoglich Hessische Regierung daselbst.
Freiherr von Stein.
vt. F. v. Stein.