Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/157: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches<br /> Regierungsblatt.<br />Nr. 30.'''<br />Darmstadt, den 28. October 1885</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Vorbereitung zu den Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Locomotivbetrieb auf der Verbindungsbahn zwischen der Actienzuckerfabrik Büdingen bei Stockheim und dem Bahnhof Stockheim betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Erbauung von Nebenbahnen in der Provinz Oberhessen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Aufsicht über das Landeszuchthaus Marienschloß betreffend. | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Vorbereitung zu den Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn betreffend.'''<br />Vom 15. October 1885.</center> | |||
{{NE}}Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu bestimmen geruht haben, daß die sich auf die specielle Prüfung der ersten Kategorie im Finanzfach beziehenden Bestimmungen der Verordnung vom 20. September 1853, betreffend die Vorschriften für die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache, auf die Bewerber um die Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn Anwendung finden sollen, so wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Bekanntmachung vom 30. December 1859 (Reg.-Bl. Von 1860 Nr. 3), betreffend die Vorschriften für die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache, der Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 15. September 1865 (Reg.-Bl. Nr. 44), betreffend den praktischen Cursus der Aspiranten des Finanzfaches, der Bekanntmachung |
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Regierungsblatt.
Nr. 30.
Darmstadt, den 28. October 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Vorbereitung zu den Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn betreffend. - 2) Bekanntmachung, den Locomotivbetrieb auf der Verbindungsbahn zwischen der Actienzuckerfabrik Büdingen bei Stockheim und dem Bahnhof Stockheim betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Erbauung von Nebenbahnen in der Provinz Oberhessen betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Aufsicht über das Landeszuchthaus Marienschloß betreffend. |
die Vorbereitung zu den Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn betreffend.
Vom 15. October 1885.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog zu bestimmen geruht haben, daß die sich auf die specielle Prüfung der ersten Kategorie im Finanzfach beziehenden Bestimmungen der Verordnung vom 20. September 1853, betreffend die Vorschriften für die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache, auf die Bewerber um die Stellen des Assistenten und des Revidenten bei dem Oberbetriebsinspector der Main-Neckar-Eisenbahn Anwendung finden sollen, so wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Bekanntmachung vom 30. December 1859 (Reg.-Bl. Von 1860 Nr. 3), betreffend die Vorschriften für die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache, der Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 15. September 1865 (Reg.-Bl. Nr. 44), betreffend den praktischen Cursus der Aspiranten des Finanzfaches, der Bekanntmachung