Amtsblatt 1866 No.50 Verord.628: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''22.10.1866, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
* '''29.11.1866, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
:''Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorge-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.''
:''Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorgs-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.''
:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Pr. Holland, welcher das hohe Königl. Ministerium der der geistl. Angelegenheiten unter<br>dem 13ten Mai 1861 die staatliche Anerkennung mit der Wirkung ertheilt hat, daß der betreffende Geistliche bezüglich der katholischen Einwohner seines Seel-<br>sorgsbezirks die Parochial-Handlungen mit civilrechtlicher Kraft vornehmen könne, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit auch eine Kirche und<br>eine geistliche Wohnung daselbst aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof errichtet worden ist, wird diese Seelsorgs-Station nunmehr zu einer Pfarre<br>mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Pr. Holland erhoben, und darüber folgende Errichtungs- und Circumseriptions-Urkunde ausgefertigt, die demnächst Sr. Majestät<br>dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet werden soll, diesem Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
:Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit<br>auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation<br>nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,<br>welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet<br>werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.  
:: §1. Den Bezirk der kathol. Pfarre in Pr. Holland werden die kathol. Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und ihren Abbauten bilden, welche bisher schon zu<br>bestandenen Seelsorgs-Station laut der mit der König. Regierung zu Königsberg getroffenen Vereinbarung gehörten, nämlich:
:: §1. Die katholischen Einwohner in den benachbarten Ortschaften des Kreises Pr. Holland und ihre Abbauten, welche bisher theils als Gäste zur Pfarrkirche<br>in Bludau eingepfarrt gewesen sind, theils sich zu derselben und anderen benachtbarten katholischen Kirchen gehalten haben:
::: 1. Althoff,  
<center>
:: B. Im Kreise Mohrungen:
::{| width="25%"| width="25%"| width="25%"| width="25%"|
:''Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 {{MDZ|bsb10694882|569}}</ref>
| 1. [[Blumenau (Landkreis Preußisch Holland)|Blumenau]], Dorf zu Neumünsterberg,
| 11.[[Fürstenau (Landkreis Preußisch Holland)|Fürstenau, Vorwerk,]]
| 21.[[Lauck (Landkreis Preußisch Holland)|Lauck]],
| 31.[[Schlobitten (Landkreis Preußisch Holland)|Schlobitten, Gut]],
|-
| 2. [[Borchertsdorf (Landkreis Preußisch Holland)|Borchertsdorf]],
| 12 [[Vorwerk Fürstenwille]],
| 22.[[Gut Lipprode|Lipprode]],
| 32.[[Vorwerk Schlobitten|Schlobitten, Vorwerk]],
|-
| 3. [[Breunken]],
| 13.[[Forsthaus Gardienen|Gardienen]],
| 23.[[Lohberg (Landkreis Preußisch Holland)|Lohberg]],
| 33.[[Schönberg (Landkreis Preußisch Holland)|Schönberg]],
|-
| 4. [[Brünnecksdorff]],
| 14 [[Giebitten]],
| 24.[[Monbrunsdorf]],
| 34.[[Schönfeld bei Mühlhausen|Schönfeld, Vorwerk zu Schlobitten]],
|-
| 5. [[Bunden]],
| 15.[[Greulsberg]],
| 25.[[Mühlhausen (Landkreis Preußisch Holland)|Mühlhausen, Stadt]],
| 35.[[Schönfließ (Landkreis Preußisch Holland)|Schönfließ]],
|-
| 6. [[Karwinden (Landkreis Preußisch Holland)|Carwinden]],
| 16.[[Gut Guhren|Guhren]],
| 26.[[Mühlhausen (Landkreis Preußisch Holland)|Mühlhausen, Mühle]],
| 36.[[Seepothen (Landkreis Preußisch Holland)|Seepothen]],
|-
| 7. [[Gut Davids|Davids]],
| 17.[[Guhrenwalde]],
| 27.[[Neu Münsterberg]],
| 37.[[Suche (Landkreis Preußisch Holland)|Suche]],
|-
| 8. [[Ebersbach (Landkreis Preußisch Holland)|Ebersbach]],
| 18.[[Herrndorf (Landkreis Preußisch Holland)|Herrendorf]],
| 28.[[Vorwerk Muttersegen|Muttersegen]],
| 38.[[Sumpf (Landkreis Preußisch Holland)|Sumpf, Dorf]],
|-
| 9. [[Falkhorst]],
| 19.[[Jonikam]],
| 29.[[Neumark ( Landkreis Preußisch Holland)|Neumark]],
| 39.[[Sumpf (Landkreis Preußisch Holland)|Sumpf, Gut]]
|-
| 10.[[Fürstenau (Landkreis Preußisch Holland)|Fürstenau, Dorf,]],
| 20.[[Hermannswalde (Landkreis Preußisch Holland)|Judendorf]],
| 30.[[Gut Nikolaiken|Nikolaiken]],
|-
|}
</center>
:: werden resp. von den Kirchen, zu welchen sie bisher angewiesen sind, oder sich gehalten haben, abgetrennt  und zu einem eigenen katholischen Pfarrsprengel<br>mit dem Wohnsitze des Pfarrers in der Stadt Mühlhausen vereinigt.
:''Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 {{MDZ|bsb10694882|569}}</ref>
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2014, 08:41 Uhr

  • 29.11.1866, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1866, No.50, Verordnung No.628
Die Erhebung der bisherigen katholischen Seelsorgs-Station zu Mühlhausen zu einer Pfarre betr.
Nachdem die im Jahre 1859 begründete katholische Seelsorgs-Station zu Mühlhausen,Kreies Pr. Holland, sich inzwischen soweit ausgebildet hat, daß nach der Zeit
auch eine Kirche und ein Wohnhaus für den Geistlichen aus milden Gaben erbaut und ein katholischer Kirchhof eingerichtet worden ist, wird diese Seesorgsstation
nunmehr zu einer Pfarre mit dem Wohnsitze des Pfarrers in Mühlhausen erhoben und darüber folgende Errichtungs- und Circumscriptions- Urkunde, nachdem Alle,
welche bei der Sache interessiren, darüber gehört worden sind, ausgefertigt, die demnächst Seiner Majestät dem Könige mit der ehrfurchtsvollen Bitte unterbreitet
werden soll, diesem neuen Pfarrsystem die staatliche Anerkennung huldreichst verleihen zu wollen.
§1. Die katholischen Einwohner in den benachbarten Ortschaften des Kreises Pr. Holland und ihre Abbauten, welche bisher theils als Gäste zur Pfarrkirche
in Bludau eingepfarrt gewesen sind, theils sich zu derselben und anderen benachtbarten katholischen Kirchen gehalten haben:
1. Blumenau, Dorf zu Neumünsterberg, 11.Fürstenau, Vorwerk, 21.Lauck, 31.Schlobitten, Gut,
2. Borchertsdorf, 12 Vorwerk Fürstenwille, 22.Lipprode, 32.Schlobitten, Vorwerk,
3. Breunken, 13.Gardienen, 23.Lohberg, 33.Schönberg,
4. Brünnecksdorff, 14 Giebitten, 24.Monbrunsdorf, 34.Schönfeld, Vorwerk zu Schlobitten,
5. Bunden, 15.Greulsberg, 25.Mühlhausen, Stadt, 35.Schönfließ,
6. Carwinden, 16.Guhren, 26.Mühlhausen, Mühle, 36.Seepothen,
7. Davids, 17.Guhrenwalde, 27.Neu Münsterberg, 37.Suche,
8. Ebersbach, 18.Herrendorf, 28.Muttersegen, 38.Sumpf, Dorf,
9. Falkhorst, 19.Jonikam, 29.Neumark, 39.Sumpf, Gut
10.Fürstenau, Dorf,, 20.Judendorf, 30.Nikolaiken,
werden resp. von den Kirchen, zu welchen sie bisher angewiesen sind, oder sich gehalten haben, abgetrennt und zu einem eigenen katholischen Pfarrsprengel
mit dem Wohnsitze des Pfarrers in der Stadt Mühlhausen vereinigt.
Dies ist nur ein Ausschnitt aus der Verordnung, die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1866, Nr.50, Verordnung Nr.628,S.441 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums