Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/104b: Unterschied zwischen den Versionen
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Evert Clostermans zu Engern Freyheit belangt
Anno 1611 den 2/12 Septemb. hatt Evert Closterman zu Enger, welcher sich binnen Lubbeke zuwohnen begeben wirt, in Beiwesende seines Vetters Tönniesten uffr Wellen, gehandelt, das ihnen der Junckher Wilhelm Ledebaur fur sieben Reichsthaler und der Frouwen zwei Thaler freigelassen, hatt alßbalt sieben Reichsthaler erlecht, auch den Freibrieff empfangen, und will Tonnies uffr Wellen diesen Dach, die ubrigen zwei Thaler auch betzahlen.
Ist alles betzalt.
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Der alten Gerdrut im Grubenhoffe Erbfall belangt
Anno 1611 den 15 Septemb. sti. no. habe ich über seligen Gerdruten im Grubenhoffe zu Gueterßloe, einen Erbtagh halten wollen, so hatt doch ihr Dochter auch Gerdrut genandt, fur den Vogten zu Gueterßloe und mir, im Beisein Henrichen Mortkötters gekomen, und mit weinenden Augen berichtet, das ihr Mutter seliger, in sulcher Armut gestorben, das nach ihrem Absterben, ihre Kleider, wegen vieler Leuse und Unziffers, in die Erden gegraben werden mussen, und also nichtes nachgelassen, sulches ist obgemeltem Vogte auch bewust, und berichtet, das daran keine Lugen vorgebracht, weile ich nun nichtes befunden, so habe ich auch zum Erbfall nichtes bekomen können, gleichwoll diß, umb der Dochter Gerdrut und ihrer Kinder Willen so nach der Mullenburge Eigenbehörige, zur Nachrichtunge, protocollieren wollen.