Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B194: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Beilage Nr. 25.'''</center> | |||
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in Anerkennung der von demselben mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des Hutmachers '''Römer''' von dem Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.<br /> | |||
{{NE}}In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 9. September 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Prüfung der Kreis-Bauaufseher betreffend.´'''</center> | |||
{{NE}}Es wird hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß im Mai 1887 ausnahmsweise wieder eine {{Sperrschrift |Prüfung für Kreis-Bauaufseher}} abgehalten werden soll. Die Gesuche um Zulassung zu dieser, mit dem 2. Mai 1887 beginnenden Prüfung sind, unter Anwendung des gesetzlichen Stempels, bei der unterzeichneten Großherzoglichen Ministerial-Abtheilung sechs Wochen vorher einzureichen.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 9. September 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen,'''<br />Abtheilung für Bauwesen.<br />Horst.</center> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />betreffend die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbande Dalsheim gehörigen Israeliten.'''</center> | |||
{{NE}}Zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung des israelitischen Friedhof-Verbandes Dalsheim sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in dem laufenden Jahre 320 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] von den zum Verbande gehörigen Israeliten erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf 1 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Normalsteuerkapital 22,287 [[Bild:Pfennig.svg|10px]] beträgt |
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in Anerkennung der von demselben mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des Hutmachers Römer von dem Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 9. September 1886.
Finger.
die Prüfung der Kreis-Bauaufseher betreffend.´
Es wird hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß im Mai 1887 ausnahmsweise wieder eine Prüfung für Kreis-Bauaufseher abgehalten werden soll. Die Gesuche um Zulassung zu dieser, mit dem 2. Mai 1887 beginnenden Prüfung sind, unter Anwendung des gesetzlichen Stempels, bei der unterzeichneten Großherzoglichen Ministerial-Abtheilung sechs Wochen vorher einzureichen.
Darmstadt, den 9. September 1886.
Abtheilung für Bauwesen.
Horst.
betreffend die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhof-Verbande Dalsheim gehörigen Israeliten.
Zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung des israelitischen Friedhof-Verbandes Dalsheim sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in dem laufenden Jahre 320 von den zum Verbande gehörigen Israeliten erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf 1 Normalsteuerkapital 22,287 beträgt