Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/298: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 32.'''</center>
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<center>'''Nachtrag<br />zu dem Verzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen.'''</center>
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|<center>Ord.-<br />Nr.</center>||<center>Bezeichnung der Dienststellen.</center>|| ||<center>Anmeldebehörde.</center>
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| ||colspan=3 |1) Nr. 52 und 53 der Abtheilung II. des Stellenverzeichnisses erhalten folgende Fassung:
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|52||*Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungsrichtern|| ||Ministerium des Innern und der Justiz.
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|53||*Gerichtsvollzieher|| ||<center>"</center>
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|colspan=4 |Anmerkung zu Nr. 53. Bis zur Anstellung sämmtlicher dermalen vorhandener Civilaspiranten für den Gerichtsvollzieherdienst ist der seitherigen Vorschrift gemäß nur die Hälfte der Gerichtsvollzieherstellen mit Militäranwärtern zu besetzen.
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| ||colspan=3 |2) Nr. 42 der Abtheilung III. erhält folgende Fassung:
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|42||*Stations- und Güterexpeditoren II. und III. Classe|| zur Hälfte|| Ministerium der Finanzen.
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| ||colspan=3 |3) Nach Nr. 42 der Abtheilung III. treten folgende Stellen hinzu:
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|42||a. *Stationskasserendanten||zur Hälfte|| Ministerium der Finanzen.
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| ||b. *Stationsvorsteher bei den Oberhessischen Eisenbahnen||<center>"</center>||<center>"</center>
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| ||c. *Stationsassistenten||<center>"</center>||<center>"</center>
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| ||d. *Expedienten I. und II. Classe der Main-Neckar-Bahn||<center>"</center>||<center>"</center>
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| ||e. Gehülfen für den Expeditions- und Stationsdienst||<center>"</center>||<center>"</center>
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Aktuelle Version vom 30. März 2013, 14:19 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Nr. 32.



Nachtrag
zu dem Verzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen.
Ord.-
Nr.
Bezeichnung der Dienststellen.
Anmeldebehörde.
1) Nr. 52 und 53 der Abtheilung II. des Stellenverzeichnisses erhalten folgende Fassung:
52 *Hülfsgerichtsschreiber bei den Untersuchungsrichtern Ministerium des Innern und der Justiz.
53 *Gerichtsvollzieher
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Anmerkung zu Nr. 53. Bis zur Anstellung sämmtlicher dermalen vorhandener Civilaspiranten für den Gerichtsvollzieherdienst ist der seitherigen Vorschrift gemäß nur die Hälfte der Gerichtsvollzieherstellen mit Militäranwärtern zu besetzen.
2) Nr. 42 der Abtheilung III. erhält folgende Fassung:
42 *Stations- und Güterexpeditoren II. und III. Classe zur Hälfte Ministerium der Finanzen.
3) Nach Nr. 42 der Abtheilung III. treten folgende Stellen hinzu:
42 a. *Stationskasserendanten zur Hälfte Ministerium der Finanzen.
b. *Stationsvorsteher bei den Oberhessischen Eisenbahnen
"
"
c. *Stationsassistenten
"
"
d. *Expedienten I. und II. Classe der Main-Neckar-Bahn
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"
e. Gehülfen für den Expeditions- und Stationsdienst
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