Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/126: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>§ 14.</center>
{{NE}}Die Ackerbauschulen betreffend.<br />{{NE}}Dem Ersuchen Unserer getreuen Stände, die Organisation der Ackerbauschulen im Allgemeinen, sowie insbesondere die Gewährung von Unterstützungen an bereits theoretisch ausgebildete Ackerbauschüler aus Staatsmitteln in weitere Erwägung zu ziehen, werden Wir entsprechen lassen.
<center>§ 15.</center>
{{NE}}Die Gewährung staatlicher Unterstützung an die Bienenzüchtervereine.<br />{{NE}}Wir werden dem Wünsche Unserer getreuen Stände bei Ausstellung des nächsten Staatsbudgets entsprechen lassen.

Aktuelle Version vom 30. September 2013, 04:30 Uhr

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Nr. 21.



             1) Dem Ersuchen Unserer getreuen Stände "die Frage der Besteuerung der Weineinlagen von Privaten in Erwägung zu ziehen, und im Falle sich eine solche ohne Wiedereinführung einer allgemeinen Bezettelung durchführen lasse, entsprechende Vorlage zu machen", haben Wir durch Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Besteuerung des Weins entsprochen, welchen Wir jedoch inzwischen wieder haben zurückziehen lassen, nachdem derselbe von der zweiten Kammer abgelehnt worden ist.
      2) Dem Ersuchen wegen Verminderung der Zahl der Pfandmeister und Rentamtsdienerstellen haben Wir soweit thunlich entsprechen lassen.
§ 11.

      Die Erhöhung des Zuschusses zu den Kosten der Arbeiterkolonie Neu-Ulrichstein betreffend.
      Es war Uns erfreulich, daß Unsere getreuen Stände zur Unterhaltung der Arbeiterkolonie Neu-Ulrichstein für die beiden Jahre 1886/87 und 1887/88 außer der budgetmäßigen Verwilligung je 1000 Mark 5.svg aus den Ueberschüssen der Hauptstaatskasse zur Verfügung gestellt haben.

§ 12.

      Das landwirthschaftliche Genossenschaftswesen.
      Die von Unsern getreuen Ständen zur Förderung des landwirthschaftlichen Genossenschaftswesens zur Verfügung gestellten Mittel werden in der beantragten Weise verwendet werden.

§ 13.

      Die Unterstützung ärmerer Gemeinden bei Ausbringung der Mittel für Schulhausbauten, Lehrerbesoldungen etc. betreffend.
      Wir werden den Gegenstand in nähere Erwägung ziehen und nach Befund im nächsten Staatsbudget die nöthige Vorkehrung treffen lassen.

§ 14.

      Die Ackerbauschulen betreffend.
      Dem Ersuchen Unserer getreuen Stände, die Organisation der Ackerbauschulen im Allgemeinen, sowie insbesondere die Gewährung von Unterstützungen an bereits theoretisch ausgebildete Ackerbauschüler aus Staatsmitteln in weitere Erwägung zu ziehen, werden Wir entsprechen lassen.

§ 15.

      Die Gewährung staatlicher Unterstützung an die Bienenzüchtervereine.
      Wir werden dem Wünsche Unserer getreuen Stände bei Ausstellung des nächsten Staatsbudgets entsprechen lassen.