Württemberg/Staatshandbuch 1936/VII: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
==Vorbemerkungen und Erläuterungen.==
==Vorbemerkungen und Erläuterungen.==
</center>
</center>
{{NE}}In dem vorliegenden Ortschaftsverzeichnis ist die Anordnung des Stoffes im Allgemeinen die gleiche geblieben wie in der letzten Ausgabe aus dem Jahre 1928. Innerhalb dieser Anordnung bringt das neue Ortschaftsverzeichnis die Einwohnerzahlen nach der neuesten Zählung der Wohnbevölkerung vom 16. Juni 1933, nach Bekenntnissen gesondert, sowie die Gemeindeeinteilung nach dem Stande vom 1. April 1936. Die bis zu diesem Zeitpunkte rechtswirksam gewordenen Änderungen in dem Gebietsstande der Gemeinden, Namensänderungen u. dgl., sowie die durch die Württembergische Kreisordnung vom 29. Januar 1934 und die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verursachten Änderungen in der Gemeindeeinteilung sind dabei berücksichtigt worden; die zwischen dem 1. April 1936 und dem Zeitpunkt des Reindrucks des Manuskripts, Ende Oktober 1936, eingetretenen Änderungen sind durch Anmerkungen kenntlich gemacht.

Version vom 20. August 2013, 18:17 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Württemberg/Staatshandbuch 1936
<<<Vorherige Seite
[Abkürzungen]
Nächste Seite>>>
[VIII]
Datei:Wuerttemberg-Staatshandbuch-1936.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unvollständig
Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!



Vorbemerkungen und Erläuterungen.

      In dem vorliegenden Ortschaftsverzeichnis ist die Anordnung des Stoffes im Allgemeinen die gleiche geblieben wie in der letzten Ausgabe aus dem Jahre 1928. Innerhalb dieser Anordnung bringt das neue Ortschaftsverzeichnis die Einwohnerzahlen nach der neuesten Zählung der Wohnbevölkerung vom 16. Juni 1933, nach Bekenntnissen gesondert, sowie die Gemeindeeinteilung nach dem Stande vom 1. April 1936. Die bis zu diesem Zeitpunkte rechtswirksam gewordenen Änderungen in dem Gebietsstande der Gemeinden, Namensänderungen u. dgl., sowie die durch die Württembergische Kreisordnung vom 29. Januar 1934 und die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verursachten Änderungen in der Gemeindeeinteilung sind dabei berücksichtigt worden; die zwischen dem 1. April 1936 und dem Zeitpunkt des Reindrucks des Manuskripts, Ende Oktober 1936, eingetretenen Änderungen sind durch Anmerkungen kenntlich gemacht.