Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/105
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Anneken Widenhenrichs Frouwen Erbfall belangt
Anno 1611 den 5/15 Septemb. habe ich Henrich Trysebohm bei Gerhart von Welde, Möstevogten des Ambts Reckenberge gewesen, und angehalten, weile die Beambten zum Reckenberge Widenhenrichs Frouwen Anneken, vieleichte aus Mißverstande, und das sie keine Wissenschafft gehabt, das sie nach der Mollenborch eigen gewesen, geerbtheilet, das sulcher Erbfall hiewieder sestituirt werden muchte.
Daruff gemelter Vogt berichtet, die Beambten haben nit gewust, das selige Anneke nach der Mullenburg gehöret, und auch nit mehr alß 2 Thaler zu Erbgelde bekomen, dabei angelobt, das ehr sich steutlich bei die Reckenbergische Beambten erfuegen und anhalten wolle, das dem Junckhern Ledebaurn zur Mullenburg die zwei Reichsthaler Erbgelt, wieder sestituirt, oder in seligen Anneken statt, eine andere Persoin gegeben werden solte, und ferner angezeigt, das noch 10 Reichsthaler, bei itzigem Besitzern Widenhenrichs Stede, Peter geheissen, verhanden sein, welche die selige Frouw verlassen, und nun dem Junckhern mit zugefallen. Hiruff habe ich mich alsbalt, neben dem Mortkötter, nach Widenhenrichs Hause an Petern Besitzern daselbst erfugt, und umb die zehen Reichsthaler gesprochen, welche ehr auch gestendich gewesen, und folgender Gestalt, darumb mit mir an statt meines Junckhern verglicht, nemblich will uff erstkunfftigen Weinachten itziges Jhars erleggen 5 Reichsthaler. Item uff Weinachten des negstfolgenden 1612 Jhars auch 5 Reichsthaler betzahlen, hirfür ist der Mortkötter Burge.