Amtsblatt 1836 No.24 Verord.146
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1836,No.24,Verordnung Nr.146, S.138 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 3.6.1836, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.24, Verordnung No.146
- Papierfabrike Ober Pülz 342/5 I
- Daß auf den Antrag des Mühlenbesitzers Stechern seiner im Dorfe Pülz, Kreises Rastenburg, belegenen Papierfabrike, zum Unterschiede de daselbst vorhandenen
Papierfabrike des Mühlenbesitzers Tiburtius, der Name Ober Pülz beigelegt worden ist, daß jedoch dadurch eine sonstige Veränderung der statistischen, kommunellen
und polizeilichen Verhältnisse damit nicht verbunden ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]
Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Königsberg