Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/007: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.
Darmstadt, den 15. Januar 1887
Bekanntmachung,
die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend.
Vom 3. Januar 1887.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend. - 2) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen erforderlichen Privatgeländes betreffend. | |valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend. - 2) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen erforderlichen Privatgeländes betreffend. |
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Regierungsblatt.
Nr. 3.
Darmstadt, den 15. Januar 1887
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend. - 2) Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung des Grundeigenthums auf den Erwerb des zum Bau der Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen erforderlichen Privatgeländes betreffend. |
die Erbauung einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen betreffend.
Vom 3. Januar 1887.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchst vollzogener Urkunde vom 29. Dezember 1886 die landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Osthofen nach Westhofen dem Konsortium Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt und Unternehmer Hermann Bachstein zu Berlin zu ertheilen geruht.
Es wird dies hiermit unter Beifügung des nachstehenden Abdruckes der Konzessions-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 3. Januar 1887.
Weber.
Ewald.