Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B185: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 24.'''</center>
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| ||'''Hoffmann''' zu Heppenheim, dem Billetdrucker bei der Main-Neckar-Eisenbahn '''Karl Hensing''' zu Darmstadt das silberne Kreuz dieses Ordens - und den Forstwarten: Förster '''Ludwig Engel''' zu Kranichsteiner Fallthorhaus und '''Anselm Wolf''' zu Bessunger Forsthaus, den Steueraufsehern '''Daniel Faust''' zu Butzbach und '''Friedrich Stork''' zu Wimpfen und den Dammwärtern '''Jacob Ruhl''' zu Heidenfahrt und '''Michael Gölz''' zu Biblis das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: Für treue Dienste, - zu verleihen;

Aktuelle Version vom 5. Mai 2013, 18:27 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Beilage Nr. 24.



Hoffmann zu Heppenheim, dem Billetdrucker bei der Main-Neckar-Eisenbahn Karl Hensing zu Darmstadt das silberne Kreuz dieses Ordens - und den Forstwarten: Förster Ludwig Engel zu Kranichsteiner Fallthorhaus und Anselm Wolf zu Bessunger Forsthaus, den Steueraufsehern Daniel Faust zu Butzbach und Friedrich Stork zu Wimpfen und den Dammwärtern Jacob Ruhl zu Heidenfahrt und Michael Gölz zu Biblis das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: Für treue Dienste, - zu verleihen;
9) an demselben Tage dem Domcapellmeister Georg Victor Weber zu Mainz die goldene Verdienst-Medaille für Kunst und Wissenschaft, -
10) am 15. September dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Langen, im Kreise Offenbach, Wilhelm Ulrich das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für fünfzigjährige treue Dienste" - zu verleihen.

Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6. September l. J. den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr zu Offenbach: Martin Kappus, Johann Conrad Herrmann, Friedrich Leonhardt, Adolf Krause, Andreas Henkel, Philipp Jakob Mehl, Louis Beyer, Adam Zehmer, Georg Philipp Hinkel, Adolf Lachmann und Johann Jakob Nilson.


Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 14. August dem Ministerialsecretär Dr. Andreas Breidert die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annen-Ordens 3. Klasse, -
2) an demselben Tage dem Ministerialprotocollisten Jacob Röttger die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus-Ordens 3. Klasse, -
3) am 31. August dem Hofstallsecretär Friedrich Neßling die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus-Ordens 3. Klasse -
4) am 12. September dem Vorstand des Cabinets Geheimerath Dr. E. Becker die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus-Ordens 2. Klasse mit dem Stern, - zu ertheilen.


Namensveränderung.
1) Am 12. September wurde der Julie Apfel aus Neckar-Steinach gestattet, daß dieselbe statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Spitz" führe;
2) an demselben Tage wurde den Heinrich und Johann Kartschor aus Londorf gestattet, daß dieselben statt ihres bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Bott" führen.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
1) Am 13. September wurde Rechtsanwalt Dr. Ludwig Fuld in Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei Großherzoglichem Landgericht der Provinz Rheinhessen zugelassen;
2) am 15. September wurde der Gerichtsaccessist Ferdinand Börckel in Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Großherzoglichen Landgericht der Provinz Rheinhessen und bei Großherzoglichem Oberlandesgericht zugelassen.


Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
Rechtsanwalt Dr. Fuld in Mainz hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Großherzoglichem Amtsgericht Bingen aufgegeben.