Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/304: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. November 2014, 14:54 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Einnahme.
Soll eingehen
Ist eingegangen
fl.











kr.
Vom Steuereinnehmer . . . . . . . .
zu . . . . . . . . .
fl
kr.
Rückstand vom vorigen Jahr lt. vorjährigen Manuals
pag.
Darauf hat derselbe geliefert: