Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B207: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>Darmstadt, den 4. November 1886.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Errichtung eines Familien-Fideikommisses durch '''Karl Kempff''' zu Gießen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderungen. - 8) Abwesenheitserklärung. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Charakterertheilung. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Konkurrenzeröffnungen. - 13) Sterbefälle. - 14) Berichtigung.
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<center>'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''</center>
{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der elfjährigen Tochter des Feldschützen '''Knies''' zu Ossenheim, '''Emma Knies''', in Anerkennung der von ihr am ersten Osterfeiertag l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigner Lebensgefahr vollbrachten Rettung ihres dreijährigen Schwesterchens vom Tod des Ertrinkens eine Geldprämie zu verwilligen geruht.<br />
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Errichtung eines Familien-Fideikommisses durch ''Karl Kempff'' zu Gießen betreffend.'''</center>
{{NE}}Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des '''Karl Kempff''' von Gießen die von demselben aus einer Reihe von in den Gemarkungen Gießen und Wieseck belegenen Grundstücken, nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich beglaubigten Willenserklärung, vorgenommene Errichtung

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 27.
Darmstadt, den 4. November 1886.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Errichtung eines Familien-Fideikommisses durch Karl Kempff zu Gießen betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderungen. - 8) Abwesenheitserklärung. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Charakterertheilung. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Konkurrenzeröffnungen. - 13) Sterbefälle. - 14) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der elfjährigen Tochter des Feldschützen Knies zu Ossenheim, Emma Knies, in Anerkennung der von ihr am ersten Osterfeiertag l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigner Lebensgefahr vollbrachten Rettung ihres dreijährigen Schwesterchens vom Tod des Ertrinkens eine Geldprämie zu verwilligen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 5. Oktober 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.



Bekanntmachung,
die Errichtung eines Familien-Fideikommisses durch Karl Kempff zu Gießen betreffend.

      Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Karl Kempff von Gießen die von demselben aus einer Reihe von in den Gemarkungen Gießen und Wieseck belegenen Grundstücken, nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich beglaubigten Willenserklärung, vorgenommene Errichtung