Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/335: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt den 26. Juli 1820.
Uebersicht
der
nach den - den Exigenz-Etats der Gemeinden der Provinz Oberhessen angefügten Berechnungen, zu Bestreitung der Communal-Ausgaben pro 1820 einschließlich der Landes-Kriegs-Commissariats-Gelder für`s 2te halbe Jahr 1820 auszuschlagenden Beiträge.
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<center>Darmstadt den 26. Juli 1820.</center> | |||
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Wir sind von der obersten Staatsbehörde ermächtigt, nachstehend bekannt zu machen eine<br /> | |||
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<center>{{Sperrschrift |Bemerkung:}}</center> | |||
{{NE}}Da die Gemeinden der Forst- und Gräflich Isenburgischen Standesherrschaften, so wie Vilbel, Obererlenbach, Niederursel, Gräflich Elzischer Antheil an Burggräfenrod etc. erst im Juli 1816 mit dem Großherzogthum Hessen vereiniget worden sind; so werden solchen keine Beiträge zur Tilgung der vor diesem Zeitpunkt contrahirten Landes-Kriegs-Commissariats-Schulden angesetzt. |
Aktuelle Version vom 26. November 2014, 20:57 Uhr
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Regierungsblatt.
Wir sind von der obersten Staatsbehörde ermächtigt, nachstehend bekannt zu machen eine
der
nach den - den Exigenz-Etats der Gemeinden der Provinz Oberhessen angefügten Berechnungen, zu Bestreitung der Communal-Ausgaben pro 1820 einschließlich der Landes-Kriegs-Commissariats-Gelder für`s 2te halbe Jahr 1820 auszuschlagenden Beiträge.
Da die Gemeinden der Forst- und Gräflich Isenburgischen Standesherrschaften, so wie Vilbel, Obererlenbach, Niederursel, Gräflich Elzischer Antheil an Burggräfenrod etc. erst im Juli 1816 mit dem Großherzogthum Hessen vereiniget worden sind; so werden solchen keine Beiträge zur Tilgung der vor diesem Zeitpunkt contrahirten Landes-Kriegs-Commissariats-Schulden angesetzt.