Burgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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# Feldmarkangelegenheiten und Wegebau  
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# Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
# Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
# Einquartierungsbeschwerden <ref> '''Quelle:''' Stratmann, Bodo: Markenprotokolle, Deutsches Stästebuch</ref>
# Einquartierungsbeschwerden <ref> '''Quelle:''' Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Stästebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser </ref>





Version vom 20. Mai 2013, 07:46 Uhr

Burgericht, "Burbanck" (Gerichtsbank), Burmal, Bur- bzw. Bauersprache bei einen "Burboem" unter freiem Himmel,


Bedeutung
  1. Schiedsmannfunktion eines "Burrichters" oder "Burmeisters"


Verfahren
  1. Rinteln: Jährliche Versammlung (Bur- bzw. Bauersprache) mit öffentlicher Verlesung der Ratssatzungen Mitte 15. Jhdt.


Gerichtsstätte
  1. Meppen:Im Bereich des Haupthofes, beim Kirchhof ein Pfahl, mit einem Bilde auf der Stätte des Burgerichts. Nach Auflösung des Hofes vor dem Rathaus eine steinerne Gerichtslaube (1605), davor der Narrenkasten.
  2. Emsdetten: in den Bauerschaften das Burgericht


Zuständigkeiten
  1. Nachbarrecht, üble Nachrede, Grenzstreitigkeiten u. ä.
  2. Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  3. Flurpolizeilicher Streit (Pfändung)
  4. Einquartierungsbeschwerden [1]


Berufungsinstanz
  1. lokal oder inhaltlich zuständige übergeordnete Gerichte
  2. Lemgo: das Ratsgericht, „consules" genannt, war Berufungsinstanz für das „Burgericht".

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle; Deutsches Stästebuch, Nordwest-Deutschland Hrsg. Prof. Erich Keyser