Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)/XV: Unterschied zwischen den Versionen

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endlich Geburts- und Tauftag in den KB eingetragen wurden, was teilweise schon in
endlich Geburts- und Tauftag in den KB eingetragen wurden, was teilweise schon in
der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vielfach aber auch erst bedeutend später
der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vielfach aber auch erst bedeutend später<ref>Während z. B. in Speier der Geburtstag seit 1675 neben dem Tag der Taufe verzeichnet wurde, erging im
<ref>Während z. B. in Speier der Geburtstag seit 1675 neben dem Tag der Taufe verzeichnet wurde, erging im
Herzogtum Zweibrücken an die luth. Geistlichen erst 1760 der Befehl, daß „der Tag, wann das Kind geboren, und
Herzogtum Zweibrücken an die luth. Geistlichen erst 1760 der Befehl, daß „der Tag, wann das Kind geboren, und
der Tag, wann dasselbige getauft worden, angemerket werden soll“. Auch bei den Reformierten scheint sich erst
der Tag, wann dasselbige getauft worden, angemerket werden soll“. Auch bei den Reformierten scheint sich erst
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bei großer körperlicher Schwäche des Kindes, bei kriegerischen Unruhen und dadurch
bei großer körperlicher Schwäche des Kindes, bei kriegerischen Unruhen und dadurch
bedingter Unsicherheit oder bei ganz schlechten Witterungsverhältnissen, war die Haustaufe
bedingter Unsicherheit oder bei ganz schlechten Witterungsverhältnissen, war die Haustaufe
gestattet
gestattet.<ref>Sägmüller 247.</ref>
<ref>Sägmüller 247.</ref>.
Sie mußte als solche im KB gekennzeichnet werden, was meist durch
Sie mußte als solche im KB gekennzeichnet werden, was meist durch
Beisetzung von „pr.“
Beisetzung von „pr.“<ref>Sollte bedeuten: in aedibus privatis.</ref>
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geschah. Nach Ablauf jeden Vierteljahres hatte der Pfarrer
geschah. Nach Ablauf jeden Vierteljahres hatte der Pfarrer
über die Zahl und Art der Haustaufen an die Behörden zu berichten.
über die Zahl und Art der Haustaufen an die Behörden zu berichten.
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Namen unehelicher Kinder werden, wenn sie unter den ehelichen aufgeführt werden, mit
Namen unehelicher Kinder werden, wenn sie unter den ehelichen aufgeführt werden, mit
gestürzter Schrift verzeichnet oder auf andere Weise (z. B. durch den Zusatz spurius etc.)
gestürzter Schrift verzeichnet oder auf andere Weise (z. B. durch den Zusatz spurius etc.)
deutlich gekennzeichnet
deutlich gekennzeichnet.<ref>Eine zweibr. Verordnung über „das Einschreiben der unehelichen Kinder“ von 1781. <tt>I.</tt> 25 im luth. KB von Albersweiler.</ref>
<ref>Eine zweibr. Verordnung über „das Einschreiben der unehelichen Kinder“ von 1781. I. 25 im luth. KB von
Albersweiler.</ref>
Vielfach finden sie auch in einem eigenen Verzeichnis Platz.
Vielfach finden sie auch in einem eigenen Verzeichnis Platz.


Auch die Einträge über Verehelichung erfolgten anfangs in kürzester Form
Auch die Einträge über Verehelichung erfolgten anfangs in kürzester Form.<ref>z. B. Guff Hans und Engel, Hans Meiers Toehter, ist ehelich eingesegnet worden den 28. Aprilis 1566
<ref>z. B. Guff Hans und Engel, Hans Meiers Toehter, ist ehelich eingesegnet worden den 28. Aprilis 1566
(Odenbach, ref. KB).</ref>
(Odenbach, ref. KB).</ref>.
Später wurden auch sie erweitert, indem auch Namen und Heimat der Eltern des Brautpaares
Später wurden auch sie erweitert, indem auch Namen und Heimat der Eltern des Brautpaares
aufgenommen wurden. Die meisten KB enthalten nur Verzeichnisse der erfolgten
aufgenommen wurden. Die meisten KB enthalten nur Verzeichnisse der erfolgten
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verkündigten Brautleute – und den copulati – d. s. die in der Pfarrei tatsächlich Getrauten.
verkündigten Brautleute – und den copulati – d. s. die in der Pfarrei tatsächlich Getrauten.
Auch eigene Verzeichnisse der Verlobten wurden manchmal geführt. Ganz vereinzelt
Auch eigene Verzeichnisse der Verlobten wurden manchmal geführt. Ganz vereinzelt
nur kommt Wiederverheiratung Geschiedener vor, was im KB ausdrücklich vermerkt wird
nur kommt Wiederverheiratung Geschiedener vor, was im KB ausdrücklich vermerkt wird.<ref>In Böchingen wird 1695 eine von ihrem Mann „5 Jahre lang verlassene und von ihm entschiedene“ Frau
<ref>In Böchingen wird 1695 eine von ihrem Mann „5 Jahre lang verlassene und von ihm entschiedene“ Frau
getraut (luth. KB).</ref>
getraut (luth. KB).</ref>.


Die Totenregister geben, ähnlich wie es bei den Taufregistern mit den Tagen der
Die Totenregister geben, ähnlich wie es bei den Taufregistern mit den Tagen der
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dem Tode folgenden Tage, manchmal schon am Todestag selbst oder am dritten Tag
dem Tode folgenden Tage, manchmal schon am Todestag selbst oder am dritten Tag
statt. Im Fürstentum Nassau-Weilburg durfte nach einer Verordnung vom 29. April 1768
statt. Im Fürstentum Nassau-Weilburg durfte nach einer Verordnung vom 29. April 1768
die Beerdigung nicht „vor dem dritten Tag“ erfolgen
die Beerdigung nicht „vor dem dritten Tag“ erfolgen.<ref>Lein. GeschBl. 10, 65.</ref>
<ref>Lein. GeschBl. 10, 65.</ref>.


Die älteren Sterberegister können auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen,
Die älteren Sterberegister können auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen,
indem nicht jeder Verstorbene eingetragen wurde. So wurden namentlich Kinder, die in
indem nicht jeder Verstorbene eingetragen wurde. So wurden namentlich Kinder, die in
ganz jungen Jahren starben, nicht im KB eingeschrieben
ganz jungen Jahren starben, nicht im KB eingeschrieben.<ref>Im Kuseler Sterberegister wird z. J. 1573 vermerkt: „Nota geschieht hinfürter auch Meldung derjenigen
<ref>Im Kuseler Sterberegister wird z. J. 1573 vermerkt: „Nota geschieht hinfürter auch Meldung derjenigen
Kinder, so von dieser Welt abgeschieden sind.“ – Eine im Becherbacher KB (c) von 1626–1631 bestehende Lücke
Kinder, so von dieser Welt abgeschieden sind.“ – Eine im Becherbacher KB (c) von 1626-1631 bestehende Lücke
sucht der Pfarrer mit den Worten zu erklären: „in anno 1626, 1627 bis 31 ist fast niemand gestorben, außerhalb
sucht der Pfarrer mit den Worten zu erklären: „in anno 1626, 1627 bis 31 ist fast niemand gestorben, außerhalb
etliche kleine Kinder.“ – In Contwig (ref. KB a) wird z. J. 1711 verzeichnet: „Wolf Kind von Oberauerbach, namens
etliche kleine Kinder.“ – In Contwig (ref. KB a) wird z. J. 1711 verzeichnet: „Wolf Kind von Oberauerbach, namens
Christian, ward hier getauft, weilen selbiger aber der Zeit auch wieder gestorben, so ist weitere Nachricht nicht
Christian, ward hier getauft, weilen selbiger aber der Zeit auch wieder gestorben, so ist weitere Nachricht nicht
nötig.“ Im Totenverzeichnis ist denn auch der Tod dieses Kindes nicht vorgetragen.</ref>.
nötig.“ Im Totenverzeichnis ist denn auch der Tod dieses Kindes nicht vorgetragen.</ref>
Auch in den schweren Zeiten
Auch in den schweren Zeiten
der die Pfalz ja häufig heimsuchenden, viele Opfer fordernden Massenerkrankungen
der die Pfalz ja häufig heimsuchenden, viele Opfer fordernden Massenerkrankungen
werden die Gestorbenen oft nicht namentlich, sondern nur der Zahl nach aufgeführt
werden die Gestorbenen oft nicht namentlich, sondern nur der Zahl nach aufgeführt.<ref>„... in der grassierenden Seuch sind zur Erde bestettiget worden den 24. Julii 7 Personen jung und alt,
<ref>„... in der grassierenden Seuch sind zur Erde bestettiget worden den 24.Julii 7 Personen jung und alt,
den 25. Julii abermals 5 Personen, den 26. eiusdem 8 Personen“ usw. (Lauterecken, luth. KB 1635).</ref>
den 25. Julii abermals 5 Personen, den 26. eiusdem 8 Personen“ usw. (Lauterecken, luth. KB 1635).</ref>.
In den katholischen KB wurden in manchen Pfarreien nur die Verstorbenen verzeichnet,
In den katholischen KB wurden in manchen Pfarreien nur die Verstorbenen verzeichnet,
die vor ihrem Tode mit den hl. Sakramenten versehen worden waren
die vor ihrem Tode mit den hl. Sakramenten versehen worden waren.<ref>Palatina 1908 S. 40.</ref>
<ref>Palatina 1908 S. 40.</ref>.
Auch die Einträge
Auch die Einträge
in die Sterbeverzeichnisse änderten mit den Jahren ihre äußere Form, indem zu
in die Sterbeverzeichnisse änderten mit den Jahren ihre äußere Form, indem zu
Namen und Beerdigungstag noch der Todestag, das Alter des Verstorbenen und die
Namen und Beerdigungstag noch der Todestag, das Alter des Verstorbenen und die
Ursache seines Todes
Ursache seines Todes,<ref>Unter den Todesursachen nehmen den breitesten Raum ein Kinderkrankheiten (vor allem die „Porpeln“,
<ref>Unter den Todesursachen nehmen den breitesten Raum ein Kinderkrankheiten (vor allem die „Porpeln“,
„Purpel“ – wohl Scharlach – und Blattern) und die „Pestilentz“, die in manchen Gemeinden oft erschreckend
„Purpel“ – wohl Scharlach – und Blattern) und die „Pestilentz“, die in manchen Gemeinden oft erschreckend
viele Menschen dahinrafft (in Odenbach z. B., wo jährlich im Durchschnitt 5-8 Personen beerdigt wurden, starben
viele Menschen dahinrafft (in Odenbach z. B., wo jährlich im Durchschnitt 5–8 Personen beerdigt wurden, starben
an Pest allein 1573 (Beginn der Erkrankungen) 11, 1574 gar 100, 1583 wieder 62, 1631 39 Personen usw.). Andere
an Pest allein 1573 (Beginn der Erkrankungen) 11, 1574 gar 100, 1583 wieder 62, 1631 39 Personen usw.). Andere
Krankheiten, die häufiger wiederkehren sind: Krebs, rothe Friesel, Steckfluß, Wassersucht, Auszehrung, Engbrüstigkeit,
Krankheiten, die häufiger wiederkehren sind: Krebs, rothe Friesel, Steckfluß, Wassersucht, Auszehrung, Engbrüstigkeit,
Lungensucht, Fleckfieber u. a. Verhältnismaßig gering sind die Todesfälle infolge von Unfällen oder von
Lungensucht, Fleckfieber u. a. Verhältnismaßig gering sind die Todesfälle infolge von Unfällen oder von
Verbrechen.</ref>,
Verbrechen.</ref>
manchmal auch der Text der Leichenpredigt oder auch eine
manchmal auch der Text der Leichenpredigt oder auch eine
wenn auch nur wenige Worte umfassende Würdigung des Lebens des Toten hinzukamen.
wenn auch nur wenige Worte umfassende Würdigung des Lebens des Toten hinzukamen.

Aktuelle Version vom 8. Juni 2013, 21:18 Uhr

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Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)
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endlich Geburts- und Tauftag in den KB eingetragen wurden, was teilweise schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vielfach aber auch erst bedeutend später[1] geschah, zu einer Zeit also, aus der auf Grund der KB-Einträge mit Sicherheit die zwischen Geburt und Taufe liegende Zeit festgestellt werden kann, erfolgen die Taufen bald schon am zweiten oder dritten, bald aber auch am zehnten oder einem noch späteren Tag nach der Geburt.

Die Taufen mußten stets in der Kirche vorgenommen werden. Nur in Notfällen, bei großer körperlicher Schwäche des Kindes, bei kriegerischen Unruhen und dadurch bedingter Unsicherheit oder bei ganz schlechten Witterungsverhältnissen, war die Haustaufe gestattet.[2] Sie mußte als solche im KB gekennzeichnet werden, was meist durch Beisetzung von „pr.“[3] geschah. Nach Ablauf jeden Vierteljahres hatte der Pfarrer über die Zahl und Art der Haustaufen an die Behörden zu berichten.

In manchen KB sind nur die Taufen ehelich geborener Kinder eingetragen. Die Namen unehelicher Kinder werden, wenn sie unter den ehelichen aufgeführt werden, mit gestürzter Schrift verzeichnet oder auf andere Weise (z. B. durch den Zusatz spurius etc.) deutlich gekennzeichnet.[4] Vielfach finden sie auch in einem eigenen Verzeichnis Platz.

Auch die Einträge über Verehelichung erfolgten anfangs in kürzester Form.[5] Später wurden auch sie erweitert, indem auch Namen und Heimat der Eltern des Brautpaares aufgenommen wurden. Die meisten KB enthalten nur Verzeichnisse der erfolgten Eheschließungen. Doch unterscheiden manche auch zwischen proclamati – d. s. die vor der Eheschließung, die auch in einer anderen Pfarrei erfolgen konnte, von der Kanzel verkündigten Brautleute – und den copulati – d. s. die in der Pfarrei tatsächlich Getrauten. Auch eigene Verzeichnisse der Verlobten wurden manchmal geführt. Ganz vereinzelt nur kommt Wiederverheiratung Geschiedener vor, was im KB ausdrücklich vermerkt wird.[6]

Die Totenregister geben, ähnlich wie es bei den Taufregistern mit den Tagen der Geburt und Taufe geschah, in den früheren Zeiten nicht den Tag des Todes, sondern nur den der Beerdigung an. Die zwischen beiden liegende Frist ist aber natürlich nicht so starken Schwankungen unterworfen wie dort. Meist fand die Beisetzung an dem dem Tode folgenden Tage, manchmal schon am Todestag selbst oder am dritten Tag statt. Im Fürstentum Nassau-Weilburg durfte nach einer Verordnung vom 29. April 1768 die Beerdigung nicht „vor dem dritten Tag“ erfolgen.[7]

Die älteren Sterberegister können auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen, indem nicht jeder Verstorbene eingetragen wurde. So wurden namentlich Kinder, die in ganz jungen Jahren starben, nicht im KB eingeschrieben.[8] Auch in den schweren Zeiten der die Pfalz ja häufig heimsuchenden, viele Opfer fordernden Massenerkrankungen werden die Gestorbenen oft nicht namentlich, sondern nur der Zahl nach aufgeführt.[9] In den katholischen KB wurden in manchen Pfarreien nur die Verstorbenen verzeichnet, die vor ihrem Tode mit den hl. Sakramenten versehen worden waren.[10] Auch die Einträge in die Sterbeverzeichnisse änderten mit den Jahren ihre äußere Form, indem zu Namen und Beerdigungstag noch der Todestag, das Alter des Verstorbenen und die Ursache seines Todes,[11] manchmal auch der Text der Leichenpredigt oder auch eine wenn auch nur wenige Worte umfassende Würdigung des Lebens des Toten hinzukamen.


  1. Während z. B. in Speier der Geburtstag seit 1675 neben dem Tag der Taufe verzeichnet wurde, erging im Herzogtum Zweibrücken an die luth. Geistlichen erst 1760 der Befehl, daß „der Tag, wann das Kind geboren, und der Tag, wann dasselbige getauft worden, angemerket werden soll“. Auch bei den Reformierten scheint sich erst um jene Zeit das Bedürfnis nach Eintragung auch des Geburtstages geltend gemacht zu haben (vgl. Vermerk im reform. KB von Leinsweiler z. J. 1757).
  2. Sägmüller 247.
  3. Sollte bedeuten: in aedibus privatis.
  4. Eine zweibr. Verordnung über „das Einschreiben der unehelichen Kinder“ von 1781. I. 25 im luth. KB von Albersweiler.
  5. z. B. Guff Hans und Engel, Hans Meiers Toehter, ist ehelich eingesegnet worden den 28. Aprilis 1566 (Odenbach, ref. KB).
  6. In Böchingen wird 1695 eine von ihrem Mann „5 Jahre lang verlassene und von ihm entschiedene“ Frau getraut (luth. KB).
  7. Lein. GeschBl. 10, 65.
  8. Im Kuseler Sterberegister wird z. J. 1573 vermerkt: „Nota geschieht hinfürter auch Meldung derjenigen Kinder, so von dieser Welt abgeschieden sind.“ – Eine im Becherbacher KB (c) von 1626–1631 bestehende Lücke sucht der Pfarrer mit den Worten zu erklären: „in anno 1626, 1627 bis 31 ist fast niemand gestorben, außerhalb etliche kleine Kinder.“ – In Contwig (ref. KB a) wird z. J. 1711 verzeichnet: „Wolf Kind von Oberauerbach, namens Christian, ward hier getauft, weilen selbiger aber der Zeit auch wieder gestorben, so ist weitere Nachricht nicht nötig.“ Im Totenverzeichnis ist denn auch der Tod dieses Kindes nicht vorgetragen.
  9. „... in der grassierenden Seuch sind zur Erde bestettiget worden den 24. Julii 7 Personen jung und alt, den 25. Julii abermals 5 Personen, den 26. eiusdem 8 Personen“ usw. (Lauterecken, luth. KB 1635).
  10. Palatina 1908 S. 40.
  11. Unter den Todesursachen nehmen den breitesten Raum ein Kinderkrankheiten (vor allem die „Porpeln“, „Purpel“ – wohl Scharlach – und Blattern) und die „Pestilentz“, die in manchen Gemeinden oft erschreckend viele Menschen dahinrafft (in Odenbach z. B., wo jährlich im Durchschnitt 5–8 Personen beerdigt wurden, starben an Pest allein 1573 (Beginn der Erkrankungen) 11, 1574 gar 100, 1583 wieder 62, 1631 39 Personen usw.). Andere Krankheiten, die häufiger wiederkehren sind: Krebs, rothe Friesel, Steckfluß, Wassersucht, Auszehrung, Engbrüstigkeit, Lungensucht, Fleckfieber u. a. Verhältnismaßig gering sind die Todesfälle infolge von Unfällen oder von Verbrechen.