Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/104b: Unterschied zwischen den Versionen

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169
 
Evert Clostermans zu Engern Freyheit belangt
 
Anno 1611 den 2/12 Septemb. hatt Evert Closterman zu Enger, welcher sich binnen Lubbeke zuwohnen begeben wirt, in Beiwesende seines Vetters Tönniesten uffr Wellen, gehandelt, das ihnen der Junckher Wilhelm Ledebaur fur sieben Reichsthaler und der Frouwen zwei Thaler freigelassen, hatt alßbalt sieben Reichsthaler erlecht, auch den Freibrieff empfangen, und will Tonnies uffr Wellen diesen Dach, die ubrigen zwei Thaler auch betzahlen.
 
Ist alles betzalt.
 
170
 
Der alten Gerdrut im Grubenhoffe Erbfall belangt
 
Anno 1611 den 15 Septemb. sti. no. habe ich über seligen Gerdruten im Grubenhoffe zu Gueterßloe, einen Erbtagh halten wollen, so hatt doch ihr Dochter auch Gerdrut genandt, fur den Vogten zu Gueterßloe und mir, im Beisein Henrichen Mortkötters gekomen, und mit weinenden Augen berichtet, das ihr Mutter seliger, in sulcher Armut gestorben, das nach ihrem Absterben, ihre Kleider, wegen vieler Leuse und Unziffers, in die Erden gegraben werden mussen, und also nichtes nachgelassen, sulches ist obgemeltem Vogte auch bewust, und berichtet, das daran keine Lugen vorgebracht, weile ich nun nichtes befunden, so habe ich auch zum Erbfall nichtes bekomen können, gleichwoll diß, umb der Dochter Gerdrut und ihrer Kinder Willen so nach der Mullenburge Eigenbehörige, zur Nachrichtunge, protocollieren wollen.

Aktuelle Version vom 2. April 2014, 17:40 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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169

Evert Clostermans zu Engern Freyheit belangt

Anno 1611 den 2/12 Septemb. hatt Evert Closterman zu Enger, welcher sich binnen Lubbeke zuwohnen begeben wirt, in Beiwesende seines Vetters Tönniesten uffr Wellen, gehandelt, das ihnen der Junckher Wilhelm Ledebaur fur sieben Reichsthaler und der Frouwen zwei Thaler freigelassen, hatt alßbalt sieben Reichsthaler erlecht, auch den Freibrieff empfangen, und will Tonnies uffr Wellen diesen Dach, die ubrigen zwei Thaler auch betzahlen.

Ist alles betzalt.

170

Der alten Gerdrut im Grubenhoffe Erbfall belangt

Anno 1611 den 15 Septemb. sti. no. habe ich über seligen Gerdruten im Grubenhoffe zu Gueterßloe, einen Erbtagh halten wollen, so hatt doch ihr Dochter auch Gerdrut genandt, fur den Vogten zu Gueterßloe und mir, im Beisein Henrichen Mortkötters gekomen, und mit weinenden Augen berichtet, das ihr Mutter seliger, in sulcher Armut gestorben, das nach ihrem Absterben, ihre Kleider, wegen vieler Leuse und Unziffers, in die Erden gegraben werden mussen, und also nichtes nachgelassen, sulches ist obgemeltem Vogte auch bewust, und berichtet, das daran keine Lugen vorgebracht, weile ich nun nichtes befunden, so habe ich auch zum Erbfall nichtes bekomen können, gleichwoll diß, umb der Dochter Gerdrut und ihrer Kinder Willen so nach der Mullenburge Eigenbehörige, zur Nachrichtunge, protocollieren wollen.