Amtsblatt 1836 No.23 Verord.138: Unterschied zwischen den Versionen

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: Zur weiteren Ausführung der von dem Königl. Ministerium unterm 30sten November 1827 genehmigten anderweiten Einrichtung der Dekante im Ermlande,<br>wird die Auflösung des Dekanats [[Dekanat Wormditt|Wormditt]] vom 1sten Juli d. J. ab, in der Art erfolgen,
: Zur weiteren Ausführung der von dem Königl. Ministerium unterm 30sten November 1827 genehmigten anderweiten Einrichtung der Dekante im Ermlande,<br>wird die Auflösung des Dekanats [[Dekanat Wormditt|Wormditt]] vom 1sten Juli d. J. ab, in der Art erfolgen,
:daß die katholischen Pfarreien [[Arnsdorf, St. Katharina|Arnsdorf]], [[Benern, St. Maria Magdalena|Benern]], [[Elditten, St. Martin (rk)|Elditten]], [[Kalkstein, St. Andreas|Kalkstein]] und [[Wolfsdorf, St. Johannes d. Täufer (rk)|Wolfsdorf]] zum [[Dekanat Guttstadt]], und
:daß die katholischen Pfarreien [[Arnsdorf, St. Katharina|Arnsdorf]], [[Benern, St. Maria Magdalena|Benern]], [[Elditten, St. Martin (rk)|Elditten]], [[Kalkstein, St. Andreas|Kalkstein]] und [[Wolfsdorf, St. Johannes d. Täufer (rk)|Wolfsdorf]] zum [[Dekanat Guttstadt]], und
:das Filial in [[Basien]] zum [[Dekanat Mehlsack]] übergehen,
:das Filial in [[Basien, St. Nikolaus|Basien]] zum [[Dekanat Mehlsack]] übergehen,
:zu welchem letzteren auch künftig die Stadtpfarre in [[Wormditt]] nebst der Filial [[Open]] und die Kapelle Tüngen geschlagen,
:zu welchem letzteren auch künftig die Stadtpfarre in Wormditt nebst der Filial [[Open, Kreuzauffindung|Open]] und die Kapelle Tüngen geschlagen,
:einstweilen aber unmittelbar der Aufsicht des Fürstbischöflichen Officialars in Frauenberg unterwerfen werden.
:einstweilen aber unmittelbar der Aufsicht des Fürstbischöflichen Officialars in Frauenberg unterwerfen werden.
:Mit Bezug auf die Verfügung vom 18ten Juli 1830 (Amtsblatt S.237) wird diese Veränderung hierdurch bekannt gemacht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.23, Veordnung No.138, S.131 {{MDZ|bsb10694852|513}}</ref>
:Mit Bezug auf die Verfügung vom 18ten Juli 1830 (Amtsblatt S.237) wird diese Veränderung hierdurch bekannt gemacht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.23, Veordnung No.138, S.131 {{MDZ|bsb10694852|513}}</ref>

Aktuelle Version vom 31. Juli 2014, 16:15 Uhr

  • 27.5.1836, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.23, Verordnung No.138
Auflösung des Dekanats Wormditt 1103/5 II.
Zur weiteren Ausführung der von dem Königl. Ministerium unterm 30sten November 1827 genehmigten anderweiten Einrichtung der Dekante im Ermlande,
wird die Auflösung des Dekanats Wormditt vom 1sten Juli d. J. ab, in der Art erfolgen,
daß die katholischen Pfarreien Arnsdorf, Benern, Elditten, Kalkstein und Wolfsdorf zum Dekanat Guttstadt, und
das Filial in Basien zum Dekanat Mehlsack übergehen,
zu welchem letzteren auch künftig die Stadtpfarre in Wormditt nebst der Filial Open und die Kapelle Tüngen geschlagen,
einstweilen aber unmittelbar der Aufsicht des Fürstbischöflichen Officialars in Frauenberg unterwerfen werden.
Mit Bezug auf die Verfügung vom 18ten Juli 1830 (Amtsblatt S.237) wird diese Veränderung hierdurch bekannt gemacht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1836, No.23, Veordnung No.138, S.131 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums