Amtsblatt 1836 No.24 Verord.146: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''3.6.1836, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.24, Verordnung No.146
* '''3.6.1836, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.24, Verordnung No.146
:''Papierfabrik Ober Pülz 342/5 I''
:''Papierfabrike Ober Pülz 342/5 I''
: Der von dem Dorfe Pülz, Kreises Rastenburg, abgebauten, früher Papier-Fabrik Pülz, benannten Besitzung des Gutsbesitzer Dannappel ist der Name Fischbach<br> beigelegt worden. In den Kommunal-Verhältnissen ist hiedurch nichts geändert. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1836,No.24,Verordnung Nr.146, S.138 {{MDZ|bsb10694852|538}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
: Daß auf den Antrag des Mühlenbesitzers Stechern seiner im Dorfe Pülz, Kreises Rastenburg, belegenen Papierfabrike, zum Unterschiede de daselbst vorhandenen Papierfabrike des Mühlenbesitzers Tiburtius, der Name Ober Pülz beigelegt worden ist, daß jedoch dadurch eine sonstige Veränderung der statistischen, kommunellen  und polizeilichen Verhältnisse damit nicht verbunden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1836">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1836,No.24,Verordnung Nr.146, S.138 {{MDZ|bsb10694852|538}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Version vom 19. Oktober 2014, 16:13 Uhr

  • 3.6.1836, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.24, Verordnung No.146
Papierfabrike Ober Pülz 342/5 I
Daß auf den Antrag des Mühlenbesitzers Stechern seiner im Dorfe Pülz, Kreises Rastenburg, belegenen Papierfabrike, zum Unterschiede de daselbst vorhandenen Papierfabrike des Mühlenbesitzers Tiburtius, der Name Ober Pülz beigelegt worden ist, daß jedoch dadurch eine sonstige Veränderung der statistischen, kommunellen und polizeilichen Verhältnisse damit nicht verbunden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1836,No.24,Verordnung Nr.146, S.138 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums