Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B121: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 16.
Darmstadt, den 8. Juni 1886.
Bekanntmachung,
die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckter Waaren betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Beilage Nr. 16.'''</center> | |||
<center>Darmstadt, den 8. Juni 1886.</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckter Waaren betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 3) Uebersicht der pro 1. April 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alzey. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 5) Konkurrenzeröffnungen. | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckter Waaren betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Großherzoglichen Regierungsblatt vom 16. Juli 1881 (Beil. Nr. 18) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Hauptsteueramt zu Gießen bis auf Weiteres die Befugniß beigelegt worden ist, unter die Nummern 41 d. 5 und 41 d. 6 des Zolltarifs fallende Waaren mit Anwendung der getroffenen Bestimmungen zu anderen, als den höchsten Zollsätzen der Tarifnummern abzufertigen.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 14. Mai 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />Weber.</center> | |||
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Aktuelle Version vom 24. August 2013, 09:08 Uhr
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckter Waaren betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 3) Uebersicht der pro 1. April 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alzey. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1886/87 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 5) Konkurrenzeröffnungen. |
die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckter Waaren betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung im Großherzoglichen Regierungsblatt vom 16. Juli 1881 (Beil. Nr. 18) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Hauptsteueramt zu Gießen bis auf Weiteres die Befugniß beigelegt worden ist, unter die Nummern 41 d. 5 und 41 d. 6 des Zolltarifs fallende Waaren mit Anwendung der getroffenen Bestimmungen zu anderen, als den höchsten Zollsätzen der Tarifnummern abzufertigen.
Darmstadt, den 14. Mai 1886.
Weber.
Ewald.