Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B201: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 27.
Darmstadt, den 24. December 1885
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 27.'''<br />Darmstadt, den 24. December 1885</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Concurrenzeröffnungen. - 8) Zur Nachricht. | |||
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|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''}}</center> | |||
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| ||{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner '''Georg Erk''' in Nidda in Anerkennung der von demselben am 7. October l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des neunjährigen '''Karl Abt''' in Nidda vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen, sowie eine Geldprämie zu bewilligen geruht. | |||
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| ||{{NE}}In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |||
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| ||{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 23. November 1885. | |||
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|colspan=2 |<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
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|colspan=2 |<div align="right"> Dr. Linß.</div> | |||
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Beilage Nr. 27.
Darmstadt, den 24. December 1885
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneitaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Concurrenzeröffnungen. - 8) Zur Nachricht. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Georg Erk in Nidda in Anerkennung der von demselben am 7. October l. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des neunjährigen Karl Abt in Nidda vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen, sowie eine Geldprämie zu bewilligen geruht. | |
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |
Darmstadt, den 23. November 1885. | |
Finger. | |
Dr. Linß.
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