Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B049: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Beilage Nr. 7.'''</center> | |||
<center>Darmstadt, den 10. April 1886.</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath '''C. W. Heyl''' zu Worms betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alzey. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach pro 1886. - 5) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1886/87 betreffend. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim für 1886. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Namensveränderungen. - 9) Abwesenheitserklärung. - 10) Konkurrenzeröffnungen. | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath ''E. W. Heyl'' zu Worms betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familienfideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath '''Cornelius Wilhelm Heyl''' zu Worms nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich beglaubigten Willenserklärung vom 24. Februar und 1. Juli 1885 landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der Gemeinden Herrnsheim, Neuhausen und Abenheim eingetragen worden, ist.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} am 26. März 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
<div align="right"> Prätorius.</div> |
Aktuelle Version vom 13. August 2013, 03:26 Uhr
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath C. W. Heyl zu Worms betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1886 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alzey. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach pro 1886. - 5) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1886/87 betreffend. - 6) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim für 1886. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Namensveränderungen. - 9) Abwesenheitserklärung. - 10) Konkurrenzeröffnungen. |
die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath E. W. Heyl zu Worms betreffend.
Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familienfideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Errichtung eines Familienfideikommisses aus dem früher Dalberg`schen Gute bei Herrnsheim durch den Geheimen Kommerzienrath Cornelius Wilhelm Heyl zu Worms nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich beglaubigten Willenserklärung vom 24. Februar und 1. Juli 1885 landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der Gemeinden Herrnsheim, Neuhausen und Abenheim eingetragen worden, ist.
Darmstadt, am 26. März 1886.
Finger.