Stolpe/Bauernbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Depenauer Hefte | |||
"B A U E R N B U C H" | |||
Hufner - Häuersmänner - Erbpächter | Hufner - Häuersmänner - Erbpächter | ||
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1800 - Die großen Landreformen | 1800 - Die großen Landreformen | ||
Uwe-Jens Brauer | |||
Schulstr.30 | Schulstr.30 | ||
23 738 Damlos | 23 738 Damlos | ||
Tel. 04363 / 710 | Tel. 04363 / 710 | ||
Gliederung | |||
Vorbemerkungen 3 | |||
I Hufen und Hufner der Dörfer Stolpe und Wankendorf | |||
während des gutswirtschaftlichen Systems ca. 1700-1800 4 | |||
1. Grundlegung: Übersicht und Vorgeschichte 4 | |||
1. 1. Übersicht über die Entwicklung der Flächenanteile sowohl | |||
der Gutsherrschaft als auch der Hufner seit Gründung des adl.Gutes | |||
Depenau (1551) bis ca.1700. 4 | |||
1. 2. Joachim v.Brockdorff verletzt das "stillschweigend geltende" System | |||
der gegenseitigen Abhängigkeit von Gutsherrschaft und Untertanen. 4 | |||
2. Das gutswirtschaftliche System und die Widerständigkeit der Hufner 5 | |||
2. 3. Voraussetzungen und Wesen des gutswirtschaftlichen Systems nach Prange 5 | |||
2. 4. Die Eskalation 1707 durch neuerliche Landabnahmen nach Petrejus 7 | |||
2. 5. "Alle für einen Mann" - Das Selbstverständnis der Hufner nach Göttsch 9 | |||
3. Die Vermessung des Stolper Hufenlandes 11 | |||
3. 6. Die Liste der Stolper Hufner von 1709 [Gutsarchiv] 11 | |||
3. 7. Die Anteile der Hufner an den Kämpen - incl.Flurnamen [Gutsarchiv] 12 | |||
3. 8. Feldgemeinschaft und Einteilung des Dorffeldes nach Hansen 17 | |||
4. Hufner und Hufenstellen in Stolpe 1730-1803 19 | |||
4. 9. Die Liste der Stolper Hufner - nebst Heuerstellen auf Stolper Dorffeld | |||
um 1730 - incl.Heuerkontrakts von 1700 auf dem Kielerkamp 19 | |||
4. 10. Maßnahmen im Vorfeld der großen Landreformen 22 | |||
4. 11. Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1810 23 | |||
festzustellen | |||
5. Die Vermessung des Wankendorfer Hufenlandes 23 | |||
5.12. Die Liste der Wankendorfer Hufner von 1709 (Gutsarchiv) 23 | |||
5.13. Die Anteile der Hufner an den Kämpen - incl.Flurnamen (Gutsarchiv) 25 | |||
6. Hufner und Hufenstellen in Wankendorf 1730-1803 30 | |||
6. 14. Die Liste der Wankendorfer Hufner - nebst Heuerstellen auf W'dorfer | |||
Dorffeld um 1730 und Heuerkontrakts von 1700 in Obendorf 30 | |||
6. 15. Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1810 | |||
festzustellen. 30 | |||
II Die großen Agrarreformen und die "Aufhebung der | |||
Leibeigenschaft" zum 1.Januar 1805 31 | |||
7. Die großen Agrarreformen 31 | 7. Die großen Agrarreformen 31 | ||
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Adresse: U.Brauer, Schulstr.30, 23 738 Damlos; Telef. 04363 / 710] | Adresse: U.Brauer, Schulstr.30, 23 738 Damlos; Telef. 04363 / 710] | ||
"Bauernbuch" | |||
Bauern, Bauernhöfe und Bauernwirtschaft in Stolpe zwischen 1700 und 1900 | |||
(Vom gutswirtschaflichen System zur individuellen Wirtschaftsweise) | |||
Vorbemerkungen | |||
Die Beschäftigung mit der Geschichte auch eines so kleinteiligen Raumes wie dem des ehemals Adligen Gutes Depenau mag den Nachkommen der früheren Bewohner der Dörfer Stolpe und Wankendorf die Wurzeln ihrer eigenen Familien freilegen helfen, ihnen und den vielen Neubürgern auch den ständigen Wandel vor Augen führen, der damals wie heute nicht eben selten schmerzhafte Anpassung erforderte. | |||
Wie nahe die Vergangenheit uns sein kann, fast gegenwärtig, geistig und sogar örtlich, mag ein kleiner Hinweis zeigen: Von einem Stolper Neubaugebiet, vielleicht auch von der Autobahn, wurde eine Koppel überbaut, die nach 1800 noch Galgenbergskoppel hieß, auf der die "kleinen Insten" Stolpes ihre Kühe weiden und Heu für die Winterfütterung machen durften. Hier etwa, nahe des Galgenhügels [auf dem "Situationsriß" von 1729 eingezeichnet], an der Grenzscheide von Wankendorf und Stolpe trafen sich im Jahre 1706 alle 23 Hufner beider Dörfer, um in verschwörerischer Absicht und unter rituellem Brauch einen gemeinsamen Anführer zu wählen für die sich zuspitzende Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn! | |||
Die vorliegende Arbeit über die Bauerndörfer Stolpe und Wankendorf umfaßt genauer betrachtete 200 Jahre, von etwa 1700 bis 1900. Jedoch eröffnet uns das Depenauer Archivmaterial zusammen mit der Fachliteratur einen Blick zurück in die mittelalterliche Wirtschaftsweise einer freien und genossenschaftlich organisierten Bauernschaft, wie sie im Grundsatz bereits bei der Gründung der Dörfer im Zuge der Kolonisierung Ostholsteins praktiziert wurde. | |||
Das 18.Jahrhundert wurde vom "gutswirtschaftlichen System" geprägt, das ohne Leibeigenschaft nicht bestehen konnte, aber auch deswegen zunehmend infrage gestellt wurde. Im Jahre 1707 eskalierte der Gegensatz zwischen der Gutsherrschaft, die ohne Rücksicht auf die bäuerlichen Interessen intensiver zu wirtschaften gedachte, und einer noch genossenschaftlich denkenden und gemeinschaftlich wirtschaftenden Bauernschaft. Der Wille zur Ausweitung produktiven Wirtschaftens traf auf alte Traditionen, und ein despotischer Gutsherr auf den zähen Widerstand der Bauern und ihrer Dienstknechte. | |||
Gegen Ende jenes Jahrhunderts setzte sich jedoch auf breiter Front der Gedanke durch, daß sowohl die Bauern als auch das Gut von einer wirtschaftlichen Trennung nur profitieren könnten. Die Leibeigenschaft, schon lange als unzeitgemäß betrachtet, wurde aufgehoben. Im Zuge der großen Landreformen entstand um 1800 ein Dorf- und Landschaftsbild, wie es die ältere Generation aus dem ersten Drittel des 20.Jahrhunderts wohl noch lebhaft vor Augen hat. | |||
In der Mitte aller Betrachtungen sollen die Namen der Bauern, ihrer Höfe und Felder liegen, auf daß sie nachklingen mögen aus vergangenen Zeiten und unser Geschichtsbewußtsein im kleinen eigenen Bereich erweitern. | |||
Im Verlauf der Arbeit zitiere ich den Begriff der "depenauischen" Bauern. Tatsächlich gibt es im gesamten Gutsgebiet des 18., aber auch weitgehend im 19.Jahrhundert das gute Dutzend Namen alteingesessener Familien, die jede für sich recht sichtbar aus je einem Stamm erwachsen, ob sie in Wankendorf oder in Stolpe leben. Und da die Bauern unter denselben Bedingungen wirtschafteten bzw. Hofdienste leisteten, auch im obigen Sinne als "Schicksalsgemeinschaft" angesehen werden können, erschien es mir sinnvoll, sie in einer einzigen Darstellung zusammenzufassen. | |||
An dieser Stelle danke ich Herrn Jürgen Hammerschmidt für seine freundliche Bereitschaft, das Depenauer Gutsarchiv einsehen zu dürfen, dem ich nie vermutete Schätze entnehmen konnte. Klaus Riecken, Lüneburg, steuerte wichtige Archivalien und Fachliteratur bei. Auch ihm sei herzlicher Dank! | |||
Damlos, 6.11.2003 Uwe-Jens Brauer | |||
I Hufen und Hufner des Dorfes Stolpe während des gutswirtschaftlichen Systems [ca.1700- 1800] | |||
1. Grundlegung | |||
1. 1. | |||
Übersicht über die Entwicklung der Flächenanteile sowohl der Gutsherrschaft als auch der Depenauer Hufner seit Gründung des Adl.Gutes Depenau 1551 bis ca.1700 | |||
Ein Rückblick auf die Gründung des Adligen Gutes Depenau, das erst durch Erbteilung des Muttergutes Perdoel 1551 entstand, zeigt, daß damals in den fünf [!] zum Gut gehörenden Dörfern Wankendorf, Stolpe, Löhndorf, Horst und Bardenbeck 44 Hufenstellen lagen. Weil es noch keinen Gutshof gab, wurden dem Erstbesitzer Paul Sehestedt sieben Hufen "mit der Maßgabe zugeteilt, ihren Acker als Hoffeld zu nutzen. Er nahm sie aus der Feldmark von Bardenbeck und gründete dort den Hof Depenau; das Dorf Bardenbeck wurde niedergelegt. 1572 erscheint dieser Name letztmalig. Kurz vor 1646 sind auch die fünf Hufen von Löhndorf niedergelegt und in einen Meierhof umgewandelt worden." | |||
[W.Prange, Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771, S.192] | |||
1. 2. | |||
Joachim v. Brockdorff verletzt das stillschweigend geltende System der gegenseitigen Abhängigkeit von Gutsherrschaft und Untertanen | |||
"Im Jahre 1681 kam Depenau an den Obristen Joachim v. Brockdorff. Er hat während seiner langen Herrschaft, bis 1719, mit beispielloser Härte nach wirtschaftlicher Verbesserung seines Besitzes* gestrebt. Um 1700 legte er die fünf Hufen des Dorfes Horst nieder [1680 drei, 1700 zwei] und errichtete aus ihnen den Meierhof Horst. Die Bauern wurden nach Stolpe und Wankendorf umgesetzt, zu ihrer Ausstattung den dortigen Bauern Land abgenommen. | |||
Solche Landabnahmen wiederholten sich in den nächsten Jahren mehrfach. Beiden Dörfern wurden entferntere Teile ihrer Feldmark entzogen , mit [[Knick (Landwirtschaft)|Knick]] und Graben umschlossen und an Heuersleute ausgegeben; auch auf das durch eine Glashütte [die sog. Alte Dep. Glashütte - mit vier wechselnden Standorten im Gut] von Holz freigemachte Kuhlrade bei Wankendorf wurde 1701 ein Heuersmann gesetzt [wie auf "Fehrenrögen", seinerzeit Stolper Feldmark; an diesen beiden Heuerstellen u.a. sollte sich der unausweichliche Konflikt zwischen den Bauern und v. Brockdorff entzünden]. 1707 gab es vier Heuerstellen [zu den beiden vorgenannten noch zwei auf "bawen" Obendorf, seit kurz vor 1700], die alle zusammen 400 Rtl. Heuer zahlten". [Pr.-S.192] | |||
* "Das adlige Gut hat ... zu allererst zu tun mit Geschäften, Zinsen, Wirtschaft. Dieser Aspekt darf nicht fehlen, wenn von Adelskultur gesprochen wird; denn das Adlige Gut ist deren natürliche Grundlage, [insbesondere] wenn von Schleswig-Holstein die Rede ist, dessen Adel von jeher bekannt war für seinen Wirtschaftsverstand ..." schreibt Prange. [Aufs. Pr., S.57] Das ist eine allgemeine Feststellung. Aber v.Brockdorff schoß auch nach damaligem Verständnis weit über das Ziel hinaus. | |||
"Die Lage der Bauern in den beiden Dörfern verschlechterte sich unter diesen Umständen beträchtlich. Während sie einerseits von ihrem Land abgeben mußten, wurden andererseits ihre Hofdienste erhöht. Hatten sie bisher mit einem Gespann und drei, nur in den "hilden" Zeiten mit vier Leuten gedient, mußten sie jetzt zwei Gespanne mit acht Pferden und sechs, bisweilen sogar sieben Leute stellen." Dazu kujonierte v. Brockdorf seine Untergehörigen sehr willkürlich, was der mit der Untersuchung der Vorfälle vom März 1707 beauftragte Obersachwalter Petrejus in seinem Bericht ebenso registrierte wie die oben angedeuteten Übergriffe auf Bauernland. "Die Zahl derer, die ihr Heil in der Flucht ["Entweichung"*- siehe Anhang 11.29!] suchten, nahm zu und stieg in den ersten 26 Jahren von Brockdorffs Herrschaft bis an einhundert [bis 1717 annähernd 150] Personen". [Pr.-S.192/193] | |||
*[In diesem Zusammenhang ist weiterhin auf zwei Nachrichten hinzuweisen, die ebenfalls im Anhang unter dem Kapitel "Entweichung" nachzulesen sind, nämlich über die Entsendung eines Greiftrupps 1703, der Entwichene aufspüren und zurückbringen soll sowie einer Anzeige des Justitiarius des Adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, "wegen Widerspenstigkeit, insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, 1766] | |||
In lapidarer Kürze erwähnt Prange die nun folgenden Ereignisse, welche für den kleinen Depenauer Raum wegen der vielen festgehaltenen Einblicke für uns von überragender Bedeutung sind, auch, wie wir noch sehen werden, weil eine Kommission daraufhin die "Vermessung beider Dörfer anordnete, um zu prüfen, ob die Bauern im Verhältnis zu ihrer Belastung genügend Land hätten, ..." | |||
"1707 griffen die Bauern zur Selbsthilfe, zerstörten die Zäune einer neuen Heuerstelle [Kuhlrade / Duggen] und verboten dem Heuersmann unter Drohungen zu pflügen. Darauf fiel v. Brockdorff mit seinen Hofbedienten und den vier Heuersleuten über sie her, erschoß einen mit eigener Hand und verwundete andere schwer. Die Landes-herrschaft stellte eine Untersuchung an [s.o.]; Brockdorff und seine Helfer wurden verurteilt ... " [Pr.-S.193] | |||
Die folgenden Absätze - nach diesem Vorgriff auf die unheilvollen Entwicklungen - werden zeigen, daß das sog. "gutswirtschaftliche System" lange Zeit ein umfassendes System gegenseitiger Abhängigkeit von Herrschaft und Untertanen war, welches wie ein stillschweigender zweiseitiger Vertrag angesehen werden konnte, wie Prange betont. Es lag am Gutsherrn, wie er mit diesem System umging, ob er es pflegte und einhielt oder zu seinen Gunsten mißbrauchte, wozu er jederzeit die Macht besaß. "Es hat immer festgestanden, daß eine gar zu ungleiche Auslegung: Bedrückung der Untertanen und Unterlassen der Konservation [s.u.], gar zu krasses Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung, zwischen gegebenem Land und geforderten Diensten, das Verhältnis aufhob, die Untertanen von der Leibeigenschaft freisetzte und ihnen das Recht zum Entweichen, der Landesherrschaft das Recht zum Eingreifen gab." [Pr.-S.596] | |||
Genau dieser Punkt wurde 1707 im Gut Depenau infolge der Summe von Eingriffen erreicht, die v. Brockdorff den Bauern zumutete und ebenfalls den Knechten, die sowohl das Bauernland zu bearbeiten, als auch den immer größer werdenden Arbeitsanteil auf den Gutsländereien zu bewältigen hatten. | |||
2.Das gutswirtschaftliche System und die Widerständigkeit der Hufner | |||
2. 3. | |||
Voraussetzungen und Wesen des gutswirtschaftlichen Systems [Prange] | |||
"Nicht die einzige, aber doch die wichtigste Wurzel des gutswirtschaftlichen Systems liegt in der deutschen Besiedlung Ostholsteins im 12. und 13.Jahrhundert. Sie vollzog sich prinzipiell unter Grundherrschaft, nicht nur des Landesherrn und der Kirche, sondern auch des Adels. Seine von Anbeginn starke Stellung festigte sich weiter durch den Gewinn der Gerichtsherrschaft [Seit 1524 Patrimonialgerichtsbarkeit, deren Handhabung im Belieben des Gutsherrn lag. Übergeordnet seit 1573 war nur das adlige Landgericht als Standesgericht und Appellationsinstanz für die Gutsuntertanen]. Wenn beide Formen der Herrschaft auf einem arrondierten Besitz geübt, also alle Herrschaft innerhalb eines geschlossenen Bezirks in einer Hand zu einer einheitlichen obrigkeitlichen Gewalt vereint werden konnte, dann waren die Voraussetzungen für die Ausbildung der Gutsherrschaft gegeben." [Pr.-S.592] | |||
"Alle Bemühungen, das Hoffeld zu vermehren, haben natürlich mit einer Intensivierung der Gutswirtschaft zu tun. Die nach 1700 voll ausgebildete Feldgraswirtschaft ("Holsteinische Koppelwirtschaft") stellte einen hochentwickelten Organismus dar, dessen Aufbau eine tiefgreifende Umgestaltung der Güter mit sich gebracht hat, bis am Ende in ihnen alles einander zugeordnet war: den gleichmäßig großen Hofkoppeln die feste Zahl der Holländerkühe, beiden die feste Zahl der Bauernhufen in so bemessener Größe, daß sie die Leistung der Hofdienste ermöglichte." [Pr.-S.593] | |||
"Zunächst überhaupt, um die Besetzung der Hufen sicherzustellen, seit dem 16.Jhdt.vor allem ihrer Dienste wegen, sind die Untertanen an die Scholle gebunden worden. Diese Bindung ... mag in ihren Wurzeln aus der Grundherrschaft stammen; aber erst um der Gutsherrschaft willen mußte und erst kraft der Gutsherrschaft konnte sie zu dem allgemeinen Rechtsverhältnis gesteigert werden, das seit der Mitte des 16.Jhdts. als Leibeig enschaft bezeichnet wurde, aber nur in Verbindung mit der Gutswirtschaft, und auch da nicht überall, zu seiner schärfsten ... Ausbildung gelangt ist." [Pr.-S.594] | |||
"Der im 16.Jhdt.vollzogene Übergang zu täglichen Hofdiensten, der sich im ausgehenden 17.und beginnenden 18.Jahrhundert vielfach zur Forderung von täglich zwei Gespannen steigerte, brachte eine grundsätzliche Wandlung der bäuerlichen Wirtschaft mit sich. Jetzt konnte sie die Dienste nicht mehr nebenher leisten, sondern mußte ihretwegen besonderes Dienstvolk* und besonderes Inventar vorhalten, und um dieser nunmehr wichtigsten Aufgabe gerecht werden zu können, mußte sie nicht nur beträchtlich vergrößert, sondern auch von anderen Lasten, der Steuerpflicht gegenüber der Landesherrschaft, befreit werden." [Pr.-S.495] | |||
*Zum Hofdienst entsendet jede Hufe täglich zwei Gespanne (mit je vier Pferden) und vier Leute (Hofknecht, Hofmagd, Dritten Mann, Vierten Mann), in der Pflugzeit aber fünf (Hofknecht, Hausknecht, Hofmagd, Vierten und Fünften Mann; der Dritte Mann bleibt zu Hause) und in der Ernte sieben Leute (drei Mäher, drei Binder, einen Hocker, der die Garben aufsetzt). ... Gearbeitet wird im Sommer von 7 bis 18 Uhr, im Winter solange es hell ist. [Prange, Aufsatz S.64/65 - Beispiel von Gut Bürau, das hier Anwendung finden kann.] | |||
Zur Orientierung über die dörfliche Gesellschaft zur Zeit der Leibeigenschaft ist an dieser Stelle eine Gliederung angebracht: | |||
1. Voll-, Halb- und Viertelhufner. Eine Vollhufe umfaßte (bereits zur Zeit der Einkoppelung nach 1800) 63 - 77 Tonnen Land je 260 Quadratruten (1 Rute = 8 Ellen = 16 Fuß; 1 Fuß =12 Zoll, 1 Zoll = 2,54 cm). Die Halbhufe hielt 38 - 42 Tonnen, die Viertelhufe um 20 Tonnen. | |||
2. Die Landinsten mit rd.10 Tonnen. | |||
3. Die sog. kleinen Insten. | |||
a) die "Dorfinsten". Sie leisteten keine Hofarbeit. Ihre Frauen mußten 24, 18, 12 oder 6 Tage bei den Pächtern (den Bauern) arbeiten. - Die Stolper Insten mußten zwischen 18 und 12 "Gartentage" auf Depenau ableisten". | |||
b) die "Arbeitsinsten". Sie mußten gegen einen bestimmten Tagelohn bei den Pächtern persönliche Handdienste leisten. Sie waren landlos, hatten nur eine Wohnung [Häuerinsten oder Häuerlinge]. | |||
Ein Altenteil [über die zur Hufe gehörigen Altenteilskate hinaus] war im Gute Depenau nicht bekannt. Der Sohn mußte den abtretenden Vater ernähren. [Das kommt auch in späteren Kontrakten hierzu zwischen Vater und Sohn zum Ausdruck.] [bei Kock, S.78,79] | |||
"Nach der um 1730 üblichen Auffassung bestand das voll ausgebildete gutswirtschaftliche System darin, daß die Herrschaft als unbeschränkte Eigentümerin des Landes einen Teil von diesem, etwa ein Drittel oder die Hälfte, an Bauern zur Bewirtschaftung ausgab, um als Gegenleistung von ihnen die zur Bewirtschaftung des anderen Teils nötigen Dienste zu erhalten.[Der Gutsherr stellte dem Hufner Gebäude, Land, Vieh und Geräte zur Verfügung]. Mit ihnen hatte er seine Gegenleistung, die Dienste, zu erwirtschaften, also das nötige Dienstvolk zu löhnen, zu hausen, zu nähren, Vieh und Geräte zu erhalten und daneben sich selbst und seine Familie zu versorgen. Vermochte er diesen Anforderungen nicht zu genügen, wodurch sogleich nicht nur er selbst, sondern die ganze Wirtschaft des Gutes in Schwierigkeiten geriet, so konnte jederzeit ein anderer an seine Stelle gesetzt werden. [Er war "Wirt bis weiter"] Um diese dingliche Beziehung zwischen Herrschaft und Untertanen zu sichern, trat die personale Beziehung hinzu, die Leibeigenschaft*. Sie bedeutete nicht nur für den hufenansässigen Bauern, sondern für die gesamte Untertanenschaft, aus der das Dienstvolk hervorgehen mußte, Schollenband, Dienstzwang und Heiratskonsens, also den Verlust der Freizügigkeit, der freien Berufswahl und der frei bestimmten Heirat, brachte ihr dagegen aber das Recht auf Konservation*, Unterstützung in allen Bedürfnissen, auf das lebensnotwendige Auskommen, auf ein Existenzminimum." [Pr.-S.595 ff] | |||
"Insgesamt hatte 1730 das gutswirtschaftliche System in der Landesverfassung einen so selbstverständlichen Platz, daß das Wohl des Landes unauflöslich mit ihm verbunden zu sein und von ihm abzuhängen schien, weil die Wirtschaftskraft des Landes gutenteils auf den adligen Gütern, diese aber ganz und gar auf dem gutswirtschaftlichen System beruhe: ohne die Hofdienste leibeigener Untertanen könnten die Güter nicht betrieben werden. " Daß in der Beibehaltung eines jeden Gutsuntertanen die Konservation derer Güter selbst, mithin der allgemeine Wohlstand fast alleinig beruhet", ... war die herrschende Meinung." [Pr.-S.602] | |||
*Die Leibeigenschaft (Holsteinische Leibeigenschaft im 18.Jhdt.) gilt in den Gebieten, in denen das scharfe gutswirtschaftliche System herrscht, als unentbehrlich. "Keine Freizügigkeit, keine freie Berufswahl, keine Heirat ohne Genehmigung: alles das, damit die Hofdienste gesichert sind; denn diese sind der neuralgische Punkt des Systems. Ist die Leistung der Dienste sichergestellt, gibt es Leute genug, dann kann gestattet werden, daß einzelne Insten außerhalb des Gutes Arbeit suchen oder daß ausnahmsweise ein Untertan sich aus der Leibeigenschaft freikauft."[S.67] Zwar ist die Leibeigenschaft in diesem Sinne anerkannt, "wie auch das unbeschränkte gutsherrliche Eigentum am Land mit der freien Verfügungsgewalt bis hin zu dem Recht der Niederlegung von Bauernstellen." "Andererseits schützt die Landesverfassung die Leibeigenen. Sie stehen nicht außerhalb der Rechtsordnung, sie sind rechts- und eigentumsfähig. Die Leibeigenschaft besteht [nur] in der Bindung an das Gut."[S.68, 69] "Deshalb zieht die Beseitigung des gutswirtschaftlichen Systems die Beseitigung der Leibeigenschaft nach sich". [Aufs.Prange, S.70] | |||
* Der Hufner ist "Wirt bis weiter". Bei schuldhaftem Versagen droht ihm die Absetzung von der Stelle. | |||
Zunächst aber hat er bei Schwierigkeiten, bei Mißwuchs, Viehsterben und Brandschaden Anspruch auf Nachlaß, Vorschuß, aktive Unterstützung, auf das Existenzminimum. Das ist die Konservation der Untertanen - "worin doch eigentlich die Seele und das Leben der Adeligen Güter besteht" - ein Schlüsselbegriff für das Verständnis des gutswirtschaftlichen Syatems. Es ist in solchem Maße eine Einheit, ein Gefüge, in dem ein Rädchen in das andere greift, daß die Schwierigkeiten eines Bauern sogleich auf die Wirtschaft des ganzen Gutes durchschlagen. Die Sicherung der Hofdienste ist der entscheidende Gesichtspunkt, und ihr dient die Konservation. Sie ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, im herrschaftlichen Interesse. Im Etat des Gutes ist von vornherein ein Posten dafür vorgesehen. [Prange Aufsatz - S.67] | |||
Dieser Auszug aus dem Kapitel "Die Anfänge der großen Agrarreformen in Schleswig-Holstein bis um 1771"- hier die Absätze "Die Entwicklung des gutswirtschaftlichen Systems" sowie "Das gutswirtschaftliche System um 1730" - umschreibt Entwicklung und Wesen dessen, was üblicherweise als "Leibeigenschaft" bezeichnet wird. Die personale Bindung des Untertanen an die Gutsherrschaft ist aber "nur" ein Aspekt zusammen mit den Begriffen der Grundherrschaft und der Gerichtsherrschaft unter dem Oberbegriff des gutswirtschaftlichen Systems. | |||
Die vorher gemachten Ausführungen über die Handlungen v.Brockdorffs im Vorfeld der bäuerlichen Widerständigkeit zeigen, daß auf dem Adligen Gut Depenau das gutswirtschaftliche System in diesen Jahren seine "scharfe Ausprägung" bekam und überdies durch die despotische Persönlichkeit des Gutsbesitzers v.Brockdorff noch eine Steigerung erfuhr, welche in die im folgenden beschriebene Zuspitzung hineinführte. | |||
*Wie sich das Verhältnis "Ritter-Adel / Bauer" im Sinne des Gemeinwohls in jahrhundertelanger Entwicklung entgegen den ursprünglichen Absichten umkehrte in ein solches persönlicher Untertänigkeit des Bauern unter den privaten Eigennutz des Gutsherrn, das sei hier in aller Kürze ergänzend dargestellt - ergänzend zum ersten Absatz dieses Kapitels. | |||
"Zu Beginn der Ostkolonisation um die Mitte des 12. Jahrhunderts führten holsteinische Edle [die sich als Mitglieder von Kriegerscharen im Raume Neumünsters bei der Abwehr von Slawen-Einfällen hervorgetan hatten] als Lokatoren Bauern nach Ostholstein an die ihnen zugewiesenen Plätze, die hier in freien Genossenschaften Dörfer gründeten und die Dorf-Feldmarken einrichteten. Der Lokator wurde für seine Mühe und sein Risiko mit Herrschaftsrechten belehnt, der Vogtei, dem Gewässerbann, einem Anteil an den grundherrlichen Abgaben und den Einnahmen aus der Hochgerichtsbarkeit. Mit Belehnung und Lokation wurde er "zum Ritter geschlagen". Außerdem erhielt er ein Gebiet in der Größe von 4 - 8 Hufen. "Im Mittelalter unterlag der [immer noch freie] Bauernstand den ungeheuren Lasten des Heerbanns, wozu später der Druck des [Ritter-] Adels nach steter Vermehrung des Grundbesitzes kam. Die Bauern konnten das Eigentum ihrer Hufen nur in den wenigsten Gegenden behaupten. Die alten Hufner, die ihre eigenen Freiherren gewesen waren, behielten schließlich nur die Nutznießung an ihren Hufen. | |||
Nach der Auflösung der Heerbannverfassung und der bekannten gänzlichen Umgestaltung des Kriegswesens leistete der Ritter mit seinem Gefolge diejenigen Kriegsdienste, welche samt der Ausrüstung und Verproviantierung früher auf den von ihm erworbenen Hufen ruhten. Die ehemaligen Prästationen [Leistungen] der Hufen zum Heerbann verwandelten sich nun in private für den neuen Gutsherrn, der seinen Colonen [Verwaltern] für die Nutznießung der Stellen Dienste verschiedener Art, besonders aber die Lieferung von Lebensmitteln zur Unterhaltung seines kriegerischen Gefolges auferlegte. | |||
Aber immer noch bestand der Grundbesitz des Adels noch im späteren Mittelalter vorherrschend nur aus Streuhufen, d.h. aus einzelnen Hufen, die in verschiedenen und oft weit von einander entfernten Dörfern gelegen waren [wohl auch als Ergebnis mehrerer Lokationen]. Hauptsächlich erst mit dem Ende des Mittelalters und in noch späterer Zeit legte sich der Adel, nachdem er seine kriegerische Bedeutung mit dem Aufhören der Lehnsdienste und dem Aufkommen geworbener Truppen und stehender Heere verloren hatte, auf [einen] eigenen größeren landwirtschaftlichen Betrieb." [Hansen, S.5 ff] | |||
In dieser Phase begann das Tauschen der Hufen im Streubesitz, das Niederlegen einzelner Hufen und ganzer Dörfer, bis der Grundherr seinen Besitz zu seiner Zufriedenheit "arrondiert" [abgerundet] hatte. | |||
Mit dem Großen Kieler Privileg von 1524 bekommt der Adel in seinem Besitz das Recht über Hals und Hand, die Gerichtsherrschaft. Unabhängig von der Person des Besitzers stellt das Adlige Gut einen fest umgrenzten Bezirk dar, gleichsam ein abgeschlossenes Territorium, das unmittelbar unter der Landesherrschaft steht. Die Adligen Güter stehen nicht unter den Lokalbehörden, den Ämtern der Landesherren, sondern unabhängig von der Größe gleichberechtigt n e b e n ihnen. Man verkehrt untereinander auf quasi diplomatischer Ebene! Was aber in den Ämtern auf die verschiedenen landesherrlichen Beamten verteilt ist, trifft auf den Gütern in der Person des einen Gutsherrn zusammen: in seiner Hand liegt a l l e obrigkeitliche Gewalt, der Gutsherr i s t die Obrigkeit. [ nach Prange, Aufsatz - S.58/59] | |||
Die Entstehung des Adligen Guts, die Herausbildung des gutswirtschaftlichen Sytems einerseits, der Niedergang des freien Bauerntums sowie die Bindungen der Gutsuntertanen an das Gut unter dem Oberbegriff Leibeigenschaft andererseits: alles dies sollte man aber aus heutiger Sicht, in Verkürzung der langen Zeiträume und in Verkennung der unterschiedlichsten Wandlungen, nicht versucht sein moralisch oder ideologisch zu beurteilen. Die entschlossene Widerständigkeit der Bauern und Dienstknechte sowie die wachsende Einicht der maßgebenden Oberschicht in die Unhaltbarkeit des gutswirtschaftlichen Systems sorgten im 18.Jahrhundert schließlich für erneuten Wandel. | |||
*Gewiß schützte die Landesverfassung die Leibeigenschaft auch "bei Schwierigkeiten zwischen Gutsherr und Untertanen", indem "die Regierung auf Verlangen ein militärisches Kommando stellt, das meist durch seine bloße Anwesenheit auf dem Gut für Ruhe und Ordnung sorgt. Widerstand gegen den Gutsherrn ist ja Widerstand gegen die Obrigkeit, und gemeinschaftliches Handeln grenzt schon an Aufruhr." [Aufs. Prange, S.68] | |||
2. 4. | |||
Die Eskalation 1707 durch neuerliche Landabnahmen [Petrejus] | |||
Dem Obersachwalter Petrejus war von der Regierung aufgetragen worden, eine "förmliche Inquisition" [Unteruchung] über die Vorfälle des 23.März 1707 im Adl.Gut Depenau anzustellen. Auszugsweise und in Ergänzung der Darstellungen in 1.1.(Prange) sei folgendes zitiert: | |||
"Es sind die Depenauer Untertanen hiervor in gutem Stande gewesen, indem von der Herrschaft ihnen nicht nur allerlei Freiheit, Handel und Wandel, und was sie dadurch etwa erworben, gegönnet und erlassen worden, sondern sie auch große Weiden und genugsame Ländereien bei ihren Hufen, hergegen leidliche Hofdienste zu verrichten gehabt. Dannenhero ist es ihnen so viel härter vorgekommen, wie der jetzige Besitzer Tit: Herr Jochim Brockdorff Obrister: vor einigen Jahren angefangen, sie aus solchem Wohlstand herauszusetzen, über ihre Habseligkeiten, über ihre Person, über ihre Wohlfahrt mehr als despotisch mit aller Strenge zu disponieren ..." | |||
Petrejus nannte als Ursache für die spätere Eskalation [zusammengefaßt] vier Punkte: 1.Erhöhung der Abgaben. 2.Niederlegung des Dorfes Horst und Umsiedlung der dortigen Hufner als Kätner [seinerzeit Ausdruck für "Halb-bzw.Viertelhufner"] oder Insten in die beiden Dörfer Wankendorf und Stolpe. [Graf Brockdorf hatte das Dorf Horst in zwei Etappen"gelegt", 2 Hufen um1680, 3 nach 1700, um einen Meierhof zu errichten.] 3. Abnahme von Ländereien zugunsten von ganz neu einzurichtenden Heuerstellen [womit der Gutsherr alte Traditionen brach], welche bisher von den Hufnern bewirtschaftet wurden. 4. Koppeln, die an "Fremde" [eben jene Heuersmänner, die keine hergebrachten Hufner auf angestammten Ländereien waren] verheuert wurden, mußten die Knechte in Hofdiensten "ausraden" [roden] und mit einem Graben umgeben. Alle diese Maßnahmen führten dazu, daß immer weniger Hufner immer mehr Hofdienstleistende [z.B.Dienstknechte] schicken mußten, die wiederum immer mehr Arbeit zu bewältigen hatten. [bei Petrejus] | |||
So kam es schließlich zu den Ereignissen des 23.März 1707, die hier ein wenig ausführlicher dargestellt werden sollen: | |||
Die Wankendorfer Hufner wollten in gemeinsamer Aktion die neu geschaffene Heuerstelle Kuhlrade wiedernehmen, die Stolper Hufner die ihnen für die Heuerstelle Vehrenrögen [heute zu Löhndorf gehöriges Land] weggenommene sog.Zimmermannskoppel. Der "Obrister" (v.Brockdorff) hatte davon Wind bekommen und während der Nacht zuvor auf dem Gutshof eine 18 Mann starke berittene Truppe, bestehend aus seinen "Schützen, Dienern, Laqueien, Bereitern und Vogten", mit "Pistolen, Flinten und Büchsen" bewaffnet, einschließlich der vier alarmierten Heuersleute, die aber nur mit Forken ausgestattet waren. Bereits am frühen Morgen legte sich diese Truppe unbemerkt auf der Heuerstelle Fehrenrögen von Hans Kummerfeld in den Hinterhalt. Die Stolper aber hatten sich besonnen und kamen nicht. Schon wollte der Obrister abrücken, als die Nachricht eintraf, die Wankendorfer hätten auf Kuhlraden der Frau des Heuersmannes Duggen "das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten". Daraufhin ritt die Truppe auf Kuhlrade zu und traf auf sämtliche Wankendorfer Hufner, die gerade einen vom Wind verwehten Trockenzaun instand setzten. Eine Reihe von Hufnern wurde bei sofortiger Attacke durch Schrot- und Kugelschüsse verletzt und zum Niederlegen ihrer Beile aufgefordert. Ein Hufner blieb "für tot" liegen (sollte sich aber später erholen), während die verbliebenen 10 Hufner durch die Berittenen Richtung Depenau getrieben wurden. Dabei "ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen". Auf der Höhe von Stolpe "sind der Stolper Hauswirte (Hufner) an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt". [Die Verbindung von Wankendorf über Stolpe nach Depenau entsprach damals der Wegeführung Fischerredder / Gärtnersteig; die Landstraße gab es noch nicht.] Von den Stolper Knechten, die auf dem Wege zur Hofarbeit neugierig näher getreten waren, erschoß der Obrister ohne Grund und ohne Vorwarnung den Knecht Claus Löhndorf, während durch viele folgende Schüsse vier Stolper Hufner "teils sehr hart und gefährlich verwundet" wurden. "Worauf den Untertanen befohlen ihr Gewehr (Beile, Forken, Äscher) niederzuwerfen, und sich alle auf die Erde zu legen". Getrennt wurden dann Wankendorfer und Stolper Hufner weiter nach Depenau getrieben. "Sobald (die Trennung) geschehen, hat der Obrister mit dem Degen unter den Stolpern ebenso scharmütziret ... und verschiedene blessiret". In Depenau wurden alle Hauswirte einschließlich der verletzten für fünf Tage unter den schlimmsten Bedingungen "in tiefe Gefängnisse unter der Erde am Wasser" festgehalten. | |||
[bei Petrejus] | |||
In diesen Zusammenhängen werden folgende Stolper Hufner genannt. | |||
Unrecht getan an Stolper Hufnern: | |||
1. Hanß Lütje Johann; Land weggenommen | |||
2. Hanß Tietjen dto | |||
3. Clauß Tietjen dto | |||
Verwundet: | |||
4. Hans Lütje Johann (Hans Lütjohann), Kirchgeschworener, "durch Säbelhiebe beide Hände zuschanden gehauen, die eine Hand fast abgetrennt". | |||
5. Hans Lütje, sein Sohn, Gesicht, Hals u.Hinterkopf von "Hageln" getroffen, auf dem Platz liegen geblieben. | |||
6. Hans Dugge, Kopfschuß, 29 Hagel im Kopf von "seines Vaters Bruders Sohn", dem Heuersmann auf Kuhlraden zugefügt. | |||
7. Marx Theden, Bauervogt (sein Sohn Hinrich als Knecht auf seiner Stelle) | |||
8. Asmus Theden "grausam zerprügelt" (der erschossene Claus Löhndorf war Knecht auf seiner Hufe) | |||
Als Zeuge vernommen: | |||
9. Otto Schnack, der als einziger Hufner zufällig entkommen konnte. | |||
10. Hinrich Thade, Knecht bei seinem Vater, Marx Thade | |||
11. Hanß Dugge | |||
Diese Wankendorfer Hufner waren von den Ereignissen besonders betroffen: | |||
Vor 1707 - an Hufnern verübtes Unrecht | |||
1. Hanß Löhndorff und seinen Kindern Hanß und Detlef; "ein Stück Land ausroden lassen und wieder weggenommen etc." | |||
2. Hanß u.Detlef Löhndorff sollten verwüstete Hufen (wüst liegende ...) annehmen | |||
3. Aßmuß Lütje Johann [Lütjohann], wegen eines Unglücksfalles von seiner Hufe geworfen | |||
4. Jochim Duggen aus Horst, mißhandelt und gezwungen, eine Hufe in Wdf.anzunehmen | |||
5. Einen Namensvetter, Jochim Dugge, der mit seiner Familie als freier Mann in Moisling lebte, auf der Landstraße aufgegriffen und in die Leibeigenschaft geführt. | |||
1707 - bei den Ereignissen verletzte Hufner | |||
6. Hans Löhndorf, 1."grobe Hagel in linke Seite und linken Arm"; 2."Kugel nahm Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß weg". Blieb für tot liegen, erholte sich aber und wurde in die Langerege gebracht. - ( Kätner Hinr.Lö., Bruder u. Zeuge) | |||
7. Hinrich Horst der Ältere, 1."grobe Rehhagel durch das Knie", 2."mit dem Säbel traktiert". | |||
8. Hinrich Lill, "einen Schuß abbekommen und gewaltig abgeprügelt". | |||
9. Detlef Horst, "durch v.Brockdorf tiefe Wunde am Kopf". [Hörster Detlef?] | |||
10. Detlef Löhndorf, "schmerzliche Wunde über den linken Arm". | |||
11. Aßmus Horst, Bauervogt, "volle Ladung in die Lende" | |||
(Drei der Verletzten wurden auf Pferden nach Depenau transportiert, weil sie aus eigenen Kräften nicht mehr gehen konnten.) | |||
1709 als Zeugen im Verhör, mit Altersangabe [Liste!] | |||
12. Asmus Horst Bvgt. (43) oo Magd. NN (30) | |||
13. Hinrich Horst (46) Halbhufner | |||
14. Hans Rieck ("über 40") | |||
15. Jochim Duggen (56) | |||
16. Hans Löhndorf (46) | |||
17. Hinrich Löhndorf Wdf. | |||
Dazu wurden 1707 als Häuersmänner genannt: | |||
Hans Schnack (38), Häuersmann Obendorf [Gerstandt] | |||
Paul Rieck jun. (24), Häuersmann Obendorf [ter Hazeborg] | |||
Hinrich Duggen, Häuersmann Kuhlrade | |||
Der volle Abschlußbericht des Petrejus, inclusive der wichtigsten Zeugenaussagen, ist wesentlich umfassender und in mancher Hinsicht sehr aufschlußreich [siehe Anhang!]. Die reichlich vorhandenen Aussagen der Beteiligten in Depenau benutzte S.Göttsch, um ihre Thesen zu stützen, welche sie über ähnliche Vorfälle im Gut Bothkamp aufstellte. | |||
2. 5. | |||
"Alle für einen Mann" - das Selbstverständnis der Hufner [Göttsch] | |||
In ihrem Buch "Alle für einen Mann ..." (Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert) hebt Silke Göttsch u.a.das ritualisierte Verhalten der Hufner und Knechte hervor, welches auf deren Selbstverständnis aus alten Traditionen schließen läßt. | |||
"Im Herbst 1706 (waren) die Wankendorfer nebst denen Stolpern ... auf freiem Felde zusammen kommen, und sich beredet, vor (für) einen Mann zu stehen, auch das abgenommene Land wieder zu haben, im Gleichen die bisherigen Dienste nicht mehr zu tun, und diesen ihren Bund eidlich, mit den Worten: >So wahr ihnen Gott helfe<, bekräftiget, darauf eine Schrift an den Herrn Obristen durch den Schulmeister aufsetzen und ihn übergeben lassen, auch unerachtet derselbe begehret, es mochten die beiden Bauervoigte zu ihm kommen, mit welchen er sich darüber bereden wollte, solches schlechterdings abgeschlagen, hingegen die Wirte, Knechte und Jungen, 60 bis 70 Mann stark, mit ihren Aschern, Beilen und Stöcken sich zusammenrottiret, nach dem Hof gegangen und verlanget, der Herr Obrister solle zu ihnen herauskommen, auch, als dieser solches nicht tun wollen, sondern abermals etliche von ihnen zu sich erfordert, mit dem Versprechen, daß ihnen nichts widerfahren sollte, sie doch solches wiederum geweigert, hingegen denen Voigte [mit denen die Knechte fast immer auf Kriegsfuß lebten*] die Köpfe einzuschlagen gedrohet, auch sich ausdrücklich verlauten lassen, daß solange sie ihre Köpfe hätten, es nicht mehr so gehen sollte, wie vorhin, wenn schon nur 5 Mann übrig bleiben sollten - darauf die Knechte etliche Tonnen Bier nach Stolpe holen lassen, 1 bis 2 Tage sich lustig dabei gemacht, hingegen die Hofdienste mutwillig lassen liegen, auch nach der Zeit solche nur nach Belieben geleistet, also eine völlige Rebellion wider ihre Obrigkeit angefangen" [Gö.-S.215 ff] | |||
* Empörung gegen einen Vogt | |||
Der Höhepunkt der Unruhen auf Depenau war 1706/07. Am 16.Oktober wurde auf dem "Wattkamp" der letzte Roggen gesät. Der Feldvogt Heinrich Tietgen ermahnte den Pflugtreiber Asmus Löhndorf, etwas schneller zu treiben. Der wollte aber nicht. Der Vogt war "genötigt", ihn wegen Widerspenstigkeit "mit einer Spießruten [Weidengerte] ein wenig über den Rücken zu hauen". Löhndorf brummte anfangs darüber und führte "weise Worte" gegen den Vogt. Dieser gab ihm eine Ohrfeige mit der flachen Hand, worauf Löhndorf "den Vogt mit dem Pflugstöcker über den Kopf schlug", und zwar mit dem eisernen Ende, "daß das Blut floß. [Der "Pflugstocker" war ein rund 1m langer Stock, an dessen unterem Ende eine Querschneide aus Eisen saß. Sie diente dazu, die Pflugschar von anhaftenden Erdbrocken zu säubern.] [bei Kock, S.33.] Begebenheiten wie diese bezeugen die ausgeprägten Animositäten zwischen Knechten und Vögten. | |||
In Fällen wie diesem wurde der geschlossene Aufmarsch vor das Gut und der kollektive Rückzug in das Wirtshaus praktiziert. Auch wenn z.B.einzelne Knechte von einem Vogt geschlagen oder im Gut vorgefordert wurden, vielleicht gar in Haft waren, so durften diese jederzeit mit der vollständigen und tätigen Solidarität aller Knechte rechnen. | |||
Als z.B.1730 die Depenauer Knechte zwei zur Strafe auf dem "Hölzernen Esel" sitzenden Kollegen die Fesseln lösten, da faßte jeder Knecht kurz die Stricke an, damit im Verhör keine Einzeltäter herauszufinden wären und die Gutsherrschaft sich einer geschlossenen Front gegenüber sah. | |||
Vor allem aber sind jene Rituale bemerkenswert, unter denen die Bauern, immer vollzählig, ihre Bündnisse unverbrüchlich besiegelten. Nachdem im Frühjahr 1707 auch die letzten Verhandlungen zumindest über Milderungen der vorher durchgeführten Maßnahmen mit dem Gutsherrn gescheitert waren (Sein letztes Wort war: "Scheert ju weg!"), trafen sich die Stolper (12) und die Wankendorfer Hufner (11) an der Grenzscheide auf freiem Felde [wahrscheinlich in der Nähe des Galgenhügels]. "Die beede Bauervögte Marx Thee (Theden), Stolpe, und Asmus Horst, Wankendorf, hätten darum geloset, zu welchem die anderen gehen, und mit einem Handschlag sagen sollten bei dem Eide, so wahr ihnen Gott helfen sollte, ein ander für die Gefängnis zu bitten." Sie wollten alle für einen Mann stehen, so wie dieser für alle stand, was auch kommen möge. Das Los fiel auf Asmus Horst. Darauf "trugen vier Knechte einen Teller herum, auf dem jeder der anwesenden Hufner einen Strich zog, als Zeichen seiner Zustimmung." Der Kreis galt von altersher als Symbol der Zusammengehörigkeit. [Gö.-S.207 ff] | |||
Der Wankendorfer Bauervogt Asmus Horst ("der sich zum Obristen und Heerführer dieser Tumultuanten gebrauchen lassen") und der Stolper Bauervogt Marx Thee [Theden] wurden übrigens später zu 4 bzw.3 Monaten "Zwangsarbeit an der Karre" [wohl in der Festung Rendsburg] verurteilt. [Gö.-S.240] | |||
Diese Hufner und schon gar ihre jungen Knechte [und häufig künftigen Hufner] haben es wohl kaum verdient, aus späterer Sicht "infolge langer Leibeigenschaft für lethargisch und untertänig" gehalten zu werden. In den vorliegenden Konflikten mit der Gutsobrigkeit, die fast das ganze Jahrhundert über anhalten sollten, können wir nur Beispiele erblicken, mit welcher Überzeugung und mit welchem Mut Bauern und Knechte für ihre wirklichen und vermeintlichen, weil altüberlieferten Rechte eintraten. | |||
Nach seiner Rückkehr "aus der Verbannung" [1 Jahr] ließ v.Brockdorff auf Veranlassung der Landesherrschaft die untenstehende Vermessung durch eine eigens dafür eingesetzte Kommission, anstellen, welche den "ökonomischen Kontext von Hufenausstattung und der Anzahl der Hofdienstleistenden in Depenau" feststellen sollte. In einem umfangreichen Verhör wurde der Pferde- und Viehbestand der einzelnen Hufen festgestellt und die Menge des zur Verfügung stehenden Heus dazu in Beziehung gesetzt und auch das Saatland mit einbezogen ... "Das Maß, welches der Vorstellung von Wirtschaftlichkeit [in diesem Sinne] zugrunde gelegt wurde, betrug 24-30 Fuder Heu und 30-36 Tonnen Saatland." [Gö.-S.169] | |||
Die Kommission bestimmte die Dienste: sie sollten mit vier, nur in der Saat- und Erntezeit mit fünf Leuten geleistet werden. v.Brockdorf legte allerdings später Vermessung und Anhörung der Betroffenen derart aus, daß die Hufner auch die Leistungen der verschärften Hofdienste zu erbringen fähig erschienen. "Die Hufner des Gutes Depenau hielten laut Auflistung 1709 durschnittlich 12 Pferde und 8 Kühe." [Gö.-S.46] | |||
"Es ging (aber) nicht nur um die Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Hofdiensten zu Hufenland, oder wie es ein Depenauer Bauer formulierte: Die Hofdienste würden sie verschmerzt haben, wenn er ihnen nur das Land gelassen, als Stauung und Kuhlraden." | |||
"Der über eine lange Zeit gehende, unangetastete Besitz war für die Bauern auch Ausweis für den Anspruch auf das Land. Sie wollten ihren Stand >Bauer sein< verteidigen, der sich auch dadurch für sie definierte, daß die einmal vorgenommene Ausstattung der Hufe mit Land unangetastet blieb, sie über das Land, als wäre es ihr eigenes, verfügen konnten." [Gö.-S.122/123] | |||
Diese Aussagen bezeugen auch den emotionalen Grund des Widerstandes von Hufnern und Knechten, der das ganze Jahrhundert über anhalten sollte. Aber es änderte sich zunächst gar nichts; das "scharfe" gutswirtschaftliche System wurde weiter ausgebaut. | |||
An dieser Stelle soll kurz und im Vorgriff über die Beilegung des Streites v.Brockdorff / Hufner berichtet werden und über die Nachfolge in der Gutsherrschaft: | |||
1720 starb Joachim v.Brockdorff, nachdem er 1712 den Streit mit der Bauernschaft beigelegt hatte. Kuhlrade kam gegen 40 Rthlr Heuer und die Wiese Wulfsbrook in Obendorf an Wankendorf, die Stauung fiel gegen die Wiesen am Drömling an Stolpe. "Die bisher geleisteten Hofdienste wollen die Wankendorfer und Stolper ohne Widerrede mit Fleiß und Treue verrichten. v.Brockdorff will alles vergessen, was bisher gewesen ist, will ihnen seine Gnade und Huld zukehren, welches der Herr Obrist durch Darreichung seiner Hand an die Bauernvögte [Bürgermeister] bekundete". | |||
Daß das strenge Regiment noch immer galt, darüber darf die Einigung nicht hinwegtäuschen. Die Bauernschaft wurde dazu gedrängt, und der Gutsherr hatte schwere wirtschaftliche Schäden erlitten. | |||
Beide Seiten gaben Ruhe. Die Witwe Anna Margareta v. Brockdorff lebte bis 1739 und zeigte sich in ihrem Testament dieser Lage entsprechend auffallend mildtätig. Doch der alte Gegensatz lebte bald wieder auf. Der Sohn und Erbe prägte das Wort, welches an Menschenverachtung kaum zu überbieten ist. Als seine Untertanen ihn baten, die Hofschweine nicht auf ihr Feld zu treiben, "fuhr er sie an: Ist das Feld mein oder euer, ich vermeine, daß das Feld sei mein! Nichts gehört euch zu, die Seele gehört Gott, eure Leiber, Güter und alles was ihr habt ist mein, wollt ihr mir das wehren, daß ich meine Schweine auf euer Feld soll hüten lassen, davon sollt ihr das Unglück bekommen, gehet man, daß ihr vor meinen Augen wegkommt!" [bei Kock, S.41] | |||
3. Vermessung des Stolper Hufenlandes | |||
3. 6. | |||
Die Liste der Stolper Hufner von 1709 [Gutsarchiv] | |||
Die folgende Vermessung wurde, wie schon erwähnt, 1709 vorgenommen und sollte der Rechtfertigung des v. Brockdorffschen Vorgehens dienen. Dieser Tatsache verdanken wir jene frühen Listen der Hufner, der Kämpe, der Hufneranteile in Flächengröße und deren Flurnamen. Die altüberlieferte Wirtschaftsweise der Feldgemeinschaft und des Flurzwanges tritt dabei deutlich zutage. | |||
"Copie der Landmaße" von Johan Wieck, welche "originaliter hiesigem Gericht eingegeben ist". | |||
Zum Stolper Felde gehören damals 7 große Kämpe u.1 kleiner Kamp: | |||
Todenbergs Camp 74 Tonnen | |||
Stein Camp 65 Tonnen | |||
Zimmer Camp 62 Tonnen | |||
Wollf Rümers Camp 95 Tonnen | |||
Jungrümers Camp 67 Tonnen | |||
Auf der Olden Sarrn 5 Tonnen | |||
Auf der Ohrts Raden 64 Tonnen | |||
Mischen Camp 75 Tonnen | |||
Stolper Moor = 5 820 Ruthen ~ 24 Tonnen [später: 1 To.~ 0,6 ha] | |||
Geringe Anteile an den sog. Langen Blekhen [Flurstück am Stolper See in unmittelbarer Dorfnähe] und kleine Flächen hinter den Hufenstellen [Hofkoppeln] selbst gehören zu den "Stolper Höften". Jeweils mehrere 100 Ruthen an Pflug- und Wischland dürfen von den Hufnern eingezäunt und individuell genutzt werden. | |||
Genannt werden in dieser Liste auch: | |||
der Müller in seinem Hof 120 R.Pflug- u.42 R.Wischland | |||
der Kuhhirte in seinem Hof 175 R.Pflugland | |||
der Fischer in seinem Hof 353 R.Pflugland | |||
[Interessanterweise werden weder Schmied noch Krüger genannt, die ja später auch mit Land versehen sind.] | |||
Summa der Ruthen aus den Stolper Höften und den Langen Bleken | |||
= 7 507 R. ~ 31 Tonnen | |||
Der Anteil der im "Stolper Districte" ausgemessenen Koppeln und Wiesen [Saat- oder Pflugland und Wischen] auf gemeinschaftlich bewirtschafteten "Kämpen" beträgt für die einzelnen der 12 Hufner und 3 Kätner* nach der Liste von 1709 im Überblick: | |||
Nr.der Name des Hufn. - Flächen v.Acker Gesamtfläche in Ruthen u.Tonnen | |||
Hufe u.Wiese | |||
No 1 - Marx Tege - 1 596 + 3 464 = 5 060 Ruthen ~ 23 Tonnen | |||
No 2 - Hinrich Lähndorf - 505 + 3 151 = 3 656 Ruthen ~ 17 Tonnen | |||
No 3 - Hanß Tietjen - 1 232 + 2 364 = 3 596 Ruthen ~ 16,5 Tonnen | |||
No 4 - Asmus Heicke - 1 404 + 2 313 = 3 717 Ruthen ~ 17 Tonnen | |||
No 5 - Jürgen Löhndorf - 624 + 3 727 = 4 351 Ruthen ~ 20 Tonnen | |||
No 6 - Detlev Rieck - 939 + 4 054 = 4 993 Ruthen ~ 23 Tonnen | |||
No 7 - Hinrich Tegen - 1 217 + 3 464 = 4 681 Ruthen ~ 21,5 Tonnen | |||
No 8 - Hanß Lütjohann - 1 484 + 2 918 = 4 402 Ruthen ~ 20 Tonnen | |||
No 9 - Ott(o) Schnack - 420 + 3 553 = 3 973 Ruthen ~ 18 Tonnen | |||
No 10 - Hanß Ducke - 392 + 3 921 = 4 313 Ruthen ~ 20 Tonnen | |||
No 11 - Claus Tietjen - 1 072 + 2 748 = 3 820 Ruthen ~ 17,6 Tonnen | |||
No 12 - Hinrich Ahrens - 658 + 3 032 = 3 690 Ruthen ~ 17 Tonnen | |||
No 13 - Ove Schlüter - 776 + 1522 = 2 298 Ruthen ~ 10,6 Tonnen | |||
No 14 - Hanß Witten - 536 + 1 076 = 1 612 Ruthen ~ 7,4 Tonnen | |||
No 15 - Hanß Lähndorf - 519 + 952 = 1 471 Ruthen ~ 6,8 Tonnen | |||
Umrechnung der Ruthen in Tonnen : 1 Saattonne = 240 Quadratruthen [ab 1802 galt die sog. Steuertonne = 260 Quadratruthen] | |||
*Die Kätner-Stellen entstanden durch die Umsetzung der Hufner des niedergelegten Dorfes Horst nach Stolpe und Wankendorf. Es sind drei in Stolpe, oberhalb des Fischerredders angesiedelt. Demzufolge müßten die Kätner O.Schlüter, H.Witten u.H.Lähndorf von Horst stammen. Ihre Kätnerstellen entsprechen wahrscheinlich Halbhufen von 20-30 Tonnen, wenn man die Feldstrukturen (s.u.) zugrunde legt. | |||
Die o.a.Tonnen-Zahlen erscheinen tatsächlich sehr gering, doch handelt es sich hier lediglich um die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen in Dorfnähe. Berücksichtigt werden müssen aber die zusätzlichen, extensiv genutzten Acker- sowie die gemeinschaftlich genutzten Weideflächen (s.u.). | |||
3. 7. | |||
Die Anteile der Hufner an den Kampen incl.der Flurnamen [Gutsarchiv] | |||
Es folgen die Anteile der einzelnen Hufner und "Kätner" an den Stolper Flurstücken. | |||
Die getrennten Zahlen stehen wiederum für "Saat- u.Wischenland" in Quadratruthen. | |||
Hufe No.1 Bauervogts-Hufe Marx Tejen | |||
[1707 : 56 J. * ~1651) oo 1677 Anke Tieten ] | |||
im Küters Rade 37 / 8 | |||
im Reht Moor 296 / 910 | |||
in der Bültwisch 468 / 204 | |||
im Rohks Horst 455 / - | |||
in der Bruckenwisch 200 / 1 823 | |||
in der Stubbenwisch 100 / 186 | |||
im Brammerberg - / 63 | |||
in der Ellerstrücken Pogg - / 59 | |||
im schilschen Brohk - / 51 | |||
in der Kälber Koppel 40 / 100 | |||
________________________________________________ | |||
Summe: 1 596 + 3 464 = 5 060 Ruthen | |||
Den 29.December Anno 1717 | |||
1) Marx Tede mit der Frauen, ist ein Hauswirth in Stolp gewesen, ist bereits 20 Jahre wegk gewesen, und weiß Niemand, an welchem ohrt Er sich aufhält. [Entwichen demnach ~1697; weiter nichts bekannt] Es muß sich hier um Namensgleichheit des oben benannten mit einem anderen Hufner handeln. | |||
Hufe No.2 Hinrich Lähndorf | |||
[ vermtl.: oo1687 Dorthe Tiet ] | |||
in der kleinen Moorswisch - / 175 | |||
im kleinen Teich 343 / 766 | |||
in den 7 Füßen 112 / - | |||
im Kohlhofe - / 126 | |||
im Koppeltrich - /125 | |||
in der Scheidewisch - / 937 | |||
im Brammerberg 50 /- | |||
in der langen Wisch - / 144 | |||
in der Ellerstrücken Koppel - / 37 | |||
in der Brammerkoppel - / 70 | |||
in der Buschkoppel - / 24 | |||
im schilschen Brohk - / 18 | |||
im langen Sack - / 134 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 505 / 3 151 = 3 656 Ruthen | |||
Hufe No.3 Hanß Tietjen | |||
[Söhne : Ratje *~1681; Paul *~1687; auch Claus?*~1673] | |||
[ooI 1670 Ww.Dor.Rike, geb.Hansen; | |||
ooII 1677 Lenke Linnow; | |||
ooIII 1685 Malencka Rieck] | |||
Küters Rade 84 / 180 | |||
im Teich Lande 320 / 531 | |||
auf der Born 288 /- | |||
im Kohlhofe - / 109 | |||
im Kirch Lande - / 102 | |||
in der Krummenteich Koppel - / 176 | |||
in der Metjenwisch 190 / 100 | |||
in der Stubbenwisch 300 / 533 | |||
in der kleinen Holzwisch - / 126 | |||
im Brammerberg 50 / - | |||
in der Ellerstrückenkoppel - / 54 | |||
noch in d. Ellerstrückenkoppel - / 78 | |||
im schilschen Brohk - / 20 | |||
in der Moorbeeckswisch - / 182 | |||
in der Pötjenwisch - / 53 | |||
________________________________________________ | |||
Summe: 1 232 + 2 364 = 3 596 Ruthen | |||
Hufe No.4 Asmy Heiken (Asmus Heick) | |||
[ *1663 oo Kbl NN; Eltern: Jasper Heick u.Stinke Rick ] | |||
im Steinbehk 1 195 / 71 | |||
im argen Sieck 35 / 324 | |||
in der Scheidewisch 160 / 831 | |||
in der Fehrensrögenwisch 50 / 160 | |||
in der Ellerstrückenswisch - / 192 | |||
in der Meßmaswisch - / 624 | |||
in der Ellerstrückenkoppel - / 93 | |||
im Schülschen Brohk - / 18 | |||
_______________________________________________ | |||
Summe: 1 404 / 2 313 = 3 717 Ruthen | |||
Hufe No.5 Jürgen Lähndorf | |||
[vermtl.: oo 1667 Lencke Prieß ] | |||
im Taubeney - / 649 | |||
in der Silienwisch 180 / 218 | |||
in Roefraden - / 714 | |||
in der slaten Horst - / 270 | |||
in der holen Masen - / 351 | |||
in der Hohen Holzwisch - / 867 | |||
in der Ellerstrücken 110 / 480 | |||
im Brammerberg 102 /- | |||
in der langen Wisch 72 / 72 | |||
in der Buschkoppel 160 / 40 | |||
im schülschen Brohk - / 66 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 624 / 3 727 = 4 351 Ruthen | |||
Hufe No.6 Detlev Rieck | |||
[1707 noch Scheunenvogt in Dep.; 38 J. *~1669 - 1709 u.1730 als Stolper Hufner genannt] | |||
[1669-1750 oo Kbl NN; Eltern: Clas Rieck oo 1658 Lenck Lillen, Kielerkamp / Stubbenkoppel: Standort der neuen Dep.Glashütte auf Löhndorfer Gebiet] | |||
auf der olde Saren - / 40 | |||
im Steinbehk 50 / 528 | |||
im Wolfrade 61 /244 | |||
auf dem Weide Moor 294 / 536 | |||
auf der Sillienwisch 240 / 159 | |||
in den 7 Füßen 64 / - | |||
im sieden Lande - / 950 | |||
in der Metjen Wisch - / 198 | |||
in der Stubbenwisch 160 / 564 | |||
in der Hohen Holzwisch - / 168 | |||
in der langen Wisch 70 / 70 | |||
in der Brammerkoppel - / 39 | |||
im schülschen Brohk - / 24 | |||
... Koppel - / 114 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 939 + 4 054 = 4 993 Ruthen | |||
Hufe No.7 Hinrich Tege | |||
[ oo 1686 Margreta Frese ] | |||
auf der olden Saren 124 / 240 | |||
im Steinbehck 521 / 808 | |||
in der blanck Sillienwisch 130 / 306 | |||
in der großen Sillienwisch 300 / 1 319 | |||
in der kleinen Sillienwisch 142 / 325 | |||
in der Stobbenwisch - / 249 | |||
im Brammerberg - / 63 | |||
in der Ellerstrücken Koppel - / 59 | |||
im schülschen Brohk - / 95 | |||
________________________________________________ | |||
Summe: 1 217 + 3 464 = 4 681 Ruthen | |||
Hufe No.8 Hanß Lütjohann | |||
[1707 : 52 J. *~1655 - Kirchgeschworener in Bramstedt] | |||
[ oo 1681 Anke Sieck ] | |||
im holen Meschen 45 / 225 | |||
vor der ... - / 90 | |||
im Buhlande 56 / 223 | |||
im Taubeney 180 / 57 | |||
auf der Born 287 / - | |||
in der Wolfradskuhle 500 / 412 | |||
in der Krummenteichs Koppel - / 260 | |||
in der hohen Holzwisch - / 297 | |||
in der kleinen Mißmahs Wisch - / 207 | |||
in der langen Wisch - / 27 | |||
in der Ellerstrücken Koppel 80 / - | |||
in der Buschkoppel - / 336 | |||
im schülschen Brohk - / 67 | |||
in der Pötjenwisch - / 53 | |||
________________________________________________ | |||
Summe: 1 484 + 2 918 = 4 402 Ruthen | |||
Hufe No.9 Ott (o) Schnack | |||
[ vermtl.:*1639 Wdf. +1721; oo 1664 Malenke Caßper ] | |||
auf der olden Saren 220 / 628 | |||
in der Vörhsrade 200 / 420 | |||
in der kleinen Vörhsradsmase - / 200 | |||
in der Goppenkuhle - / 467 | |||
im Poppelteich - / 125 | |||
in der Krummenteichskoppel - / 324 | |||
in der hohen Holzwisch - /141 | |||
in der Immenhofenswisch - / 130 | |||
...... ??? | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 420 + 3 553 = 3 973 Ruthen | |||
Hufe No.10 Hanß Ducke [Hufe "Am See"] | |||
[ vermtl.: *1659 oo1689 An Dorthe Löhndorf] | |||
in der Aubleckwisch - / 60 | |||
in der kleinen Mohrswisch - / 462 | |||
im Buhland - / 957 | |||
im Tupberg ? - /136 | |||
im Taubeney - / 728 | |||
im Steinbeck 114 / 496 | |||
auf der Rohlhsorst 200 /160 | |||
in der Mißmaswische - / 622 | |||
im Brammerberg 78 / - | |||
in der langen Wische - / 140 | |||
in der Ellerstrücken koppel - / 37 | |||
in der Brammerkoppel - / 75 | |||
im schilschen Brok - / 48 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 392 + 3 921 = 4 313 Ruthen | |||
Hufe No.11 Clauß Tietjen | |||
[*.... +1726 oo 1677 Trinke Heick; Sohn Rate *1680] | |||
in der neuen Brücken Wisch 60 / 314 | |||
hintern Voßberg - / 33 | |||
in der kleinen Mohrswisch - / 112 | |||
in der Distelkuhle 371 / 611 | |||
im kleinen Teich 134 /246 | |||
in der Radewisch 250 / 914 | |||
in der Metjen Wisch 140 / 100 | |||
in der Hohenholtzwisch - / 240 | |||
im Brammerberg 117 / 50 | |||
in der Ellerstrücken Koppel | |||
im schilschen Brok - / 36 | |||
in der Pötjenwische - / 53 | |||
________________________________________________ | |||
Summe: 1 072 + 2 748 = 4 020 Ruthen | |||
Hufe No.12 Hinrich Ahrens | |||
[ *1657; Eltern: Jürgen Arenßen oo 1656 Gretge Lehntorpf ] | |||
in der Aublecks Wisch - / 198 | |||
im Kütersrade 123 / 18 | |||
im Steinbehk - / 643 | |||
im Röefrade 209 / - | |||
in der Krummenteichs Koppel 196 / 270 | |||
in der neuen Wisch - / 192 | |||
in der vordersten Wisch - / 361 | |||
in der Voßgrabenswisch - / 615 | |||
in der Dornwisch - / 160 | |||
im Brook - / 302 | |||
im Brammersberg 130 / 70 | |||
in der Brammerkoppel - / 75 | |||
im schülschen Brohk - / 75 | |||
in der Pötjen Wisch - / 53 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 658 + 3 032 = 3 690 Ruthen | |||
Kätner Hans Witte | |||
[vermtl. : oo 1687 Margret Löhndorf ] | |||
in der Cemme... 140 / 40 | |||
in der Hohenrade 147 / 506 | |||
in den 7 Füßen 102 /- | |||
im Kohlhof - / 80 | |||
im sieden Land 47 / 200 | |||
im Övelgönne 100 / 155 | |||
in der Ellerstrücken Koppel - / 59 | |||
... ? | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 536 + 1 076 = 1 112 Ruthen | |||
Kätner Ove Schlüter | |||
"Zimmermann" [Vater Claus Schlüter, ebenfalls Zimmermann, mit Bitte "um Freibrief" - bei Kock] | |||
sonst nichts bekannt | |||
in Kütersrade 123 / 18 | |||
in den 7 Füßen 96 / - | |||
in der slaten Horst - / 261 | |||
in Hoppenrade 557 / 189 | |||
in der Brückenwisch - / 736 | |||
in der hohen Holzwisch - / 240 | |||
in der Ellerstrück Koppel - / 78 | |||
______________________________________________ | |||
Summe: 776 + 1 522 = 2 298 Ruthen | |||
Kätner Hans Lähndorf | |||
[vermtl.: oo 1676 Margr.Freese] | |||
im Küterrade 187 / 24 | |||
im Wolfrade - / 324 | |||
in den 7 Füßen 132 / - | |||
in Erdmanns Stubbenwisch 148 / 300 | |||
in den Ellerstrücken - / 200 | |||
in der Mißmaswisch - / 104 | |||
im Brammerberg 52 /- | |||
____________________________________________ | |||
Summe: 519 + 952 = 1 471 Ruthen | |||
*Die oben angegebenen Hufner erscheinen günstigenfalls im alten Bornhöveder Kirchenbuch als ab 1655 Geborene bzw.Eheschließende. Dieses Kirchenbuch war 1689 vollgeschrieben. Das 1690 begonnene neue Kirchenbuch verschwand im Jahre 1711 aus der Bornhöveder Kirche. | |||
Wenn der 1708 aus der Verbannung heimgekehrte Graf Brockdorff, der 1709 obenstehende Vermessungen und Listen nach seinem Interesse auslegte, 1711 das ihn kompromittierende Kirchenbuch verschwinden ließ, so ist das zwar eine Spekulation, aber eine begründete, weil er hierin wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Tode des Knechtes Claus Löhndorf genannt wurde, der von ihm erschossen worden war. | |||
Die Zeitspanne von 1690 bis 1711 wird als Kirchenbuchlücke (Kbl) bezeichnet. Wer in der Kbl geboren wurde, heiratete oder starb, der wird dem Familienforschenden höchstens mittelbar bekannt werden; seine Identität bleibt meist im Dunkeln. Insofern hat man eher Glück, wenn ein direkter Familienzusammenhang über die Kbl.wirklich nachweisbar ist. Deswegen sind die familiären Angaben über die einzelnen Hufner nicht immer gesichert. | |||
* Die zwischen 1700 und 1730 in den Berichten des Petrejus bzw. in Listen des Gutsarchivs angegebenen Namen - insbesondere von Hufnern, teils sogar mit Lebensalter - sind ein wahrer Glücksfall, ließ sich doch dadurch manche Kirchenbuchlücke überbrücken. | |||
* Die für uns ungewöhnliche und wechselnde Schreibweise der Zunamen fällt auf: es wurde nach Gehör geschrieben und aus platt sprechendem Munde kam ein Name nicht immer in klarer Aussprache - zum Buchstabieren reichte es nicht! | |||
* Die Unruhen im Gut halten auch 1709 während der Vermessungen und Anhörungen an. | |||
"Am 6.November 1709 begibt sich auf Bitten v. Brockdorfs der Notar Christoph Schultz mit Zeugen nach Wankendorf und Stolpe, um die Untertanen nochmals recht väterlich zu ermahnen, vom Ungehorsam und Krawall abzustehen, die gewöhnlichen Hofdienste zu leisten, die Heuer zu erlegen, empfangenes Korn zu bezahlen. Im Weigerungsfalle ist ihr Gutsherr vor Gott und der ganzen Welt entschuldigt, und die Untertanen haben die Folgen zu tragen.- | |||
Die Kommission erscheint zunächst zwischen 5 und 6 Uhr abends in Wankendorf. Die Hauswirte werden durch das gewöhnliches Blasen zusammengerufen auf dem gewöhnlichen Sammelplatz. Nur wenige erscheinen. Sie werden mit dem Zweck der Versammlung bekannt gemacht. Erschienen waren Clement Löhndorf, der Bauernvogt Asmus Horst und etliche mehr. Antwort: Sie können die Dienste nicht leisten, weil sie den Leuten im Hofbeutel nichts geben könnten." [Sie wollen die Schulden von v.Brockdorf nicht bezahlen] Das Korn wollen sie bezahlen; die Grundheuer können sie nicht aufbringen. Der Bauernvogt sagt, daß sie gerne alles tun, könnten aber weder Geld zahlen noch die Hofdienste leisten, und wenn sie den 4. Mann hätten schicken wollen, wäre dieser Alarm nicht notwendig gewesen. | |||
Um 6 Uhr wurden die Stolper zusammengeblasen. Das Ergebnis war dasselbe wie in Wankendorf: kein Futter, keine Kühe, die "Hülle wäre ledig" [Hüll = Hill, Raum zwischen Hochboden und Stall; ledig = leer] Claus Tietgen sagte, die Grundheuer sei so viele Jahre nicht gewesen, könne wohl auch wieder abkommen. Das Korn wollen sie zahlen. | |||
Detlef Riecken: Sie hätten biser mit zwei Gespannen einen um den andern Tag gepflügt. Im kommendn Jahre würde es wohl daran fehlen und könnte dann wohl nicht ein Pflug zu Felde kommen, "weil sie den Hofbeutel füllen sollen". Wäre nach der Kornzahlung noch etwas übrig, möchte etwas von der Grundheuer folgen. - Sie verlangten nicht länger hauszuhalten [d.h. sie wollten nicht länger mehr Bauer sein]. [Kock, S. .... ] | |||
3. 8. | |||
Feldgemeinschaft und Einteilung des Stolper Dorffeldes [Hansen] | |||
Um den Konflikt zwischen der Kosten-Nutzen-Rechnung des Gutsherrn, der das Gut neuerdings insgesamt als Wirtschaftsunternehmen* betrachtete (vielleicht in fortgeschrittener Zeit betrachten mußte!), und den Bauern zu verdeutlichen, die auf dem Erhalt traditioneller Rechte beharrten, sollte die historische Auseinanderentwicklung einstiger Gemeinsamkeit an dieser Stelle erläutert werden. | |||
"Der ursprüngliche Anbau des Landes [die Kolonisierung] hat durch freie Genossenschaften Statt gefunden, welche die Dörfer gründeten und die Dorf-Feldmarken einrichteten". [Ha.-S.5] Der "aus der uralten Markgenossenschaft entsprungenen Feldgemeinschaft ... waren anfangs auch die grundbesitzenden Ritter (als) gewöhnliche Markgenossen ... für die von ihnen bewohnten Hufen der Feldgemeinschaft unterworfen, hatten sich aber später mit der Bildung von Gutshöfen aus zusammengeworfenen und niedergelegten Bauernhufen dem Nexus [der genossenschaftlichen Bindung] entzogen, indem sie ihre Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus den Dörfern verlegten und die nunmehrigen Hofländereien zu einem abgesonderten Complexe vereinigten." | |||
Nachdem die einst freien Bauern in einem langen und komplexen historischen Prozeß durch die schließlich mit Grund- und Gerichtsherrschaft ausgestatteten Gutsherrschaften in die oben beschriebene Rolle gedrängt worden waren, "verblieb den Dorfschaften als letztes Überbleibsel der alten markgenossenschaftlichen Autonomie [Selbstbestimmung] die Handhabung der Feldgemeinschaft. Die herkömmlichen Normen über die Unterhaltung der Befriedigungen [Trockenzäune], über die Feldbestellung und die Ernte auf den Dorffeldern, über die gemeinsame Weidenutzung u.s.w.wurden durch das Gedächtnis der älteren Generationen festgehalten ... " [Ha.-S.68] | |||
* Um die Mitte des 18.Jahrhunderts ist der Höhepunkt erreicht, das gutswirtschaftliche System voll ausgebildet. Die weithin bekannte und hochgeachtete holsteinische Wirtschaft unterscheidet die Herzogtümer Schleswig-Holstein von den angrenzenden Landschaften im Norden und Süden. Die holsteinische Koppelwirtschaft, eine geregelte Feldgraswirtschaft, ist gleichgewichtig auf Korn und Milchwirtschaft abgestellt und erzeugt beides, Getreide und Fettwaren (Butter, Käse) in hoher Quantität und Qualität, gutenteils für den Export. [Prange, Aufsatz - S.62] | |||
* Kramer beschreibt in dem Kapitel "Aufhören der alten Gutswirtschaft" die Grundzüge dieser Entwicklung, benennt die wirtschaftlichen Ursachen und damit verbunden, die Veränderungen der sozialen Beziehungen. Es erscheint wichtig genug, diese sich in wenigen Jahrzehnten ändernden Zusammenhänge zu überschauen, weil sie den Übergang zur "scharfen"Ausprägung des gutswirtschaftlichen Systems kennzeichnen. Was Kramer in seiner Arbeit über das Gut Schönweide feststellt, gilt exemplarisch für fast alle holsteinischen Güter, insbesondere auch für das Gut Depenau. | |||
["Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk", Karl-Sigismund Kramer und Ulrich Wilkens - Eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen - 1979 Karl Wachholtz Verlag Neumünster] | |||
"Die [Mast-]Rodewirtschaft ging zurück. 1680/81 stand sie noch im Vordergrund mit hohen Ausgaben für Gräber [das Ausgraben der Stubben?], hohen Einnahmen aus der Glashütte [die nicht nur der Neukultur dient, sondern] die gleichzeitig ein Abnehmer meist von Brotkorn war, mit nennenswerten Einnahmen aus der Schweinemast [auf den meist noch waldbestandenen Ländereien des Gutes] und dem Verkauf von Teichfischen. [Danach setzt eine Tendenz zur Überwindung der Verbrauchswirtschaft ein.] | |||
Bis 1712 [Schönweide; Depenau zeitgleich!] und weiter wurden verstärkt die Holländerei und der Feldbau, die in der geregelten Feldgraswirtschaft zusammenhingen. Für die Dienste der Untertanen brachte dies einen verstärkten Einsatz, striktere Zuordnung zum Feldbau, der eine gewisse Dominanz in der Darstellung und Gestaltung der Untertanenbeziehung erreicht. Die Holländerei setzte auf einem konsolidierten Markt ab [Stabiler Butterpreis! - Hier wurde auch ein darstellender Zug der Grundherrschaft konstituiv (festgelegt) für die Wirtschaftsentwicklung, indem nämlich die Verpachtung der Kühe (von) der Besorgung der Arbeit entledigte, sie gewissermaßen kostenlos machte ...] während die Kornwirtschaft durch geringere Reichweite gekennzeichnet ist, was den Absatz in Menge und Entfernung betrifft; die Kornpreise waren schwankend. | |||
Mit zunehmender Marktorientierung ... durchdringen außenbestimmende Tendenzen die Gutswirtschaft, die auf der anderen Seite mit möglichst festen, sozusagen haustariflichen Untertanenbeziehungen bestritten wird. Dies hat zur Folge, daß diese Beziehungen in eine gewisse relikthafte [rückständige], altertümliche Darstellung geraten, daß das Ergebnis - Gewinn und Geldabschöpfung - in den Vordergrund kommt vor das, was mit der Arbeit eingesetzt wurde; Arbeit aber als umgewandelte Grundherrschaft und Dienstberechtigung trug doch wesentlich die sozialen Beziehungen. Der Ausgleich dieser Diskrepanz wurde schwieriger ... ; das Jahrhundert ist voll von Kennzeichen der wachsenden Schwierigkeiten: Knechtsunruhen, Veranlassung zu außermarktliegender, Arbeit nicht direkt bewertender Vergütung ( Erntebier, Konservation, u.a.), Disziplinierung durch Dienstreglements und durch restriktiv-zweckgerichteten Unterricht in der Schule, Formalisierung der sonstigen Beziehungen, Befestigung eines Habitus, der die kulturelle Eigenbestimmung der Untertanen beschränkt und die gutsherrschaftliche Autorität ausbreitet. | |||
[Kramer, S.176 ff] | |||
Die Liste der Stolper Hufner samt Aufzählung ihrer Ländereien mit Flurbezeichnungen und Flächengröße läßt eindeutig die Strukturen der frühen "Feldgemeinschaft" erkennen. In Dorfnähe befanden sich demnach acht große Flächen, "Kämpe" genannt, die von allen Hufnern gemeinschaftlich bewirtschaftet wurden. Der Anteil des einzelnen Hufners an einem Kamp war so gering, daß er sich nur in Ruthen [1 Saattonne = 240 Quadratruthen] und nicht in Tonnen ausdrücken ließ. " Zu Anfang des 18.Jahrhunderts finden wir die Hauptmasse der Ländereien einer Dorffeldmark in 6-8 Koppeln gelegt und unter schlagmäßiger Feldgraswirtschaft (s.u.) gehalten. In jeder dieser großen Dorfkoppeln [Kämpe oder Gewanne] hatte ein jeder Vollhufner, Halbhufner ["Kätner"] usw.seinen verhältnismäßig gleichen Antheil Landes ... " [Ha.-S.69/70] | |||
Der hier einzuführende Begriff des Flurzwanges besagt, daß auf jedem Kamp alle Hufner denselben Turnus (Winter-, Sommerfrucht, Stoppel- und Dreeschweide) einhalten und auch gleichzeitig ihre Ackerstreifen bestellen bzw.abernten mußten. | |||
Nach Hansen besaßen "die Bauern außer ihren an die Gebäude stoßenden eingezäunten Gärten jeder in der Nähe seines Gehöftes noch eine gleichfalls eingezäunte kleine Privatkoppel, die von der gemeinsamen Weide eximirt [ausgenommen] war und beliebig von dem Inhaber benutzt werden konnte. Die sonstigen dem Dorfe nahe gelegenen, aus einer Anzahl von Gewannen [hier: Kämpen] bestehenden, aber nur den kleineren Theil der Feldmark ausmachenden Ländereien wurden Jahr aus, Jahr ein mit derselben Hauptfrucht bei starker Düngung bestellt und nach der Erndte gemeinschaftlich beweidet. Das weiter entfernte Land nahmen sie im unregelmäßigen Turnus [Abfolge] auf einige Jahre [meist ungedüngt] zum Anbau genügsamer Früchte [z.B.Buchweizen] unter den Pflug, ließen es dann wieder auf eine längere Reihe von Jahren zu gemeinsamer Beweidung im Dreesch [Brache] liegen. Der entlegenste Theil der Feldmark wurde nie aufgebrochen, sondern als beständige Gemeindeweide [Allmende] benutzt, wozu auch die Holzgründe [Schweinemast!] dienten." [Ha.-S.69/70] | |||
Die Nutzungsgebiete der Bauernschaft lagen demnach, abnehmend intensiv bewirtschaftet, in drei Zonen um das Dorf gruppiert. | |||
4. Hufner, Hufenstellen 1730-1803 | |||
4. 9. | |||
Die Liste der Stolper Hufner und die Heuerstellen auf Stolper Dorffeld um 1730 | |||
[Gutsarchiv und Kirchenbücher - Heuerkontrakt] | |||
Die 1730 stattfindende Untersuchung gegen alle (!) Depenauer Dienstknechte, welche zwei Kollegen von der Qual des Reitens auf dem "Hölzernen Esel" befreit hatten (s.o.), förderte eine weitere Hufnerliste zutage, auf die es im Zusammenhang mit unserem Thema allein ankommt. Offensichtlich waren jedem Hufner jeweils zwei Dienstknechte zugeordnet. | |||
"Weil auf Michaelis Ao 1730 sich es mit dem Fußvolk gefordert, so dienen anjetzo bei den Depenauischen Hufnern folgende Knechte." | |||
[Gerichtsverhandlung Knechte gegen Feldvoigt Joachim Duggen - und Gegenklage] | |||
Die 12 Stolper Hufner (wie 1709) und ihre Dienstknechte: | |||
bei Marx Theden Bvgt. ( Asmus Lindau, Jochim Schlüter ) | |||
bei Detlef Rieck ( Jürgen Riecken, Paul Riecken ) vorher: Asm.Witte 22 J. | |||
bei Detlef Löhndorf ( Ratje Sieck, Hans Mißfeldt ) | |||
bei Jürgen Löhndorf ( Detlef Löhndorf 37 J., Hans Löhndorf) | |||
bei Marx Theden ( Johann Lill, Claus Harder ) | |||
bei Claus Lütjohann ( Hans Lütjohann, Carsten Tietjen ) | |||
bei Hinrich Theden ( Asmus Theden, Hans Riecken ) | |||
bei "alt" Hans Duggen ( Hans Duggen, Claus Löhndorf ) | |||
bei Ratge Tietgen ( Detlef Tietgen, Hinrich Tietgen ) | |||
bei Claus Duggen ( Hinrich Witte, Claus Löhndorf ) | |||
bei Hörster Detlef ( Hinrich Eggers, Otto Schnack) | |||
bei Jürgen Ahrens ( Hans Ahrens, Johann Schnack ) | |||
Kursiv gedruckte Namen: Knechte bei Verhör 1730, soweit sie vorliegen; mit Altersangabe. | |||
Hier werden immer noch 12 Hufner aufgezählt, jedoch möglicherweise auch mit den "Kätnern", damals die Bezeichnung für die im Dorf ansässig gemachten Halb- oder Viertelhufner [ehemalige Hufner des niedergelegten Dorfes Horst]. | |||
Lt. Prange wurden zwischen 1711 und 1718 letztmals zwei Hufenstellen [Fraglich, ob im ganzen Gut oder in jedem Dorf ?] gelegt. Noch 1774, wie schon 1722, gab es lt. Prange zusammen 23 Hufenstellen, 1784 aber nur je neun Vollhufen in Stolpe und Wankendorf - allerdings ohne die je zwei großen Heuerstellen, welche künftig als Vollhufen klassifiziert werden. Da die bisherigen Zahlen bei 12 und 11 lagen, hätten in Stolpe 3 und in Wankendorf 2 Stellen aufgehoben werden müssen. Prange spricht an anderer Stelle aber auch davon, daß 1740 Hufen gelegt worden sein können. Das widerspricht zwar den obigen Feststellungen, erklärt jedoch sowohl die nicht weitere Abnahme der Hufen als auch eine Reihe überzähliger Hufner, die von mir in den Übersichten "nicht unterzubringen" waren [4.11 u.6.15.] | |||
Heuerstellen | |||
Joachim v.Brockdorf setzte sein Intensivierungsprogramm fort, indem er in den entlegenen Teilen des Gutes durch ausgedehnte Rodungen [Glashütten!], aber auch unter Verwendung von Guts- und Bauernland weitere Heuerstellen schuf. Obwohl diese unter ganz anderen Bedingungen bewirtschaftet wurden und nicht in der bäuerlichen Tradition zu sehen sind, so sollten sie doch in unserer Arbeit als Betriebe mit den Hufenstellen zusammen betrachtet werden, weil es uns ganz wesentlich um die wirtschaftenden Personen geht. | |||
"Die Depenauer Heuerstellen waren ... nicht ganz klein, sie [die Heuersmänner] hatten ihr Land in Koppeln und taten keine täglichen Hofdienste, standen also a u ß e r h a l b sowohl der Feldgemeinschaft als auch des gutswirtschaftlichen Systems und erbrachten ihre Leistungen mehr oder weniger ausschließlich in Geld. Ihre Inhaber stammten aus der Bewohnerschaft des Gutes, waren also leibeigen" schreibt Prange [Pr.-S.193] und meint damit zunächst die vier Heuerstellen, die im Zusammenhang mit den Vorfällen von 1707 bereits erwähnt wurden. Natürlich standen die Heuersleute im Konfliktfall als sozusagen privilegiert auf Seiten des Gutsherrn. Es waren: | |||
Paul Rieck auf "bawen Obendorf"; 1709: 24 Jahre, *~1685 (Kontrakt von 1700 mit Paul Rieck "dem Alten") | |||
Hans Schnack auf "bawen Obendorf"; 1709: 38 Jahre, *~1671 | |||
Hans Kummerfeld auf "Fehrenrögen"; 1709: 62 Jahre, *~1647 | |||
Hinrich Dugge auf "Kuhlraden" auf Wankendorfer Feld | |||
Davon befand sich damals lediglich "Fehrenrögen" auf Stolper Feld; die größeren Flächen dieser Heuerstellen entstanden durch Rodungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der "Alten Depenauer Glashütte" und unter Wegnahme von Land aus der Wankendorfer Feldmark. Daß die Heuersleute gegenüber den Hufnern nicht nur Vorteile hatten, sondern die Urbarmachung der gerodeten Flächen Knochenarbeit war, wird der Kontrakt des Paul Rieck zeigen, siehe 5.12, Wankendorf. | |||
Nach 1707 entstanden auf dem Gebiet des niedergelegten Dorfes Horst "mehrere Heuerstellen, entweder sogleich bei dessen Niederlegung oder später durch Verkleinerung des dort angelegten Meierhofes. Auf solche Art sind [auch] die beiden großen Heuerstellen auf dem Kielerkamp [keilförmiger Kamp] - Silgenwisch und Klingenberg - vielleicht auch die in der Nettelau vom Depenauer Hoffeld abgenommen. Der Kielerkamp war bis 1707 Hoffeld" ° [Prange...] [auf dem sich offensichtlich - gemessen an den vielen dort ansässigen Familien schon vor 1700 - nicht wenige Katenstellen befanden, von denen aus der Weg zur Arbeit auf dem Meierhof Löhndorf und zur derzeit im Löhndorfer Bereich arbeitenden Glashütte nicht so weit war]. | |||
Die fünf kleinen Kielerkamper Heuerstellen entstanden unmittelbar nach 1709, wahrscheinlich nachdem die Glashütte ihren Standort nach beendeten Rodungsarbeiten in die Gegend des Meierhofes Horst verlegt hatte. | |||
Eine Übersicht zeigt die Heuerstellen auf dem Kielerkamp in Person der Heuersleute (und späteren Halbhufner) der etwa ersten 100 Jahre: | |||
Nr.11 Berend Reese Hinr.Eggers Claus Hinr.Eggers | |||
1661-1755 1699-1771 1755- ... | |||
oo oo1739 ooI 1777 CESchlü | |||
Anna .... Anna Tietje ooII1779 CMSiev | |||
Holzvogt | |||
Nr.12 Hans Schlüter Claus Schlüter* Cristian Schlüter | |||
1700-1754 1730-1816 1744- ... | |||
oo 1729 oo 1756 oI 1774 CM Riecken | |||
An Ca Horst Elsabe Horst ooII 1806 Ww AM Schnack | |||
* etwa1784 VH Obdf. | |||
Nr.13 Hinrich Duggen Claus Duggen Hnrich Duggen | |||
1685-1753 1720-1797 760-1828 | |||
oo 1716 oo 1749 oI 1786 An Hed Ku'feld | |||
Antje Tietjen An Mar Duggen oII 1812 Ww Ca Horst | |||
Nr.14 Hinrich Sieck Joh.Chr.Lütjohann Joh.Hinr.Lütjohann | |||
1688-1742 725-1796 1765- ... | |||
oo 1718 oo 1755 o 1794 | |||
Trink Lütjohann Cath Löhndorf Anna Duggen | |||
Nr.15 Claus Löhndorf Asmus Löhndorf* Asmus Löhndorf | |||
1675-1759 *~1720 oo 1750 1763-.... | |||
oo 1714 oo 1790 | |||
Margr Löhndorf Ca. El Schlüter | |||
*Asmus L.wird Heuersmann in Obendorf; der "Setzwirt" für seinen gleichnamigen Sohn bisher unbekannt. | |||
1728 werden als Häuersleute vom Kielerkamp genannt: Claus Lähndorp, Berndt Reese, Hinrich Dugge und Hinrich Sieck - Vielleicht wird die Schlüter-Stelle später eröffnet: 1729 ?! | |||
*Eine der Stellen wird allerdings schon Anno 1700 an den zuvor aus der Leibeigenschaft entlassenen Hans Christopher Riek verheuert [später "Duggen"]. Es scheint sich in erster Linie um ein Krughaus gehandelt zu haben, das freilich traditionell mit Land einer halben Hufe versehen wurde: | |||
Zu wißen sey hiemit, daß zwischen dem Hochwohlgeborenen He. Joachim von Brockdorff, Obristen und Erb-Herrn zu Depenau, und Hanß Christoffer Riek folgender Häuer-Contract beliebet und beschloßen worden. Als | |||
1. Es Verheuren Hochwollgemelter Herr Obrister an gedachten Hanß Christoffer Riek drey nacheinander folgende Jahren, als vom Meytag Anno 1700 das zu Kielerkamp belegenes Krug Hauß mit den darzu gehörigen großen Hoeft hinter dem Hause, den sogenannt "Im Hof" für (vor) dem Hause und die Koppel beym Krummen Teich. Dergestalt, daß er all dieses Landt, beides Acker und Wiese ... zu seinen best wissende Nutzen und Vorteil zu gebrauchen, und das Wohn Hauß für Feuer in sorgfältiger Obacht zu nehmen hat. Maßen, da etwa durch sein oder der seinigen Verwahrlosung und Versehen durch Feuer Schaden daran geschehen sollte - welches Gott aber in Gnaden verhüten wolle- ist der Häuersmann gehalten und verbunden, solches zu erstatten und gut zu machen. | |||
2. Mit der angefangenen Reparirung des Hauses versprechen der Hr.Obrister, sobalt und vieleß immer möglich fortzufahren und hernach, so viel Fach und Dach anlangt, im bauelichen Stande zu unterhalten | |||
3. Die Bezäunung oder Befriedigung vorbeschriebenen Landes muß der Häuerling beschaffen, ... so weit der Enrehms Zaun an dem Hoeft hinter dem Hause sich erstreckt, welcher järlich in Hoeft Dienst gezäunet wird. | |||
4. Gleichwie der Häuers Mann bey seinem Antritt zwey Scheffel in die Erde gebrachtes winter Saht empfangen, und das Buchweitz Landt auß dem Dresch gebrochen vorgefunden, so muß er auch Bey All das Korn, welches er in seiner Haußhaltung consumiret, eß sey Rogken oder andere Sort, Nirgendt anderß als auf hiesiger Mühle mahlen lassen. Undt da derselbe in Übergehung diesem oder jenem befunden würde, ist er der Hogb.Herrschaft willkürlicher Straffe unterwürfig. | |||
5. Gibt der Häuersmann Hanß Christoffer Riek für diese Häuerstelle Järlich 25 Rtlr. in guten Dänschen Cronen, welche Fünff u.Zwanzig Rtlr. Er Negst kommender Weyhnacht Namblich den 24ten Decembr. und folgends alle Jahr zu solche Zeit richtig und prompte in einer Summe bezahlet und abträget. Worzu Er sich dan hiemit für sich und seine Erben bey Verlust undt Verpfändung ... ... und künfftig überkommende beweg- undt unbewegliche Haab und Güter, auch unter körperlichen Einlegers Krafft bündtlichster Maßen verpflichtet und verschreibet. Alle Exceptiones , Vorwandt und Gegenrede, wie die auch Nahmen haben mögen und immer erdacht werden können, sich vermittelst diesem gibt. Dergestalt, daß Ihm undt seinen Erben nichts als verschriebene bahre Bezahlung schützen und befreyen kann. Uhrkundtlich ist diesem Häurer Contract in Duplo gleichlautendt verfertiget und Mittelst beiderseits Contrahenten Unterschrifft und beygesetzten Petschafften bekräfftiget worden. | |||
Geschehen Depenau den 15.April Anno 1700. | |||
Hanß Christoffer Rieck | |||
Insgesamt entstehen also auf dem Kielerkamp 5 kleinere und später zwei große Heuerstellen, in Stolpe drei kleinere Katen-Heuerstellen (s.o.). Dazu kommen Heuerstellen in Nettelau (2), bei Poggensee/Rüsch (2) und auf dem Horsterfeld (4). | |||
Auch die lange vergessenen Heuerstellen mit ihren aus den Bornhöveder Kirchenbüchern bekannten Heuersleuten sollen hier präsentiert werden. | |||
Vehrenrögen lag nördlich der anfangs des 19.Jahrhunderts geschaffenen Mißmaaßener Erbzinsstellen und wurde infolge des Abholzens der dort befindlichen Hölzungen für die Depenauer Glashütte nach Rodungsarbeiten um etwa 1700 eingerichtet. | |||
a) Fehrenrögen | |||
1. Hans Kummerfeld sen."von der alten Glashütte", der "ehemalige alte Vogt auf Depenau" oo 1680, + ....(Kbl) | |||
2. Hans Kummerfeld jun. 1700-1783; oo1729; Nachkommen auf "Grünjäger" u."Neujäger" | |||
3. Hinrich Horst oo Ann Margr.Dortmund [Holländerfamilie auf Depenau] | |||
b) Nettelau (vermtl. 2 Stellen, siehe Prange) | |||
1. Hinrich Schlüter 1664-17.. | |||
2. Joch.Fr.Sievers 1721-1786; oo1749; Sohn des Schmiedes auf Dep.Boest - 1769 "Concurs über sämmtliche Habe und Güter" | |||
3. Joh.Chr.Thomsen | |||
1. Hans Theden 1691-1766; Sohn des Müllers zur "Stolper Mühle"; oo1723; Nachkommen auf "Missenkamp" und "Bansrade". | |||
2. ... | |||
3. Otto Schnack *1756; oo1787 | |||
c) Poggensee (Rüsch) | |||
1. Chr.Gert Heick oo Cath.Dor.Löhndorf | |||
2. Hans Hinr.Ruge oo Cath.Dor.Heick | |||
d) Horsterfelde I | |||
1. Daniel Löhndorf 1668-1721; vorher Koch auf Depenau | |||
2. Chr.Fr.Löhndorf 1708-1767; oo1739 E.Schnack; Holzvogt auf Depenau | |||
Horsterfelde II | |||
1. Gert Schlüter sen.; 1672-1748; oo1716 E.M.Sievers | |||
2. Gert Schlüter jun.; 1726- ... ; oo1752 C.M.Schnack | |||
Horsterfelde III | |||
1. Otto Schnack 1698-1771; ooI M.C.Theden; ooII C.M.Hamann | |||
2. Hans Schnack 1721- ... ; ooI ~1755 M.Sprechen; ooII 1766 A.M.Ruge | |||
Horsterfelde IV | |||
1. vermtl. Claus Sieck 1679- ... ; oo1712 L.Löhndorf | |||
2. Gert Sievers 1725-1779; oo1752 C.M.Kummerfeld | |||
Wie auf dem Kielerkamp, so fällt auch auf den o.a.Heuerstellen der hohe Grad der Verbindungen der Familien untereinander ins Auge; hierin drückt sich u.a.der Wille zu gegenseitiger Absicherung aus. | |||
4. 10. | |||
Maßnahmen im Vorfeld der großen Landreformen | |||
Wohl nicht zufällig müssen gleich drei Stolper Hufner schon um 1770 ihre Pachtstellen verlassen: der eine wegen einer Rechtssache, zwei weitere wegen Vernachlässigung ihrer Hufen. | |||
1. Hans Horst von jener Hufe, die zwischen "Böttiger" und "Steinfeld" der Schule gegenüber lag und 100 Jahre später an die Landstraße verlegt wurde ("Holm"- Eiszeitmuseum). | |||
"Der Knecht Hinrich Horst wurde beim Dreschen auf der Diele der Gutsscheune wegen >Widerworts< verprügelt und danach ins Gefängnis gesetzt. Es gelang ihm zu fliehen. Seinem Vater Hans Horst wurde vorgeworfen, den Aufenthaltsort seines Sohnes zu kennen, diesen aber gesetzeswidrig nicht preisgeben zu wollen. Trotz einer sehr glaubhaften und gut begründeten schriftlichen Eingabe an die Regierungskanzlei mußte Hans Horst seine Stelle (später "Ludwigshöhe genannt) Maitag 1770 verlassen. | |||
Hans Horst wurde wie seine Frau, Christine Hedewig Riecken, in Obendorf geboren. Sie waren 52 Jahre verheiratet und hatten 6 Kinder, 38 Enkel und (1801) 7 Urenkel. Hans' Vater, Johann Horst, war vermtl.in Wankendorf Besitzer der Vollhufe XI und wurde knapp 90 Jahre alt (1666-1755). | |||
2. Es liegt eine "Specificatio des Viehes und derer Wirtschafts-Geräte, so in der Hufe, welche den 24ten Decbr.1768 dem Bauern Asmus Witten in Stolp abgenommen und dem Knechte Claus Mißfeld übergeben worden, befindlich gewesen als ... " Es folgt eine zwei Seiten lange Inventarliste. Die No.der Hufenstelle, auch der Ort ihres späteren "Ausbaues" ist unbekannt. | |||
Nachfolger von Claus Mißfeldt war dessen Sohn Hans Mißfeldt. 1815 heißt es:" Außerdem genießt aber eine in Stolpe wohnhafte Witwe eines abgedankten ehemaligen Hufners Hans Mißfeldt, lt. obergerichtlicher Entscheidung d.d.Glückstadt 25.April 1805, ein jährliches Deputat, bestehend in: | |||
freier Wohnung nebst Kohlhof - Weide für eine Kuh - 1.500 Pfund Stroh zur Winterfütterung - 2.000 Pfund Heu zur Winterfütterung - 3 Faden Knüppel-oder Weichholz - 2 Tonnen Roggen - 1 Tonne Gerste - 1 Tonne Buchweizen. | |||
3. Es liegt weiterhin vor, ebenfalls im Jahre 1770, eine "Specificatio des Viehes, Kornes und sonstiger Haushaltungs-Geräthe, welches in der Baur-Voigts-Hufe in Stolp, zur Zeit annoch befindlich ist; als ..." Es folgt eine Aufzählung über gut drei Seiten. Hufner und Bauervogt war Marx (Markus-Marks-Marx) Theden , Hufe "Op de Wach" (heute Kfz-Reparaturwerkstatt Möller).° [Gutsarchiv Dep.] | |||
Noch einmal: Diese Häufung der "Herunterwürfe" von immerhin drei Hufen innerhalb eines so kurzen Zeitraumes läßt weniger an Zufall denken als vielmehr an eine "Säuberung" von untüchtigeren bzw. nicht genehmen Besitzern im weiten Vorfeld der Einkoppelung, die bereits diskutiert und 1771 durch die königliche Regierung verordnet wird. Weil die damit verbundene individuelle Wirtschaftsweise eine selbstverantwortliche Tätigkeit sein wird - und der Gutsherr natürlich hinsichtlich der Pacht kein Risiko eingehen wollte -, verlangt sie nach den mutmaßlich besten Bauern! | |||
"Dann führte die Verkoppelung zu Veränderungen: 1784 gab es nur noch 18 Hufen, in beiden Dörfern je neun; aber die vier großen Heuerstellen in Obendorf und Kielerkamp (je zwei) wurden nach der Einkoppelung in Vollhufen umgewidmet" [Pr.-S.194], während die kleineren Kielerkamper Heuerstellen hinfort unter "Halbhufen" geführt wurden. | |||
Der Aussage von Prange ist zu entnehmen, daß die Verkoppelung und damit die Neuaufteilung der Stolper und der Wankendorfer Feldmark schon vor 1784 in vollem Gange gewesen ist. Kock zitiert in seinem Buch die am 31.12.1794 schriftlich niedergelegten Gedanken des Grafen Ferdinand v.Luckner, des Nachfolgers seines Vaters Nikolaus v.Luckner* als Gutsherr von Depenau. Gerade war (1794) eine neue Revolte der Depenauer Untergehörigen "durch Hülfe des Militärs zur Ruhe gebracht" worden. Er äußert seine Überzeugung, daß nur die Befreiung der Bauern vom Hofdienst als "Hauptquelle aller Widerspenstigkeiten" die Misere beenden könne, und er fährt fort: "Dies hatte schon mein seel.Vater bedacht, und eben dies veranlaßete ihn, mit ansehnlichsten Kosten die Vermeßung der Ländereyen und Eintheilung und Einkoppelung derselben für die Bauernhufen zu veranstalten. [Nikolaus v.Luckner, Marschall in französischen Diensten gewesen, starb am 4.Januar 1794 in Paris unter dem Fallbeil.] Ob nun gleich dieses Vorhaben bey deßen Leben nicht zum Stande kam, so ist doch dadurch die ganze Einrichtung schon dergestalt vorbereitet, daß man nur die letzte Hand an das Werk zu legen hat." [bei Kock, S.26] | |||
Damit steht fest, daß die Landreform im Gut Depenau wahrscheinlich weit vor 1784 begonnen wurde, Vermessung, Einteilung und Einkoppelung der neuen Hufenländereien unter Nikolaus v. Luckner so weit gediehen waren, daß sein Sohn, Ferdinand v. Luckner, das Reformwerk nur noch zu vollenden hatte. | |||
Die Entfernung jener drei Hufner um 1770 von ihren Stellen darf demnach sicher schon im Lichte der Vorbereitungen auf die Reform betrachtet werden. | |||
*1783 kam Depenau in den Besitz des franz.Marschalls Graf Nicolaus v. Luckner, 1794 sein Sohn Graf Ferdinand v.Luckner.- 1809 wurde Depenau an den Kanonikus v.Schilden verkauft. Bei seinem Konkurs 1813 kamen Stolpe und Wankendorf an Perdöl, während vorübergehend wieder ein Luckner den Hof Depenau übernahm. [bei Kock, S.170] | |||
Die Reformen hatten auch für die Heuerstellen im Gut Folgen: | |||
"Die Heuerstellen auf dem Horsterfeld und in Nettelau wurden 1795 niedergelegt und an ihrer Stelle die Meierhöfe Horst und Nettelau neu eingerichtet."(Prange). Die Heuerstellen von Poggensee (Rüsch) verschwinden ebenfalls. | |||
Weitere Heuerstellen, die zur Zeit teils durch fehlende Personennamen, teils durch unbekannte | |||
Standorte nicht zu identifizieren sind, heißen Tiendickshörn und Uhlenhörn auf der Horster Feldmark (wohl 2 der 4 o.a. Heuerstellen) sowie "Vöörden Zeegen" (Vor den ...?) auf dem Depenauer Boest [nahe "Nadelloch" - vielleicht Standort der alten Schmiede?]. | |||
4. 11. | |||
Ein Versuch, die Kontinuität der Stolper Hufner je Hof zwischen 1700 u.1803 festzustellen. | |||
Eine Übersicht im Querformat. | |||
An dieser Stelle erscheint "versuchsweise" im Querformat eine Zusammenstellung der Stolper Hufner zwischen 1700 und 1823. Die Hufnerlisten von 1709 (zwecks Feststellung der "Wirtschaftskraft") und 1730 (im Rahmen der Untersuchung gegen die Bauernknechte) stehen ebenso fest wie die von 1803* (Volkszählung), welche wahrscheinlich mit einer bisher unbekannten Liste von 1795 (s.u.), sicher aber mit der von 1810 (Errichtung des Erdbuches) identisch ist. Auch die Liste von 1823 als dem Jahr der endgültigen Vererbpachtung wurde mit aufgenommen, um die aufgezeigten Entwicklungen auf den Hufenstellen zu bestätigen. | |||
Die Hufen XI und XII scheinen niedergelegt, was der Äußerung von Prange entspricht, wenn man seine Angabe über zwei betroffene Hufen >je Dorf< verstehen soll! Insbesondere der Besitzwechsel einiger Hufen zwischen 1730 bzw.1760 und 1790 hat mit der Umstellung auf die individuelle Wirtschaftsweise zu tun und gibt noch einige Rätsel auf. | |||
5. Die Vermessung des Wankendorfer Hufenlandes | |||
5. 12. | |||
Die Liste der Wankendorfer Hufner von 1709 | |||
Zu Beginn dieses Abschnittes, welcher den Wankendorfer Hufnern und Heuersmännern zugedacht ist, für welche natürlich auch all das gilt, was grundsätzlich dieser Arbeit vorangestellt wurde, mag ein Heuervertrag stehen. Er wurde geschlossen noch zu Zeiten des Wirkens der Depenauuer Glashütte im Gutsgebiet und zeigt, welche Arbeit zu leisten war, bevor das ehemalige Waldland gerodet war und als Kulturland gelten konnte. Zwischen den Zeilen ist aber auch zu lesen, daß der Gutsherr mit Schwierigkeiten seitens der Wankendorfer Hufner rechnete, z.B.durch "Überritt". Hier scheinen bereits die Fronten aufgebrochen zu sein, die uns späterhin besonders beschäftigen werden: | |||
Paul Rieken, Häuer Contract von Meytag 1700 biß Dato 1703 | |||
Zu wißen sey hiemit, daß unten gesetzten Dato zwischen dem Hochwollgebohrnen Herrn, Herrn Joachim von Brockdorff, Obristen und Erb-Herrn zu Depenau, undt Pauel Rieck dem Alten, folgender Häuer Contract beliebet und geschloßen worden. Nemblich : | |||
1. Daß Verhäurer, Hochwollgemelter Obrister, erwehnten Dero Leibeigenen Unterthan Pauel Rieken das sogenannte Ovendorffer Glashütten Landt [Standort der alten Depenauer Glashütte], so der Kleinschmidt Detlev Leptin bißher beseßen, drey nacheinander folgende Jahren, alß von Meytag Anno 1700 biß wieder Meytag 1703. Welches Landt anfängt bey dem Hack [Trockenhecke als Einfriedigung] vor den Köling Beck und in seiner Scheide [Grenze] fort gehet biß in die Häuerschären [?], dan weiter biß an den Offendorffer Teich [künstlich angestauter Fischteich], und so hinter dem Wohnhause hinweg an die Rümers Wischen, dan lengst die Dudendorffer Scheide bey Cummerfeldts Landt [Häuerstelle Vehrenrögen] herauff im so lengst Johann Rieken undt Claus Schlüters Köling* biß wieder zu vorbenannten Hecke. | |||
2. Hat der Häuersmann zu seiner Bewohnung das auf solchem Lande belegene Hauß, welches er manierlich bewohnen und für [vor] Feuer in sorgfältigster Obacht nehmen muß, zumahlen, da etwa durch sein oder der seinigen Verwahrlosung, durch Feuer, Schaden daran geschehen solte - welches aber Gott verhüten wolle - ist der Häuerling verbunden und gehalten, den Schaden zu erstatten. So hat er auch das Hauß in bauelichen Stande zu unterhalten, zu weßen Behufe ihm dan das benötigte Baue-Holtz von der Hogb.Herrschaft auß-und angewiesen wirdt. | |||
3. Was auff diesem Lande an Unterbusch in den Bröken und sonst noch Unaußgerodet ist, versprechen mehr Hogb.Hr.Obrister, so viel möglich undt die Zeit es leiden will, dan undt wann im Hoefft Dienst [durch Knechte vom Hofe] ausräumen zu laßen. Hernach aber muß der Häuersmann es fürter rein halten und muß, auf solche weise einmahl außgerodet und gereiniget worden, nicht wieder zuwachsen laßen. Wie Er dann auch die Stubben, so bey gehaltener Nachzählung auff acht hundert und vierzehn sich noch alda befunden, nach aller Möglichkeit, insonderheit so weit in seiner Häuer unter den Pflug kommt, außgeroden undt auß dem wege zu räumen gehalten ist. | |||
4. Die Scheide am Dudendorffer Felde [Außengrenze des Gutes] wirdt alten Herkommens nach in Hoeft Dienst järlich gezäunet undt befriediget, den Rest aber, und was den angrenzenden Leuten auß Wankendorff nicht zu zäunen bey kommt, muß der Häuerling selbst in Zaun halten. | |||
5. Da auch gedachte Wankendorffer mit durchbrechen [durch den Zaun], ungebührliches reiten undt fahren über des Häuerlings Landt, ihm zu nahe kämen undt Schaden zufügeten, Versprechen der Hogb.Hr.Obrister auff klagenden Fall, den Übertreter in Straffe zu nehmen undt dahin an zu halten, daß er den Schaden gut machen müße. | |||
6. Daß Korn, so der Häuersmann in seiner Haußhaltung consumiret, es sey Rogken oder andere Sort, muß er Nirgendt anders alß auf hiesiger Mühle mahlen laßen, undt da er in Übertretung deßen befunden würde, ist er der Hogb.Herrschaft willkürlichen Straffe unter würffig. | |||
7. Gibt der Häuersmann Pauel Riek für diese Häuer Stelle zur Järlichen Pension 80 Rtlr. [Reichstaler] in guten vollgültigen dänischen Cronen, welche Achtzig Rtlr.Er negst kommenden Weynacht alß den 24ten Decbr. und die folgende Jahren allemahl zu solcher Zeit, in einer Summe richtig und prompte erleget und bezahlet, Maßen er sich zu solchem hiemit für sich undt seine Erben, bey Verlust undt Verpfändung aller seiner itzt habenden undt künfftig überkommenden beweg-Unbeweglichem Haab undt Güther auch unter körperlichen Einlegers Krafft, auff das allerbündlichste sich verpflichtet undt verschreibet, undt alle Exeptiones [Ausnahmen] Vorwandt undt Gegenrede, wie die auch Nahmen haben mögen undt immer erdacht werden können, sich Krafft diesem begiebet, dergestalt, daß ihn undt seinen Erben, nichts alß verschriebener richtige bahre Zahlung schützen undt befreyen kann. | |||
Uhrkundtlich ist dieser Häuer Contract Zweyfach gleichlautend verfertiget undt von beyderseits Contrahenten mit deren Unterschrift undt Handtzeichen bekräfftiget worden. | |||
So geschehen, Depenau den 15.April Anno 1700 | |||
P.R. | |||
Hufnerliste von 1709 : | |||
Der Anteil der in den "Wankendorfer Districten" ausgemessenen Koppeln und Wiesen (Saatland und Wischen) auf gemeinschaftlich bewirtschafteten "Kämpen" beträgt für die einzelnen der 11 Hufner und 2 Kätner nach der Liste von 1709 im Überblick: | |||
No.d.Hufe - Name des Hufners - Flächen von Acker u. Wiese - Gesamtfläche | |||
No.1 Asmus Horst - 2 453 + 3 979 Ruhten = 6 432 R. ~ 29 Tonnen | |||
No.2 Jochim Duck - 1 587 + 4 788 Ruhten = 6 375 R. ~ 29 Tonnen | |||
No.3 Detlef Ländorf - 1 877 + 3 833 Ruhten = 5 710 R. ~ 26 Tonnen | |||
No.4 Clement Ländorf - 1 448 + 3 702 Ruhten = 5 150 R. ~ 24 Tonnen | |||
No.5 Detlef Lähndorf - 2 407 + 3 381 Ruhten = 5 788 R. ~ 26 Tonnen | |||
No.6 Hanß Rieck - 1 437 + 4 184 Ruhten = 5 621 R. ~ 26 Tonnen | |||
No.7 Hinrich Horst - 1 635 + 4 442 Ruhten = 6 077 R. ~ 27 Tonnen | |||
No.8 Hans Lähndorf - 1 141 + 3 700 Ruhten = 4 841 R. ~ 22 Tonnen | |||
No.9 Clauß Eggers - 932 + 4 228 Ruhten = 5 160 R. ~ 24 Tonnen | |||
No.10 Hinrich Lill - 1 452 + 5 113 Ruthen = 6 565 R. ~ 30 Tonnen | |||
No.11 Hanß Horst - 1 592 + 4 030 Ruhten = 5 622 R. ~ 26 Tonnen | |||
Kätner: | |||
No.12 Asmy Lähndorf - 563 + 1 263 Ruhten = 1 826 R. ~ 8 Tonnen | |||
No.13 Hinrich Lähndf. - 853 + 1 448 Ruhten = 2 301 R. ~ 10 Tonnen | |||
-------------------------------------------------------------------------------------------------- | |||
Summe: 19 377 + 48 091 Ruhten= 67 468 R. ~ 307 Tonnen | |||
Zum Wankendorfer Felde gehören 7 große (intensiv bewirtschaftete) Kämpe: | |||
Timsals Camp 48 Tonnen | |||
Stanrolts Camp 71 Tonnen | |||
Fruensals Camp 62 Tonnen | |||
Buckhorner Camp 46 Tonnen | |||
Auf der Böst 61 Tonnen | |||
In den Kohlstöcken 56 Tonnen | |||
Auf den Vierblöcken | |||
und im Habercamp 44 Tonnen | |||
dazu in damaliger Diktion: | |||
a) die Cämpen und darin ausgemessene Seeden, Holtz, auch Saht und Wischländereyen, ein jedwedes besonders [vermutlich ferner liegendes, extensiv genutztes Mischgelände] | |||
105 385 + 5 045 Ruten | |||
b) in dem so genanndten langen Sick mit den darin a part gemessenen Seeden | |||
2 155 + 480 Ruten | |||
c) auf Rühm Ovendorf 3 604 R. Sahtland, hierin an Seeden a part 171 R.Wischland | |||
d) der so genanndte Clauß Kuhlener Berg hält 1 290 R.Sahtland | |||
e) das Wankendorfer Mohr hält 3 751 Wischland. | |||
Zu berücksichtigen angesichts der gering erscheinenden Flächengröße ist, daß die extensiv bewirtschafteten Acker- und die entfernt liegenden, zur Weide genutzten Flächen hinzuzuzählen sind. | |||
5. 13. | |||
Die Anteile der Hufner an den Kämpen incl.Flurnamen | |||
Zu der Wankendorfer Feldmark gehören und sind gemessen ihre Länge - Koppeln und Wischen wie folgt: | |||
Flurname Sahtland / Wischland | |||
No.1 Asmus Horst Baur Voigt | |||
[1707 43 Jahre alt, *~1677, schwer verletzt - ~1665-1742 ooI 1688 Oelgard Sieck ooII Kbl Magd.N] | |||
in der krummen Linden (?) Koppel 348 / 400 | |||
in der Puckenrade Koppel 634 / 200 | |||
noch im Puckenrade 198 / - | |||
in der Gerenkoppel (?) 240 / 445 | |||
im Petersbehke 65 / 195 | |||
in der Katwische - / 300 | |||
in der Dammwische 100 / 688 | |||
auf Ovendorf 50 / 49 | |||
im Kalberhafen 200 / 650 | |||
im Ende 273 / 500 | |||
in der Rümerswische - / 288 | |||
im Ossen Mehn (?) - / 204 | |||
im Hoppenbrohk - / 80 | |||
in seinem Hofe 297 / - | |||
in seiner Wuhrt 48 / - | |||
Summe: 2 453 / 3 979 = 6 432 Ruhten | |||
No.2 Jochim Duck | |||
[1707 56 Jahre alt, "v.d.Horst - gezwungen, in Wdf.eine Hufe anzunehmen" - *~1651-.... oo kurz vor1682 NN; Sohn Hinrich] | |||
Im Rosengarten 700 / 453 | |||
im langen Sick - / 1 276 | |||
im Marrien Bed - / 84 | |||
in der krummen Linden Koppel - / 49 | |||
im Puckenrade 119 / 117 | |||
im Wöppenstegen 100 / 551 | |||
im Hohtskrögen - / 424 | |||
in der Barn (?) - / 770 | |||
im Ende 181 / 503 | |||
in der Rümerswischen - / 72 | |||
im Tischbleck - / 156 | |||
in der Grundblehken - / 86 | |||
hinter der Lake - / 167 | |||
im Hoppenbrohk - / 80 | |||
... (?) | |||
Summe: 1 587 / 4 788 = 6 375 Ruhten | |||
No.3 Detlef Lähndorf* | |||
[wäre 1707 37 Jahre alt gewesen - vermtl.*1670 (Eltern: Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick)] | |||
In der Messenkoppel 620 / 300 | |||
in der Bahnrohtswische - / 104 | |||
hinter Bahnroth - / 78 | |||
im Puckenrade 210 / - | |||
in der fo(r)dersten Wische 100 / 873 | |||
in der Plumpwische 124 / 355 | |||
in der Claskuhlen - / 238 | |||
im Kuhlrade - / 346 | |||
in der Ruschwische 459 / - | |||
in der Dornwische 253 | |||
im Fohtskröge 600 | |||
im Käling 400 | |||
im Kalberhafen 101 | |||
in der Rümerswischen 45 | |||
im Hoppenbrohk 80 | |||
in seinem Hofe 304 | |||
Summe: 1 877 / 3 833 = 5 710 Ruhten | |||
No.4 Clement Lähndorf | |||
["gewes.Vollhufner Wdf" (Kirchenbuch) - 1677-1735 oo Kbl NN [Eltern: Detl.Lö St oo 1660 Elsche Rick] | |||
in der Kleber Kuhl 90 / 185 | |||
in der Messenkoppel 359 / 400 | |||
in der Rosengarten Koppel 269 / 200 | |||
hinterm Banrahte 78 | |||
in der langen Wische 708 | |||
in der Holtzbrücken Wische 149 | |||
im Puckenrade 170 / 100 | |||
im kleinen Käling 126 | |||
im großen Käling 300 / 1 479 | |||
in der Grundblehken 39 | |||
auf der Lake 137 | |||
hinter der Lake 45 | |||
in der Grudblehken 38 | |||
in seinem Hofe 260 | |||
Summe: 1 448 / 3 702 = 5 150 Ruhten | |||
No.5 Detlef Lähndorf | |||
[1707 am Arm verletzt - vermtl.*1672, Eltern: Detl.Lö. St.oo 1660 Elsche Rick)] | |||
In der Dichtwisch 744 | |||
im Rosengarten 764 / 432 | |||
in Banbrohk 216 / 371 | |||
in der Karkwische (?) 329 | |||
in der krummen Linde 30 | |||
im Puckenrade 90 | |||
in der Claskuhle 390 | |||
in der Fohtskröge 428 | |||
in der Vegenhörn 430 | |||
im Brückenbrohk 190 | |||
im Käling 145 / 398 | |||
in der Grundblehke 96 / 178 | |||
in der Lake 136 | |||
hinter der Lake 145 | |||
in seinem Hofe 276 | |||
Summe: 2 407 / 3 381 = 5 788 Ruhten | |||
No.6 Hanß Rieck | |||
[1707 "über 40 Jahre" - 1659-.... oo Kbl NN; Eltern: Clas Riek Kkp./ Stubbenkoppel oo 1658 Lenck Lillen] | |||
Im Rosengarten 100 / 118 | |||
in der Banrohtswisch 144 | |||
im Rosengarten 120 / 140 | |||
im Kloppenklindt 450 | |||
im langen Sick 193 | |||
im Marrien Bed 259 | |||
in der Puckenrade Koppel 784 / 400 | |||
in der neuen Puckrader Kppl. 144 | |||
in der Claskuhl 300 | |||
im Fohtskröge 195 | |||
im Käling 100 / 306 | |||
im Voßgraben 892 | |||
in der Rümerswische 322 | |||
im Brückenbrohk 160 | |||
in der Grundblehken 80 | |||
... | |||
Summe: 1 437 / 4 184 = 5 621 Ruhten | |||
No.7 Hinrich Horst "der Ältere" | |||
[1707 46 Jahre, schwer verletzt - 1661-1752 oo1685 Malenka Heick, siehe ihre Zeugenaussage m Anhang] | |||
In der Krummen Linde Koppel 306 | |||
im Puckenrade 240 | |||
im Hoppenbrohk 640 | |||
in der Buckhorn Koppel 300 | |||
in der Buckhornwische 300 / 320 | |||
im Fußkrug 402 | |||
in der krummen Linde 324 / 413 | |||
in der Katwische 171 / 638 | |||
im Krohnsbehk 420 | |||
im Tischbleck 140 | |||
im Käling 311 | |||
in der Grundblehken 93 | |||
auf der Lake 190 | |||
in der Mohrswische 176 | |||
in seinem Hofe 300 | |||
Summe: 1 635 / 4 442 = 6 077 | |||
No.8 Hanß Lähndorf* | |||
[1707 46 Jahre, schwer verletzt (Seite, Arm, Auge) - 1661-.... oo Kbl (Sohn des Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick] | |||
in der Dickwische 168 / 300 | |||
im Puckraden 155 / 40 | |||
im langen Sick 476 / 963 | |||
in der Claskuhle 148 | |||
im Krohnsbehk 676 | |||
im Fußkrug 410 | |||
im Heischhörn 458 | |||
in der Grundblehken 86 | |||
auf der Lake 364 | |||
hinter der Lake 175 | |||
im Hoppenbrohk 80 | |||
in seinem Hofe 300 | |||
in seiner Wuhrt 42 | |||
Summe: 1 141 / 3 700 = 4 841 | |||
No.9 Clauß Eggers | |||
[1656-.... oo1688 Catrin Arend] | |||
Im Puckenrade 102 / 230 | |||
in der Plumpwische 332 | |||
im Petersbrohk 195 | |||
im Ellerbrohk 27 / 318 | |||
in der Krummen Linde 449 / 400 | |||
in der Clauskuhl 95 | |||
im Haberhafen 110 / 100 | |||
in der Dornwische 448 | |||
in der Fohtskrögen 631 | |||
im Heischhörn 410 | |||
auf Ovendorf 54 | |||
in der holen Hörn 759 | |||
im Brückenbrohk 96 | |||
in der Grundblehken 138 | |||
hinter der Lake 22 | |||
in seinem Hofe 136 | |||
in seiner Wuhrt 48 | |||
Summe: 932 / 4 228 = 5 160 Ruhten | |||
No.10 Hinrich Lill | |||
[1707 verletzt und schwer verprügelt - 1670-1749 oo Kbl NN (1728 Bauervogt)] | |||
Hinter Banraht 158 | |||
in der Radewische 369 | |||
im Puckenrade 231 / 90 | |||
noch im Puckenrade 428 / 400 | |||
in der foderst Wische 80 / 400 | |||
in der hintersten Wische 130 / 200 | |||
im Tietjen Brohk 307 / 1 138 | |||
im Petersbrohk 192 | |||
in der Hollen Hörn 100 / 1 205 | |||
in der Rümerswische 150 | |||
im Ruschkrug 701 | |||
hinter der Lake 100 | |||
in seinem Hofe 176 | |||
Summe: 1 452 / 5 113 = 6 565 Ruhten | |||
No.11 Hanß Horst | |||
["gewes.Vogt auf Depenau" - ....-1717 oo1676 Doro.Dugge] | |||
In der Puckenrade Koppel 717 / 400 | |||
im Puckenrade 198 | |||
in der Buckhornwische 230 | |||
in der fodersten Wische 187 / 1 125 | |||
im Schrek Seeden (?) 360 | |||
im Ellerbehk 160 | |||
im Petersbehk 485 | |||
im Wulfsbrohk 232 / 1 190 | |||
im Hoppenbrohk 80 | |||
in seinem Hofe 216 | |||
in seiner Wuhrt 42 | |||
Summe: 1 592 / 4 030 = 5 622 Ruhten | |||
Kätener: | |||
No.12 Asmy Lähndorf | |||
[1707 imVerhör, 41 Jahre - vermtl. 1666-.... (Sohn des Hans Lö.oo1661 Leneke Rick)] | |||
in der tiefen Wische (?) 597 | |||
im Puckenrade 75 | |||
in der langen Wische 87 / 666 | |||
auf dem Krohnsberg 226 | |||
in seinem Hofe 175 | |||
Summe: 563 / 1 263 = 1 829 Ruhten | |||
No.13 Hinrich Lähndorf* | |||
[1707 im Verhör 39 Jahre - 1668-.... oo Kbl NN (Sohn des Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick)] | |||
in der tiefen Wische 675 | |||
im Puckenrade 75 | |||
im Kohlhofe 201 / 340 | |||
im Krohnsberg 225 / 126 | |||
im Haberhafen 208 / 220 | |||
in der Kegelhörn 99 | |||
auf der Lake 88 | |||
in seinem Hofe 144 | |||
Summe: 853 / 1 448 = 2 301 Ruhten | |||
*Hans Löhndorf, Hufe Nr.8, und Hinrich Löhndorf, Kätner (auch: HH) , Nr.13, sind Brüder. Mit ihrem Vater, m.E.Hinr.L.sen.!!, und zwei weiteren Brüdern, Detlef u.Claus, waren sie 1702 aus dem Gut entwichen, weil v.Brockdorff "seine Kinder Hanß und Detlef Löhndorff mit Gewalt gezwungen hat, daß ein jeder eine verwüstete Hufe annehmen und davon recht tun solle." | |||
Sie wurden zurückgeholt und verurteilt: der Vater zu 4 Wochen Gefängnis "mit waßer und Brodt", sowie Detlef u.Hinrich mit je 4 Wochen und Claus u.Johann (Hans) mit je 2 Wochen "in einem Festungsbau an den Karren zu kommen". [Rendsburg, Glückstadt?] | |||
Bei einem der Detlef L.[Hufe Nr.3] sowie auch bei Asmy L.[Kätner Nr.12] kann es sich um weitere Brüder der obengenannten handeln. | |||
Genaueres in der unten stehenden Untersuchung! | |||
1709 Hufnerliste für Wdf. - mit Hufennummern (Hufen ausschließlich im Dorf) - | |||
in Klammern die Altersangaben aus Verhör-Protokollen - | |||
Nr.1 Asmus Horst (43) | |||
Nr.2 Jochim Duggen (56), Sohn Hinr.(22) [Hufner wie angegeben: korrekt!] | |||
Nr.3 Detlef Löhndorf | |||
Nr.4 Clement Löhndorf | |||
Nr.5 Detlef Löhndorf | |||
Nr.6 Hans Riecken (über 40) | |||
Nr.7 Hinrich Horst (46) | |||
Nr.8 Hans Löhndorf (46) | |||
Nr.9 Claus Eggers | |||
Nr.10 Hinrich Lill | |||
Nr.11 Hans Horst | |||
Kätner (kleine Häuerstellen im Dorf, Halb-bzw.Viertelhufner) | |||
Nr.12 Asmus Löhndorf | |||
Nr.13 Hinrich Löhndorf (46) | |||
6. Hufner und Hufenstellen in Wankendorf 1730-1803 | |||
6.14. | |||
Die Liste der Wankendorfer Hufner - nebst Heuerstellen auf W'dorfer Dorffeld um 1730 | |||
Die Hufnerliste von 1730 ist einem Verhör | |||
der je zu zweit zu Hofe gehenden Dienstknechte zu verdanken; sie wurden zusammen mit ihren Bauern genannt! Der Anlaß war die kollektiv vorgenommene Befreiung zweier Kameraden von der Strafe des "Reitens" auf dem sog. "Hölzernen Esel". | |||
Hinrich Riecken (Asmus Horst - Hinr.Lindau) | |||
Hinrich Duggen * 1684 (Joch.Dose - Hans Löhndorf) | |||
Hinrich Lill (Claus Eggers - Asmus Witten) | |||
Asmus Löhndorf (Asmus Horst 25 J.-Hinr.Kruse) vorher:Asmus Lindau 30 J. | |||
Asmus Horst (Claus Horst - Hinr.Horst) | |||
Hinrich Duggen * 1691 (Hans Eggers - Asmus Horst) | |||
Hans Lill (Hinr.Lütjohann - Hinr.Heyken) vorher: Asmus H. 23 J. Bruder v.Hinr. | |||
Claus Kummerfeld (Claus Lill - Asmus Lindau) | |||
jung Asmus Horst (Hinr.Tiedten - Hinr.Horst Sohn 21 J.) Hinr.21 u.Asmus 23, Brüder | |||
Christian Löhndorf (Johann Löhndorf - Hans Horst) | |||
Detlef Sieck (Hinr.Paustian - Hinr.Löhndorf) | |||
Die geringen Abweichungen bei den Dienstknechten entstanden wahrscheinlich durch Wechsel im Verlaufe des Prozesses. Die Kätner, Halb- bzw.Viertelhufner, sind hier nicht aufgeführt. | |||
Die Zahl der Wankendorfer Heuerstellen hält sich in Grenzen: Bekannt sind zunächst die großen Obendorfer Stellen, die anfangs auf nur 3 Jahre verpachtet werden.[siehe Kontrakt von 1700 unter 5.12.] An der gerade eingerichteten Stelle "Kuhlrade" entzündet sich 1707 der Konflikt der Bauern mit dem Gutsherrn. Hier hatte die Glashütte durch Waldeinschlag Land geschaffen, wie nicht unweit davon um "Bockhornerhütten", dem späteren "Bockelhorn". Neben den zwei kleinen im Dorf befindlichen Kätnerstellen werden auch zwischen Wankendorf und dem Wankendorfer Holz ("Lemath"=Lehmrade) Höfe als Heuerstellen bezeichnet, die aber ebenso wie "Rühmobendorf" erst zur Mitte oder gar erst gegen Ende des 18.Jahrhunderts bzw.danach entstehen: "Jägersberg", "Grüner Jäger" und die Stellen in "Bansrade". Genaueres läßt sich aus der Tabelle aller Wankendorfer Hufen- und Heuerstellen erschließen. Prange spricht von "kleineren Häuerstellen nach Art von Katen, zum Teil in den Dörfern selbst". | |||
* An dieser Stelle sei die Einteilung des Wankendorfer Feldes nach Kock [S.73,74 ] wiederholt:" Das Wankendorfer Feld war nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1742 in 7 Haupt- und 11 Nebenschläge aufgeteilt, die über die ganze Feldmark verteilt waren und an denen jeder Hufner oder Halbhufner [auch Kätner] einen Anteil hatte. Dazu kam noch die Allmende, die >gemeine Weyde<, die an fünf Stellen der Feldmark lag. [bei Kock°, S... ,Dep.Gutsarchiv]. | |||
6.15. | |||
Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1803 festzustellen | |||
Für die hier angebotene Übersicht im Querformat gilt, was für Stolpe in 4.10. nachzulesen ist. | Für die hier angebotene Übersicht im Querformat gilt, was für Stolpe in 4.10. nachzulesen ist. | ||
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Wie dieses etwa um 8 oder halb 9 Uhr morgens geendiget, bin ich sofort ins Bothkampische nach der Langen Rege, woselbst die 3 Verwundeten bey dem Schuster-Balbierer liegen, hingefahren, da denn derselbe alle Leute heraus gehen hieß und mir Gelegenheit gegeben, mit ihnen allein zu sprechen. | Wie dieses etwa um 8 oder halb 9 Uhr morgens geendiget, bin ich sofort ins Bothkampische nach der Langen Rege, woselbst die 3 Verwundeten bey dem Schuster-Balbierer liegen, hingefahren, da denn derselbe alle Leute heraus gehen hieß und mir Gelegenheit gegeben, mit ihnen allein zu sprechen. | ||
1) Denn den in der linken Seite und Arm, auch am Kopf geschossenen Hanß Löndorf habe ich gefraget, wie es doch mit der Action hergegangen, welcher mit schwacher Stimme im Bette liegend mir geantwortet: Dieses Unglück und alle vorige Mißverständnis rühren her von dem Lande ... [Heuerstelle Kulrade], so zuletzt von Wankendörfern genommen, das hätten sie etwa vor 8 oder 10 Tagen für [vor] die Action die Befriedigung schlecht gemacht [beschädigt], auch den Tag vorher dem Heuersmann verboten, nicht zu pflügen. Am 23.Marty dieses Unglück geschehen, wären er und die anderen an der Zahl 11 auf ihrem Lande gewesen, um, weil ihr es behaut, mit Zaun und Graben solches zu befriedigen. Unversehens waren sie von dem Hr.Obrister und seinen Leuten umzingelt und wäre der Obrister auf ihn zugeritten, mit gräßlicher Stimme, die Pistole in der Hand haltend, gebietend, das Beil, womit er die Zaunstaken zugespitzet, niederzulegen und herauszugehen. Er sey darüber erschrocken, hätte nichts zu antworten gewußt als lieber wolle er hier sterben, und könnte der Obrister ihn nur totschießen, wo er recht dazu hätte, er hätte ja nichts gethan. Kaum sey es ausgeredet, habe ihn der Obrister mit der einen Pistol den Arm und die linke Seite zunichte geschossen, darauf mit der anderen Pistole aus Auge durch einen Schram-Schuß [Streifschuß?] Fleisch und Knochen weggenommen, davon er gestürzt sey und nicht wisse, was weiter vorgegangen, Gott wäre sein Zeuge, daß ihm derzeit niemals in Sinn gekommen, sich dem Obristen zu opponiren [widersetzen], der 17,18 Mann stark gewesen, und ihrer, der Wankendörfer, nur in allem 11. Zudem wäre ein jeder an seinem Ort bey seiner Arbeit und nicht einmal zusammen gewesen. | 1) Denn den in der linken Seite und Arm, auch am Kopf geschossenen Hanß Löndorf habe ich gefraget, wie es doch mit der Action hergegangen, welcher mit schwacher Stimme im Bette liegend mir geantwortet: Dieses Unglück und alle vorige Mißverständnis rühren her von dem Lande ... [Heuerstelle Kulrade], so zuletzt von Wankendörfern genommen, das hätten sie etwa vor 8 oder 10 Tagen für [vor] die Action die Befriedigung schlecht gemacht [beschädigt], auch den Tag vorher dem Heuersmann verboten, nicht zu pflügen. Am 23.Marty dieses Unglück geschehen, wären er und die anderen an der Zahl 11 auf ihrem Lande gewesen, um, weil ihr es behaut, mit Zaun und Graben solches zu befriedigen. Unversehens waren sie von dem Hr.Obrister und seinen Leuten umzingelt und wäre der Obrister auf ihn zugeritten, mit gräßlicher Stimme, die Pistole in der Hand haltend, gebietend, das Beil, womit er die [[Staake|Zaunstaken]] zugespitzet, niederzulegen und herauszugehen. Er sey darüber erschrocken, hätte nichts zu antworten gewußt als lieber wolle er hier sterben, und könnte der Obrister ihn nur totschießen, wo er recht dazu hätte, er hätte ja nichts gethan. Kaum sey es ausgeredet, habe ihn der Obrister mit der einen Pistol den Arm und die linke Seite zunichte geschossen, darauf mit der anderen Pistole aus Auge durch einen Schram-Schuß [Streifschuß?] Fleisch und Knochen weggenommen, davon er gestürzt sey und nicht wisse, was weiter vorgegangen, Gott wäre sein Zeuge, daß ihm derzeit niemals in Sinn gekommen, sich dem Obristen zu opponiren [widersetzen], der 17,18 Mann stark gewesen, und ihrer, der Wankendörfer, nur in allem 11. Zudem wäre ein jeder an seinem Ort bey seiner Arbeit und nicht einmal zusammen gewesen. | ||
2) Hanß Dugge aus Stolpe saget, wie er von der ersten Action nichts wisse, aber mit den anderen Stolper Hufnern sey er hingekommen, da er den fast mit eben denselben Worten, soviel ich behalten - denn ich keinen Tisch noch Platz daselbst gehabt, daß was aufschreiben können - der vorhergehenden Deponenten Otto Schnack und Hinrich Tade (Tede) Aussage bestätiget und hoch contestirt [übereinstimmend], daß sie immer derzeit im Willen gehabt, sich gegen den Obristen und seine Leute, welche sie so mächtig und mit Gewehr gesehen, zu opponiren, hätten auch alles gethan, was er ihnen nur befehlieget, und zu dem erschossenen Mensch hatte der Hr. Obrister wahrhaftig kein Wort geredet, derselbe hatte auch keine Miene gemachet, sondern sie hätten sich alle nur nach Stolpe reteriren wollen, darum hatten sie auch das Vaterunser gebetet. | 2) Hanß Dugge aus Stolpe saget, wie er von der ersten Action nichts wisse, aber mit den anderen Stolper Hufnern sey er hingekommen, da er den fast mit eben denselben Worten, soviel ich behalten - denn ich keinen Tisch noch Platz daselbst gehabt, daß was aufschreiben können - der vorhergehenden Deponenten Otto Schnack und Hinrich Tade (Tede) Aussage bestätiget und hoch contestirt [übereinstimmend], daß sie immer derzeit im Willen gehabt, sich gegen den Obristen und seine Leute, welche sie so mächtig und mit Gewehr gesehen, zu opponiren, hätten auch alles gethan, was er ihnen nur befehlieget, und zu dem erschossenen Mensch hatte der Hr. Obrister wahrhaftig kein Wort geredet, derselbe hatte auch keine Miene gemachet, sondern sie hätten sich alle nur nach Stolpe reteriren wollen, darum hatten sie auch das Vaterunser gebetet. |
Aktuelle Version vom 7. Februar 2013, 14:17 Uhr
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Depenauer Hefte
"B A U E R N B U C H"
Hufner - Häuersmänner - Erbpächter im adl.Gut Depenau
1700 - 1900 200 Jahre Bauerntum in Stolpe und Wankendorf
Enthalten : 1700 - Gutswirtschaft kontra bäuerliche Genossenschaft 1800 - Die großen Landreformen
Uwe-Jens Brauer Schulstr.30 23 738 Damlos Tel. 04363 / 710
Gliederung
Vorbemerkungen 3
I Hufen und Hufner der Dörfer Stolpe und Wankendorf während des gutswirtschaftlichen Systems ca. 1700-1800 4
1. Grundlegung: Übersicht und Vorgeschichte 4
1. 1. Übersicht über die Entwicklung der Flächenanteile sowohl der Gutsherrschaft als auch der Hufner seit Gründung des adl.Gutes Depenau (1551) bis ca.1700. 4 1. 2. Joachim v.Brockdorff verletzt das "stillschweigend geltende" System der gegenseitigen Abhängigkeit von Gutsherrschaft und Untertanen. 4
2. Das gutswirtschaftliche System und die Widerständigkeit der Hufner 5
2. 3. Voraussetzungen und Wesen des gutswirtschaftlichen Systems nach Prange 5 2. 4. Die Eskalation 1707 durch neuerliche Landabnahmen nach Petrejus 7 2. 5. "Alle für einen Mann" - Das Selbstverständnis der Hufner nach Göttsch 9
3. Die Vermessung des Stolper Hufenlandes 11
3. 6. Die Liste der Stolper Hufner von 1709 [Gutsarchiv] 11 3. 7. Die Anteile der Hufner an den Kämpen - incl.Flurnamen [Gutsarchiv] 12 3. 8. Feldgemeinschaft und Einteilung des Dorffeldes nach Hansen 17
4. Hufner und Hufenstellen in Stolpe 1730-1803 19
4. 9. Die Liste der Stolper Hufner - nebst Heuerstellen auf Stolper Dorffeld
um 1730 - incl.Heuerkontrakts von 1700 auf dem Kielerkamp 19
4. 10. Maßnahmen im Vorfeld der großen Landreformen 22 4. 11. Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1810 23
festzustellen
5. Die Vermessung des Wankendorfer Hufenlandes 23
5.12. Die Liste der Wankendorfer Hufner von 1709 (Gutsarchiv) 23 5.13. Die Anteile der Hufner an den Kämpen - incl.Flurnamen (Gutsarchiv) 25
6. Hufner und Hufenstellen in Wankendorf 1730-1803 30
6. 14. Die Liste der Wankendorfer Hufner - nebst Heuerstellen auf W'dorfer Dorffeld um 1730 und Heuerkontrakts von 1700 in Obendorf 30 6. 15. Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1810 festzustellen. 30
II Die großen Agrarreformen und die "Aufhebung der Leibeigenschaft" zum 1.Januar 1805 31 7. Die großen Agrarreformen 31
7. 17. Der Ruf nach grundlegenden Reformen zwecks Aufhebung des gutswirtschaftlichen Systems 31 7. 18. Vermessung - Einkoppelung – Setzung 31 7. 19. Die Erbpächter in: Pachtkontrakt - Erdbuch - Schuld-u.Pfandprotokoll 33
8. Stolper Hufen im 19.Jahrhundert 36
8. 20. Hufen und Hufner im Spiegel der Volkszählungen u.sonstiger Listen 36 8. 21. Eine Beschreibung sämtlicher Stolper Hufenstellen, sowie die Fesstellung ihrer Eigentümer aus unterschiedlichen Quellen 36 8. 22. Ein Versuch, die Karten von 1729 und 1795 hinsichtlich der Grundstücksaufteilung des Dorfes in Beziehung zu setzen zur Katasteraufnahme von 1872 55
9. Wankendorfer Hufen im 19.Jahrhundert 55
9. 23. Hufen und Hufner im Spiegel der Volkszählungen u. sonstiger Listen 55 9. 24. Eine Beschreibung sämtlicher Wankendorfer Hufenstellen, sowie die Feststellung ihrer Eigentümer aus unterschiedlichen Quellen 56 9. 25. Ein Versuch, die Karten von 1729 und 1795 hinsichtlich der 67 Grundstücksaufteilung des Dorfes in Beziehung zu setzen zur Katasteraufnahme von 1872
10. Ausblicke in das 20.Jahrhundert 68
10. 26. Die Hufen- und Landstellen inner - und die Landstellen außerhalb der Erbhöferolle von 1934 in Stolpe 68
11. A n h a n g I 69
11. 27. Der vollständige Text der Untersuchung der Vorfälle vom März 1707 durch
Petrejus 69
11. 28. Liste der 1707 verhörten Personen 81 11. 29. Die Liste der zwischen 1700 und 1718 aus dem Gut entwichenen Untertanen 82 11. 30. Ausweis für einen Greiftrupp, der bestimmte "Entwichene" aufspüren und zurückbringen soll. 87 11. 31. Anläßlich der Entweichung u.a. des Wankendorfer Hufners Joh.Chr.Löhndorf 87 11. 32. Landesarchiv Schleswig-Holstein LAS 415 - Film 664 Gutsarchiv Depenau 53 88 Literatur / Quellen 91
Anhang II
12. 33 Die Bauernfamilien im 18.Jhdt. - Daten und Personalien aus den
Bornhöveder Kirchenbüchern. 92
[Mit Fehlern in der Besitzabfolge muß gerechnet werden. Auch fehlen Verfasser die Kenntnisse über die Besitzer bis heute. Für Richtigstellung und Ergänzung wäre Verf. dankbar! Vielleicht mag ein Kenner der Verhältnisse alles zusammen schriftlich hergeben.
Adresse: U.Brauer, Schulstr.30, 23 738 Damlos; Telef. 04363 / 710]
"Bauernbuch"
Bauern, Bauernhöfe und Bauernwirtschaft in Stolpe zwischen 1700 und 1900 (Vom gutswirtschaflichen System zur individuellen Wirtschaftsweise)
Vorbemerkungen
Die Beschäftigung mit der Geschichte auch eines so kleinteiligen Raumes wie dem des ehemals Adligen Gutes Depenau mag den Nachkommen der früheren Bewohner der Dörfer Stolpe und Wankendorf die Wurzeln ihrer eigenen Familien freilegen helfen, ihnen und den vielen Neubürgern auch den ständigen Wandel vor Augen führen, der damals wie heute nicht eben selten schmerzhafte Anpassung erforderte.
Wie nahe die Vergangenheit uns sein kann, fast gegenwärtig, geistig und sogar örtlich, mag ein kleiner Hinweis zeigen: Von einem Stolper Neubaugebiet, vielleicht auch von der Autobahn, wurde eine Koppel überbaut, die nach 1800 noch Galgenbergskoppel hieß, auf der die "kleinen Insten" Stolpes ihre Kühe weiden und Heu für die Winterfütterung machen durften. Hier etwa, nahe des Galgenhügels [auf dem "Situationsriß" von 1729 eingezeichnet], an der Grenzscheide von Wankendorf und Stolpe trafen sich im Jahre 1706 alle 23 Hufner beider Dörfer, um in verschwörerischer Absicht und unter rituellem Brauch einen gemeinsamen Anführer zu wählen für die sich zuspitzende Auseinandersetzung mit dem Gutsherrn!
Die vorliegende Arbeit über die Bauerndörfer Stolpe und Wankendorf umfaßt genauer betrachtete 200 Jahre, von etwa 1700 bis 1900. Jedoch eröffnet uns das Depenauer Archivmaterial zusammen mit der Fachliteratur einen Blick zurück in die mittelalterliche Wirtschaftsweise einer freien und genossenschaftlich organisierten Bauernschaft, wie sie im Grundsatz bereits bei der Gründung der Dörfer im Zuge der Kolonisierung Ostholsteins praktiziert wurde.
Das 18.Jahrhundert wurde vom "gutswirtschaftlichen System" geprägt, das ohne Leibeigenschaft nicht bestehen konnte, aber auch deswegen zunehmend infrage gestellt wurde. Im Jahre 1707 eskalierte der Gegensatz zwischen der Gutsherrschaft, die ohne Rücksicht auf die bäuerlichen Interessen intensiver zu wirtschaften gedachte, und einer noch genossenschaftlich denkenden und gemeinschaftlich wirtschaftenden Bauernschaft. Der Wille zur Ausweitung produktiven Wirtschaftens traf auf alte Traditionen, und ein despotischer Gutsherr auf den zähen Widerstand der Bauern und ihrer Dienstknechte.
Gegen Ende jenes Jahrhunderts setzte sich jedoch auf breiter Front der Gedanke durch, daß sowohl die Bauern als auch das Gut von einer wirtschaftlichen Trennung nur profitieren könnten. Die Leibeigenschaft, schon lange als unzeitgemäß betrachtet, wurde aufgehoben. Im Zuge der großen Landreformen entstand um 1800 ein Dorf- und Landschaftsbild, wie es die ältere Generation aus dem ersten Drittel des 20.Jahrhunderts wohl noch lebhaft vor Augen hat.
In der Mitte aller Betrachtungen sollen die Namen der Bauern, ihrer Höfe und Felder liegen, auf daß sie nachklingen mögen aus vergangenen Zeiten und unser Geschichtsbewußtsein im kleinen eigenen Bereich erweitern.
Im Verlauf der Arbeit zitiere ich den Begriff der "depenauischen" Bauern. Tatsächlich gibt es im gesamten Gutsgebiet des 18., aber auch weitgehend im 19.Jahrhundert das gute Dutzend Namen alteingesessener Familien, die jede für sich recht sichtbar aus je einem Stamm erwachsen, ob sie in Wankendorf oder in Stolpe leben. Und da die Bauern unter denselben Bedingungen wirtschafteten bzw. Hofdienste leisteten, auch im obigen Sinne als "Schicksalsgemeinschaft" angesehen werden können, erschien es mir sinnvoll, sie in einer einzigen Darstellung zusammenzufassen.
An dieser Stelle danke ich Herrn Jürgen Hammerschmidt für seine freundliche Bereitschaft, das Depenauer Gutsarchiv einsehen zu dürfen, dem ich nie vermutete Schätze entnehmen konnte. Klaus Riecken, Lüneburg, steuerte wichtige Archivalien und Fachliteratur bei. Auch ihm sei herzlicher Dank!
Damlos, 6.11.2003 Uwe-Jens Brauer
I Hufen und Hufner des Dorfes Stolpe während des gutswirtschaftlichen Systems [ca.1700- 1800]
1. Grundlegung
1. 1. Übersicht über die Entwicklung der Flächenanteile sowohl der Gutsherrschaft als auch der Depenauer Hufner seit Gründung des Adl.Gutes Depenau 1551 bis ca.1700
Ein Rückblick auf die Gründung des Adligen Gutes Depenau, das erst durch Erbteilung des Muttergutes Perdoel 1551 entstand, zeigt, daß damals in den fünf [!] zum Gut gehörenden Dörfern Wankendorf, Stolpe, Löhndorf, Horst und Bardenbeck 44 Hufenstellen lagen. Weil es noch keinen Gutshof gab, wurden dem Erstbesitzer Paul Sehestedt sieben Hufen "mit der Maßgabe zugeteilt, ihren Acker als Hoffeld zu nutzen. Er nahm sie aus der Feldmark von Bardenbeck und gründete dort den Hof Depenau; das Dorf Bardenbeck wurde niedergelegt. 1572 erscheint dieser Name letztmalig. Kurz vor 1646 sind auch die fünf Hufen von Löhndorf niedergelegt und in einen Meierhof umgewandelt worden." [W.Prange, Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771, S.192]
1. 2. Joachim v. Brockdorff verletzt das stillschweigend geltende System der gegenseitigen Abhängigkeit von Gutsherrschaft und Untertanen "Im Jahre 1681 kam Depenau an den Obristen Joachim v. Brockdorff. Er hat während seiner langen Herrschaft, bis 1719, mit beispielloser Härte nach wirtschaftlicher Verbesserung seines Besitzes* gestrebt. Um 1700 legte er die fünf Hufen des Dorfes Horst nieder [1680 drei, 1700 zwei] und errichtete aus ihnen den Meierhof Horst. Die Bauern wurden nach Stolpe und Wankendorf umgesetzt, zu ihrer Ausstattung den dortigen Bauern Land abgenommen. Solche Landabnahmen wiederholten sich in den nächsten Jahren mehrfach. Beiden Dörfern wurden entferntere Teile ihrer Feldmark entzogen , mit Knick und Graben umschlossen und an Heuersleute ausgegeben; auch auf das durch eine Glashütte [die sog. Alte Dep. Glashütte - mit vier wechselnden Standorten im Gut] von Holz freigemachte Kuhlrade bei Wankendorf wurde 1701 ein Heuersmann gesetzt [wie auf "Fehrenrögen", seinerzeit Stolper Feldmark; an diesen beiden Heuerstellen u.a. sollte sich der unausweichliche Konflikt zwischen den Bauern und v. Brockdorff entzünden]. 1707 gab es vier Heuerstellen [zu den beiden vorgenannten noch zwei auf "bawen" Obendorf, seit kurz vor 1700], die alle zusammen 400 Rtl. Heuer zahlten". [Pr.-S.192]
- "Das adlige Gut hat ... zu allererst zu tun mit Geschäften, Zinsen, Wirtschaft. Dieser Aspekt darf nicht fehlen, wenn von Adelskultur gesprochen wird; denn das Adlige Gut ist deren natürliche Grundlage, [insbesondere] wenn von Schleswig-Holstein die Rede ist, dessen Adel von jeher bekannt war für seinen Wirtschaftsverstand ..." schreibt Prange. [Aufs. Pr., S.57] Das ist eine allgemeine Feststellung. Aber v.Brockdorff schoß auch nach damaligem Verständnis weit über das Ziel hinaus.
"Die Lage der Bauern in den beiden Dörfern verschlechterte sich unter diesen Umständen beträchtlich. Während sie einerseits von ihrem Land abgeben mußten, wurden andererseits ihre Hofdienste erhöht. Hatten sie bisher mit einem Gespann und drei, nur in den "hilden" Zeiten mit vier Leuten gedient, mußten sie jetzt zwei Gespanne mit acht Pferden und sechs, bisweilen sogar sieben Leute stellen." Dazu kujonierte v. Brockdorf seine Untergehörigen sehr willkürlich, was der mit der Untersuchung der Vorfälle vom März 1707 beauftragte Obersachwalter Petrejus in seinem Bericht ebenso registrierte wie die oben angedeuteten Übergriffe auf Bauernland. "Die Zahl derer, die ihr Heil in der Flucht ["Entweichung"*- siehe Anhang 11.29!] suchten, nahm zu und stieg in den ersten 26 Jahren von Brockdorffs Herrschaft bis an einhundert [bis 1717 annähernd 150] Personen". [Pr.-S.192/193]
- [In diesem Zusammenhang ist weiterhin auf zwei Nachrichten hinzuweisen, die ebenfalls im Anhang unter dem Kapitel "Entweichung" nachzulesen sind, nämlich über die Entsendung eines Greiftrupps 1703, der Entwichene aufspüren und zurückbringen soll sowie einer Anzeige des Justitiarius des Adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, "wegen Widerspenstigkeit, insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, 1766]
In lapidarer Kürze erwähnt Prange die nun folgenden Ereignisse, welche für den kleinen Depenauer Raum wegen der vielen festgehaltenen Einblicke für uns von überragender Bedeutung sind, auch, wie wir noch sehen werden, weil eine Kommission daraufhin die "Vermessung beider Dörfer anordnete, um zu prüfen, ob die Bauern im Verhältnis zu ihrer Belastung genügend Land hätten, ..." "1707 griffen die Bauern zur Selbsthilfe, zerstörten die Zäune einer neuen Heuerstelle [Kuhlrade / Duggen] und verboten dem Heuersmann unter Drohungen zu pflügen. Darauf fiel v. Brockdorff mit seinen Hofbedienten und den vier Heuersleuten über sie her, erschoß einen mit eigener Hand und verwundete andere schwer. Die Landes-herrschaft stellte eine Untersuchung an [s.o.]; Brockdorff und seine Helfer wurden verurteilt ... " [Pr.-S.193]
Die folgenden Absätze - nach diesem Vorgriff auf die unheilvollen Entwicklungen - werden zeigen, daß das sog. "gutswirtschaftliche System" lange Zeit ein umfassendes System gegenseitiger Abhängigkeit von Herrschaft und Untertanen war, welches wie ein stillschweigender zweiseitiger Vertrag angesehen werden konnte, wie Prange betont. Es lag am Gutsherrn, wie er mit diesem System umging, ob er es pflegte und einhielt oder zu seinen Gunsten mißbrauchte, wozu er jederzeit die Macht besaß. "Es hat immer festgestanden, daß eine gar zu ungleiche Auslegung: Bedrückung der Untertanen und Unterlassen der Konservation [s.u.], gar zu krasses Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung, zwischen gegebenem Land und geforderten Diensten, das Verhältnis aufhob, die Untertanen von der Leibeigenschaft freisetzte und ihnen das Recht zum Entweichen, der Landesherrschaft das Recht zum Eingreifen gab." [Pr.-S.596] Genau dieser Punkt wurde 1707 im Gut Depenau infolge der Summe von Eingriffen erreicht, die v. Brockdorff den Bauern zumutete und ebenfalls den Knechten, die sowohl das Bauernland zu bearbeiten, als auch den immer größer werdenden Arbeitsanteil auf den Gutsländereien zu bewältigen hatten.
2.Das gutswirtschaftliche System und die Widerständigkeit der Hufner
2. 3. Voraussetzungen und Wesen des gutswirtschaftlichen Systems [Prange]
"Nicht die einzige, aber doch die wichtigste Wurzel des gutswirtschaftlichen Systems liegt in der deutschen Besiedlung Ostholsteins im 12. und 13.Jahrhundert. Sie vollzog sich prinzipiell unter Grundherrschaft, nicht nur des Landesherrn und der Kirche, sondern auch des Adels. Seine von Anbeginn starke Stellung festigte sich weiter durch den Gewinn der Gerichtsherrschaft [Seit 1524 Patrimonialgerichtsbarkeit, deren Handhabung im Belieben des Gutsherrn lag. Übergeordnet seit 1573 war nur das adlige Landgericht als Standesgericht und Appellationsinstanz für die Gutsuntertanen]. Wenn beide Formen der Herrschaft auf einem arrondierten Besitz geübt, also alle Herrschaft innerhalb eines geschlossenen Bezirks in einer Hand zu einer einheitlichen obrigkeitlichen Gewalt vereint werden konnte, dann waren die Voraussetzungen für die Ausbildung der Gutsherrschaft gegeben." [Pr.-S.592]
"Alle Bemühungen, das Hoffeld zu vermehren, haben natürlich mit einer Intensivierung der Gutswirtschaft zu tun. Die nach 1700 voll ausgebildete Feldgraswirtschaft ("Holsteinische Koppelwirtschaft") stellte einen hochentwickelten Organismus dar, dessen Aufbau eine tiefgreifende Umgestaltung der Güter mit sich gebracht hat, bis am Ende in ihnen alles einander zugeordnet war: den gleichmäßig großen Hofkoppeln die feste Zahl der Holländerkühe, beiden die feste Zahl der Bauernhufen in so bemessener Größe, daß sie die Leistung der Hofdienste ermöglichte." [Pr.-S.593] "Zunächst überhaupt, um die Besetzung der Hufen sicherzustellen, seit dem 16.Jhdt.vor allem ihrer Dienste wegen, sind die Untertanen an die Scholle gebunden worden. Diese Bindung ... mag in ihren Wurzeln aus der Grundherrschaft stammen; aber erst um der Gutsherrschaft willen mußte und erst kraft der Gutsherrschaft konnte sie zu dem allgemeinen Rechtsverhältnis gesteigert werden, das seit der Mitte des 16.Jhdts. als Leibeig enschaft bezeichnet wurde, aber nur in Verbindung mit der Gutswirtschaft, und auch da nicht überall, zu seiner schärfsten ... Ausbildung gelangt ist." [Pr.-S.594]
"Der im 16.Jhdt.vollzogene Übergang zu täglichen Hofdiensten, der sich im ausgehenden 17.und beginnenden 18.Jahrhundert vielfach zur Forderung von täglich zwei Gespannen steigerte, brachte eine grundsätzliche Wandlung der bäuerlichen Wirtschaft mit sich. Jetzt konnte sie die Dienste nicht mehr nebenher leisten, sondern mußte ihretwegen besonderes Dienstvolk* und besonderes Inventar vorhalten, und um dieser nunmehr wichtigsten Aufgabe gerecht werden zu können, mußte sie nicht nur beträchtlich vergrößert, sondern auch von anderen Lasten, der Steuerpflicht gegenüber der Landesherrschaft, befreit werden." [Pr.-S.495]
- Zum Hofdienst entsendet jede Hufe täglich zwei Gespanne (mit je vier Pferden) und vier Leute (Hofknecht, Hofmagd, Dritten Mann, Vierten Mann), in der Pflugzeit aber fünf (Hofknecht, Hausknecht, Hofmagd, Vierten und Fünften Mann; der Dritte Mann bleibt zu Hause) und in der Ernte sieben Leute (drei Mäher, drei Binder, einen Hocker, der die Garben aufsetzt). ... Gearbeitet wird im Sommer von 7 bis 18 Uhr, im Winter solange es hell ist. [Prange, Aufsatz S.64/65 - Beispiel von Gut Bürau, das hier Anwendung finden kann.]
Zur Orientierung über die dörfliche Gesellschaft zur Zeit der Leibeigenschaft ist an dieser Stelle eine Gliederung angebracht:
1. Voll-, Halb- und Viertelhufner. Eine Vollhufe umfaßte (bereits zur Zeit der Einkoppelung nach 1800) 63 - 77 Tonnen Land je 260 Quadratruten (1 Rute = 8 Ellen = 16 Fuß; 1 Fuß =12 Zoll, 1 Zoll = 2,54 cm). Die Halbhufe hielt 38 - 42 Tonnen, die Viertelhufe um 20 Tonnen.
2. Die Landinsten mit rd.10 Tonnen.
3. Die sog. kleinen Insten. a) die "Dorfinsten". Sie leisteten keine Hofarbeit. Ihre Frauen mußten 24, 18, 12 oder 6 Tage bei den Pächtern (den Bauern) arbeiten. - Die Stolper Insten mußten zwischen 18 und 12 "Gartentage" auf Depenau ableisten". b) die "Arbeitsinsten". Sie mußten gegen einen bestimmten Tagelohn bei den Pächtern persönliche Handdienste leisten. Sie waren landlos, hatten nur eine Wohnung [Häuerinsten oder Häuerlinge]. Ein Altenteil [über die zur Hufe gehörigen Altenteilskate hinaus] war im Gute Depenau nicht bekannt. Der Sohn mußte den abtretenden Vater ernähren. [Das kommt auch in späteren Kontrakten hierzu zwischen Vater und Sohn zum Ausdruck.] [bei Kock, S.78,79]
"Nach der um 1730 üblichen Auffassung bestand das voll ausgebildete gutswirtschaftliche System darin, daß die Herrschaft als unbeschränkte Eigentümerin des Landes einen Teil von diesem, etwa ein Drittel oder die Hälfte, an Bauern zur Bewirtschaftung ausgab, um als Gegenleistung von ihnen die zur Bewirtschaftung des anderen Teils nötigen Dienste zu erhalten.[Der Gutsherr stellte dem Hufner Gebäude, Land, Vieh und Geräte zur Verfügung]. Mit ihnen hatte er seine Gegenleistung, die Dienste, zu erwirtschaften, also das nötige Dienstvolk zu löhnen, zu hausen, zu nähren, Vieh und Geräte zu erhalten und daneben sich selbst und seine Familie zu versorgen. Vermochte er diesen Anforderungen nicht zu genügen, wodurch sogleich nicht nur er selbst, sondern die ganze Wirtschaft des Gutes in Schwierigkeiten geriet, so konnte jederzeit ein anderer an seine Stelle gesetzt werden. [Er war "Wirt bis weiter"] Um diese dingliche Beziehung zwischen Herrschaft und Untertanen zu sichern, trat die personale Beziehung hinzu, die Leibeigenschaft*. Sie bedeutete nicht nur für den hufenansässigen Bauern, sondern für die gesamte Untertanenschaft, aus der das Dienstvolk hervorgehen mußte, Schollenband, Dienstzwang und Heiratskonsens, also den Verlust der Freizügigkeit, der freien Berufswahl und der frei bestimmten Heirat, brachte ihr dagegen aber das Recht auf Konservation*, Unterstützung in allen Bedürfnissen, auf das lebensnotwendige Auskommen, auf ein Existenzminimum." [Pr.-S.595 ff] "Insgesamt hatte 1730 das gutswirtschaftliche System in der Landesverfassung einen so selbstverständlichen Platz, daß das Wohl des Landes unauflöslich mit ihm verbunden zu sein und von ihm abzuhängen schien, weil die Wirtschaftskraft des Landes gutenteils auf den adligen Gütern, diese aber ganz und gar auf dem gutswirtschaftlichen System beruhe: ohne die Hofdienste leibeigener Untertanen könnten die Güter nicht betrieben werden. " Daß in der Beibehaltung eines jeden Gutsuntertanen die Konservation derer Güter selbst, mithin der allgemeine Wohlstand fast alleinig beruhet", ... war die herrschende Meinung." [Pr.-S.602]
- Die Leibeigenschaft (Holsteinische Leibeigenschaft im 18.Jhdt.) gilt in den Gebieten, in denen das scharfe gutswirtschaftliche System herrscht, als unentbehrlich. "Keine Freizügigkeit, keine freie Berufswahl, keine Heirat ohne Genehmigung: alles das, damit die Hofdienste gesichert sind; denn diese sind der neuralgische Punkt des Systems. Ist die Leistung der Dienste sichergestellt, gibt es Leute genug, dann kann gestattet werden, daß einzelne Insten außerhalb des Gutes Arbeit suchen oder daß ausnahmsweise ein Untertan sich aus der Leibeigenschaft freikauft."[S.67] Zwar ist die Leibeigenschaft in diesem Sinne anerkannt, "wie auch das unbeschränkte gutsherrliche Eigentum am Land mit der freien Verfügungsgewalt bis hin zu dem Recht der Niederlegung von Bauernstellen." "Andererseits schützt die Landesverfassung die Leibeigenen. Sie stehen nicht außerhalb der Rechtsordnung, sie sind rechts- und eigentumsfähig. Die Leibeigenschaft besteht [nur] in der Bindung an das Gut."[S.68, 69] "Deshalb zieht die Beseitigung des gutswirtschaftlichen Systems die Beseitigung der Leibeigenschaft nach sich". [Aufs.Prange, S.70]
- Der Hufner ist "Wirt bis weiter". Bei schuldhaftem Versagen droht ihm die Absetzung von der Stelle.
Zunächst aber hat er bei Schwierigkeiten, bei Mißwuchs, Viehsterben und Brandschaden Anspruch auf Nachlaß, Vorschuß, aktive Unterstützung, auf das Existenzminimum. Das ist die Konservation der Untertanen - "worin doch eigentlich die Seele und das Leben der Adeligen Güter besteht" - ein Schlüsselbegriff für das Verständnis des gutswirtschaftlichen Syatems. Es ist in solchem Maße eine Einheit, ein Gefüge, in dem ein Rädchen in das andere greift, daß die Schwierigkeiten eines Bauern sogleich auf die Wirtschaft des ganzen Gutes durchschlagen. Die Sicherung der Hofdienste ist der entscheidende Gesichtspunkt, und ihr dient die Konservation. Sie ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit, im herrschaftlichen Interesse. Im Etat des Gutes ist von vornherein ein Posten dafür vorgesehen. [Prange Aufsatz - S.67]
Dieser Auszug aus dem Kapitel "Die Anfänge der großen Agrarreformen in Schleswig-Holstein bis um 1771"- hier die Absätze "Die Entwicklung des gutswirtschaftlichen Systems" sowie "Das gutswirtschaftliche System um 1730" - umschreibt Entwicklung und Wesen dessen, was üblicherweise als "Leibeigenschaft" bezeichnet wird. Die personale Bindung des Untertanen an die Gutsherrschaft ist aber "nur" ein Aspekt zusammen mit den Begriffen der Grundherrschaft und der Gerichtsherrschaft unter dem Oberbegriff des gutswirtschaftlichen Systems. Die vorher gemachten Ausführungen über die Handlungen v.Brockdorffs im Vorfeld der bäuerlichen Widerständigkeit zeigen, daß auf dem Adligen Gut Depenau das gutswirtschaftliche System in diesen Jahren seine "scharfe Ausprägung" bekam und überdies durch die despotische Persönlichkeit des Gutsbesitzers v.Brockdorff noch eine Steigerung erfuhr, welche in die im folgenden beschriebene Zuspitzung hineinführte.
- Wie sich das Verhältnis "Ritter-Adel / Bauer" im Sinne des Gemeinwohls in jahrhundertelanger Entwicklung entgegen den ursprünglichen Absichten umkehrte in ein solches persönlicher Untertänigkeit des Bauern unter den privaten Eigennutz des Gutsherrn, das sei hier in aller Kürze ergänzend dargestellt - ergänzend zum ersten Absatz dieses Kapitels.
"Zu Beginn der Ostkolonisation um die Mitte des 12. Jahrhunderts führten holsteinische Edle [die sich als Mitglieder von Kriegerscharen im Raume Neumünsters bei der Abwehr von Slawen-Einfällen hervorgetan hatten] als Lokatoren Bauern nach Ostholstein an die ihnen zugewiesenen Plätze, die hier in freien Genossenschaften Dörfer gründeten und die Dorf-Feldmarken einrichteten. Der Lokator wurde für seine Mühe und sein Risiko mit Herrschaftsrechten belehnt, der Vogtei, dem Gewässerbann, einem Anteil an den grundherrlichen Abgaben und den Einnahmen aus der Hochgerichtsbarkeit. Mit Belehnung und Lokation wurde er "zum Ritter geschlagen". Außerdem erhielt er ein Gebiet in der Größe von 4 - 8 Hufen. "Im Mittelalter unterlag der [immer noch freie] Bauernstand den ungeheuren Lasten des Heerbanns, wozu später der Druck des [Ritter-] Adels nach steter Vermehrung des Grundbesitzes kam. Die Bauern konnten das Eigentum ihrer Hufen nur in den wenigsten Gegenden behaupten. Die alten Hufner, die ihre eigenen Freiherren gewesen waren, behielten schließlich nur die Nutznießung an ihren Hufen.
Nach der Auflösung der Heerbannverfassung und der bekannten gänzlichen Umgestaltung des Kriegswesens leistete der Ritter mit seinem Gefolge diejenigen Kriegsdienste, welche samt der Ausrüstung und Verproviantierung früher auf den von ihm erworbenen Hufen ruhten. Die ehemaligen Prästationen [Leistungen] der Hufen zum Heerbann verwandelten sich nun in private für den neuen Gutsherrn, der seinen Colonen [Verwaltern] für die Nutznießung der Stellen Dienste verschiedener Art, besonders aber die Lieferung von Lebensmitteln zur Unterhaltung seines kriegerischen Gefolges auferlegte.
Aber immer noch bestand der Grundbesitz des Adels noch im späteren Mittelalter vorherrschend nur aus Streuhufen, d.h. aus einzelnen Hufen, die in verschiedenen und oft weit von einander entfernten Dörfern gelegen waren [wohl auch als Ergebnis mehrerer Lokationen]. Hauptsächlich erst mit dem Ende des Mittelalters und in noch späterer Zeit legte sich der Adel, nachdem er seine kriegerische Bedeutung mit dem Aufhören der Lehnsdienste und dem Aufkommen geworbener Truppen und stehender Heere verloren hatte, auf [einen] eigenen größeren landwirtschaftlichen Betrieb." [Hansen, S.5 ff]
In dieser Phase begann das Tauschen der Hufen im Streubesitz, das Niederlegen einzelner Hufen und ganzer Dörfer, bis der Grundherr seinen Besitz zu seiner Zufriedenheit "arrondiert" [abgerundet] hatte. Mit dem Großen Kieler Privileg von 1524 bekommt der Adel in seinem Besitz das Recht über Hals und Hand, die Gerichtsherrschaft. Unabhängig von der Person des Besitzers stellt das Adlige Gut einen fest umgrenzten Bezirk dar, gleichsam ein abgeschlossenes Territorium, das unmittelbar unter der Landesherrschaft steht. Die Adligen Güter stehen nicht unter den Lokalbehörden, den Ämtern der Landesherren, sondern unabhängig von der Größe gleichberechtigt n e b e n ihnen. Man verkehrt untereinander auf quasi diplomatischer Ebene! Was aber in den Ämtern auf die verschiedenen landesherrlichen Beamten verteilt ist, trifft auf den Gütern in der Person des einen Gutsherrn zusammen: in seiner Hand liegt a l l e obrigkeitliche Gewalt, der Gutsherr i s t die Obrigkeit. [ nach Prange, Aufsatz - S.58/59]
Die Entstehung des Adligen Guts, die Herausbildung des gutswirtschaftlichen Sytems einerseits, der Niedergang des freien Bauerntums sowie die Bindungen der Gutsuntertanen an das Gut unter dem Oberbegriff Leibeigenschaft andererseits: alles dies sollte man aber aus heutiger Sicht, in Verkürzung der langen Zeiträume und in Verkennung der unterschiedlichsten Wandlungen, nicht versucht sein moralisch oder ideologisch zu beurteilen. Die entschlossene Widerständigkeit der Bauern und Dienstknechte sowie die wachsende Einicht der maßgebenden Oberschicht in die Unhaltbarkeit des gutswirtschaftlichen Systems sorgten im 18.Jahrhundert schließlich für erneuten Wandel.
- Gewiß schützte die Landesverfassung die Leibeigenschaft auch "bei Schwierigkeiten zwischen Gutsherr und Untertanen", indem "die Regierung auf Verlangen ein militärisches Kommando stellt, das meist durch seine bloße Anwesenheit auf dem Gut für Ruhe und Ordnung sorgt. Widerstand gegen den Gutsherrn ist ja Widerstand gegen die Obrigkeit, und gemeinschaftliches Handeln grenzt schon an Aufruhr." [Aufs. Prange, S.68]
2. 4. Die Eskalation 1707 durch neuerliche Landabnahmen [Petrejus]
Dem Obersachwalter Petrejus war von der Regierung aufgetragen worden, eine "förmliche Inquisition" [Unteruchung] über die Vorfälle des 23.März 1707 im Adl.Gut Depenau anzustellen. Auszugsweise und in Ergänzung der Darstellungen in 1.1.(Prange) sei folgendes zitiert: "Es sind die Depenauer Untertanen hiervor in gutem Stande gewesen, indem von der Herrschaft ihnen nicht nur allerlei Freiheit, Handel und Wandel, und was sie dadurch etwa erworben, gegönnet und erlassen worden, sondern sie auch große Weiden und genugsame Ländereien bei ihren Hufen, hergegen leidliche Hofdienste zu verrichten gehabt. Dannenhero ist es ihnen so viel härter vorgekommen, wie der jetzige Besitzer Tit: Herr Jochim Brockdorff Obrister: vor einigen Jahren angefangen, sie aus solchem Wohlstand herauszusetzen, über ihre Habseligkeiten, über ihre Person, über ihre Wohlfahrt mehr als despotisch mit aller Strenge zu disponieren ..."
Petrejus nannte als Ursache für die spätere Eskalation [zusammengefaßt] vier Punkte: 1.Erhöhung der Abgaben. 2.Niederlegung des Dorfes Horst und Umsiedlung der dortigen Hufner als Kätner [seinerzeit Ausdruck für "Halb-bzw.Viertelhufner"] oder Insten in die beiden Dörfer Wankendorf und Stolpe. [Graf Brockdorf hatte das Dorf Horst in zwei Etappen"gelegt", 2 Hufen um1680, 3 nach 1700, um einen Meierhof zu errichten.] 3. Abnahme von Ländereien zugunsten von ganz neu einzurichtenden Heuerstellen [womit der Gutsherr alte Traditionen brach], welche bisher von den Hufnern bewirtschaftet wurden. 4. Koppeln, die an "Fremde" [eben jene Heuersmänner, die keine hergebrachten Hufner auf angestammten Ländereien waren] verheuert wurden, mußten die Knechte in Hofdiensten "ausraden" [roden] und mit einem Graben umgeben. Alle diese Maßnahmen führten dazu, daß immer weniger Hufner immer mehr Hofdienstleistende [z.B.Dienstknechte] schicken mußten, die wiederum immer mehr Arbeit zu bewältigen hatten. [bei Petrejus]
So kam es schließlich zu den Ereignissen des 23.März 1707, die hier ein wenig ausführlicher dargestellt werden sollen:
Die Wankendorfer Hufner wollten in gemeinsamer Aktion die neu geschaffene Heuerstelle Kuhlrade wiedernehmen, die Stolper Hufner die ihnen für die Heuerstelle Vehrenrögen [heute zu Löhndorf gehöriges Land] weggenommene sog.Zimmermannskoppel. Der "Obrister" (v.Brockdorff) hatte davon Wind bekommen und während der Nacht zuvor auf dem Gutshof eine 18 Mann starke berittene Truppe, bestehend aus seinen "Schützen, Dienern, Laqueien, Bereitern und Vogten", mit "Pistolen, Flinten und Büchsen" bewaffnet, einschließlich der vier alarmierten Heuersleute, die aber nur mit Forken ausgestattet waren. Bereits am frühen Morgen legte sich diese Truppe unbemerkt auf der Heuerstelle Fehrenrögen von Hans Kummerfeld in den Hinterhalt. Die Stolper aber hatten sich besonnen und kamen nicht. Schon wollte der Obrister abrücken, als die Nachricht eintraf, die Wankendorfer hätten auf Kuhlraden der Frau des Heuersmannes Duggen "das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten". Daraufhin ritt die Truppe auf Kuhlrade zu und traf auf sämtliche Wankendorfer Hufner, die gerade einen vom Wind verwehten Trockenzaun instand setzten. Eine Reihe von Hufnern wurde bei sofortiger Attacke durch Schrot- und Kugelschüsse verletzt und zum Niederlegen ihrer Beile aufgefordert. Ein Hufner blieb "für tot" liegen (sollte sich aber später erholen), während die verbliebenen 10 Hufner durch die Berittenen Richtung Depenau getrieben wurden. Dabei "ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen". Auf der Höhe von Stolpe "sind der Stolper Hauswirte (Hufner) an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt". [Die Verbindung von Wankendorf über Stolpe nach Depenau entsprach damals der Wegeführung Fischerredder / Gärtnersteig; die Landstraße gab es noch nicht.] Von den Stolper Knechten, die auf dem Wege zur Hofarbeit neugierig näher getreten waren, erschoß der Obrister ohne Grund und ohne Vorwarnung den Knecht Claus Löhndorf, während durch viele folgende Schüsse vier Stolper Hufner "teils sehr hart und gefährlich verwundet" wurden. "Worauf den Untertanen befohlen ihr Gewehr (Beile, Forken, Äscher) niederzuwerfen, und sich alle auf die Erde zu legen". Getrennt wurden dann Wankendorfer und Stolper Hufner weiter nach Depenau getrieben. "Sobald (die Trennung) geschehen, hat der Obrister mit dem Degen unter den Stolpern ebenso scharmütziret ... und verschiedene blessiret". In Depenau wurden alle Hauswirte einschließlich der verletzten für fünf Tage unter den schlimmsten Bedingungen "in tiefe Gefängnisse unter der Erde am Wasser" festgehalten.
[bei Petrejus]
In diesen Zusammenhängen werden folgende Stolper Hufner genannt.
Unrecht getan an Stolper Hufnern: 1. Hanß Lütje Johann; Land weggenommen 2. Hanß Tietjen dto 3. Clauß Tietjen dto
Verwundet: 4. Hans Lütje Johann (Hans Lütjohann), Kirchgeschworener, "durch Säbelhiebe beide Hände zuschanden gehauen, die eine Hand fast abgetrennt". 5. Hans Lütje, sein Sohn, Gesicht, Hals u.Hinterkopf von "Hageln" getroffen, auf dem Platz liegen geblieben. 6. Hans Dugge, Kopfschuß, 29 Hagel im Kopf von "seines Vaters Bruders Sohn", dem Heuersmann auf Kuhlraden zugefügt. 7. Marx Theden, Bauervogt (sein Sohn Hinrich als Knecht auf seiner Stelle) 8. Asmus Theden "grausam zerprügelt" (der erschossene Claus Löhndorf war Knecht auf seiner Hufe)
Als Zeuge vernommen: 9. Otto Schnack, der als einziger Hufner zufällig entkommen konnte. 10. Hinrich Thade, Knecht bei seinem Vater, Marx Thade 11. Hanß Dugge
Diese Wankendorfer Hufner waren von den Ereignissen besonders betroffen:
Vor 1707 - an Hufnern verübtes Unrecht 1. Hanß Löhndorff und seinen Kindern Hanß und Detlef; "ein Stück Land ausroden lassen und wieder weggenommen etc." 2. Hanß u.Detlef Löhndorff sollten verwüstete Hufen (wüst liegende ...) annehmen 3. Aßmuß Lütje Johann [Lütjohann], wegen eines Unglücksfalles von seiner Hufe geworfen 4. Jochim Duggen aus Horst, mißhandelt und gezwungen, eine Hufe in Wdf.anzunehmen 5. Einen Namensvetter, Jochim Dugge, der mit seiner Familie als freier Mann in Moisling lebte, auf der Landstraße aufgegriffen und in die Leibeigenschaft geführt.
1707 - bei den Ereignissen verletzte Hufner 6. Hans Löhndorf, 1."grobe Hagel in linke Seite und linken Arm"; 2."Kugel nahm Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß weg". Blieb für tot liegen, erholte sich aber und wurde in die Langerege gebracht. - ( Kätner Hinr.Lö., Bruder u. Zeuge) 7. Hinrich Horst der Ältere, 1."grobe Rehhagel durch das Knie", 2."mit dem Säbel traktiert". 8. Hinrich Lill, "einen Schuß abbekommen und gewaltig abgeprügelt". 9. Detlef Horst, "durch v.Brockdorf tiefe Wunde am Kopf". [Hörster Detlef?] 10. Detlef Löhndorf, "schmerzliche Wunde über den linken Arm". 11. Aßmus Horst, Bauervogt, "volle Ladung in die Lende" (Drei der Verletzten wurden auf Pferden nach Depenau transportiert, weil sie aus eigenen Kräften nicht mehr gehen konnten.)
1709 als Zeugen im Verhör, mit Altersangabe [Liste!] 12. Asmus Horst Bvgt. (43) oo Magd. NN (30) 13. Hinrich Horst (46) Halbhufner 14. Hans Rieck ("über 40") 15. Jochim Duggen (56) 16. Hans Löhndorf (46) 17. Hinrich Löhndorf Wdf.
Dazu wurden 1707 als Häuersmänner genannt: Hans Schnack (38), Häuersmann Obendorf [Gerstandt] Paul Rieck jun. (24), Häuersmann Obendorf [ter Hazeborg] Hinrich Duggen, Häuersmann Kuhlrade
Der volle Abschlußbericht des Petrejus, inclusive der wichtigsten Zeugenaussagen, ist wesentlich umfassender und in mancher Hinsicht sehr aufschlußreich [siehe Anhang!]. Die reichlich vorhandenen Aussagen der Beteiligten in Depenau benutzte S.Göttsch, um ihre Thesen zu stützen, welche sie über ähnliche Vorfälle im Gut Bothkamp aufstellte.
2. 5. "Alle für einen Mann" - das Selbstverständnis der Hufner [Göttsch]
In ihrem Buch "Alle für einen Mann ..." (Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert) hebt Silke Göttsch u.a.das ritualisierte Verhalten der Hufner und Knechte hervor, welches auf deren Selbstverständnis aus alten Traditionen schließen läßt.
"Im Herbst 1706 (waren) die Wankendorfer nebst denen Stolpern ... auf freiem Felde zusammen kommen, und sich beredet, vor (für) einen Mann zu stehen, auch das abgenommene Land wieder zu haben, im Gleichen die bisherigen Dienste nicht mehr zu tun, und diesen ihren Bund eidlich, mit den Worten: >So wahr ihnen Gott helfe<, bekräftiget, darauf eine Schrift an den Herrn Obristen durch den Schulmeister aufsetzen und ihn übergeben lassen, auch unerachtet derselbe begehret, es mochten die beiden Bauervoigte zu ihm kommen, mit welchen er sich darüber bereden wollte, solches schlechterdings abgeschlagen, hingegen die Wirte, Knechte und Jungen, 60 bis 70 Mann stark, mit ihren Aschern, Beilen und Stöcken sich zusammenrottiret, nach dem Hof gegangen und verlanget, der Herr Obrister solle zu ihnen herauskommen, auch, als dieser solches nicht tun wollen, sondern abermals etliche von ihnen zu sich erfordert, mit dem Versprechen, daß ihnen nichts widerfahren sollte, sie doch solches wiederum geweigert, hingegen denen Voigte [mit denen die Knechte fast immer auf Kriegsfuß lebten*] die Köpfe einzuschlagen gedrohet, auch sich ausdrücklich verlauten lassen, daß solange sie ihre Köpfe hätten, es nicht mehr so gehen sollte, wie vorhin, wenn schon nur 5 Mann übrig bleiben sollten - darauf die Knechte etliche Tonnen Bier nach Stolpe holen lassen, 1 bis 2 Tage sich lustig dabei gemacht, hingegen die Hofdienste mutwillig lassen liegen, auch nach der Zeit solche nur nach Belieben geleistet, also eine völlige Rebellion wider ihre Obrigkeit angefangen" [Gö.-S.215 ff]
- Empörung gegen einen Vogt
Der Höhepunkt der Unruhen auf Depenau war 1706/07. Am 16.Oktober wurde auf dem "Wattkamp" der letzte Roggen gesät. Der Feldvogt Heinrich Tietgen ermahnte den Pflugtreiber Asmus Löhndorf, etwas schneller zu treiben. Der wollte aber nicht. Der Vogt war "genötigt", ihn wegen Widerspenstigkeit "mit einer Spießruten [Weidengerte] ein wenig über den Rücken zu hauen". Löhndorf brummte anfangs darüber und führte "weise Worte" gegen den Vogt. Dieser gab ihm eine Ohrfeige mit der flachen Hand, worauf Löhndorf "den Vogt mit dem Pflugstöcker über den Kopf schlug", und zwar mit dem eisernen Ende, "daß das Blut floß. [Der "Pflugstocker" war ein rund 1m langer Stock, an dessen unterem Ende eine Querschneide aus Eisen saß. Sie diente dazu, die Pflugschar von anhaftenden Erdbrocken zu säubern.] [bei Kock, S.33.] Begebenheiten wie diese bezeugen die ausgeprägten Animositäten zwischen Knechten und Vögten.
In Fällen wie diesem wurde der geschlossene Aufmarsch vor das Gut und der kollektive Rückzug in das Wirtshaus praktiziert. Auch wenn z.B.einzelne Knechte von einem Vogt geschlagen oder im Gut vorgefordert wurden, vielleicht gar in Haft waren, so durften diese jederzeit mit der vollständigen und tätigen Solidarität aller Knechte rechnen. Als z.B.1730 die Depenauer Knechte zwei zur Strafe auf dem "Hölzernen Esel" sitzenden Kollegen die Fesseln lösten, da faßte jeder Knecht kurz die Stricke an, damit im Verhör keine Einzeltäter herauszufinden wären und die Gutsherrschaft sich einer geschlossenen Front gegenüber sah. Vor allem aber sind jene Rituale bemerkenswert, unter denen die Bauern, immer vollzählig, ihre Bündnisse unverbrüchlich besiegelten. Nachdem im Frühjahr 1707 auch die letzten Verhandlungen zumindest über Milderungen der vorher durchgeführten Maßnahmen mit dem Gutsherrn gescheitert waren (Sein letztes Wort war: "Scheert ju weg!"), trafen sich die Stolper (12) und die Wankendorfer Hufner (11) an der Grenzscheide auf freiem Felde [wahrscheinlich in der Nähe des Galgenhügels]. "Die beede Bauervögte Marx Thee (Theden), Stolpe, und Asmus Horst, Wankendorf, hätten darum geloset, zu welchem die anderen gehen, und mit einem Handschlag sagen sollten bei dem Eide, so wahr ihnen Gott helfen sollte, ein ander für die Gefängnis zu bitten." Sie wollten alle für einen Mann stehen, so wie dieser für alle stand, was auch kommen möge. Das Los fiel auf Asmus Horst. Darauf "trugen vier Knechte einen Teller herum, auf dem jeder der anwesenden Hufner einen Strich zog, als Zeichen seiner Zustimmung." Der Kreis galt von altersher als Symbol der Zusammengehörigkeit. [Gö.-S.207 ff]
Der Wankendorfer Bauervogt Asmus Horst ("der sich zum Obristen und Heerführer dieser Tumultuanten gebrauchen lassen") und der Stolper Bauervogt Marx Thee [Theden] wurden übrigens später zu 4 bzw.3 Monaten "Zwangsarbeit an der Karre" [wohl in der Festung Rendsburg] verurteilt. [Gö.-S.240]
Diese Hufner und schon gar ihre jungen Knechte [und häufig künftigen Hufner] haben es wohl kaum verdient, aus späterer Sicht "infolge langer Leibeigenschaft für lethargisch und untertänig" gehalten zu werden. In den vorliegenden Konflikten mit der Gutsobrigkeit, die fast das ganze Jahrhundert über anhalten sollten, können wir nur Beispiele erblicken, mit welcher Überzeugung und mit welchem Mut Bauern und Knechte für ihre wirklichen und vermeintlichen, weil altüberlieferten Rechte eintraten.
Nach seiner Rückkehr "aus der Verbannung" [1 Jahr] ließ v.Brockdorff auf Veranlassung der Landesherrschaft die untenstehende Vermessung durch eine eigens dafür eingesetzte Kommission, anstellen, welche den "ökonomischen Kontext von Hufenausstattung und der Anzahl der Hofdienstleistenden in Depenau" feststellen sollte. In einem umfangreichen Verhör wurde der Pferde- und Viehbestand der einzelnen Hufen festgestellt und die Menge des zur Verfügung stehenden Heus dazu in Beziehung gesetzt und auch das Saatland mit einbezogen ... "Das Maß, welches der Vorstellung von Wirtschaftlichkeit [in diesem Sinne] zugrunde gelegt wurde, betrug 24-30 Fuder Heu und 30-36 Tonnen Saatland." [Gö.-S.169] Die Kommission bestimmte die Dienste: sie sollten mit vier, nur in der Saat- und Erntezeit mit fünf Leuten geleistet werden. v.Brockdorf legte allerdings später Vermessung und Anhörung der Betroffenen derart aus, daß die Hufner auch die Leistungen der verschärften Hofdienste zu erbringen fähig erschienen. "Die Hufner des Gutes Depenau hielten laut Auflistung 1709 durschnittlich 12 Pferde und 8 Kühe." [Gö.-S.46]
"Es ging (aber) nicht nur um die Wahrung eines angemessenen Verhältnisses von Hofdiensten zu Hufenland, oder wie es ein Depenauer Bauer formulierte: Die Hofdienste würden sie verschmerzt haben, wenn er ihnen nur das Land gelassen, als Stauung und Kuhlraden." "Der über eine lange Zeit gehende, unangetastete Besitz war für die Bauern auch Ausweis für den Anspruch auf das Land. Sie wollten ihren Stand >Bauer sein< verteidigen, der sich auch dadurch für sie definierte, daß die einmal vorgenommene Ausstattung der Hufe mit Land unangetastet blieb, sie über das Land, als wäre es ihr eigenes, verfügen konnten." [Gö.-S.122/123] Diese Aussagen bezeugen auch den emotionalen Grund des Widerstandes von Hufnern und Knechten, der das ganze Jahrhundert über anhalten sollte. Aber es änderte sich zunächst gar nichts; das "scharfe" gutswirtschaftliche System wurde weiter ausgebaut.
An dieser Stelle soll kurz und im Vorgriff über die Beilegung des Streites v.Brockdorff / Hufner berichtet werden und über die Nachfolge in der Gutsherrschaft: 1720 starb Joachim v.Brockdorff, nachdem er 1712 den Streit mit der Bauernschaft beigelegt hatte. Kuhlrade kam gegen 40 Rthlr Heuer und die Wiese Wulfsbrook in Obendorf an Wankendorf, die Stauung fiel gegen die Wiesen am Drömling an Stolpe. "Die bisher geleisteten Hofdienste wollen die Wankendorfer und Stolper ohne Widerrede mit Fleiß und Treue verrichten. v.Brockdorff will alles vergessen, was bisher gewesen ist, will ihnen seine Gnade und Huld zukehren, welches der Herr Obrist durch Darreichung seiner Hand an die Bauernvögte [Bürgermeister] bekundete". Daß das strenge Regiment noch immer galt, darüber darf die Einigung nicht hinwegtäuschen. Die Bauernschaft wurde dazu gedrängt, und der Gutsherr hatte schwere wirtschaftliche Schäden erlitten. Beide Seiten gaben Ruhe. Die Witwe Anna Margareta v. Brockdorff lebte bis 1739 und zeigte sich in ihrem Testament dieser Lage entsprechend auffallend mildtätig. Doch der alte Gegensatz lebte bald wieder auf. Der Sohn und Erbe prägte das Wort, welches an Menschenverachtung kaum zu überbieten ist. Als seine Untertanen ihn baten, die Hofschweine nicht auf ihr Feld zu treiben, "fuhr er sie an: Ist das Feld mein oder euer, ich vermeine, daß das Feld sei mein! Nichts gehört euch zu, die Seele gehört Gott, eure Leiber, Güter und alles was ihr habt ist mein, wollt ihr mir das wehren, daß ich meine Schweine auf euer Feld soll hüten lassen, davon sollt ihr das Unglück bekommen, gehet man, daß ihr vor meinen Augen wegkommt!" [bei Kock, S.41]
3. Vermessung des Stolper Hufenlandes
3. 6. Die Liste der Stolper Hufner von 1709 [Gutsarchiv]
Die folgende Vermessung wurde, wie schon erwähnt, 1709 vorgenommen und sollte der Rechtfertigung des v. Brockdorffschen Vorgehens dienen. Dieser Tatsache verdanken wir jene frühen Listen der Hufner, der Kämpe, der Hufneranteile in Flächengröße und deren Flurnamen. Die altüberlieferte Wirtschaftsweise der Feldgemeinschaft und des Flurzwanges tritt dabei deutlich zutage.
"Copie der Landmaße" von Johan Wieck, welche "originaliter hiesigem Gericht eingegeben ist".
Zum Stolper Felde gehören damals 7 große Kämpe u.1 kleiner Kamp:
Todenbergs Camp 74 Tonnen Stein Camp 65 Tonnen Zimmer Camp 62 Tonnen Wollf Rümers Camp 95 Tonnen Jungrümers Camp 67 Tonnen Auf der Olden Sarrn 5 Tonnen Auf der Ohrts Raden 64 Tonnen Mischen Camp 75 Tonnen
Stolper Moor = 5 820 Ruthen ~ 24 Tonnen [später: 1 To.~ 0,6 ha]
Geringe Anteile an den sog. Langen Blekhen [Flurstück am Stolper See in unmittelbarer Dorfnähe] und kleine Flächen hinter den Hufenstellen [Hofkoppeln] selbst gehören zu den "Stolper Höften". Jeweils mehrere 100 Ruthen an Pflug- und Wischland dürfen von den Hufnern eingezäunt und individuell genutzt werden. Genannt werden in dieser Liste auch: der Müller in seinem Hof 120 R.Pflug- u.42 R.Wischland der Kuhhirte in seinem Hof 175 R.Pflugland der Fischer in seinem Hof 353 R.Pflugland [Interessanterweise werden weder Schmied noch Krüger genannt, die ja später auch mit Land versehen sind.] Summa der Ruthen aus den Stolper Höften und den Langen Bleken
= 7 507 R. ~ 31 Tonnen
Der Anteil der im "Stolper Districte" ausgemessenen Koppeln und Wiesen [Saat- oder Pflugland und Wischen] auf gemeinschaftlich bewirtschafteten "Kämpen" beträgt für die einzelnen der 12 Hufner und 3 Kätner* nach der Liste von 1709 im Überblick:
Nr.der Name des Hufn. - Flächen v.Acker Gesamtfläche in Ruthen u.Tonnen
Hufe u.Wiese
No 1 - Marx Tege - 1 596 + 3 464 = 5 060 Ruthen ~ 23 Tonnen No 2 - Hinrich Lähndorf - 505 + 3 151 = 3 656 Ruthen ~ 17 Tonnen No 3 - Hanß Tietjen - 1 232 + 2 364 = 3 596 Ruthen ~ 16,5 Tonnen No 4 - Asmus Heicke - 1 404 + 2 313 = 3 717 Ruthen ~ 17 Tonnen No 5 - Jürgen Löhndorf - 624 + 3 727 = 4 351 Ruthen ~ 20 Tonnen No 6 - Detlev Rieck - 939 + 4 054 = 4 993 Ruthen ~ 23 Tonnen No 7 - Hinrich Tegen - 1 217 + 3 464 = 4 681 Ruthen ~ 21,5 Tonnen No 8 - Hanß Lütjohann - 1 484 + 2 918 = 4 402 Ruthen ~ 20 Tonnen No 9 - Ott(o) Schnack - 420 + 3 553 = 3 973 Ruthen ~ 18 Tonnen No 10 - Hanß Ducke - 392 + 3 921 = 4 313 Ruthen ~ 20 Tonnen No 11 - Claus Tietjen - 1 072 + 2 748 = 3 820 Ruthen ~ 17,6 Tonnen No 12 - Hinrich Ahrens - 658 + 3 032 = 3 690 Ruthen ~ 17 Tonnen No 13 - Ove Schlüter - 776 + 1522 = 2 298 Ruthen ~ 10,6 Tonnen No 14 - Hanß Witten - 536 + 1 076 = 1 612 Ruthen ~ 7,4 Tonnen No 15 - Hanß Lähndorf - 519 + 952 = 1 471 Ruthen ~ 6,8 Tonnen
Umrechnung der Ruthen in Tonnen : 1 Saattonne = 240 Quadratruthen [ab 1802 galt die sog. Steuertonne = 260 Quadratruthen]
- Die Kätner-Stellen entstanden durch die Umsetzung der Hufner des niedergelegten Dorfes Horst nach Stolpe und Wankendorf. Es sind drei in Stolpe, oberhalb des Fischerredders angesiedelt. Demzufolge müßten die Kätner O.Schlüter, H.Witten u.H.Lähndorf von Horst stammen. Ihre Kätnerstellen entsprechen wahrscheinlich Halbhufen von 20-30 Tonnen, wenn man die Feldstrukturen (s.u.) zugrunde legt.
Die o.a.Tonnen-Zahlen erscheinen tatsächlich sehr gering, doch handelt es sich hier lediglich um die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen in Dorfnähe. Berücksichtigt werden müssen aber die zusätzlichen, extensiv genutzten Acker- sowie die gemeinschaftlich genutzten Weideflächen (s.u.).
3. 7. Die Anteile der Hufner an den Kampen incl.der Flurnamen [Gutsarchiv]
Es folgen die Anteile der einzelnen Hufner und "Kätner" an den Stolper Flurstücken. Die getrennten Zahlen stehen wiederum für "Saat- u.Wischenland" in Quadratruthen.
Hufe No.1 Bauervogts-Hufe Marx Tejen [1707 : 56 J. * ~1651) oo 1677 Anke Tieten ]
im Küters Rade 37 / 8 im Reht Moor 296 / 910 in der Bültwisch 468 / 204 im Rohks Horst 455 / - in der Bruckenwisch 200 / 1 823 in der Stubbenwisch 100 / 186 im Brammerberg - / 63 in der Ellerstrücken Pogg - / 59 im schilschen Brohk - / 51 in der Kälber Koppel 40 / 100 ________________________________________________ Summe: 1 596 + 3 464 = 5 060 Ruthen
Den 29.December Anno 1717 1) Marx Tede mit der Frauen, ist ein Hauswirth in Stolp gewesen, ist bereits 20 Jahre wegk gewesen, und weiß Niemand, an welchem ohrt Er sich aufhält. [Entwichen demnach ~1697; weiter nichts bekannt] Es muß sich hier um Namensgleichheit des oben benannten mit einem anderen Hufner handeln.
Hufe No.2 Hinrich Lähndorf
[ vermtl.: oo1687 Dorthe Tiet ]
in der kleinen Moorswisch - / 175 im kleinen Teich 343 / 766 in den 7 Füßen 112 / - im Kohlhofe - / 126 im Koppeltrich - /125 in der Scheidewisch - / 937 im Brammerberg 50 /- in der langen Wisch - / 144 in der Ellerstrücken Koppel - / 37 in der Brammerkoppel - / 70 in der Buschkoppel - / 24 im schilschen Brohk - / 18 im langen Sack - / 134 ______________________________________________ Summe: 505 / 3 151 = 3 656 Ruthen
Hufe No.3 Hanß Tietjen [Söhne : Ratje *~1681; Paul *~1687; auch Claus?*~1673] [ooI 1670 Ww.Dor.Rike, geb.Hansen; ooII 1677 Lenke Linnow; ooIII 1685 Malencka Rieck]
Küters Rade 84 / 180 im Teich Lande 320 / 531 auf der Born 288 /- im Kohlhofe - / 109 im Kirch Lande - / 102 in der Krummenteich Koppel - / 176 in der Metjenwisch 190 / 100 in der Stubbenwisch 300 / 533 in der kleinen Holzwisch - / 126 im Brammerberg 50 / - in der Ellerstrückenkoppel - / 54 noch in d. Ellerstrückenkoppel - / 78 im schilschen Brohk - / 20 in der Moorbeeckswisch - / 182 in der Pötjenwisch - / 53 ________________________________________________ Summe: 1 232 + 2 364 = 3 596 Ruthen
Hufe No.4 Asmy Heiken (Asmus Heick)
[ *1663 oo Kbl NN; Eltern: Jasper Heick u.Stinke Rick ]
im Steinbehk 1 195 / 71 im argen Sieck 35 / 324 in der Scheidewisch 160 / 831 in der Fehrensrögenwisch 50 / 160 in der Ellerstrückenswisch - / 192 in der Meßmaswisch - / 624 in der Ellerstrückenkoppel - / 93 im Schülschen Brohk - / 18 _______________________________________________ Summe: 1 404 / 2 313 = 3 717 Ruthen
Hufe No.5 Jürgen Lähndorf [vermtl.: oo 1667 Lencke Prieß ]
im Taubeney - / 649 in der Silienwisch 180 / 218 in Roefraden - / 714 in der slaten Horst - / 270 in der holen Masen - / 351 in der Hohen Holzwisch - / 867 in der Ellerstrücken 110 / 480 im Brammerberg 102 /- in der langen Wisch 72 / 72 in der Buschkoppel 160 / 40 im schülschen Brohk - / 66 ______________________________________________ Summe: 624 / 3 727 = 4 351 Ruthen
Hufe No.6 Detlev Rieck [1707 noch Scheunenvogt in Dep.; 38 J. *~1669 - 1709 u.1730 als Stolper Hufner genannt] [1669-1750 oo Kbl NN; Eltern: Clas Rieck oo 1658 Lenck Lillen, Kielerkamp / Stubbenkoppel: Standort der neuen Dep.Glashütte auf Löhndorfer Gebiet]
auf der olde Saren - / 40 im Steinbehk 50 / 528 im Wolfrade 61 /244 auf dem Weide Moor 294 / 536 auf der Sillienwisch 240 / 159 in den 7 Füßen 64 / - im sieden Lande - / 950 in der Metjen Wisch - / 198 in der Stubbenwisch 160 / 564 in der Hohen Holzwisch - / 168 in der langen Wisch 70 / 70 in der Brammerkoppel - / 39 im schülschen Brohk - / 24 ... Koppel - / 114 ______________________________________________ Summe: 939 + 4 054 = 4 993 Ruthen
Hufe No.7 Hinrich Tege [ oo 1686 Margreta Frese ]
auf der olden Saren 124 / 240 im Steinbehck 521 / 808 in der blanck Sillienwisch 130 / 306 in der großen Sillienwisch 300 / 1 319 in der kleinen Sillienwisch 142 / 325 in der Stobbenwisch - / 249 im Brammerberg - / 63 in der Ellerstrücken Koppel - / 59 im schülschen Brohk - / 95 ________________________________________________ Summe: 1 217 + 3 464 = 4 681 Ruthen
Hufe No.8 Hanß Lütjohann [1707 : 52 J. *~1655 - Kirchgeschworener in Bramstedt] [ oo 1681 Anke Sieck ]
im holen Meschen 45 / 225 vor der ... - / 90 im Buhlande 56 / 223 im Taubeney 180 / 57 auf der Born 287 / - in der Wolfradskuhle 500 / 412 in der Krummenteichs Koppel - / 260 in der hohen Holzwisch - / 297 in der kleinen Mißmahs Wisch - / 207 in der langen Wisch - / 27 in der Ellerstrücken Koppel 80 / - in der Buschkoppel - / 336 im schülschen Brohk - / 67 in der Pötjenwisch - / 53 ________________________________________________ Summe: 1 484 + 2 918 = 4 402 Ruthen
Hufe No.9 Ott (o) Schnack [ vermtl.:*1639 Wdf. +1721; oo 1664 Malenke Caßper ]
auf der olden Saren 220 / 628 in der Vörhsrade 200 / 420 in der kleinen Vörhsradsmase - / 200 in der Goppenkuhle - / 467 im Poppelteich - / 125 in der Krummenteichskoppel - / 324 in der hohen Holzwisch - /141 in der Immenhofenswisch - / 130 ...... ??? ______________________________________________ Summe: 420 + 3 553 = 3 973 Ruthen
Hufe No.10 Hanß Ducke [Hufe "Am See"] [ vermtl.: *1659 oo1689 An Dorthe Löhndorf]
in der Aubleckwisch - / 60 in der kleinen Mohrswisch - / 462 im Buhland - / 957 im Tupberg ? - /136 im Taubeney - / 728 im Steinbeck 114 / 496 auf der Rohlhsorst 200 /160 in der Mißmaswische - / 622 im Brammerberg 78 / - in der langen Wische - / 140 in der Ellerstrücken koppel - / 37 in der Brammerkoppel - / 75 im schilschen Brok - / 48 ______________________________________________ Summe: 392 + 3 921 = 4 313 Ruthen
Hufe No.11 Clauß Tietjen [*.... +1726 oo 1677 Trinke Heick; Sohn Rate *1680]
in der neuen Brücken Wisch 60 / 314 hintern Voßberg - / 33 in der kleinen Mohrswisch - / 112 in der Distelkuhle 371 / 611 im kleinen Teich 134 /246 in der Radewisch 250 / 914 in der Metjen Wisch 140 / 100 in der Hohenholtzwisch - / 240 im Brammerberg 117 / 50 in der Ellerstrücken Koppel im schilschen Brok - / 36 in der Pötjenwische - / 53 ________________________________________________ Summe: 1 072 + 2 748 = 4 020 Ruthen
Hufe No.12 Hinrich Ahrens [ *1657; Eltern: Jürgen Arenßen oo 1656 Gretge Lehntorpf ]
in der Aublecks Wisch - / 198 im Kütersrade 123 / 18 im Steinbehk - / 643 im Röefrade 209 / - in der Krummenteichs Koppel 196 / 270 in der neuen Wisch - / 192 in der vordersten Wisch - / 361 in der Voßgrabenswisch - / 615 in der Dornwisch - / 160 im Brook - / 302 im Brammersberg 130 / 70 in der Brammerkoppel - / 75 im schülschen Brohk - / 75 in der Pötjen Wisch - / 53 ______________________________________________ Summe: 658 + 3 032 = 3 690 Ruthen
Kätner Hans Witte
[vermtl. : oo 1687 Margret Löhndorf ]
in der Cemme... 140 / 40 in der Hohenrade 147 / 506 in den 7 Füßen 102 /- im Kohlhof - / 80 im sieden Land 47 / 200 im Övelgönne 100 / 155 in der Ellerstrücken Koppel - / 59 ... ? ______________________________________________ Summe: 536 + 1 076 = 1 112 Ruthen
Kätner Ove Schlüter "Zimmermann" [Vater Claus Schlüter, ebenfalls Zimmermann, mit Bitte "um Freibrief" - bei Kock] sonst nichts bekannt
in Kütersrade 123 / 18 in den 7 Füßen 96 / - in der slaten Horst - / 261 in Hoppenrade 557 / 189 in der Brückenwisch - / 736 in der hohen Holzwisch - / 240 in der Ellerstrück Koppel - / 78 ______________________________________________ Summe: 776 + 1 522 = 2 298 Ruthen
Kätner Hans Lähndorf [vermtl.: oo 1676 Margr.Freese]
im Küterrade 187 / 24 im Wolfrade - / 324 in den 7 Füßen 132 / - in Erdmanns Stubbenwisch 148 / 300 in den Ellerstrücken - / 200 in der Mißmaswisch - / 104 im Brammerberg 52 /- ____________________________________________ Summe: 519 + 952 = 1 471 Ruthen
- Die oben angegebenen Hufner erscheinen günstigenfalls im alten Bornhöveder Kirchenbuch als ab 1655 Geborene bzw.Eheschließende. Dieses Kirchenbuch war 1689 vollgeschrieben. Das 1690 begonnene neue Kirchenbuch verschwand im Jahre 1711 aus der Bornhöveder Kirche.
Wenn der 1708 aus der Verbannung heimgekehrte Graf Brockdorff, der 1709 obenstehende Vermessungen und Listen nach seinem Interesse auslegte, 1711 das ihn kompromittierende Kirchenbuch verschwinden ließ, so ist das zwar eine Spekulation, aber eine begründete, weil er hierin wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Tode des Knechtes Claus Löhndorf genannt wurde, der von ihm erschossen worden war. Die Zeitspanne von 1690 bis 1711 wird als Kirchenbuchlücke (Kbl) bezeichnet. Wer in der Kbl geboren wurde, heiratete oder starb, der wird dem Familienforschenden höchstens mittelbar bekannt werden; seine Identität bleibt meist im Dunkeln. Insofern hat man eher Glück, wenn ein direkter Familienzusammenhang über die Kbl.wirklich nachweisbar ist. Deswegen sind die familiären Angaben über die einzelnen Hufner nicht immer gesichert.
- Die zwischen 1700 und 1730 in den Berichten des Petrejus bzw. in Listen des Gutsarchivs angegebenen Namen - insbesondere von Hufnern, teils sogar mit Lebensalter - sind ein wahrer Glücksfall, ließ sich doch dadurch manche Kirchenbuchlücke überbrücken.
- Die für uns ungewöhnliche und wechselnde Schreibweise der Zunamen fällt auf: es wurde nach Gehör geschrieben und aus platt sprechendem Munde kam ein Name nicht immer in klarer Aussprache - zum Buchstabieren reichte es nicht!
- Die Unruhen im Gut halten auch 1709 während der Vermessungen und Anhörungen an.
"Am 6.November 1709 begibt sich auf Bitten v. Brockdorfs der Notar Christoph Schultz mit Zeugen nach Wankendorf und Stolpe, um die Untertanen nochmals recht väterlich zu ermahnen, vom Ungehorsam und Krawall abzustehen, die gewöhnlichen Hofdienste zu leisten, die Heuer zu erlegen, empfangenes Korn zu bezahlen. Im Weigerungsfalle ist ihr Gutsherr vor Gott und der ganzen Welt entschuldigt, und die Untertanen haben die Folgen zu tragen.-
Die Kommission erscheint zunächst zwischen 5 und 6 Uhr abends in Wankendorf. Die Hauswirte werden durch das gewöhnliches Blasen zusammengerufen auf dem gewöhnlichen Sammelplatz. Nur wenige erscheinen. Sie werden mit dem Zweck der Versammlung bekannt gemacht. Erschienen waren Clement Löhndorf, der Bauernvogt Asmus Horst und etliche mehr. Antwort: Sie können die Dienste nicht leisten, weil sie den Leuten im Hofbeutel nichts geben könnten." [Sie wollen die Schulden von v.Brockdorf nicht bezahlen] Das Korn wollen sie bezahlen; die Grundheuer können sie nicht aufbringen. Der Bauernvogt sagt, daß sie gerne alles tun, könnten aber weder Geld zahlen noch die Hofdienste leisten, und wenn sie den 4. Mann hätten schicken wollen, wäre dieser Alarm nicht notwendig gewesen.
Um 6 Uhr wurden die Stolper zusammengeblasen. Das Ergebnis war dasselbe wie in Wankendorf: kein Futter, keine Kühe, die "Hülle wäre ledig" [Hüll = Hill, Raum zwischen Hochboden und Stall; ledig = leer] Claus Tietgen sagte, die Grundheuer sei so viele Jahre nicht gewesen, könne wohl auch wieder abkommen. Das Korn wollen sie zahlen. Detlef Riecken: Sie hätten biser mit zwei Gespannen einen um den andern Tag gepflügt. Im kommendn Jahre würde es wohl daran fehlen und könnte dann wohl nicht ein Pflug zu Felde kommen, "weil sie den Hofbeutel füllen sollen". Wäre nach der Kornzahlung noch etwas übrig, möchte etwas von der Grundheuer folgen. - Sie verlangten nicht länger hauszuhalten [d.h. sie wollten nicht länger mehr Bauer sein]. [Kock, S. .... ]
3. 8. Feldgemeinschaft und Einteilung des Stolper Dorffeldes [Hansen]
Um den Konflikt zwischen der Kosten-Nutzen-Rechnung des Gutsherrn, der das Gut neuerdings insgesamt als Wirtschaftsunternehmen* betrachtete (vielleicht in fortgeschrittener Zeit betrachten mußte!), und den Bauern zu verdeutlichen, die auf dem Erhalt traditioneller Rechte beharrten, sollte die historische Auseinanderentwicklung einstiger Gemeinsamkeit an dieser Stelle erläutert werden. "Der ursprüngliche Anbau des Landes [die Kolonisierung] hat durch freie Genossenschaften Statt gefunden, welche die Dörfer gründeten und die Dorf-Feldmarken einrichteten". [Ha.-S.5] Der "aus der uralten Markgenossenschaft entsprungenen Feldgemeinschaft ... waren anfangs auch die grundbesitzenden Ritter (als) gewöhnliche Markgenossen ... für die von ihnen bewohnten Hufen der Feldgemeinschaft unterworfen, hatten sich aber später mit der Bildung von Gutshöfen aus zusammengeworfenen und niedergelegten Bauernhufen dem Nexus [der genossenschaftlichen Bindung] entzogen, indem sie ihre Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus den Dörfern verlegten und die nunmehrigen Hofländereien zu einem abgesonderten Complexe vereinigten." Nachdem die einst freien Bauern in einem langen und komplexen historischen Prozeß durch die schließlich mit Grund- und Gerichtsherrschaft ausgestatteten Gutsherrschaften in die oben beschriebene Rolle gedrängt worden waren, "verblieb den Dorfschaften als letztes Überbleibsel der alten markgenossenschaftlichen Autonomie [Selbstbestimmung] die Handhabung der Feldgemeinschaft. Die herkömmlichen Normen über die Unterhaltung der Befriedigungen [Trockenzäune], über die Feldbestellung und die Ernte auf den Dorffeldern, über die gemeinsame Weidenutzung u.s.w.wurden durch das Gedächtnis der älteren Generationen festgehalten ... " [Ha.-S.68]
- Um die Mitte des 18.Jahrhunderts ist der Höhepunkt erreicht, das gutswirtschaftliche System voll ausgebildet. Die weithin bekannte und hochgeachtete holsteinische Wirtschaft unterscheidet die Herzogtümer Schleswig-Holstein von den angrenzenden Landschaften im Norden und Süden. Die holsteinische Koppelwirtschaft, eine geregelte Feldgraswirtschaft, ist gleichgewichtig auf Korn und Milchwirtschaft abgestellt und erzeugt beides, Getreide und Fettwaren (Butter, Käse) in hoher Quantität und Qualität, gutenteils für den Export. [Prange, Aufsatz - S.62]
- Kramer beschreibt in dem Kapitel "Aufhören der alten Gutswirtschaft" die Grundzüge dieser Entwicklung, benennt die wirtschaftlichen Ursachen und damit verbunden, die Veränderungen der sozialen Beziehungen. Es erscheint wichtig genug, diese sich in wenigen Jahrzehnten ändernden Zusammenhänge zu überschauen, weil sie den Übergang zur "scharfen"Ausprägung des gutswirtschaftlichen Systems kennzeichnen. Was Kramer in seiner Arbeit über das Gut Schönweide feststellt, gilt exemplarisch für fast alle holsteinischen Güter, insbesondere auch für das Gut Depenau.
["Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk", Karl-Sigismund Kramer und Ulrich Wilkens - Eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen - 1979 Karl Wachholtz Verlag Neumünster]
"Die [Mast-]Rodewirtschaft ging zurück. 1680/81 stand sie noch im Vordergrund mit hohen Ausgaben für Gräber [das Ausgraben der Stubben?], hohen Einnahmen aus der Glashütte [die nicht nur der Neukultur dient, sondern] die gleichzeitig ein Abnehmer meist von Brotkorn war, mit nennenswerten Einnahmen aus der Schweinemast [auf den meist noch waldbestandenen Ländereien des Gutes] und dem Verkauf von Teichfischen. [Danach setzt eine Tendenz zur Überwindung der Verbrauchswirtschaft ein.] Bis 1712 [Schönweide; Depenau zeitgleich!] und weiter wurden verstärkt die Holländerei und der Feldbau, die in der geregelten Feldgraswirtschaft zusammenhingen. Für die Dienste der Untertanen brachte dies einen verstärkten Einsatz, striktere Zuordnung zum Feldbau, der eine gewisse Dominanz in der Darstellung und Gestaltung der Untertanenbeziehung erreicht. Die Holländerei setzte auf einem konsolidierten Markt ab [Stabiler Butterpreis! - Hier wurde auch ein darstellender Zug der Grundherrschaft konstituiv (festgelegt) für die Wirtschaftsentwicklung, indem nämlich die Verpachtung der Kühe (von) der Besorgung der Arbeit entledigte, sie gewissermaßen kostenlos machte ...] während die Kornwirtschaft durch geringere Reichweite gekennzeichnet ist, was den Absatz in Menge und Entfernung betrifft; die Kornpreise waren schwankend. Mit zunehmender Marktorientierung ... durchdringen außenbestimmende Tendenzen die Gutswirtschaft, die auf der anderen Seite mit möglichst festen, sozusagen haustariflichen Untertanenbeziehungen bestritten wird. Dies hat zur Folge, daß diese Beziehungen in eine gewisse relikthafte [rückständige], altertümliche Darstellung geraten, daß das Ergebnis - Gewinn und Geldabschöpfung - in den Vordergrund kommt vor das, was mit der Arbeit eingesetzt wurde; Arbeit aber als umgewandelte Grundherrschaft und Dienstberechtigung trug doch wesentlich die sozialen Beziehungen. Der Ausgleich dieser Diskrepanz wurde schwieriger ... ; das Jahrhundert ist voll von Kennzeichen der wachsenden Schwierigkeiten: Knechtsunruhen, Veranlassung zu außermarktliegender, Arbeit nicht direkt bewertender Vergütung ( Erntebier, Konservation, u.a.), Disziplinierung durch Dienstreglements und durch restriktiv-zweckgerichteten Unterricht in der Schule, Formalisierung der sonstigen Beziehungen, Befestigung eines Habitus, der die kulturelle Eigenbestimmung der Untertanen beschränkt und die gutsherrschaftliche Autorität ausbreitet.
[Kramer, S.176 ff]
Die Liste der Stolper Hufner samt Aufzählung ihrer Ländereien mit Flurbezeichnungen und Flächengröße läßt eindeutig die Strukturen der frühen "Feldgemeinschaft" erkennen. In Dorfnähe befanden sich demnach acht große Flächen, "Kämpe" genannt, die von allen Hufnern gemeinschaftlich bewirtschaftet wurden. Der Anteil des einzelnen Hufners an einem Kamp war so gering, daß er sich nur in Ruthen [1 Saattonne = 240 Quadratruthen] und nicht in Tonnen ausdrücken ließ. " Zu Anfang des 18.Jahrhunderts finden wir die Hauptmasse der Ländereien einer Dorffeldmark in 6-8 Koppeln gelegt und unter schlagmäßiger Feldgraswirtschaft (s.u.) gehalten. In jeder dieser großen Dorfkoppeln [Kämpe oder Gewanne] hatte ein jeder Vollhufner, Halbhufner ["Kätner"] usw.seinen verhältnismäßig gleichen Antheil Landes ... " [Ha.-S.69/70] Der hier einzuführende Begriff des Flurzwanges besagt, daß auf jedem Kamp alle Hufner denselben Turnus (Winter-, Sommerfrucht, Stoppel- und Dreeschweide) einhalten und auch gleichzeitig ihre Ackerstreifen bestellen bzw.abernten mußten. Nach Hansen besaßen "die Bauern außer ihren an die Gebäude stoßenden eingezäunten Gärten jeder in der Nähe seines Gehöftes noch eine gleichfalls eingezäunte kleine Privatkoppel, die von der gemeinsamen Weide eximirt [ausgenommen] war und beliebig von dem Inhaber benutzt werden konnte. Die sonstigen dem Dorfe nahe gelegenen, aus einer Anzahl von Gewannen [hier: Kämpen] bestehenden, aber nur den kleineren Theil der Feldmark ausmachenden Ländereien wurden Jahr aus, Jahr ein mit derselben Hauptfrucht bei starker Düngung bestellt und nach der Erndte gemeinschaftlich beweidet. Das weiter entfernte Land nahmen sie im unregelmäßigen Turnus [Abfolge] auf einige Jahre [meist ungedüngt] zum Anbau genügsamer Früchte [z.B.Buchweizen] unter den Pflug, ließen es dann wieder auf eine längere Reihe von Jahren zu gemeinsamer Beweidung im Dreesch [Brache] liegen. Der entlegenste Theil der Feldmark wurde nie aufgebrochen, sondern als beständige Gemeindeweide [Allmende] benutzt, wozu auch die Holzgründe [Schweinemast!] dienten." [Ha.-S.69/70] Die Nutzungsgebiete der Bauernschaft lagen demnach, abnehmend intensiv bewirtschaftet, in drei Zonen um das Dorf gruppiert.
4. Hufner, Hufenstellen 1730-1803
4. 9. Die Liste der Stolper Hufner und die Heuerstellen auf Stolper Dorffeld um 1730 [Gutsarchiv und Kirchenbücher - Heuerkontrakt]
Die 1730 stattfindende Untersuchung gegen alle (!) Depenauer Dienstknechte, welche zwei Kollegen von der Qual des Reitens auf dem "Hölzernen Esel" befreit hatten (s.o.), förderte eine weitere Hufnerliste zutage, auf die es im Zusammenhang mit unserem Thema allein ankommt. Offensichtlich waren jedem Hufner jeweils zwei Dienstknechte zugeordnet.
"Weil auf Michaelis Ao 1730 sich es mit dem Fußvolk gefordert, so dienen anjetzo bei den Depenauischen Hufnern folgende Knechte." [Gerichtsverhandlung Knechte gegen Feldvoigt Joachim Duggen - und Gegenklage]
Die 12 Stolper Hufner (wie 1709) und ihre Dienstknechte:
bei Marx Theden Bvgt. ( Asmus Lindau, Jochim Schlüter ) bei Detlef Rieck ( Jürgen Riecken, Paul Riecken ) vorher: Asm.Witte 22 J. bei Detlef Löhndorf ( Ratje Sieck, Hans Mißfeldt ) bei Jürgen Löhndorf ( Detlef Löhndorf 37 J., Hans Löhndorf) bei Marx Theden ( Johann Lill, Claus Harder ) bei Claus Lütjohann ( Hans Lütjohann, Carsten Tietjen ) bei Hinrich Theden ( Asmus Theden, Hans Riecken ) bei "alt" Hans Duggen ( Hans Duggen, Claus Löhndorf ) bei Ratge Tietgen ( Detlef Tietgen, Hinrich Tietgen ) bei Claus Duggen ( Hinrich Witte, Claus Löhndorf ) bei Hörster Detlef ( Hinrich Eggers, Otto Schnack) bei Jürgen Ahrens ( Hans Ahrens, Johann Schnack )
Kursiv gedruckte Namen: Knechte bei Verhör 1730, soweit sie vorliegen; mit Altersangabe.
Hier werden immer noch 12 Hufner aufgezählt, jedoch möglicherweise auch mit den "Kätnern", damals die Bezeichnung für die im Dorf ansässig gemachten Halb- oder Viertelhufner [ehemalige Hufner des niedergelegten Dorfes Horst]. Lt. Prange wurden zwischen 1711 und 1718 letztmals zwei Hufenstellen [Fraglich, ob im ganzen Gut oder in jedem Dorf ?] gelegt. Noch 1774, wie schon 1722, gab es lt. Prange zusammen 23 Hufenstellen, 1784 aber nur je neun Vollhufen in Stolpe und Wankendorf - allerdings ohne die je zwei großen Heuerstellen, welche künftig als Vollhufen klassifiziert werden. Da die bisherigen Zahlen bei 12 und 11 lagen, hätten in Stolpe 3 und in Wankendorf 2 Stellen aufgehoben werden müssen. Prange spricht an anderer Stelle aber auch davon, daß 1740 Hufen gelegt worden sein können. Das widerspricht zwar den obigen Feststellungen, erklärt jedoch sowohl die nicht weitere Abnahme der Hufen als auch eine Reihe überzähliger Hufner, die von mir in den Übersichten "nicht unterzubringen" waren [4.11 u.6.15.]
Heuerstellen Joachim v.Brockdorf setzte sein Intensivierungsprogramm fort, indem er in den entlegenen Teilen des Gutes durch ausgedehnte Rodungen [Glashütten!], aber auch unter Verwendung von Guts- und Bauernland weitere Heuerstellen schuf. Obwohl diese unter ganz anderen Bedingungen bewirtschaftet wurden und nicht in der bäuerlichen Tradition zu sehen sind, so sollten sie doch in unserer Arbeit als Betriebe mit den Hufenstellen zusammen betrachtet werden, weil es uns ganz wesentlich um die wirtschaftenden Personen geht. "Die Depenauer Heuerstellen waren ... nicht ganz klein, sie [die Heuersmänner] hatten ihr Land in Koppeln und taten keine täglichen Hofdienste, standen also a u ß e r h a l b sowohl der Feldgemeinschaft als auch des gutswirtschaftlichen Systems und erbrachten ihre Leistungen mehr oder weniger ausschließlich in Geld. Ihre Inhaber stammten aus der Bewohnerschaft des Gutes, waren also leibeigen" schreibt Prange [Pr.-S.193] und meint damit zunächst die vier Heuerstellen, die im Zusammenhang mit den Vorfällen von 1707 bereits erwähnt wurden. Natürlich standen die Heuersleute im Konfliktfall als sozusagen privilegiert auf Seiten des Gutsherrn. Es waren:
Paul Rieck auf "bawen Obendorf"; 1709: 24 Jahre, *~1685 (Kontrakt von 1700 mit Paul Rieck "dem Alten") Hans Schnack auf "bawen Obendorf"; 1709: 38 Jahre, *~1671 Hans Kummerfeld auf "Fehrenrögen"; 1709: 62 Jahre, *~1647 Hinrich Dugge auf "Kuhlraden" auf Wankendorfer Feld
Davon befand sich damals lediglich "Fehrenrögen" auf Stolper Feld; die größeren Flächen dieser Heuerstellen entstanden durch Rodungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der "Alten Depenauer Glashütte" und unter Wegnahme von Land aus der Wankendorfer Feldmark. Daß die Heuersleute gegenüber den Hufnern nicht nur Vorteile hatten, sondern die Urbarmachung der gerodeten Flächen Knochenarbeit war, wird der Kontrakt des Paul Rieck zeigen, siehe 5.12, Wankendorf.
Nach 1707 entstanden auf dem Gebiet des niedergelegten Dorfes Horst "mehrere Heuerstellen, entweder sogleich bei dessen Niederlegung oder später durch Verkleinerung des dort angelegten Meierhofes. Auf solche Art sind [auch] die beiden großen Heuerstellen auf dem Kielerkamp [keilförmiger Kamp] - Silgenwisch und Klingenberg - vielleicht auch die in der Nettelau vom Depenauer Hoffeld abgenommen. Der Kielerkamp war bis 1707 Hoffeld" ° [Prange...] [auf dem sich offensichtlich - gemessen an den vielen dort ansässigen Familien schon vor 1700 - nicht wenige Katenstellen befanden, von denen aus der Weg zur Arbeit auf dem Meierhof Löhndorf und zur derzeit im Löhndorfer Bereich arbeitenden Glashütte nicht so weit war].
Die fünf kleinen Kielerkamper Heuerstellen entstanden unmittelbar nach 1709, wahrscheinlich nachdem die Glashütte ihren Standort nach beendeten Rodungsarbeiten in die Gegend des Meierhofes Horst verlegt hatte. Eine Übersicht zeigt die Heuerstellen auf dem Kielerkamp in Person der Heuersleute (und späteren Halbhufner) der etwa ersten 100 Jahre:
Nr.11 Berend Reese Hinr.Eggers Claus Hinr.Eggers 1661-1755 1699-1771 1755- ... oo oo1739 ooI 1777 CESchlü Anna .... Anna Tietje ooII1779 CMSiev Holzvogt
Nr.12 Hans Schlüter Claus Schlüter* Cristian Schlüter 1700-1754 1730-1816 1744- ... oo 1729 oo 1756 oI 1774 CM Riecken An Ca Horst Elsabe Horst ooII 1806 Ww AM Schnack * etwa1784 VH Obdf.
Nr.13 Hinrich Duggen Claus Duggen Hnrich Duggen 1685-1753 1720-1797 760-1828 oo 1716 oo 1749 oI 1786 An Hed Ku'feld Antje Tietjen An Mar Duggen oII 1812 Ww Ca Horst
Nr.14 Hinrich Sieck Joh.Chr.Lütjohann Joh.Hinr.Lütjohann 1688-1742 725-1796 1765- ... oo 1718 oo 1755 o 1794 Trink Lütjohann Cath Löhndorf Anna Duggen
Nr.15 Claus Löhndorf Asmus Löhndorf* Asmus Löhndorf 1675-1759 *~1720 oo 1750 1763-.... oo 1714 oo 1790 Margr Löhndorf Ca. El Schlüter
- Asmus L.wird Heuersmann in Obendorf; der "Setzwirt" für seinen gleichnamigen Sohn bisher unbekannt.
1728 werden als Häuersleute vom Kielerkamp genannt: Claus Lähndorp, Berndt Reese, Hinrich Dugge und Hinrich Sieck - Vielleicht wird die Schlüter-Stelle später eröffnet: 1729 ?!
- Eine der Stellen wird allerdings schon Anno 1700 an den zuvor aus der Leibeigenschaft entlassenen Hans Christopher Riek verheuert [später "Duggen"]. Es scheint sich in erster Linie um ein Krughaus gehandelt zu haben, das freilich traditionell mit Land einer halben Hufe versehen wurde:
Zu wißen sey hiemit, daß zwischen dem Hochwohlgeborenen He. Joachim von Brockdorff, Obristen und Erb-Herrn zu Depenau, und Hanß Christoffer Riek folgender Häuer-Contract beliebet und beschloßen worden. Als
1. Es Verheuren Hochwollgemelter Herr Obrister an gedachten Hanß Christoffer Riek drey nacheinander folgende Jahren, als vom Meytag Anno 1700 das zu Kielerkamp belegenes Krug Hauß mit den darzu gehörigen großen Hoeft hinter dem Hause, den sogenannt "Im Hof" für (vor) dem Hause und die Koppel beym Krummen Teich. Dergestalt, daß er all dieses Landt, beides Acker und Wiese ... zu seinen best wissende Nutzen und Vorteil zu gebrauchen, und das Wohn Hauß für Feuer in sorgfältiger Obacht zu nehmen hat. Maßen, da etwa durch sein oder der seinigen Verwahrlosung und Versehen durch Feuer Schaden daran geschehen sollte - welches Gott aber in Gnaden verhüten wolle- ist der Häuersmann gehalten und verbunden, solches zu erstatten und gut zu machen.
2. Mit der angefangenen Reparirung des Hauses versprechen der Hr.Obrister, sobalt und vieleß immer möglich fortzufahren und hernach, so viel Fach und Dach anlangt, im bauelichen Stande zu unterhalten
3. Die Bezäunung oder Befriedigung vorbeschriebenen Landes muß der Häuerling beschaffen, ... so weit der Enrehms Zaun an dem Hoeft hinter dem Hause sich erstreckt, welcher järlich in Hoeft Dienst gezäunet wird.
4. Gleichwie der Häuers Mann bey seinem Antritt zwey Scheffel in die Erde gebrachtes winter Saht empfangen, und das Buchweitz Landt auß dem Dresch gebrochen vorgefunden, so muß er auch Bey All das Korn, welches er in seiner Haußhaltung consumiret, eß sey Rogken oder andere Sort, Nirgendt anderß als auf hiesiger Mühle mahlen lassen. Undt da derselbe in Übergehung diesem oder jenem befunden würde, ist er der Hogb.Herrschaft willkürlicher Straffe unterwürfig.
5. Gibt der Häuersmann Hanß Christoffer Riek für diese Häuerstelle Järlich 25 Rtlr. in guten Dänschen Cronen, welche Fünff u.Zwanzig Rtlr. Er Negst kommender Weyhnacht Namblich den 24ten Decembr. und folgends alle Jahr zu solche Zeit richtig und prompte in einer Summe bezahlet und abträget. Worzu Er sich dan hiemit für sich und seine Erben bey Verlust undt Verpfändung ... ... und künfftig überkommende beweg- undt unbewegliche Haab und Güter, auch unter körperlichen Einlegers Krafft bündtlichster Maßen verpflichtet und verschreibet. Alle Exceptiones , Vorwandt und Gegenrede, wie die auch Nahmen haben mögen und immer erdacht werden können, sich vermittelst diesem gibt. Dergestalt, daß Ihm undt seinen Erben nichts als verschriebene bahre Bezahlung schützen und befreyen kann. Uhrkundtlich ist diesem Häurer Contract in Duplo gleichlautendt verfertiget und Mittelst beiderseits Contrahenten Unterschrifft und beygesetzten Petschafften bekräfftiget worden.
Geschehen Depenau den 15.April Anno 1700.
Hanß Christoffer Rieck
Insgesamt entstehen also auf dem Kielerkamp 5 kleinere und später zwei große Heuerstellen, in Stolpe drei kleinere Katen-Heuerstellen (s.o.). Dazu kommen Heuerstellen in Nettelau (2), bei Poggensee/Rüsch (2) und auf dem Horsterfeld (4). Auch die lange vergessenen Heuerstellen mit ihren aus den Bornhöveder Kirchenbüchern bekannten Heuersleuten sollen hier präsentiert werden. Vehrenrögen lag nördlich der anfangs des 19.Jahrhunderts geschaffenen Mißmaaßener Erbzinsstellen und wurde infolge des Abholzens der dort befindlichen Hölzungen für die Depenauer Glashütte nach Rodungsarbeiten um etwa 1700 eingerichtet.
a) Fehrenrögen
1. Hans Kummerfeld sen."von der alten Glashütte", der "ehemalige alte Vogt auf Depenau" oo 1680, + ....(Kbl) 2. Hans Kummerfeld jun. 1700-1783; oo1729; Nachkommen auf "Grünjäger" u."Neujäger" 3. Hinrich Horst oo Ann Margr.Dortmund [Holländerfamilie auf Depenau]
b) Nettelau (vermtl. 2 Stellen, siehe Prange)
1. Hinrich Schlüter 1664-17.. 2. Joch.Fr.Sievers 1721-1786; oo1749; Sohn des Schmiedes auf Dep.Boest - 1769 "Concurs über sämmtliche Habe und Güter" 3. Joh.Chr.Thomsen
1. Hans Theden 1691-1766; Sohn des Müllers zur "Stolper Mühle"; oo1723; Nachkommen auf "Missenkamp" und "Bansrade". 2. ... 3. Otto Schnack *1756; oo1787
c) Poggensee (Rüsch)
1. Chr.Gert Heick oo Cath.Dor.Löhndorf 2. Hans Hinr.Ruge oo Cath.Dor.Heick
d) Horsterfelde I
1. Daniel Löhndorf 1668-1721; vorher Koch auf Depenau 2. Chr.Fr.Löhndorf 1708-1767; oo1739 E.Schnack; Holzvogt auf Depenau
Horsterfelde II
1. Gert Schlüter sen.; 1672-1748; oo1716 E.M.Sievers 2. Gert Schlüter jun.; 1726- ... ; oo1752 C.M.Schnack
Horsterfelde III
1. Otto Schnack 1698-1771; ooI M.C.Theden; ooII C.M.Hamann 2. Hans Schnack 1721- ... ; ooI ~1755 M.Sprechen; ooII 1766 A.M.Ruge
Horsterfelde IV
1. vermtl. Claus Sieck 1679- ... ; oo1712 L.Löhndorf 2. Gert Sievers 1725-1779; oo1752 C.M.Kummerfeld
Wie auf dem Kielerkamp, so fällt auch auf den o.a.Heuerstellen der hohe Grad der Verbindungen der Familien untereinander ins Auge; hierin drückt sich u.a.der Wille zu gegenseitiger Absicherung aus.
4. 10. Maßnahmen im Vorfeld der großen Landreformen
Wohl nicht zufällig müssen gleich drei Stolper Hufner schon um 1770 ihre Pachtstellen verlassen: der eine wegen einer Rechtssache, zwei weitere wegen Vernachlässigung ihrer Hufen.
1. Hans Horst von jener Hufe, die zwischen "Böttiger" und "Steinfeld" der Schule gegenüber lag und 100 Jahre später an die Landstraße verlegt wurde ("Holm"- Eiszeitmuseum). "Der Knecht Hinrich Horst wurde beim Dreschen auf der Diele der Gutsscheune wegen >Widerworts< verprügelt und danach ins Gefängnis gesetzt. Es gelang ihm zu fliehen. Seinem Vater Hans Horst wurde vorgeworfen, den Aufenthaltsort seines Sohnes zu kennen, diesen aber gesetzeswidrig nicht preisgeben zu wollen. Trotz einer sehr glaubhaften und gut begründeten schriftlichen Eingabe an die Regierungskanzlei mußte Hans Horst seine Stelle (später "Ludwigshöhe genannt) Maitag 1770 verlassen. Hans Horst wurde wie seine Frau, Christine Hedewig Riecken, in Obendorf geboren. Sie waren 52 Jahre verheiratet und hatten 6 Kinder, 38 Enkel und (1801) 7 Urenkel. Hans' Vater, Johann Horst, war vermtl.in Wankendorf Besitzer der Vollhufe XI und wurde knapp 90 Jahre alt (1666-1755).
2. Es liegt eine "Specificatio des Viehes und derer Wirtschafts-Geräte, so in der Hufe, welche den 24ten Decbr.1768 dem Bauern Asmus Witten in Stolp abgenommen und dem Knechte Claus Mißfeld übergeben worden, befindlich gewesen als ... " Es folgt eine zwei Seiten lange Inventarliste. Die No.der Hufenstelle, auch der Ort ihres späteren "Ausbaues" ist unbekannt. Nachfolger von Claus Mißfeldt war dessen Sohn Hans Mißfeldt. 1815 heißt es:" Außerdem genießt aber eine in Stolpe wohnhafte Witwe eines abgedankten ehemaligen Hufners Hans Mißfeldt, lt. obergerichtlicher Entscheidung d.d.Glückstadt 25.April 1805, ein jährliches Deputat, bestehend in: freier Wohnung nebst Kohlhof - Weide für eine Kuh - 1.500 Pfund Stroh zur Winterfütterung - 2.000 Pfund Heu zur Winterfütterung - 3 Faden Knüppel-oder Weichholz - 2 Tonnen Roggen - 1 Tonne Gerste - 1 Tonne Buchweizen.
3. Es liegt weiterhin vor, ebenfalls im Jahre 1770, eine "Specificatio des Viehes, Kornes und sonstiger Haushaltungs-Geräthe, welches in der Baur-Voigts-Hufe in Stolp, zur Zeit annoch befindlich ist; als ..." Es folgt eine Aufzählung über gut drei Seiten. Hufner und Bauervogt war Marx (Markus-Marks-Marx) Theden , Hufe "Op de Wach" (heute Kfz-Reparaturwerkstatt Möller).° [Gutsarchiv Dep.]
Noch einmal: Diese Häufung der "Herunterwürfe" von immerhin drei Hufen innerhalb eines so kurzen Zeitraumes läßt weniger an Zufall denken als vielmehr an eine "Säuberung" von untüchtigeren bzw. nicht genehmen Besitzern im weiten Vorfeld der Einkoppelung, die bereits diskutiert und 1771 durch die königliche Regierung verordnet wird. Weil die damit verbundene individuelle Wirtschaftsweise eine selbstverantwortliche Tätigkeit sein wird - und der Gutsherr natürlich hinsichtlich der Pacht kein Risiko eingehen wollte -, verlangt sie nach den mutmaßlich besten Bauern!
"Dann führte die Verkoppelung zu Veränderungen: 1784 gab es nur noch 18 Hufen, in beiden Dörfern je neun; aber die vier großen Heuerstellen in Obendorf und Kielerkamp (je zwei) wurden nach der Einkoppelung in Vollhufen umgewidmet" [Pr.-S.194], während die kleineren Kielerkamper Heuerstellen hinfort unter "Halbhufen" geführt wurden. Der Aussage von Prange ist zu entnehmen, daß die Verkoppelung und damit die Neuaufteilung der Stolper und der Wankendorfer Feldmark schon vor 1784 in vollem Gange gewesen ist. Kock zitiert in seinem Buch die am 31.12.1794 schriftlich niedergelegten Gedanken des Grafen Ferdinand v.Luckner, des Nachfolgers seines Vaters Nikolaus v.Luckner* als Gutsherr von Depenau. Gerade war (1794) eine neue Revolte der Depenauer Untergehörigen "durch Hülfe des Militärs zur Ruhe gebracht" worden. Er äußert seine Überzeugung, daß nur die Befreiung der Bauern vom Hofdienst als "Hauptquelle aller Widerspenstigkeiten" die Misere beenden könne, und er fährt fort: "Dies hatte schon mein seel.Vater bedacht, und eben dies veranlaßete ihn, mit ansehnlichsten Kosten die Vermeßung der Ländereyen und Eintheilung und Einkoppelung derselben für die Bauernhufen zu veranstalten. [Nikolaus v.Luckner, Marschall in französischen Diensten gewesen, starb am 4.Januar 1794 in Paris unter dem Fallbeil.] Ob nun gleich dieses Vorhaben bey deßen Leben nicht zum Stande kam, so ist doch dadurch die ganze Einrichtung schon dergestalt vorbereitet, daß man nur die letzte Hand an das Werk zu legen hat." [bei Kock, S.26] Damit steht fest, daß die Landreform im Gut Depenau wahrscheinlich weit vor 1784 begonnen wurde, Vermessung, Einteilung und Einkoppelung der neuen Hufenländereien unter Nikolaus v. Luckner so weit gediehen waren, daß sein Sohn, Ferdinand v. Luckner, das Reformwerk nur noch zu vollenden hatte. Die Entfernung jener drei Hufner um 1770 von ihren Stellen darf demnach sicher schon im Lichte der Vorbereitungen auf die Reform betrachtet werden.
- 1783 kam Depenau in den Besitz des franz.Marschalls Graf Nicolaus v. Luckner, 1794 sein Sohn Graf Ferdinand v.Luckner.- 1809 wurde Depenau an den Kanonikus v.Schilden verkauft. Bei seinem Konkurs 1813 kamen Stolpe und Wankendorf an Perdöl, während vorübergehend wieder ein Luckner den Hof Depenau übernahm. [bei Kock, S.170]
Die Reformen hatten auch für die Heuerstellen im Gut Folgen: "Die Heuerstellen auf dem Horsterfeld und in Nettelau wurden 1795 niedergelegt und an ihrer Stelle die Meierhöfe Horst und Nettelau neu eingerichtet."(Prange). Die Heuerstellen von Poggensee (Rüsch) verschwinden ebenfalls. Weitere Heuerstellen, die zur Zeit teils durch fehlende Personennamen, teils durch unbekannte Standorte nicht zu identifizieren sind, heißen Tiendickshörn und Uhlenhörn auf der Horster Feldmark (wohl 2 der 4 o.a. Heuerstellen) sowie "Vöörden Zeegen" (Vor den ...?) auf dem Depenauer Boest [nahe "Nadelloch" - vielleicht Standort der alten Schmiede?].
4. 11. Ein Versuch, die Kontinuität der Stolper Hufner je Hof zwischen 1700 u.1803 festzustellen.
Eine Übersicht im Querformat. An dieser Stelle erscheint "versuchsweise" im Querformat eine Zusammenstellung der Stolper Hufner zwischen 1700 und 1823. Die Hufnerlisten von 1709 (zwecks Feststellung der "Wirtschaftskraft") und 1730 (im Rahmen der Untersuchung gegen die Bauernknechte) stehen ebenso fest wie die von 1803* (Volkszählung), welche wahrscheinlich mit einer bisher unbekannten Liste von 1795 (s.u.), sicher aber mit der von 1810 (Errichtung des Erdbuches) identisch ist. Auch die Liste von 1823 als dem Jahr der endgültigen Vererbpachtung wurde mit aufgenommen, um die aufgezeigten Entwicklungen auf den Hufenstellen zu bestätigen. Die Hufen XI und XII scheinen niedergelegt, was der Äußerung von Prange entspricht, wenn man seine Angabe über zwei betroffene Hufen >je Dorf< verstehen soll! Insbesondere der Besitzwechsel einiger Hufen zwischen 1730 bzw.1760 und 1790 hat mit der Umstellung auf die individuelle Wirtschaftsweise zu tun und gibt noch einige Rätsel auf.
5. Die Vermessung des Wankendorfer Hufenlandes
5. 12. Die Liste der Wankendorfer Hufner von 1709
Zu Beginn dieses Abschnittes, welcher den Wankendorfer Hufnern und Heuersmännern zugedacht ist, für welche natürlich auch all das gilt, was grundsätzlich dieser Arbeit vorangestellt wurde, mag ein Heuervertrag stehen. Er wurde geschlossen noch zu Zeiten des Wirkens der Depenauuer Glashütte im Gutsgebiet und zeigt, welche Arbeit zu leisten war, bevor das ehemalige Waldland gerodet war und als Kulturland gelten konnte. Zwischen den Zeilen ist aber auch zu lesen, daß der Gutsherr mit Schwierigkeiten seitens der Wankendorfer Hufner rechnete, z.B.durch "Überritt". Hier scheinen bereits die Fronten aufgebrochen zu sein, die uns späterhin besonders beschäftigen werden:
Paul Rieken, Häuer Contract von Meytag 1700 biß Dato 1703
Zu wißen sey hiemit, daß unten gesetzten Dato zwischen dem Hochwollgebohrnen Herrn, Herrn Joachim von Brockdorff, Obristen und Erb-Herrn zu Depenau, undt Pauel Rieck dem Alten, folgender Häuer Contract beliebet und geschloßen worden. Nemblich :
1. Daß Verhäurer, Hochwollgemelter Obrister, erwehnten Dero Leibeigenen Unterthan Pauel Rieken das sogenannte Ovendorffer Glashütten Landt [Standort der alten Depenauer Glashütte], so der Kleinschmidt Detlev Leptin bißher beseßen, drey nacheinander folgende Jahren, alß von Meytag Anno 1700 biß wieder Meytag 1703. Welches Landt anfängt bey dem Hack [Trockenhecke als Einfriedigung] vor den Köling Beck und in seiner Scheide [Grenze] fort gehet biß in die Häuerschären [?], dan weiter biß an den Offendorffer Teich [künstlich angestauter Fischteich], und so hinter dem Wohnhause hinweg an die Rümers Wischen, dan lengst die Dudendorffer Scheide bey Cummerfeldts Landt [Häuerstelle Vehrenrögen] herauff im so lengst Johann Rieken undt Claus Schlüters Köling* biß wieder zu vorbenannten Hecke.
2. Hat der Häuersmann zu seiner Bewohnung das auf solchem Lande belegene Hauß, welches er manierlich bewohnen und für [vor] Feuer in sorgfältigster Obacht nehmen muß, zumahlen, da etwa durch sein oder der seinigen Verwahrlosung, durch Feuer, Schaden daran geschehen solte - welches aber Gott verhüten wolle - ist der Häuerling verbunden und gehalten, den Schaden zu erstatten. So hat er auch das Hauß in bauelichen Stande zu unterhalten, zu weßen Behufe ihm dan das benötigte Baue-Holtz von der Hogb.Herrschaft auß-und angewiesen wirdt.
3. Was auff diesem Lande an Unterbusch in den Bröken und sonst noch Unaußgerodet ist, versprechen mehr Hogb.Hr.Obrister, so viel möglich undt die Zeit es leiden will, dan undt wann im Hoefft Dienst [durch Knechte vom Hofe] ausräumen zu laßen. Hernach aber muß der Häuersmann es fürter rein halten und muß, auf solche weise einmahl außgerodet und gereiniget worden, nicht wieder zuwachsen laßen. Wie Er dann auch die Stubben, so bey gehaltener Nachzählung auff acht hundert und vierzehn sich noch alda befunden, nach aller Möglichkeit, insonderheit so weit in seiner Häuer unter den Pflug kommt, außgeroden undt auß dem wege zu räumen gehalten ist.
4. Die Scheide am Dudendorffer Felde [Außengrenze des Gutes] wirdt alten Herkommens nach in Hoeft Dienst järlich gezäunet undt befriediget, den Rest aber, und was den angrenzenden Leuten auß Wankendorff nicht zu zäunen bey kommt, muß der Häuerling selbst in Zaun halten.
5. Da auch gedachte Wankendorffer mit durchbrechen [durch den Zaun], ungebührliches reiten undt fahren über des Häuerlings Landt, ihm zu nahe kämen undt Schaden zufügeten, Versprechen der Hogb.Hr.Obrister auff klagenden Fall, den Übertreter in Straffe zu nehmen undt dahin an zu halten, daß er den Schaden gut machen müße.
6. Daß Korn, so der Häuersmann in seiner Haußhaltung consumiret, es sey Rogken oder andere Sort, muß er Nirgendt anders alß auf hiesiger Mühle mahlen laßen, undt da er in Übertretung deßen befunden würde, ist er der Hogb.Herrschaft willkürlichen Straffe unter würffig.
7. Gibt der Häuersmann Pauel Riek für diese Häuer Stelle zur Järlichen Pension 80 Rtlr. [Reichstaler] in guten vollgültigen dänischen Cronen, welche Achtzig Rtlr.Er negst kommenden Weynacht alß den 24ten Decbr. und die folgende Jahren allemahl zu solcher Zeit, in einer Summe richtig und prompte erleget und bezahlet, Maßen er sich zu solchem hiemit für sich undt seine Erben, bey Verlust undt Verpfändung aller seiner itzt habenden undt künfftig überkommenden beweg-Unbeweglichem Haab undt Güther auch unter körperlichen Einlegers Krafft, auff das allerbündlichste sich verpflichtet undt verschreibet, undt alle Exeptiones [Ausnahmen] Vorwandt undt Gegenrede, wie die auch Nahmen haben mögen undt immer erdacht werden können, sich Krafft diesem begiebet, dergestalt, daß ihn undt seinen Erben, nichts alß verschriebener richtige bahre Zahlung schützen undt befreyen kann.
Uhrkundtlich ist dieser Häuer Contract Zweyfach gleichlautend verfertiget undt von beyderseits Contrahenten mit deren Unterschrift undt Handtzeichen bekräfftiget worden.
So geschehen, Depenau den 15.April Anno 1700
P.R.
Hufnerliste von 1709 :
Der Anteil der in den "Wankendorfer Districten" ausgemessenen Koppeln und Wiesen (Saatland und Wischen) auf gemeinschaftlich bewirtschafteten "Kämpen" beträgt für die einzelnen der 11 Hufner und 2 Kätner nach der Liste von 1709 im Überblick:
No.d.Hufe - Name des Hufners - Flächen von Acker u. Wiese - Gesamtfläche
No.1 Asmus Horst - 2 453 + 3 979 Ruhten = 6 432 R. ~ 29 Tonnen No.2 Jochim Duck - 1 587 + 4 788 Ruhten = 6 375 R. ~ 29 Tonnen No.3 Detlef Ländorf - 1 877 + 3 833 Ruhten = 5 710 R. ~ 26 Tonnen No.4 Clement Ländorf - 1 448 + 3 702 Ruhten = 5 150 R. ~ 24 Tonnen No.5 Detlef Lähndorf - 2 407 + 3 381 Ruhten = 5 788 R. ~ 26 Tonnen No.6 Hanß Rieck - 1 437 + 4 184 Ruhten = 5 621 R. ~ 26 Tonnen No.7 Hinrich Horst - 1 635 + 4 442 Ruhten = 6 077 R. ~ 27 Tonnen No.8 Hans Lähndorf - 1 141 + 3 700 Ruhten = 4 841 R. ~ 22 Tonnen No.9 Clauß Eggers - 932 + 4 228 Ruhten = 5 160 R. ~ 24 Tonnen No.10 Hinrich Lill - 1 452 + 5 113 Ruthen = 6 565 R. ~ 30 Tonnen No.11 Hanß Horst - 1 592 + 4 030 Ruhten = 5 622 R. ~ 26 Tonnen
Kätner: No.12 Asmy Lähndorf - 563 + 1 263 Ruhten = 1 826 R. ~ 8 Tonnen No.13 Hinrich Lähndf. - 853 + 1 448 Ruhten = 2 301 R. ~ 10 Tonnen
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Summe: 19 377 + 48 091 Ruhten= 67 468 R. ~ 307 Tonnen
Zum Wankendorfer Felde gehören 7 große (intensiv bewirtschaftete) Kämpe:
Timsals Camp 48 Tonnen Stanrolts Camp 71 Tonnen Fruensals Camp 62 Tonnen Buckhorner Camp 46 Tonnen Auf der Böst 61 Tonnen In den Kohlstöcken 56 Tonnen Auf den Vierblöcken und im Habercamp 44 Tonnen
dazu in damaliger Diktion: a) die Cämpen und darin ausgemessene Seeden, Holtz, auch Saht und Wischländereyen, ein jedwedes besonders [vermutlich ferner liegendes, extensiv genutztes Mischgelände] 105 385 + 5 045 Ruten b) in dem so genanndten langen Sick mit den darin a part gemessenen Seeden 2 155 + 480 Ruten c) auf Rühm Ovendorf 3 604 R. Sahtland, hierin an Seeden a part 171 R.Wischland d) der so genanndte Clauß Kuhlener Berg hält 1 290 R.Sahtland e) das Wankendorfer Mohr hält 3 751 Wischland.
Zu berücksichtigen angesichts der gering erscheinenden Flächengröße ist, daß die extensiv bewirtschafteten Acker- und die entfernt liegenden, zur Weide genutzten Flächen hinzuzuzählen sind.
5. 13. Die Anteile der Hufner an den Kämpen incl.Flurnamen
Zu der Wankendorfer Feldmark gehören und sind gemessen ihre Länge - Koppeln und Wischen wie folgt:
Flurname Sahtland / Wischland
No.1 Asmus Horst Baur Voigt [1707 43 Jahre alt, *~1677, schwer verletzt - ~1665-1742 ooI 1688 Oelgard Sieck ooII Kbl Magd.N]
in der krummen Linden (?) Koppel 348 / 400 in der Puckenrade Koppel 634 / 200 noch im Puckenrade 198 / - in der Gerenkoppel (?) 240 / 445 im Petersbehke 65 / 195 in der Katwische - / 300 in der Dammwische 100 / 688 auf Ovendorf 50 / 49 im Kalberhafen 200 / 650 im Ende 273 / 500 in der Rümerswische - / 288 im Ossen Mehn (?) - / 204 im Hoppenbrohk - / 80 in seinem Hofe 297 / - in seiner Wuhrt 48 / -
Summe: 2 453 / 3 979 = 6 432 Ruhten
No.2 Jochim Duck [1707 56 Jahre alt, "v.d.Horst - gezwungen, in Wdf.eine Hufe anzunehmen" - *~1651-.... oo kurz vor1682 NN; Sohn Hinrich]
Im Rosengarten 700 / 453 im langen Sick - / 1 276 im Marrien Bed - / 84 in der krummen Linden Koppel - / 49 im Puckenrade 119 / 117 im Wöppenstegen 100 / 551 im Hohtskrögen - / 424 in der Barn (?) - / 770 im Ende 181 / 503 in der Rümerswischen - / 72 im Tischbleck - / 156 in der Grundblehken - / 86 hinter der Lake - / 167 im Hoppenbrohk - / 80 ... (?)
Summe: 1 587 / 4 788 = 6 375 Ruhten
No.3 Detlef Lähndorf* [wäre 1707 37 Jahre alt gewesen - vermtl.*1670 (Eltern: Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick)]
In der Messenkoppel 620 / 300 in der Bahnrohtswische - / 104 hinter Bahnroth - / 78 im Puckenrade 210 / - in der fo(r)dersten Wische 100 / 873 in der Plumpwische 124 / 355 in der Claskuhlen - / 238 im Kuhlrade - / 346 in der Ruschwische 459 / - in der Dornwische 253 im Fohtskröge 600 im Käling 400 im Kalberhafen 101 in der Rümerswischen 45 im Hoppenbrohk 80 in seinem Hofe 304
Summe: 1 877 / 3 833 = 5 710 Ruhten
No.4 Clement Lähndorf ["gewes.Vollhufner Wdf" (Kirchenbuch) - 1677-1735 oo Kbl NN [Eltern: Detl.Lö St oo 1660 Elsche Rick]
in der Kleber Kuhl 90 / 185 in der Messenkoppel 359 / 400 in der Rosengarten Koppel 269 / 200 hinterm Banrahte 78 in der langen Wische 708 in der Holtzbrücken Wische 149 im Puckenrade 170 / 100 im kleinen Käling 126 im großen Käling 300 / 1 479 in der Grundblehken 39 auf der Lake 137 hinter der Lake 45 in der Grudblehken 38 in seinem Hofe 260
Summe: 1 448 / 3 702 = 5 150 Ruhten
No.5 Detlef Lähndorf [1707 am Arm verletzt - vermtl.*1672, Eltern: Detl.Lö. St.oo 1660 Elsche Rick)]
In der Dichtwisch 744 im Rosengarten 764 / 432 in Banbrohk 216 / 371 in der Karkwische (?) 329 in der krummen Linde 30 im Puckenrade 90 in der Claskuhle 390 in der Fohtskröge 428 in der Vegenhörn 430 im Brückenbrohk 190 im Käling 145 / 398 in der Grundblehke 96 / 178 in der Lake 136 hinter der Lake 145 in seinem Hofe 276
Summe: 2 407 / 3 381 = 5 788 Ruhten
No.6 Hanß Rieck [1707 "über 40 Jahre" - 1659-.... oo Kbl NN; Eltern: Clas Riek Kkp./ Stubbenkoppel oo 1658 Lenck Lillen]
Im Rosengarten 100 / 118 in der Banrohtswisch 144 im Rosengarten 120 / 140 im Kloppenklindt 450 im langen Sick 193 im Marrien Bed 259 in der Puckenrade Koppel 784 / 400 in der neuen Puckrader Kppl. 144 in der Claskuhl 300 im Fohtskröge 195 im Käling 100 / 306 im Voßgraben 892 in der Rümerswische 322 im Brückenbrohk 160 in der Grundblehken 80 ...
Summe: 1 437 / 4 184 = 5 621 Ruhten
No.7 Hinrich Horst "der Ältere" [1707 46 Jahre, schwer verletzt - 1661-1752 oo1685 Malenka Heick, siehe ihre Zeugenaussage m Anhang]
In der Krummen Linde Koppel 306 im Puckenrade 240 im Hoppenbrohk 640 in der Buckhorn Koppel 300 in der Buckhornwische 300 / 320 im Fußkrug 402 in der krummen Linde 324 / 413 in der Katwische 171 / 638 im Krohnsbehk 420 im Tischbleck 140 im Käling 311 in der Grundblehken 93 auf der Lake 190 in der Mohrswische 176 in seinem Hofe 300
Summe: 1 635 / 4 442 = 6 077
No.8 Hanß Lähndorf* [1707 46 Jahre, schwer verletzt (Seite, Arm, Auge) - 1661-.... oo Kbl (Sohn des Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick]
in der Dickwische 168 / 300 im Puckraden 155 / 40 im langen Sick 476 / 963 in der Claskuhle 148 im Krohnsbehk 676 im Fußkrug 410 im Heischhörn 458 in der Grundblehken 86 auf der Lake 364 hinter der Lake 175 im Hoppenbrohk 80 in seinem Hofe 300 in seiner Wuhrt 42
Summe: 1 141 / 3 700 = 4 841
No.9 Clauß Eggers [1656-.... oo1688 Catrin Arend]
Im Puckenrade 102 / 230 in der Plumpwische 332 im Petersbrohk 195 im Ellerbrohk 27 / 318 in der Krummen Linde 449 / 400 in der Clauskuhl 95 im Haberhafen 110 / 100 in der Dornwische 448 in der Fohtskrögen 631 im Heischhörn 410 auf Ovendorf 54 in der holen Hörn 759 im Brückenbrohk 96 in der Grundblehken 138 hinter der Lake 22 in seinem Hofe 136 in seiner Wuhrt 48
Summe: 932 / 4 228 = 5 160 Ruhten
No.10 Hinrich Lill [1707 verletzt und schwer verprügelt - 1670-1749 oo Kbl NN (1728 Bauervogt)]
Hinter Banraht 158 in der Radewische 369 im Puckenrade 231 / 90 noch im Puckenrade 428 / 400 in der foderst Wische 80 / 400 in der hintersten Wische 130 / 200 im Tietjen Brohk 307 / 1 138 im Petersbrohk 192 in der Hollen Hörn 100 / 1 205 in der Rümerswische 150 im Ruschkrug 701 hinter der Lake 100 in seinem Hofe 176
Summe: 1 452 / 5 113 = 6 565 Ruhten
No.11 Hanß Horst ["gewes.Vogt auf Depenau" - ....-1717 oo1676 Doro.Dugge]
In der Puckenrade Koppel 717 / 400 im Puckenrade 198 in der Buckhornwische 230 in der fodersten Wische 187 / 1 125 im Schrek Seeden (?) 360 im Ellerbehk 160 im Petersbehk 485 im Wulfsbrohk 232 / 1 190 im Hoppenbrohk 80 in seinem Hofe 216 in seiner Wuhrt 42
Summe: 1 592 / 4 030 = 5 622 Ruhten
Kätener:
No.12 Asmy Lähndorf [1707 imVerhör, 41 Jahre - vermtl. 1666-.... (Sohn des Hans Lö.oo1661 Leneke Rick)]
in der tiefen Wische (?) 597 im Puckenrade 75 in der langen Wische 87 / 666 auf dem Krohnsberg 226 in seinem Hofe 175
Summe: 563 / 1 263 = 1 829 Ruhten
No.13 Hinrich Lähndorf* [1707 im Verhör 39 Jahre - 1668-.... oo Kbl NN (Sohn des Hans Lö.oo 1661 Leneke Rick)]
in der tiefen Wische 675 im Puckenrade 75 im Kohlhofe 201 / 340 im Krohnsberg 225 / 126 im Haberhafen 208 / 220 in der Kegelhörn 99 auf der Lake 88 in seinem Hofe 144
Summe: 853 / 1 448 = 2 301 Ruhten
- Hans Löhndorf, Hufe Nr.8, und Hinrich Löhndorf, Kätner (auch: HH) , Nr.13, sind Brüder. Mit ihrem Vater, m.E.Hinr.L.sen.!!, und zwei weiteren Brüdern, Detlef u.Claus, waren sie 1702 aus dem Gut entwichen, weil v.Brockdorff "seine Kinder Hanß und Detlef Löhndorff mit Gewalt gezwungen hat, daß ein jeder eine verwüstete Hufe annehmen und davon recht tun solle."
Sie wurden zurückgeholt und verurteilt: der Vater zu 4 Wochen Gefängnis "mit waßer und Brodt", sowie Detlef u.Hinrich mit je 4 Wochen und Claus u.Johann (Hans) mit je 2 Wochen "in einem Festungsbau an den Karren zu kommen". [Rendsburg, Glückstadt?] Bei einem der Detlef L.[Hufe Nr.3] sowie auch bei Asmy L.[Kätner Nr.12] kann es sich um weitere Brüder der obengenannten handeln. Genaueres in der unten stehenden Untersuchung!
1709 Hufnerliste für Wdf. - mit Hufennummern (Hufen ausschließlich im Dorf) - in Klammern die Altersangaben aus Verhör-Protokollen -
Nr.1 Asmus Horst (43) Nr.2 Jochim Duggen (56), Sohn Hinr.(22) [Hufner wie angegeben: korrekt!] Nr.3 Detlef Löhndorf Nr.4 Clement Löhndorf Nr.5 Detlef Löhndorf Nr.6 Hans Riecken (über 40) Nr.7 Hinrich Horst (46) Nr.8 Hans Löhndorf (46) Nr.9 Claus Eggers Nr.10 Hinrich Lill Nr.11 Hans Horst
Kätner (kleine Häuerstellen im Dorf, Halb-bzw.Viertelhufner) Nr.12 Asmus Löhndorf Nr.13 Hinrich Löhndorf (46)
6. Hufner und Hufenstellen in Wankendorf 1730-1803
6.14. Die Liste der Wankendorfer Hufner - nebst Heuerstellen auf W'dorfer Dorffeld um 1730
Die Hufnerliste von 1730 ist einem Verhör der je zu zweit zu Hofe gehenden Dienstknechte zu verdanken; sie wurden zusammen mit ihren Bauern genannt! Der Anlaß war die kollektiv vorgenommene Befreiung zweier Kameraden von der Strafe des "Reitens" auf dem sog. "Hölzernen Esel".
Hinrich Riecken (Asmus Horst - Hinr.Lindau) Hinrich Duggen * 1684 (Joch.Dose - Hans Löhndorf) Hinrich Lill (Claus Eggers - Asmus Witten) Asmus Löhndorf (Asmus Horst 25 J.-Hinr.Kruse) vorher:Asmus Lindau 30 J. Asmus Horst (Claus Horst - Hinr.Horst) Hinrich Duggen * 1691 (Hans Eggers - Asmus Horst) Hans Lill (Hinr.Lütjohann - Hinr.Heyken) vorher: Asmus H. 23 J. Bruder v.Hinr. Claus Kummerfeld (Claus Lill - Asmus Lindau) jung Asmus Horst (Hinr.Tiedten - Hinr.Horst Sohn 21 J.) Hinr.21 u.Asmus 23, Brüder Christian Löhndorf (Johann Löhndorf - Hans Horst) Detlef Sieck (Hinr.Paustian - Hinr.Löhndorf)
Die geringen Abweichungen bei den Dienstknechten entstanden wahrscheinlich durch Wechsel im Verlaufe des Prozesses. Die Kätner, Halb- bzw.Viertelhufner, sind hier nicht aufgeführt.
Die Zahl der Wankendorfer Heuerstellen hält sich in Grenzen: Bekannt sind zunächst die großen Obendorfer Stellen, die anfangs auf nur 3 Jahre verpachtet werden.[siehe Kontrakt von 1700 unter 5.12.] An der gerade eingerichteten Stelle "Kuhlrade" entzündet sich 1707 der Konflikt der Bauern mit dem Gutsherrn. Hier hatte die Glashütte durch Waldeinschlag Land geschaffen, wie nicht unweit davon um "Bockhornerhütten", dem späteren "Bockelhorn". Neben den zwei kleinen im Dorf befindlichen Kätnerstellen werden auch zwischen Wankendorf und dem Wankendorfer Holz ("Lemath"=Lehmrade) Höfe als Heuerstellen bezeichnet, die aber ebenso wie "Rühmobendorf" erst zur Mitte oder gar erst gegen Ende des 18.Jahrhunderts bzw.danach entstehen: "Jägersberg", "Grüner Jäger" und die Stellen in "Bansrade". Genaueres läßt sich aus der Tabelle aller Wankendorfer Hufen- und Heuerstellen erschließen. Prange spricht von "kleineren Häuerstellen nach Art von Katen, zum Teil in den Dörfern selbst".
- An dieser Stelle sei die Einteilung des Wankendorfer Feldes nach Kock [S.73,74 ] wiederholt:" Das Wankendorfer Feld war nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1742 in 7 Haupt- und 11 Nebenschläge aufgeteilt, die über die ganze Feldmark verteilt waren und an denen jeder Hufner oder Halbhufner [auch Kätner] einen Anteil hatte. Dazu kam noch die Allmende, die >gemeine Weyde<, die an fünf Stellen der Feldmark lag. [bei Kock°, S... ,Dep.Gutsarchiv].
6.15. Ein Versuch, die Kontinuität der Hufner je Hof zwischen 1700 und 1803 festzustellen
Für die hier angebotene Übersicht im Querformat gilt, was für Stolpe in 4.10. nachzulesen ist.
II. Die großen Agrarreformen und die "Aufhebung der Leibeigenschaft"zum 1.Januar 1805
7. Die großen Agrarreformen
7. 17. Der Ruf nach grundlegenden Reformen zur Aufhebung des "gutswirtschaftlichen Systems"
Der Ruf nach Reformen zur (zumindest partiellen) Aufhebung des gutswirtschaftlichen Systems wurde um die Mitte des 18.Jahrhunderts lauter und von Regierungsseite (auf landesherrschaftlichen Domänen) forciert. Der wichtige erste Schritt sollte in der Trennung von Guts- und Bauernwirtschaft bestehen und mußte zwangsläufig mit der Aufhebung der Feldgemeinschaft und gleichzeitiger Verkoppelung einhergehen. Auch einzelne Gutsherren wie z.B.Graf Rantzau auf dem Nachbargut Ascheberg begannen mit durchgreifenden Reformen ihrer Gutsverfassung (1740). Die beiden Hauptmotive waren ökonomischer und humanitärer Natur (im Geiste der Aufklärung). Nach vollzogener Reform auf dem "Eckhof" des Grafen Holk beispielsweise "stieg der Reinertrag des Gutes sofort um 25 Prozent, obgleich die Bauern so gelinde angesetzt wurden, daß jede Hufe statt der täglichen Hofdienste mit 8 Pferden und 5 Mann und der Extradienste in der Erndte ein Aequivalent von nur ca.120 Rthl.preußisch Courant an Zinsen für die Einlösung der Gebäude und des Inventars, so wie an jährlichen Erbpachtsabgaben in Geld und Getreide zu übernehmen hatte. Daß hierbei der Reinertrag der Bauernwirtschaften schon allein durch Beschränkung der Pferde- und Gesindehaltung und durch Vermehrung des Rindviehbestandes in noch stärkerem Verhältnis steigen mußte, braucht hier kaum angedeutet zu werden." [Ha.-S.36] Manche Gutsbesitzer wollten zwar die Hufen-Pachtwirtschaft einführen, aber voller Bedenken nicht sogleich auch die Leibeigenschaft beseitigen, weil sie auf die Frondienste der Gutsuntergehörigen nicht glaubten verzichten zu können. Doch neben den vorliegenden positiven ökonomischen Ergebnissen war es dann auch "die einheimische Presse, welche in den letzten Decennien des vorigen (18.) Jahrhunderts, als die philantropischen [menschenfreundlichen] und politischen Ansichten über allgemeines Wohlergehen, unveräußerliche Menschenrechte und bürgerliche Freiheit immer mehr sich Bahn brachen, mit steigender Lebhaftigkeit und Eindringlichkeit von den Gutsbesitzern die Befreiung der Leibeigenen gefordert hatte." [Ha.-S.41/42] Die Zeit war reif für den Wandel und der Boden bereitet; auf den adl.Gütern Ostholsteins preschten einige reformwillige Gutsbesitzer vor, unter ihnen auch Graf Luckner auf Depenau.
7. 18. Vermessung - Verkoppelung - Setzung
Die Königl.Regierung hatte mit ihrer Einkoppelungsverordnung von 1771 ["Verordnung die Aufhebung der Feldgemeinschaften betreffend und die Beförderung der Einkoppelung für das Herzogtum Holstein"] lange vorher für einen mächtigen Impuls gesorgt. " Die Gutsbesitzer faßten die Sache mit Energie an. Nicht wenige Feldregulierungen der Gutsdörfer waren schon vor Ablauf des vorigen Jahrhunderts beendet ... " Diese bestand darin, daß "sämmtliche Ländereien einer Dorffeldmark in eine Austausch-Masse zusammen geworfen werden, aus welcher sodann jeder Interessent nach Maßgabe des Areals und der Güte seiner bisherigen Ländereien und nach Verhältnis seines Nutzungsrechtes an den Gemeinheiten [an der bisherigen Feldgemeinschaft] seinen Besitz in einer einzigen arrondierten Fläche ... in völlig privater Bewirthschaftung wieder ausgewiesen erhält, womit ein Ausbau von Hufen [aus dem Dorf heraus in die Feldmark] zweckmäßig verbunden wird." [Ha.-S.71] "Bereits 1795 hob Graf Luckner auf Blumendorf (bei Oldesloe) zugleich mit der Einführung der Hufen-Pachtwirtschaft auch die Leibeigenschaft auf. Auf Depenau eröffnete er seinen Hufnern ("unter ausdrücklicher und stillschweigender Beibehaltung der Leibeigenschaft" Ha.-S.40) bei der Verpachtung der Hufen auf 15 Jahre zugleich die Aussicht, später Erbpächter zu werden, wenn sie sich als gute Wirthe bewährt haben würden." [Ha.-S.41] Was Ferdinand Graf Luckner am 31.12.1794 schriftlich niedergelegt [siehe 4.12.] - und sein Vater lange vorher geplant und ingang gesetzt hatte - das setzte er demgemäß im folgenden Jahr in die Tat um. Damit können wir diesen langwierigen und zunächst kaum durchsichtigen Prozeß des Überganges von der gemeinschaftlichen zur individuellen Wirtschaftsweise endgültig nachvollziehen.
Die Stolper (wie auch die Wankendorfer) Hufner erhielten ebenfalls jeweils im Erdbuch von 1810 nachweisbare "10-12 möglichst gleich große, durch Gräben und Erdwälle mit lebendigen Hecken (Knicks) befriedigte Koppeln". Während dem Gutsherrn die Kosten der Veräußerung [der vertraglichen Vererbpachtung], Bonitierung [Fesstellung der Bodenqualität] und Feldeinteilung [Vermessung] wie des Ausbaus [Errichtung der Gebäude inmitten der neu zugeteilten Ländereien] allein zur Last fiel, mußte der Bauer nur die Eingrabung, Umwallung und Zäunung der neuen Koppeln selbst ausführen. Damit übernahm der Gutsherr eine bedeutende Kapitalanlage, die sich erst später durch erhöhte Einnahmen aus den Hufen verzinsen konnte. [Ha.-S.72]
Die Varendorfsche Karte von Stolpe und Wankendorf, die spätestens um 1795 entstanden sein muß, zeigt an, daß die Einkoppelung auf den Dorffeldern mit entsprechendem Wegenetz, einschließlich der neuen Landstraße, zu diesem Zeitpunkt im wesentlichen bereits abgeschlossen war. Der Ausbau der Höfe aber wurde offenbar erst später, wahrscheinlich nach und nach vorgenommen. "Kurz vor oder mit dem Beginn des Pachtwesens ließen viele Gutsherren die Hufengebäude revidieren und in besseren Stand setzen, ganz alte und schlechte niederreißen und außerhalb des Dorfes möglichst in der Mitte der zur betreffenden Stelle gehörigen Ländereien wieder aufbauen, womit sie auch später fortfuhren, wenn die Gebäude einer Hufe baufällig geworden oder durch eine Feuersbrunst vernichtet waren" [Ha.-S.80], was nicht eben selten vorkam. So wird auch der Gutsherr von Depenau verfahren sein; der Großbrand von 1804, bei dem in Stolpe 18 Gebäude eingeäschert wurden, wird den Umwandlungsprozeß beschleunigt haben. Die Duggen-Hufe "am See" brannte 1804 ab und wurde an neuer Stelle als sog. Ausbau mit eigenem Namen ["Wittmaßen"] errichtet. Leider sind dem Verfasser zum gegenwärtigen Zeitpunkt außer dieser Nachricht [von Herrn Karsten Marzian als Duggen-Nachfahren] noch keine konkreten Unterlagen hierzu bekannt geworden.
Nach beendeter Vermessung und Einkoppelung wurden die Hufner nach einer Übergangsperiode Erbpächter und Eigentümer des ihnen zugewiesenen Landes. Erstmals wurden die Abgaben (der Kanon) der Bauern ausschließlich nach Maß und Güte ihres Landes bestimmt. Auf diese Weise war die Vergleichbarkeit der Bauern untereinander ebenso gewährt wie die Transparenz aller zu leistenden Abgaben. Diese Setzung [Festsetzung] nach Quantität und Qualität [Bonität] des Bodens gilt als drittes Element der Neuordnung bäuerlichen Wirtschaftens. Sie ersetzt eine alte Festlegung nach "Pflügen", die recht pauschal verfuhr und durch große Veränderungen während eines langen Zeitraumes keine reale Grundlage mehr besaß. 1815 war das Gut Depenau mit 30 Pflügen steuerlich veranschlagt, das Dorf Stolpe mit 7 Pflügen, davon u.a. 9 Vollhufner zu je 1/2 Pflug, 7 Halbhufner zu je 1/4 Pflug, Krüger und Fischer zu je 1/8 Pflug.
In Kontrakten zwischen Gutsherrschaft und Zeit- bzw.Erbpächtern wurden die beiderseitigen Rechte und Pflichten Punkt um Punkt für eine bestimmte Laufzeit festgelegt. Die Depenauer Bauern haben über die erste Laufzeit 1795 bis 1810 Zeitpacht-Kontrakte bekommen. Während sie noch auf ihren Höfen in Stolpe sitzen, wirtschaften sie bereits auf ihren arrondierten, vermessenen und eingekoppelten Flächen. Das 1810 errichtete Erdbuch trug zwar den Titel "für Stolper bzw.Wankendorfer Erbpächter", war terminlich auch so geplant gewesen, aber durch einige Konkurse des Gutes Depenau bzw.der Besitzer beider Dörfer verzögerte sich naturgemäß die Vererbpachtung, und es war dann zunächst von der "Vorbereitung zur Vererbpachtung" die Rede. Endgültig eingeführt wurde sie 1823 mit der Eröffnung des Schuld- und Pfandprotokolls, nachdem Senator Jenisch aus Hamburg, dem schon das Gut Perdoel gehörte, die Dörfer Stolpe und Wankendorf aus der "Scheelschen Konkursmasse" erworben hatte. "Über das Arbeitsgerät, über Pferde- und Viehbestand wurde nach den veränderten Bedürfnissen der Trennung von Guts- und Bauernwirtschaft in geregelten Verfahren befunden. Gegenüber 10-12 Pferden vorher benötigten die Hufner nur noch 4-5; dafür konnten sie die Zahl ihrer Kühe von vorher 7-8 auf 18-20 erhöhen." [Ha.-S.45] Die Gutswirtschaft arbeitete jetzt vornehmlich mit eigenem Gesinde und mit Tagelöhnern, denen teils neu errichtete Katen in Gutsnähe zur Verfügung gestellt werden. Für das Gut Depenau befinden sie sich in Gutsnähe sowie in "Rüsch" und "Ochsenkoppel" - Orte, an die heute kein einziger Stein mehr erinnert!
Die umfassenden Agrarreformen gegen 1800 beseitigen das gutswirtschaftliche System, indem sie die Guts- und die Bauernwirtschaft voneinander trennen und den Bauern durch Einkoppelung, Vermessung und Setzung das individuelle Wirtschaften ermöglichen. In ihrem Gefolge wird die nunmehr gegenstandslose Leibeigenschaft aufgehoben und Justitiare werden zu Vorsitzenden der Gutsgerichte bestellt. [Die untere, lokale Verwaltung des Gutsdistrikts verbleibt (örtlich) bis 1928 (!) beim Gut in Depenau.]
Die Kontrakte zwischen Gutsherrschaft und Bauern regeln bestimmte weiterbestehende und gegenseitige Pflichten und Rechte. Das Erdbuch hält das bäuerliche Eigentum am Boden fest; es benennt die Flurstücke und deren Größe. Das Schuld- und Pfandprotokoll nennt den Versicherungswert der aufgezählten Gebäude und bestimmt im "Canon" die alljährlich zu zahlenden Abgaben. Dazu wird jeder Besitzwechsel eingetragen; ebenso der Ver- bzw. Ankauf von Immobilien. Schuldverschreibungen (Obligationen) werden hier protokolliert. 7. 19. Der Erbpächter in: Pachtkontrakt - Erdbuch - Schuld- u. Pfandprotokoll
Anstatt je eines Pachtkontrakts, eines Folios des Schuld-und Pfandprotokolls sowie einer Erdbuch-Eintragung soll an dieser Stelle ein für alle künftigen Erbpächter allgemein gehaltener und umfassender Kontrakt stehen, wie er in den Beschreibungen der Dörfer Stolpe und Wankendorf anläßlich der öffentlichen Versteigerung 1815 in Kiel nachzulesen ist. Unterzeichnet wurde er von allen Hufnern Wankendorfs und Stolpes.
Vorläufige Bedingungen zu einer Vererbpachtung in: >Beschreibung des zum adelichen Gute Depenau gehörigen Dorfes Stolpe< anläßlich der öffentlichen Versteigerung des Dorfes "auf dem Rathause in Kiel", 15.März 1815
1) Das ganze Kauf-Pretium wird zu Canon gesetzt, und dieser wird halbjährig ohne Abzug an die Gutsherrschaft entrichtet. 2) So wie die Herrschaft alle Abgaben übernimmt, die bis den 1sten Januar 1810 auf das Land etc.gelegt sind, so übernehmen die Erbpächter alle Abgaben, Steuern etc., die auf das Land, Menschen oder Vieh nach dem 1sten Januar 1810 gelegt werden. Der Betrag der bis zum genanten Dato aufgelegten Steuern etc.wird zu Gelde gerechnet, und diese Summe von der Gutsherrschaft zu ewigen Tagen garantiert. 3) Erbpächter entrichtet jährlich 2 Schillinge per Tonne zu der Armenkasse. 4) Die Erbpächter leisten alle Fuhren und Reisen unentgeltlich, die bei der Errichtung der Gebäude erforderlich sind, die durch Feuer oder Sturm zerstört werden, und dieses erstreckt sich auf alle Gebäude des ganzen Gutes. Zum Richten dieser Gebäude schicken sie jeder einen Mann täglich. 5) Wenn die Gutsherrschaft es verlangt, muß jeder Erbpächter in der Winter- und Sommersaatzeit, auf Depenau oder Löhndorf, der Vollhufner 2 Tonnen Roggen- oder Weizenaussaat, a 6 Mark pro Tonne, pflügen. Der Halbhufner leistet die Hälfte. In der Sommersaat muß der Vollhufner 4 Tonnen Hafer- oder 2 Tonnen Gerstenaussaat pflügen, die Tonne Hafer zu 3 Mark und die Gerste zu 4 Mark. Doch müssen die Erbpächter 2 Tage vorher dazu angesagt werden. Ebenso sind die Erbpächter verpflichtet, in der Heu- und Kornernte mit ihrem Gespann, einen Tag in der Heu- und einen Tag in der Kornernte einzufahren. Sie halten mit den Hofwagen Reihe und laden ebensoviel auf. Dafür bekommen sie per Tag für das Gespann 4 Mark. Jedoch sind sie verpflichtet, dafür ordentliche Fuhrleute und gute Wagen mit ihren Pferden zu schicken. Die Halbhufner leisten bloß zwei Tage in der Heuernte mit ihren Pferden und Wagen Dienste; sie halten gleichfalls mit den Hofwagen Reihe und laden ordentlich auf. Sie erhalten für den Tag 1 Reichstaler. 6) Die Vollhufner leisten im Winter oder Sommer, außer der Saat- und Erntezeit, von den Höfen Depenau oder Löhndorf zwei Kornfuhren von 5 Meilen unentgeltlich. Eine Tour nach Kiel, Kellinghusen, Lübeck etc.wird für eine Reise von 5 Meilen gerechnet, und eine Tour nach Hamburg oder Altona wird für zwei lange Reisen gerechnet. Sie laden 8 Tonnen Weizen 8 " Roggen 9 " Gerste 10 " Buchweizen 10 " Rappsaat 8 " Kartoffeln 8 " Erbsen 8 " Wicken
7) Auch leisten die Hufner zwei Kornfuhren für Geld, eine lange und eine kurze, und erhalten für die lange Reise 16 Mark und für die kurze 12 Mark. Unter einer kurzen Reise wird eine Reise von 2 Meilen verstanden. Diese Touren müssen aber zu einer Zeit gefordert werden, worin die Wege gut sind, und außer der Saat- und Erntezeit. 8) Die Halbhufner sind verpflichtet, nach Depenau oder Löhndorf oder nach der Ziegelbrennerei jährlich 6 Faden Kluftholz aus den herrschaftlichen Hölzungen des gesammten Gutes Depenau unentgeltlich anzufahren. Diese Arbeit kann aber nur außer Saat- und Erntezeit und bei guten Wegen von ihnen gefordert werden. 9) Sollte die Gutsherrschaft gesonnen werden, auf Depenau oder Löhndorf ein neues Herrenhaus zu bauen, so leisten sämtliche Vollhufner während des Baues drei lange Reisen von 5 Meilen unentgeltlich. Sie laden 4 Zwölfer 12füßige ebenkantige Bretter, Sparren und Balken. 10 Tage tun sie mit ihrem Gespann unentgeltlich zu diesem Bau Tagfuhren im Gute. Die Halbhufner leisten zu dem Bau mit ihren Pferden und Wagen 12 Tage lang unentgeltlich Tagfuhren. Diese Fuhren können und müssen außer Saat-und Erntezeit von den Bauern gefordert werden. 10) Die Gutsherrschaft behält sich eine genaue Aufsicht über diese Stellen un deren Bewirtschaftung vor. Zu dem Ende wird sie zweimal im Jahr eine Revision darüber halten oder halten lassen. 11) Sämtliche Erbpächter können ihre Stellen verkaufen, doch behält die Gutsherrschaft sich das Vorkaufsrecht vor. 12) Sollten die Erbpächter in der Folge etwas von dem Kaufschilling abtragen wollen, so werden ihnen für jede bezahlte 100 Rthlr 4 Rthlr in ihrem Canon abgeschrieben. 13) Sämtliche Erbpächter leisten pro rata alle Fuhren, die der König oder die Regierung von jedem Pflug oder sonstigen bestimmten Tonnenzahl requiriert. Ebenso alle Korn-, Fourage- und Naturallieferung an das Königl.Magazin, ohne irgendeine Vergütung von der Gutsherrschaft zu erwarten. Auch hält jeder Erbpächter alle Kosten der Einquartierung ab und sorgt bestmöglich für die gute Bewirtung der bei sich in Quartier habenden Leute, ohne Schadloshaltung von Seiten der Gutsherrschaft. Jedoch kommen dem Erbpächter alle Vergütungen zugute, die die Regierung für geleistete Fuhren, gehabte Eiquartierung und für gemachte Lieferungen an das Königl.Magazin bewiiligt. 14) Das Dorf Stolpe mit Kielerkamp wird zu 7 Pflügen und das Dorf Wankendorf mit den Bokelhorner und Obendorfer Stellen zu 6 Pflügen angesetzt. [1"Pflug" kein Land-, sondern ein Steuermaß] 15) Alle Fuhren, die bei der Errichtung der neuen Schulgebäude [1811 !] und bei der nachherigen Reparatur derselben erforderlich sind, werden von den Erbpächtern geleistet, und das nötige Stroh wird von ihnen zum Decken gratis geliefert. Auch stehen sie für ein Drittheil von dem Gehalt des Schulmeisters. Das ihnen etwa zu bewilligende Deputatkorn wird von der Hälfte der Gutsherrschaft und die andere Hälfte von den Bauern geliefert. Die Kuh des Schulmeisters wird abwechselnd von den im Dorfe wohnenden Bauern geweidet, wofür der Erbpächter für den Sommer 12 Rthlr erhält. Die 10 Rthlr werden von den sämtlichen Erbpächtern zusammengebracht und die 2 Rthlr entrichtet die Gutsherrschaft. Das nötige Winterfutter wird von der Gutsherrschaft geliefert. 16) Sollte einer oder der andere Erbpächter nachlässig in der Bezahlung seines Canons sich bezeigen und ein schlechter Wirt und Haushalter befunden werden, so ist die Herrschaft befugt, ihm sein Eigentum zu nehmen und einem anderen zu übertragen. Er muß alsdann die Stelle mit dem ganzen Haus- und Feldinventario abliefern, und seine Mobilien werden öffentlich zur Tilgung seiner Schulden verkauft. Um jedoch den Untertan gegen jede Art von Parteilichkeit zu schützen, so soll ein Gericht von 4 unparteiischen Männern niedergesetzt werden, um das Betragen und die Wirtschaft des Erbpächters zu untersuchen. Zwei Männer werden von der Herrschaft und zwei von den Erbpächtern gewählt. Von diesem Gericht kann nicht appelliert werden. Sollte der Erbpächter nach dem Ausspruch des Compromiß für schuldig erklärt werden, so verliert er nicht nur seine Stelle, sondern auch alle Ansprüche an den Altenteil, der bei der Stelle stipuliert [festgesetzt] worden. Auch wird das unparteiische Gericht untersuchen, ob die Stelle durch einen von den erwachenen Söhnen des abgesetzten Hufners, der vielleicht abwesend im Militairdienst sich befindet, zu besetzen sey. Wenn die Untersuchung ergibt, daß der junge Mensch tüchtig und daß er durch sein gutes Betragen sich von jeher ausgezeichnet hat, so soll ihm der Vorzug vor anderen bei der Wiederbesetzung der Hufe gestattet werden. 17) Wenn gleich kein Geld ausgezahlt wird, so soll doch nach dem, was der Erbpächter per Tonne ausgibt, das ganze Kaufpretium bestimmt werden, welches zu 4% berechnet wird. Z.B.gibt der Erbpächter 4 Rthlr per Tonne, so wird bei einer vollen Hufe der Kaufschilling 6.000 Rthlr seyn, wenn sie 60 Tonnen enthält. Die ersten zwei Dritteile der Kaufsumme können von dem Erbpächter ausgezahlt werden. Der dritte Dritteil aber bleibt für immer in der Stelle als Canon stehen. Die Erbpächter stellen Obligationen über die Kaufsumme aus, und es wird für sie ein Schuld-und Pfandprotokoll unter dem Gerichtshalter errichtet. wie schon vorher bestimmt worden, kann die Herrschaft dem Erbpächter kein Geld kündigen, außer den jetzt bestimmten 500 Rthlrn, die Maitag 1815 von jedem Vollhufner zu bezahlen sind; und diese werden im zweiten Dritteile des Kaufpretiums abgeschrieben. Wenn der Hufner sonst was auszahlt, so wird es ihm ebenfalls im zweiten Dritteile des Kaufpremiums abgeschrieben, und nachdem dieser ganz abgetragen, kann ihm im ersten Dritteile der weitere Abtrag abgeschrieben werden. 18) Alles Hartholz, welches auf den Ländereien und in den Knicken der Bauern steht, reserviert sich die Herrschaft. Doch kann die Wegräumung nicht zu einer Zeit geschehen, wo sie den Bauern nicht schicklich ist. Alles Weichholz auf den Feldern der Bauern wird ihnen zu ihrem Gebrauch überlassen. 19) Um Weihnachten jeden Jahres bezahlt der Erbpächter auch das Brandgildengeld und hält bei einem Brandschaden aus der Kieler adelichen Brandgilde zu erwarten, was die Versicherung mit sich bringt. Übrigens geht alles auf seine Gefahr, so wie auch bei Krieg und Kriegsüberzug. 20) Der Erbpächter erhält eine Tonne Moor auf Kuhlen oder anderweitig angewiesen. Der Halbhufner eine halbe Tonne Moor. 21) Der Erbpächter erhält jährlich, wenn er es verlangt, 2 Faden Buchen-Kluftholz; den Faden 6 Fuß hoch und weit und 2 1/2 Fuß lang, zu seinem eigenen Gebrauch angewiesen, wofür er für jeden Faden 3 Rthlr entrichtet. Ferner erhält jede Dorfschaft jährlich zu Nutzholz 2 Buchen, werth a Stück 5 Rthlr, und zwei Eichen, a Stück 6 Rthlr werth, unentgeltlich angewiesen. 22) Der Erbpächter leistet jährlich zwei Jagdtage mit zwei Mann täglich. 23) Die Erbpächter unterhalten die Feld- und Dorfwege mit ihren Nachbarn gemeinschaftlich. In den öffentlichen Landstraßen bekommt jeder Voll- und Halbhufner seine Strecke angewiesen. Das nötige Brückenholz und die Faschinen oder Wasen, welche in den Landstraßen gebraucht werden, bekommt er von der Herrschaft geliefert. Auch ist er verpflichtet, eine Strecke von seinem Anteil mit einer Steinbrücke zu versehen, das heißt, in der Strecke, die er im Kielerkamper Redder erhält. Die Herrschaft übernimmt einen Teil von der Kielerkamper Landstraße. Sie behält sich über die sämtliche Wegbesserung die genaueste Aufsicht bevor, und außer Saat-und Erntezeit können die Erbpächter immer zu dieser Arbeit angesagt werden.. 24) Allen von der höchsten Landesherrschaft bereits erlassenen oder noch künftig zu erlassenden Verordnungen sind die Erbpächter pünktliche Folge zu leisten schuldig; besonders sind sie in Ansehung des Landausschusses an die bestehenden landesherrlichen Anordnungen gebunden, müssen das Hin-und Herfahren der Landmilizen zur Exerzierzeit gemeinschaftlich unentgeltlich besorgen; wer einen Landausschußmann in Dienst hat, muß selbigen zur bestimmten Zeit zum Exerzieren abgehen lassen, und darf ihm für diese Zeit seiner Abwesenheit an seinem Lohne nichts kürzen. 25) Der Erbpächter bleibt nach wie vor für sich, seine Hausgenossen und Dienstboten der Gerichtsbarkeit des Gutes Depenau unterworfen, und ist schuldig, allen von den Gutherrn oder dessen Gericht erlassenen Befehlen und Polizei-Verfügungen genaue Folge zu leisten. Insonderheit darf derselbe unter keinem Vorwand einen Fremden, ohne gutsherrliche Erlaubnis, bei sich aufnehmen. Bei den Bettlerstreifen, sowie an dem Transport des aufgefangenen Gesindels, desgleichen bei eintretenden Physical- und Criminalfällen, der Einholung, Bewachung und allenfallsigen Weiterschaffung der Gefangenen, nimmt Erbpächter gemeinschaftlich mit den Übrigen unentgeltlich Anteil. Wenn er oder die Seinigen, es sei als Kläger oder Beklagter, besprochen und die Haltung eines Gerichts veranlassen, ist er verpflichtet, für die ihm gerichtlich zuerkannten Kosten zu haften, auch den Justitiarium von Kiel oder anderen Orten her mit Wagen und Pferden unentgeltlich zu holen und zurückzufahren.. 26) Der Erbpächter verpflchtet sich zu allen ordinairen und außerordentlichen Kirchen-Anlagen für eine Kirchenhufe, und leistet überdies alles, was an Prediger-und Organistengebühren, Kirchenfuhren, Unterhaltung der Kirche, des Prediger- und Küsterhauses etc.bisher von einem Hufner des Gutes gefordert worden oder mit Recht gefordert werden kann. 27) Jeder Erbpächter läßt sich die in der Folge wegen Hebammen-Versorgung ergehenden landesherrlichen Verfügungen gefallen und leistet die ihm etwa dabei zufallenden Beiträge ohne Ersatz. 28) Erbpächter ist schuldig, seine nötige Schmiedearbeit in der Gutsschmiede in Stolpe machen zu lassen, auch auf der Depenauer Mühle sein Korn und Malz gegen bisher gewöhnliche Matten mahlen und schroten, sowie auch seine Grütze machen zu lassen. Auch leisten sämtliche Erbpächter alle Fuhren und Handdienste, die bei den Reparationen oder Bauten der Mühlen und Schmieden vorkommen. 29) Erbpächter enthält sich, bei unabbittlicher Brüche, alles Hütens in den Hölzungen, in den herrschaftlichen Koppeln und Wiesen, alles Schießens, Fischens und Krebsfangens, sodann alles eigenmächtigen Holz- und Buschhauens, auch Torfstechens u.dergl.; überdem muß er sein Vieh nicht zum Schaden anderer in den Wegen, Reddern oder sonsten herumlaufen lassen. 30) Der bei der Hufe gegenwärtige Beschlag an lebendigem Vieh, Acker-und Wirtschafts- Gerätschaften, wird dem Erbpächter nach dem Inventario überliefert und von zwei unparteiischen Männern taxiert. 31) Sollte wider Vermutens über diesen Erbpachts-Contract zwischen der Gutsherrschaft und dem Erbpächter künftig Streit entstehen, so soll, mit Vermeidung alles förmlichen Rechtsganges, selbiger vor ein Compromiß-Gericht gebracht werden, wozu jeder Teil ein Mitglied erwählt, und bei einer Strafe von 50 Rthlr binnen 14 Tagen, nach erfolgter Anforderung, namhaft macht; der Obmann wird von beiden Teilen gemeinschaftlich und nötigenfalls durch das Los bestellt. Bei dem Ausspruch dieses Compromiß-Gerichts hat es alsdann sein unabänderliches Bewenden, und findet davon keine Appellation an die Landesgerichte statt. 32) Obgleich den sämtlichen Erbpächtern die Tonne Land zu 100 Rthlr in Erbpacht gegeben, so ist von der Gutsherrschaft dennoch eine Schätzung der Stellen vorgenommen worden, nach welcher genau bestimmt ist, wie hoch der Erbpächter seinen Kaufschilling in den ersten 5 Jahren verzinsen kann. Nach Verlauf dieser 5 Jahre muß der Erbpächter 4 % von dem Kauf-Pretium entrichten. Die letzten 1.000 Reichstaler läßt die Gutsherrschaft für immer für 4 % in den Stellen stehen, und diese können auch von den Erbpächtern nie ausgezahlt werden. 33) Der Sohn des Hufners, dem der Vater die Stelle übergibt, ist verpflichtet, seinen Eltern den gehörigen Altenteil* zu geben.
So geschehen Bockhorn, den 28sten April 1815 Es folgen die Unterschriften von 32 Voll-und Halbhufnern.
Asmus Sieck, Ellerstrücken Hans Duggen, Bansrade Christ.Detl.Sievers, Silgenwisch Hinrich Kummerfeld, Neujäger Hinrich Duggen, Wittmaaßen Jochim Eggers, Jägersberg Hinrich Sieck, Bocksberg Claus Theden, Puckrade Marx Fr.Theden, St. Op de Wach Hans Tietgen, Wdf. Ton olen Soot Claus Lüttjohann, St. Kirchtor Claus Riecken, Wdf. Claus Jürg.Theden, Missenkamp Asmus Duggen, Wdf. Aug.C.Wüstenberg, St. Ludwigshöhe [Holm] Hinr.Chr.Sieck, Schimmelhof Claus Lüttjohann Jun., St. Hohentor Christian Schlüter, Bockelhorn Asmus Tietgen, Klingenberg Asmus Schlüter, Obendorf [ter Hazeborg] Christian Tietgen, Brammerberg Paul Tietgen, Obendorf [Gerstandt] Claus Hinr.Eggers, Kielerkamp Diedrich Kummerfeld, Grünjäger Christ.Schlüter, Kielerkamp Asmus Lüttjohann, Wdf. Krugstelle Hinrich Duggen, Kielerkamp Joh.Chr.Theeden, Bansrade Joh.Hinr.Lüttjohann, Kielerkamp Christoph Wellendorf, Kuhlrade Asmus Löhndorf, Kielerkamp Asmus Horst, Düsternbrook Hans Hingst, Kielerkamp [Wittenberg] Hinrich Markmann, Rühmobendorf
- Zur Zeit der Leibeigenschaft befand sich regelmäßig bei jeder Hufe eine Altenteilskate mit einem Kohlhof (Garten) u.s.w., welche für den alten abgegangenen, von dem Nachfolger in der Stelle zu ernährenden Hufner mit seiner Frau oder für die Witwe desselben zur Wohnung bestimmt war und, wenn keine Altenteilsleute vorhanden waren, von dem Inhaber der Hufe vermietet werden konnte. ° [Hansen, S.82, 83] Nach dem Ausbau der Hufen verblieben diese Katen im Dorf, vermutlich bewohnt zunächst noch von den Altenteilsleuten bzw. von Mitgliedern der Familie, so daß deren Namen Hinweis auf eine ehemalige Hufenstelle im Dorf geben könnten.
8. Die Stolper Hufen im 19.Jahrhundert
8. 20. Hufen und Hufner im Spiegel der Volkszählungen etc.
Eine Übersicht im Querformat zeigt die Stolper Hufen und ihre Eigentümer unter einer Reihe von Daten, zu denen offizielle Listen erschienen: Volkszählungen 1803, 1835, 1845 und 1864 - bei Anlegen des Erdbuches 1810 - bei der Versteigerung der Dörfer 1815 - bei Anlegen des Schuld-u.Pfandprotokolls 1823.
1823 - Eigentümer im Schuld-u.Pfandprotokoll; Ersteintrag 1823 [wenn auch der Eigentümer schon seit Jahren auf der Stelle wirtschaftete] - Besitzwechsel durch Erb- oder Kaufkontrakte.
Fol.1 Ellerstrücken: Claus Riecken 1838 Hans Riecken 1853 Ernst H.Harms 1867 Jürg.Hir.Rixen Fol.2 Silgenwisch: Hans Joch.Siewert 1843 Chr.Fr.Sievers 1869 Christ.Einfeld Fol.3 Wittenmaaß: Hinrich Duggen 1870 Joh.Hinr.Duggen Fol.4 Bocksberg: Hinrich Sieck 1835 Hinr.Dieder.Sieck 1869 Jochim Hinr.Sieck Fol.5 Op de Wach: Asm.Fr.Theden 1828 Georg Wilh.E. Lucht 1869 Joh.Fr.Lucht Fol.6 Kirchtor: Claus Lütjohann 1846 Asm.Fr.Lütjohann 1875 Claus Lütjohann Fol.7 Missenkamp: Hans Fr.Theden 1845 Claus Hinr.Theden 1871 Hans Chr.Theden Fol.8 Ludwigshöhe: Eigentum durch Kauf bereits seit 1806 Fol.9 Hohentor*: Claus Lütjohann 1841 Aug.Fr.Lütjohann 1882 Claus Chr. Fr. Lütjohann Fol.10 Klingenberg: Claus Fr.Tietgen 1836 Asm.Fr.Tietgen Fol.11 Kielerkamp: Chr.Hinr.Eggers 1836 Joch.Hinr.Sienknecht 1866 Asm.Hinr.Sienknecht 1867 Hans Hinr.Selck 1872 Hofbes.H.Lienau, Nettelau Fol.12 Kielerkamp: Asm.Fr.Schlüter 1851 Hinr.Chr.Schlüter Fol.13 Kielerkamp: Hinr.Chr.Riecken 1845 Fr.Diedr.Pätau 1871 Hinr.Joch.Fr.Pätau Fol.14 Kielerkamp: Joh.Hinr.Lütjohann 1832 Hans Chr.Lütjohann 1842 Ehefr.Cath.Elisab.Riecken
1846 ihrem Ehemann Claus Fr.Riecken 1877 Heinr.Wilh.Riecken
Fol.15 Kielerkamp: Asm.Löhndorf 1840 Chr.Fr.Löhndorf 1862 Hans Hinr.Löhndorf Fol.16 "Pfeifenkopf": Jürgen Chr.Riecken 1835 Ww.Doroth.Rieckn 1849 Joh.Hinr.Riecken 1882 J. Albr.Theodor Riecken Fol.17 Schmiede: Hinr.Lantau 1828 Claus Lantau 1829 Claus Suhr 1838 Claus Jürg.Hinr.Suhr Fol.18 Nienbrüch,: Radem.Joh.Wilh.Helms 1854 den Kindern aus II.Ehe ... Helms
Erbzinsstelle 1864 Hans Hinr.Schlüter [durch Heirat mit der ältesten Tochter, Soph.Maria Helms
Fol.19 Wittenberg: Fol.20 Brammerberg: Claus Pries 1843 Claus Chr.Pries 1867 Claus Hinr.Pries
8. 21 Eine Beschreibung der Stolper Hufenstellen sowie die Feststellung ihrer Besitzer bzw. Eigentümer aus unterschiedlichen Quellen.
Der bäuerliche Besitz - auch in seiner Besitzfolge - läßt sich für das 19.Jahrhundert durch eine Reihe von listenmäßigen Erfassungen fast lückenlos nachweisen.
1803 - Volkszählung; gezählt wird nach Familien, Ortsangaben (Gebäude!) fehlen leider völlig.
1810 - Erdbuch der Stolper Erbpächter mit allen Flurstücken und alten Flurnamen. Die großen Flächen werden in Tonnen, Schipp und 1/16 Schipp gemessen, getrennt nach "Saat-und Wischenland". Die kleineren Flächen werden seit 1802 in Steuertonnen gemessen = 260 Quadratruthen (Grundstücke, Gartenland)
1815 - Beschreibung des Dorfes Stolpe anläßlich einer öffentlichen Versteigerung in Kiel (Hufner-Liste).
1824 - Das Schuld-und Pfandprotokoll der Stolper Erbpächter (s.o.), Vorläufer des späteren Grundbuches. - Wiederholung der Versicherungswerte 1853
1835 - 1845 - 1864 - weitere Volkszählungen
1867 - Die Gebäudesteuerveranlagung nennt die Namen der Eigentümer, nicht selten leider nur mit dem Begriff "herrschaftlich", z.B. bei Landinsten, denen man erst etwa 1880 Gebäude und Land zum Erwerb anbot. Die Gebäude in ihrer Bauweise, mit ihren Räumlichkeiten, die Größe von Garten und Hofraum, die Viehzahl, die Nutzung der Wohnungen, der steuerliche Wert etc. werden genannt.
1872 - Katasterkarte des Dorfes und Dorffeldes mit Katasterzahlen für Haus- u.Feldgrundstücke
1873 - Seit Eröffnung der Stolper Schulchronik: Nachrichten über Besitzwechsel, Brände etc.bis zum Kriegsausbruch 1939
Im Jahre 1815 erwirbt der Justitiarius Scheel die Dörfer Wankendorf und Stolpe von den Curatoren der Schlüterschen Masse (der Vorbesitzer, der Canonicus Schlüter war in Konkurs gegangen). Am 10.Mai wird unter Causa 16 die "landesübliche Tradition" [hier: Übergabe oder Weitergabe] der Dörfer protokolliert. Die juristischen Parteien und die Mehrzahl der Hufner und Insten des Dorfes Stolpe hatten sich in der Behausung des Bauervogtes Theeden versammelt. Nachdem die Parteien erklärt hatten, daß dem Kauf für 6 400 Rbthlr.[Reichsbankthaler] nichts entgegenstehe, wurde dem Käufer "sodann das Dorf Stolpe c.p.durch Übergebung der symbolischen Zeichen eines Glases mit Wasser, eines Baumzweiges, eines Steines und etwas Erde tradiert". Ähnlich geht es auch 1824 zu, als der Senator Jenisch aus Hamburg, Eigentümer des Gutes Perdoel, die Dörfer aus der nunmehr "Scheelschen Masse" erwirbt. In Wankendorf versammelte sich derselbe Personenkreis "in der Behausung des Bauervogts H.C.Sieck", um dort das gleiche Zeremoniell vorzunehmen.
- Das Haus des Bauern war das Niedersachsenhaus, das bei Kock ° [S.79 ff] im Querschnitt gezeichnet und in seinem Aufbau beschrieben wird. "Der Abstand von Ständer zu Ständer hieß >Fach< = 9 Fuß = 2,75m".
4 Vollhufen im Dorf Stolpe ( eine davon, Nr.8, 1805 verkauft) 6 Vollhufen als sog. Ausbauten, davon die zwei ehemaligen "großen" Heuerstellen auf Kielerkamp.
- Wenn es 1709 in Stolpe 12 Vollhufen gab, dann verloren bis 1770/80 4 Bauernfamilien ihre Hufen - wenn auch die 2 großen Heuerstellen, aber unter anderen Familien (?) hinzukamen (denn die gab es berits Jahrzehnte früher). Auch so könnten die überzähligen Hufner u.a. zu erklären sein.
1803 Hufenpächter Asmus Chr.Sieck [Vater Behrend S. Ww.80 J. (*1723)] 1810 - Vollhufe Nr.1, "Ellerstrücken" Erbpächter Asmus Christian Sieck
-A Ellertrunskoppel incl. Baustelle u. Kohlhof - B Imhörnswisch - C dito - D Schwienhagen - E Holzkoppel - F dito - G dito - H von: Broock incl. des Wasserlaufes - I Holzwisch - K vorderste Wiese - L Ellertrunskoppel - M dito - N Imhörnskoppel - O Imhörnswisch - P Buschkoppel - Q Wiesbroock - R dito - S Buschkoppel - T dito gut 61 To Ackerland u.13 To Wiesenland : Summe etwa 75 Tonnen 1815 - gut 67 Tonnen
[1815 - Die Hufe Nr.1, welche von einem früheren Hufener gänzlich heruntergewohnt war, ist in dem schlechten Zustande, worin sich selbige am Ende des letzten Winters befand, dem jetzigen Hufener Claus Riecken für die obgedachtermaßen stipulirte Zahlung unter der Bedingung von den Curatoribus bonorum übergeben worden, daß er die Hufe auf seine alleinige Kosten wieder in Stand zu setzen schuldig seyn solle. Dem künftigen Besitzer des Dorfes ist jedoch die Wiederaufhebung dieses Contracts, gegen Erstattung der aufgewandten Kosten an den besagten Claus Riecken, vorbehalten.]
1824 - Fol.1 - - Wohnhaus - 9 Fach - von Steinwänden mit Strohdach - Scheune - 5 Fach - mit Stein- u. Bretterwänden u. Strohdach - Backhaus - 3 Fach - mit Steinwänden Ziegeldach u. Schornstein
1853 - Wohnhaus - 10 Fach - 42 x 91 Fuß - Scheune mit Wohnung - alte Scheune - Kathe
1867 - Erbpächter Ernst Harms - Wohnhaus - Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Stuben -5 Kammern- Küche - Tenne - Raum für 6 Pferde 16 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Backhaus u. Schweinestall - Fachwerk - Strohdach
Hufenpächter: Sieck Berend [*1727 oo1754] Erbpächter: Sieck Asmus Friedr. [*1758 ooI 1788] 1805 Riecken Claus [1805, Übernahme eines heruntergewirtschafteten Hofes, Einheirat] 1838 Riecken Hans 1852 Harms Ernst Heinr. 1867 Rixen Jürgen Hinr. Rixen Friedrich Rosenkranz William Wulf , ... 1919 Petersen Hanno Einheirat ________________
1803 Hufenpächter Chr.Detl.Sievert 1810 - Vollhufe Nr.2, "Silgenwisch" Erbpächter Christian Detlef Sievers
- A Schillingswisch - B Ottenronsmaas - C Buschkoppel - D Kohlhof - E Schillingswisch incl. einer Ecke an Nr.10 (Wüstenberg) - F dito - G dito - H dito - I Schillingsrah - K Lehmkuhlskoppel - L Wulfruhmskoppel - M Kleinteich oder Schillingsrah - N von der Landstraße
54 To Ackerland 13 To Wiesenland : Summe etwa 67 Tonnen
1824 - Fol.2 - Wohnhaus - 9 Fach - von Steinwänden mit Strohdach - Scheune - 5 Fach - mit Stein- u. Lehmwänden u. Strohdach - Backhaus - 4 Fach - mit Steinwänden Ziegeldach u. Schornstein - Kathe - 5 Fach - mit Lehmwänden u. Strohdach
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 40 x 88 Fuß - Scheune - 5 Fach - 34 x 46 Fuß - Schweinekoben -3 Fach - Kathe - 5 Fach - 28 x 44 Fuß
1867 - Erbpächter Christian Friedr.Sievers - Wohnhaus - mit geräumigem Hofraum - 25 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Tenne - Raum für 5 Pferde 16 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - Fachwerk - Strohdach - Kate - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen ohne Hofraum - 40 Qr Garten - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen
nach 1730 große Heuerstelle, ab allgemeiner Verkoppelung ~1786 Vollhufe; die ersten Heuersmänner zur Zeit unbekannt
Hufenpächter: 1754 Sievers Christ.Detlef Erbpächter: 1823 Sievers Hans Jochim Ersteintrag 1843 Sievers Christ.Friedr. 1869 Einfeld Christian Hein Joh.Chr.Friedr. 1913 Willms Wilhelm Willms Oltmann ____________________
1803 Hufenpächter Hinrich Duggen
1810 - Vollhufe Nr.3 "Wittmahs" Erbpächter Hinrich Duggen
- A Arringsieck - B Wittenmaas - C dito - D dito incl. Baustelle - E Wulfsrahkoppel - F dito - G Schillingswisch - H Bültwiese - I Glenfahren - K Wulfsrah - L dito - M dito - N Clausmaas (Weideland) - O Wulfsrah - P Bocksberg - Q Bültenwisch - R Bülten
gut 49 To Ackerland u.15 To Wiesenland : Summe etwa 65 Tonnen 1815 gut 68 Tonnen
1824 - Fol.3 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein- u. Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Ziegeldach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 48 x 88 Fuß - Scheune - 5 Fach - 39 x 46 Fuß - Backhaus
1867 - Erbpächter Hans Hinr.Duggen - Wohnhaus - geräumiger Hofplatz - 40 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 5 Kammern - 1 Küche - Tenne Raum für 6 Pferde 15 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Backhaus - Fachwerk - Pfannendach - Kate (nwohnung) - ohne Hofraum - massiv - Pfannendach - (im Bau begriffen unbewohnt) - Schweinekoben (Stallgebäude) - Fachwerk - Strohdach
Die Hufe in Stolpe soll "am See" gelegen haben [wahrscheinlich auf dem späteren Schulgrundstück; Bau der Schule 1811] u.1804 durch Feuer zerstört worden sein; danach der ohnehin fällige Ausbau nach Wittmaaßen. Eine Kate auf dem Grundstück wurde noch Jahrzehnte später von der Familie Duggen bewohnt.
Duggen Hans (*1659 oo1689) Duggen Hinrich (1669-1757) Duggen Hans (1702-1778) 1823 Duggen Hinrich (1794-1870) Ersteintrag 1870 Duggen Joh.Hinr.(1834-1892) 1904 Witwe Wiebke Cath. D.verkauft Hofstelle an: Speetzen Joh. Friedr. ["1.10.1906, Hufner Speetzen,"Wittmaßen", verkauft Hufenstelle an Siebel Siebelts, 63.000 M"] Siebel Siebelts, Ehefrau Wiebke ["Mai 1909, Hufner Siebelts verkauft Hufenstelle an Landmann Schmidt, 65.000M"] Schmidt, Gustav Otto ["März 1912, Hufner Schmidt verkauft seine Hufenstelle an einen pp Möller, 96.000M"] Möller, Lorenz Christian Andreas ["1914, Herr Andr.Möller verkauft seinen Besitz an die Stellenhändler Knoop u.Quistorff für 98.000 M. Trotz zweier Termine gelang es den Händlern nur, die Koppel am Wege beim Bahnhof zu verkaufen. Zimmermeister Tietgen u.Hufner Theden (Missenkamp) kauften dieselbe für 1.400 M.pro Tonne. Es wird erwogen, die ganze Koppel Für Bauplätze einzurichten."] Bahr Heinr.Markus, Ehefrau Martha ["Sommer 1939, Bauer H.Bahr, Wittmaßen, verkauft an Bauer Schlappkohl, Schönkirchen".] Schlappkohl Hermann Stührwoldt Johannes 1865 ? ... Stührwoldt Matthias [Biobauer u.Geschichtenerzähler, KN v.6.3.04] _______________________
1803 Hufenpächter Hinrich Sieck 1810 - Vollhufe Nr.4 "Bocksberg" Erbpächter Hinrich Sieck
- A Kuhlsrade incl. Baustelle u. Kohlhof - B dito - C Buland - D dito - E Künten "ist abgegeben worden u. der Herrschaft anheim gefallen" - F Steinbeck - G dito - H Bulandsberg - I dito - K Bocksberg - "die vorigen Buchstaben - L - M - N haben die Insten gekriegt bis auf folgenden Rest von " - L Todtenberg - M Holmissen incl. eines Theils der Baustelle und des Hofes excl. des Fußsteigs - N Karstenberg - O dito - P Kuhlrade
57 To Ackerland 15 To Wiesenland : Summe 72 Tonnen
1824 - Fol.4 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Ziegeldach - Kate - 5 Fach - Steinwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 48 x 88 Fuß - Scheune - 5 Fach - Backhaus - Kate - 5 Fach
1867 - Erbpächter Hans Sieck - Wohnhaus - geräumiger Hofraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 4 Kammern - Küche - 2 Keller - Tenne - Kuh-u. Pferdeställe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Backhaus - mit 1 Wohnung - Fachwerk - Pfannendach - 1 heizbares Zimmer - 1 Kammer - Küche - Kate - ohne Hofraum - 60 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Kate - ohne Hofraum - 20 Qr Garten - massiv - Pfannendach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Keller
Sieck Christ.Friedr. [1732-1771] Hufenpächter Sieck Hinrich [*1762 oo1792] Ersteintrag Erbpächter 1835 Sieck Hinr. Diederich 1869 Sieck Jochim Hinr. ["11.8.1901, die Scheune des Hufners Sieck brannte ab."] Janssen, Weert Bruns ["1908, Hufner Janssen verkauft seine Hufenstelle an die Gebrüder (und Stellenhändler) Knoop, diese an einen Landmann aus dem Schleswigschen für 61.000M, nachdem von dem Besitz 25 Tonnen ? abgetrennt worden waren - Besitzer Erichsen"] Erichsen Wilh.Hinr.Friedr. ["März 1911, Hufner Erichsen verkauft seine Hufenstelle Blocksberg (41 ha) an Pudenz für 80.000 M."] 1911 Pudenz Alois
- dann in regem Wechsel: - Junge Peter - Rauert Dr.Rudolf - Rauert Matthias Rechtsanwalt - Rauert Witwe Anna geb.Mehstorf - Rauert Niels "Erben" - Rauert Matthias Referendar - Hardt Gustav - Rohde Wilhelm - Diestel Joh.Joachim 1935 Hanssen Herbert __________________________
1803 Hufenpächter Marcus Friedr.Theden 1810 - Vollhufe Nr.5 "Op de Wach" in Stolpe Erbpächter Marx Friedrich Theden [Vater Hinr.Theden 72 J. (*1731) - Hans Tietgen, Vater der Ehefrau, 86 J. (*1717)]
- A Baustelle u.Hof incl.der Wurth u.der alten Instenkohlhöfe excl.des Weges - B Hofrühmskoppel nach Abzug des Fußsteigs - C dito - D dito - E ? - F ? - G Moorsraden - H dito - I Schmald - K Schüssenbroock - L Schüssenbroockskoppel - M Schünkoppel (od. Niekoppel) nach Abzug des Fußsteigs - N dito - O dito - P Wurth - Q dito - R von dem Wiesenlande an der Aue
- gut 56 To Ackerland - u.14 To Wiesenland : Summe etwa 71 Tonnen
1824 - Fol.5 - Wohnhaus - 10 Fach - 42 x 90 Fuß - Scheune - 5 Fach mit Wohnung - Fachwerk - Lehmwände - Strohdach - 38 x 45 Fuß - alte Scheune - 4 Fach " Fachwerk gezäunt" - Strohdach - 26 x 27 Fuß - Backhaus - 3 Fach - Stein- u. Lehmwände - Strohdach - 15 x 29 Fuß
1853 - Wohnhaus - 10 Fach - 41 x 43 Fuß (?) - Scheune - 5 Fach - 30 x 45 Fuß - alte Scheune – Backhaus - - Kate - 4 Fach - 20 Fuß lang
1867 - Erbpächter Wilhelm Lucht - Hufnerwohnung - geräumiger Hofplatz - 50 Qr Garten - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde 16 Kühe
Theden Marks [1700 genannt - Hufe Nr.1 "Bauernvogtshufe"-*ca.1635 oo1677 Anke Tieten + Kbl] Theden Marx [1730 genannt - Bauernvogt Kirchgeschworener1689-1761 oo1721 Anna Lütjoh] Theden Marx [1727-1809 ooI Magd.Lütjohann ooII Anna Löhndorf ;1770 abgesetzt -1797 Pachtkontrakt für Sohn Marx Fr.-Bewirtschafter i.d. Zwischenzeit unbekannt, Hinr.Theden?] Hufenpächter: 1797 Theden Marx Friedr. [1797 Pachtkontrakt *1758- ? oo1786 Cathar.Tietgen]
Erbpächter: 1823 Theden Asmus Friedr.[1835 Arbeitsm.Glaser-1845 Altenteiler St.*1794+ ?oo ? Elsabe Lohse Bohnebttl.] Lucht Georg Wilh.Emil 1869 Lucht Joh.Friedr. ["3.8.1885, die Scheune des Hufners Lucht und das Wohnhaus des Arbeiters Grewe brannten ab." Lucht Emma Ww. geb.Schramm] ["13.5.1898, das Wohnhaus des Hufners Lucht brennt ab."] ["Hufner Lucht verkaufte seine Stelle 1898 an H.Pries, welcher die Hufenstelle in eine Landinstenstelle in Stolpe und eine Halbhufenstelle, genannt "Hoheneiche", zerteilte."] 1898 Pries Johannes (Hans) 1903 Butenschön Joh.Hinr.Friedr. ["1904, Landmann Butenschön vergrößerte sein Wohngebäude durch Anbau eines Wirtschaftsflügels."] Butenschön Marie Magd.Marg.,Witwe, geb.Brockstedt Butenschön Willy, der "Erdbeerkönig" Resthof: Kfz-Werkstatt Möller ______________________
1803 Hufenpächter Claus Lütjohann sen. [45 J. (*1763)]
1810 - Vollhufe Nr. 6 "Kirchthor" in Stolpe Erbpächter Claus Lütjohann sen.
- A Baustelle u. Hof - B Hofrühmskoppel - C Wulfbergskoppel - D dito - E Jungrümskoppel - F dito - G dito - H Schüssenbroockskoppel - Ia dito - Ib dito - K Schüssenbroock - L Langenbleke - M Klingsborn - N dito - O vom Wiesenlande an der Aue
gut 58 To Ackerland u.14 To Wiesenland : Summe etwa 73 Tonnen
1824 - Fol.6 - Wohnhaus - 9 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Scheune - 6 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 44 x 79 Fuß - Scheune - 6 Fach - 37 x 54 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 15 x 28 Fuß - Schweinekoben
1867 - Erbpächter Carl Suhr ( Setzwirt für den unmündigen Hoferben Claus Lütjohann) - Hufnerwohnung - geräumiger Hofplatz - 40 Qr Garten - teils massiv teils Fachwerk - Strohdach - 3 heizbare Zimmer - 3 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 5 Pferde 20 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Tenne - Wagenremise - Strohgelaß - Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - Fachwerk - Strohdach
Vermtl. Detlef Riecken [1669-1750; Scheunenvogt Depenau; 1709 bis nach 1730 Hufner] Lütjohann Hinrich [*1655 + ?; Scheunenvogt Depenau oo1685 Anke Rathke] Lütjohann Claus [Hufner frühestens nach 1730 - *1686 +1770 oo1718 Antje Lille - die beiden ersten Kinder wurden auf Depenau geboren! Wahrscheinlich Nachfolger von Detlef Riecken]
1709-1735 Detlef Riecken [R4 Vorfahre der "Pfeifenkopf-Riecken"] 1735 Claus Lütjohann Lütjohann Asmus [1725-1804 ooI 1754 Anna Cath.Theden ooII 1757 Anna Marg.Ende 1823 Lütjohann Claus sen. [1758-1821 oo 1790 Cath.Lütjohann von "Hohentor"] Ersteintrag 1846 Lütjohann Asmus Friedr. [genannt 1846 Schuld-u.Pfandprot.-*~1824 + ? oo ?] Suhr Carl (Einheirat) [Wirtschafter für den Hoferben Claus L.] 1875 Lütjohann Claus [ genannt 1875 Schuld-u.Pfandprot.- * ? + ? oo ?] ["8.9.1903 brach in der Scheune des Hufners Claus Lütjohann aus unerklärlichen Gründen ein Feuer aus. Ungefähr 60 Fuder Korn brachten eine große Glut zustande, die im Verein mit dem herrschenden Westwind gleich darauf die Scheune des benachbarten Hufners Suhr entzündete. Die Lindenbäume des nahen Schulplatzes fingen große Mengen Flugfeuer auf und beugten dadurch weiterem Unglück vor."] ["1904 - Der Vollhufner Claus Lütjohann baute an Stelle der abgebrannten Scheune eine neue, sehr geräumige."] Hülseberg Hinrich ["24.6.1930 brannte der strohgedeckte Vorbau bei Landmann Hülseberg durch Blitzschlag."] ["1930 - Landmann Hinrich Hülseberg verkauft an Landmann Franz Steinfeld, Karpen."] 1930 Steinfeld Franz Steinfeld Werner _____________________
Theden Hinrich [1700 u.1730 genannt-Hufe Nr.6 *~1655 +1734 oo1686 Margreta Freese] Bewirtschafter Hufe Nr.6 zwischen etwa 1730 u.1780 nicht sicher, vermtl.: Theden Hinrich [1698-1757 oo1734 Magd.Duggen]
1803 Hufenpächter Claus Jürgen Theden 1810 - Vollhufe Nr.7 "Missenkamp" (Bauervogtshufe) Erbpächter Claus Jürgen Theden
- A Wolfrühmskoppel - B dito - C Missenkampskoppel - D dito - E dito - F Missenkoppel - G dito - H Rundkuhlskoppel - I bei Mißmaaßen - K Holzwiese
63 To Ackerland 15 To Wiesenland : Summe 78 Tonnen
1824 - Fol.7 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Kate - 4 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Schornstein - Backhaus - 3 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 10 Fach - 47 x 92 Fuß - Scheune - mit Flügel - 6 und 7 Fach - Kate - 5 Fach - 28 x 35 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 13 x 24 Fuß - Schweinekoben - 3 Fach - 12 x 22 Fuß - dito 4 Fach - 16 x 20 Fuß
1867 - Erbpächter Claus Hinr. Theden - Wohnhaus - Hofraum - 45 Qr Garten - teils massiv - teils Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Stuben - 4 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde 19 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben (Stallgeb.) - massiv Strohdach - Feuerungsstall - Fachwerk - Strohdach - Altenteilskate - ohne Hofraum - 40 Qr Garten - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche
Erbpächter: 1823 Theden Claus Jürgen [Urenkel ds.Müllers Clas Th.- Enkel ds.Heuersm.v.Nettelau Hans Th.- Sohn ds. Heuersm.in Wdf. Joh.Friedr.Th.- Bauernvogt- für "Missenkamp" auch"Eggersoll, Eggersahl"- 1835 Altenteil Mißmaaßen- *1759 +1846 ooI 1780 Anna Marg.Duggen ooII 1796 Dor.Elisab.Duggen]
1823 Theden Hans Friedr. [1835 Bauernvogt- *1781 + ? oo 1802 Anna Dor.Elis.Schnack] 1824 1845 Theden Claus Hinr. [1845 Bauernvogt- *1806 + ? oo ? Marie Hintz Theden Hans Christ.[genannt 1871- *1836 + ? oo ? ] [" ... Hufner H.Theden, Missenkamp, verkaufte 1 Koppel für 16.000 M an Tiedje, der auf derselben eine Ziegelei anlegte."] ["Die Ziegelei ist in Händen eines Herrn Adolf Gerdes. Teilhaber der Ziegelei sind: die Herren M. Kelling (früher Kiel) und Dr.v.Manthey (früher Regierungsrat in Frankfurt/Oder). Die Ziegelei ist bedeutend vergrößert und trotz der schwierigen Verhältnisse in vollem Betrieb. Gleichzeitig haben die Herren ein Holz- und Baumaterialiengeschäft angegliedert."] ["1928 - Die Gerdessche Ziegelei geht im Konkurs an Kaufmann Busse. Das zur Ziegelei gehörige Wohnhaus geht für 9.500 M an Feuerwehrmann Norberg aus Kiel."] Theden Hans ["1930 - Landmann Hans Theden, Missenkamp, verkauft an Landmann Hans Wiggers."] 1930 Wiggers Hans Wiggers Claus 1931 Haberland Berthold 1931 Einheirat Haberland Christoph ______________________
1803 - Hans Schnack 1810 - Vollhufe Nr.8 in Stolpe zwischen Nr.6 u. Nr.9 (später "Ausbau" an der Landstraße, Bauernstelle "Holm"), Schmidt u.Eigentümer August Conrad Wüstenberg
- A Baustelle u. Hof - B Hofraumskoppel - C dito excl.des Fußsteigs - D Pfeifenkopfskoppel - E dito - F ? - G Zimmerberg - H dito - I dito - K Hasselkoppel - L Moorwisch - M von den Wiesen an der Aue
45 To Ackerland 10 To Wiesenland : Summe 55 Tonnen + Parzelle Jungrühmskamp
[1815 - Im Jahre 1805 ist bereits eine volle Hufe, No.8, groß 65 Tonnen 3 10/16 Scheffel, excl.eines Kohlhofes und zweier Fußsteige, an den Schmidt Aug.Conr.Wüstenberg verkauft worden.]
1824 u.1853 - Kein Folio im Schuld-u.Pfandprotokoll, weil Stelle bereits vorher von Schmied Wüstenberg käuflich erworben. Daher hier keine Aussage!
1867 - Ludwig Suhr - Hufnerwohnung - geräumiger Hofplatz - 60 Qr Garten - teils massiv teils Fachwerk - Strohdach - 3 heizbare Zimmer - 4 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 5 Pferde 22 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Tenne - Strohgelaß - Wagenremise - Viehställe - Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - Fachwerk - Strohdach
Horst Hans [*1713 Obendf. +1801 St. oo1743 Chr.Hedew.Riecken *1720 Obendf. +1795 St., 6 Kd. 38 Enkel 7 Urenkel - Maitag 1770 abgesetzt, weil Sohn Hinr.wegen harter Behandlung das Gut verlassen hatte - er aber, unwissend, dessen Aufenthaltsort nicht nennen konnte.]
Horst Claus ? 1770 Schnack Hans 1805 Wüstenberg August Conrad, Schmied (Kauf der Hufe 1805) 1829 Drenkhan Detl.August, Mühlenpächter Depenauer Mühle (Kaufkontrakt 1829) Drenkhan erwarb später das Gut Stendorf und soll dort mit der Herstellung von Dosenmilch ein Vermögen gemacht haben. [Herr Grube, Nachfahre] [Kauf der Hufe durch den Wirt des "Pfeifenkopf", Jürgen Christian Riecken] 1832 Riecken Jürgen Chr. 1843 Riecken Hans Christian (Kaufkontrakt,1843 durch Erbteilung endgültig) Suhr Ludwig (Einheirat II.Ehe Ww.Caroline Riecken geb.Schulz) "1904 - Vollhufenbesitzer Johann Suhr baut neues Wohngebäude und zwei große Wirtschaftsgebäude. Das Gewese liegt jetzt an der Landstraße nach Wankendorf. Das alte Wohnhaus, welches mitten im Dorf dem Schulhaus gegenüber lag, wurde niedergerissen." 1904 Johann Suhr Hameister Hans Ernst Chr.
[19?? Die Hufe Ludwigshöhe wurde vom Besitzer, Herrn Hameister, für 420.000 M an einen Stellenhändler verkauft. Die Höfebank nahm das Vorkaufsrecht für sich in Anspruch und übernahm den Besitz. Die Koppel beim Armenhaus (Kampkoppel) wurde an eine Siedlungsgenossenschaft in Stolpe/Wankendorf verkauft. Der Restbesitz war kaum 1/2 Jahr in Händen eines Nordschleswigers, der ihn für 670.000 M an einen Major Teetzmann aus Westfalen verkaufte."]
Teetzmann Hofbesitzer Teetzmann Gerta Ww.geb.Heyer Holm Claus 1921 Holm Peter Holm Carl Friedr.? Holm Johannes Hermann? ______________________
1803 - Hufenpächter Claus Lütjohann sen., 40 J. 1810 - Vollhufe Nr.9 "Hochthor" in Stolpe Erbpächter Claus Lütjohann junior
- A Baustelle u.Kohlhof - B Höfe excl.der Anhöhe - C Zimmermannskamp - D dito excl. der Überfahrt für die Fischer [die nach der Karte von 1729 am See entlang hinter dem Wehnkamp auf den Steig nach Depenau stießen] und der Anhöhe - E dito nach Abzug der Überfahrt u. des Fußsteigs F dito - G dito - H Hasselkoppel - I dito - K Karstenbergskoppel - L Langbleken - M dito - N von der Wiese an der Aue - O von der Hirtenwiese
58 To Ackerland 11 To Wiesenland : Summe 69 Tonnen
1824 - Fol.9 - Wohnhaus - 10 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u. Bretterwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 10 Fach - 39 x 91 Fuß - Scheune - 5 Fach - 30 x 45 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 15 x 29 Fuß - Kate - 6 Fach - 24 x 45 Fuß
1867 - Erbpächter Aug.Friedr.Lütjohann - Hufnerwohnung - geräumiger Hofplatz - 40 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 4 Kammern - Küche - Tenne - Raum für 4 Pferde 20 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Wagenremise - Kornvorratsgeb. - Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Altenteilskate für 2 Familien - ohne Hofraum mit Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen
1882 die Hufe "Hohentor" wurde parzelliert 1882 die Hufe wurde (mit anderen Flurstücken, z.B. des "Pfeifenkopfes"u.der "Schmiede"?) unter Fol.35 (nach u.nach?) von den Hufennachfolgern Böttiger restauriert
Lütjohann Hans [1700 genannt-Vollhufe Nr.7-*~ 1650 + Kbl oo1681 Anke Sieck +1712 -Kirchgeschworener Brahmfeld -1707 beide Hände u.Unterarme durch Säbelhiebe verkrüppelt] Lütjohann Hans [~1690-1718 oo NN -Kirchgeschworener - 1707 durch 17 Schrotkugeln in den Kopf verletzt] Lütjohann Claus (Bruder von Hans- *1686 +1757 oo1716 Lehnke Riecken; Schwester v.Detl. Riecken? Lütjohann Asmus [1715-1792 oo1755 Cath.Sieck] Lütjohann Claus jun. [*1762 + ? ooI 1791 Magd.Lütjohann von "Kirchtor"; ooII 1803 Magd.Dor.Witten]
Erbpächter: 1823 Lütjohann Claus Ersteintrag [genannt 1810 Erdbuch - 1823 Schuld-u.Pfandprot.- *1795 + ? oo Anna Duggen] 1841 Lütjohann August Friedr. [1841 Schuld-u.Pfandprot.- *1809 + ? oo Marg.Klopp] 1876 Lütjohann Claus Christ.Friedr. [1876 Schuld-u.Pfandprot.- *~1847 + ? oo ? ] 1880 Böttiger Hans Friedr.Erdmann ["25.6.1881 - Das Hufengewese Böttiger, der binnen Jahresfrist sich hier angebaut, brannte ab."] Böttiger Otto Hans Hinr. ["1904 Otto Böttiger vergrößerte sein Wohngebäude durch Anbau eines Wirtschaftsflügels."] ["Am Stühberg verkaufte Herr Böttiger einen Bauplatz an Herrn M.Kelling. Derselbe baut sich dort jetzt eine Villa mit herrlicher Aussicht auf den See."] Böttiger Elise Ww.geb.Schulz Böttiger Otto Böttiger Hans _______________________
1803 - Hans Tietgen, 51 J. Hufenpächter 1810 - Vollhufe Nr.10 "Klingenberg" Erbpächter Asmus Tietgen auf dem Kielerkamp
- A Baustelle u. Kohlhof - B Kleinteich excl. des Abganges am Klingenberg - C Klingenberg incl. des Abganges am Klingenberg - D Hüttenkuhlskoppel - E eine Ecke von Bülten F ein größeres Stück des Überbleibsels von Bülten - G ...berg nach Abzug des Weges u. des Sandberges - H Rahwisch - I ...horst - K Disselwisch - L Disselkuhl - M dito - N Steenbeck - O ...horst - P dito was Nr.16 davon übriggelassen
57 To Ackerland 15 To Wiesenland : Summe 72 Tonnen
1824 - Fol.10 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 6 Fach - Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Stein-u.Lehmwände - Ziegeldach - Schornstein - Kate - 5 Fach - Lehmwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 10 Fach - 47 x 92 Fuß - Scheune - 6 Fach - 34 x 54 Fuß - Kate - 5 Fach - 38 x 40 Fuß - Backhaus - 4 Fach - 15 x 28 Fuß - Stall (klein, zu nur 50 Rthlr. versichert)
1867 - Erbpächter Asmus Tietgen - Wohnhaus - geräumiger Hofplatz - 36 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 3 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde 20 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Stallgebäude - (Schweinestall) Fachwerk - Strohdach - Altenteilskate - ohne Hofraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen
Ab etwa 1730 als große Heuerstelle - seit allgemeiner Verkoppelung (1784) Vollhufe. Fraglich für die ehemals großen Heuerstellen ist, ob die sie bewirtschaftenden Familien bereits früher Hufen im Dorf innehatten und "nahtlos" wechselten: Claus u.Ratje T. waren nachweislich Hufner.
Tietgen Claus [~1650-1726 oo1677] Tietgen Ratje [1680-1754] Tietgen Claus [1719-1779] Tietgen Asmus [1757-1817 zuerst Hufner, dann Feldvogt] Tietgen Hans [1752-1818]
Erbpächter: 1823 Tietgen Claus Friedr. [*1799] Ersteintrag 1856 Tietgen Asmus Fiedr. [1828] Tietgen Asmus Tietgen Chr.Wilhelm Tietgen Asmus Westphal Hermann (Einheirat) ____________________
Halbhufen Brammerberg, Wittenberg (letztere verkauft) sowie 5 Halbhufen auf dem Kielerkamp
1803 - nicht genannt; die Anfangsbezeichnungen "Nie-" bzw. "Buschkoppel" weisen auf späteres Entstehen hin, zwischen1803 u.1810. 1810 - Halbhufe Nr.10a ("Niekoppel", "Buschkoppel") "Brammerberg" Erbpächter Christian Tietgen
- A Niekoppel - B dito - C dito incl.der Baustelle - D dito - E dito - F dito - G im Lemming - H Langewisch - I im Langenbrock - K dito
35 To Ackerland 9 To Wiesenland : 45 Tonnen
1824 - Fol.20 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - 40 x 78 Fuß - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - 31 x 42 Fuß - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Ziegeldach - Schornstein - 14 x 27 Fuß
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 40 x 78 Fuß - Scheune - 5 Fach - 31 x 42 Fuß - Backhaus - 4 Fach - 14 x 27 Fuß
1867 - Erbpächter Claus Hinrich Pries - Wohnhaus - geräumiger Hofraum - 60 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 4 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum f.2 Pferde 10 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Backhaus - Fachwerk - Pfannendach - Schweinekoben - Fachwerk - Strohdach - 1/2 Kate von Nr.75 (Missenkamp)
1804 Tietgen Christian Pries Claus [*1767] 1843 Pries Claus Christ.[*1804] 1867 Pries Claus Hinr.[*1835] 1904 Wetzel Siegfried, Einheirat Hof Pries ____________________
"Hoheneichen", Pries Heinrich, 1897 17 ha (ca.35 Tonnen), Halbhufe [sowie weitere später entstehende Bauernstellen bleiben hier unberücksichtigt.] ["Hufner Lucht verkaufte seine Stelle (Op de Wach in Stolpe) 1898 an H.Pries, welcher die Hufenstelle in eine Landinstenstelle in Stolpe und eine Halbhufenstelle, genannt "Hoheneiche" zerteilte."] Pries Hermann Pries Johannes Pries Heinrich _______________________
1803 - Claus Hinrich Eggers Hufenpächter
1810 - Halbhufe Nr.11 Kielerkamp Erbpächter Claus Hinrich Eggers
[1934 .... , Erbhöferolle]
- A Grotendorn - B dito - C In de Wisch - D Grothoff - E Baustelle u. Kohlhof - F Vodere Koppel excl. der Überfahrt - G Hausstelle u. Timmerkrog excl.der Überfahrt - H Dornkoppel - I Kleine Dornkoppel - K Timmerwisch - L Born - M dito excl. des Fußsteigs - N von Löhndorfer Feld
25 To Ackerland 4 To Wiesenland : 29 Tonnen
1824 - Fol.11 - Wohnhaus - 7 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 4 Fach - Stein-u. Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 7 Fach - 36 x 64 Fuß - Scheune - 4 Fach - 28 x 36 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 13 x 24 Fuß
1867 - Erbpächter Asmus Hinrich Sienknecht - Wohnhaus - geräumiger Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Tenne - Raum für 2 Pferde 6 Kühe - Backhaus mit Altenteilswohnung - 60 Qr Garten - Fachwerk - Pfannendach
Eggers Hinrich (1699-1771) Holzvogt u. Häuersmann Eggers Claus Hinr.(1755- ?) Häuersmann
Erbpächter 1823 Eggers Christ.Hinr.[*1781] 1836 Sienknecht Jochim Hinr.Friedr. 1866 Sienknecht Asmus Hinr. 1867 Selck Hans Hinr. 1872 H. Lienau Hofbesitzer Nettelau Berndes David Wilh., Gutsbes.Nettelau Sthamer Hugo Roosen Joh.Richard Hammerschmidt Rud.Erben Hammerschmidt Rud.jun.u. Gerda Gräfin v.Dürckheim Hammerschmidt Gerhard ___________________________
1803 - aus unbekannten Gründen nicht genannt
- Halbhufe Nr.12 Kielerkamp Erbpächter Christian Schlüter
- [1934 "Tegelhoff", Erbhöferolle]
- A Baustelle u. Lüttding - B Dudenwisch excl.des Weges - C Langkoppel, excl. der Überfahrt - D Mittelst Koppel u. Grotkoppel excl.der Überfahrt - E Mittelst Koppel - F Timmerwisch - G Borm - H Rathmoor - I Borm - K von Löhndorfer Feld
23 To Ackerland 5 To Wiesenland : Summe 28 Tonnen
1824 - Fol.12 - Wohnhaus - 7 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 4 Fach - Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 41 1/2 x 65 Fuß - Scheune - 4 Fach - 30 x 37 Fuß
1867 - Erbpächter Hans Christian Schlüter - Wohnung - Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 2 Pferde 9 Kühe - Scheune - Bretterwände - Strohdach - Kate ohne Hofraum - 40 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen - Stallgeb.f.Feuerung
[Der erste Heuersmann (Schlüter?) unbekannt (evtl.Ove Schlüter - 1709 Kätner und Zimmermann in Stolpe)] Schlüter Hans [1700-1754] Schlüter Claus [1730- 1816] Schlüter Christian [1744- ?]
Erbpächter: 1823 Schlüter Asmus Friedr. 1851 Schlüter Hinr. Christ. Schlüter Christian Schlüter Asmus Friedr. ["1.10.1910 - Hufner Asmus Schlüter, Kielerkamp, verkaufte sein Stelle (35 To) für 36.500 M an einen Meiereihaushalter, Besitzer Baade."] Baade Adolf Christ. 1900 Bichel Friedr.Wilhelm Bichel Richard ________________________
1803 - Hinrich Duggen Hufenpächter 1810 - Halbhufe Nr.13 Kielerkamp Erbpächter Hinrich Duggen [1934 "Kielerkamp", Erbhöferolle]
- A Haberhorst u. Baustelle - B Dröschhoff - C Grashoff - D Rathmoor excl.des Weges - E Timmerkrog - F Hinterste Koppel - G Lehmwischenbeck - H Hinterste u. vorderste Koppel - I von Löhndorfer Feld excl.des Weges
23 To Ackerland 6 To Wiesenland : Summe 29 Tonnen
1824 - Fol.13 - Wohnhaus - 7 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 4 Fach - Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 9 Fach - 37 x 73 Fuß - Scheune - 4 Fach - 20 x 36 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 13 x 25 Fuß
1867 - Erbpächter Friedrich Paetau - Wohnhaus - geräumiger Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 3 Kammern - Küche - Tenne - Raum für 3 Pferde 12 Kühe - 2 Scheunen - Fachwerk - Strohdach - Backhaus - Fachwerk - Pfannendach
1700 Riecken Hans Christopher [1699 "freigelassen", (Text liegt vor) 1700 Häuerkontrakt (liegt vor) "Im Hof - Haberhorst - ... etc." mit Krugstelle (!). Um diese Zeit lukrativ durch die vielen bei der Dep.Glashütte Beschäftigten]
Duggen Hinrich [1685-1753] Duggen Claus [1720-1797] Duggen Hinrich [1760-1828]
Erbpächter 1823 Riecken Hinr.Christ. Ersteintrag 1845 Pätau Friedr.Diedr. 1871 Pätau Hinr.Jochim Friedr. Pätau Hinrich Pätau Fritz Joachim Klebow Ilse geb.Pätau 1950 und Klebow Otto _______________________
1803 - Johann Hinr.Lütjohann Hufenpächter
1810 - Halbhufe Nr.14 Kielerkamp, Erbpächter Johann Hinrich Lütjohann
[1934 "Seeland", Erbhöferolle]
- A Baustelle u.Hof - B Anderhoff - C Achterhoff - D dito - E Langkoppel - F Grotkoppel excl.der Überfahrt - G Achterste Koppel - H Zimmerhorst - I Scheefenhoff - K Rathmoor u. Strang - L von der Wiese auf Löhndorfer Feld - M von Löhndorfer Feld excl.des Weges
24 To Ackerland 4 To Wiesenland : Summe 28 Tonnen
1824 - Fol.14 - Wohnhaus - 8 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach - Schornstein
1853 - Wohnhaus - 7 Fach - 36 x 62 Fuß - Scheune - 3 Fach - 13 x 24 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 13 x 25 Fuß
1867 - Erbpächter Claus Friedr. Riecken - Wohnhaus - geräumiger Hofraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 2 Pferde 8 Kühe - Backhaus - Fachwerk - Pfannendach - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Wagenschauer - Fachwerk - Strohdach
Hufenpächter: Lütjohann Asmus [1689-1764] Lütjohann Joh.Christ. [1725-1796]
Erbpächter: 1823 Lütjohann Johann Hinrich [*1765; oo1794] 1832 Lütjohann Hans Christian 1842 Lütjohann Catharina Elisab., Witwe geb.Sieck, verehel.Riecken 1846 Riecken Claus Friedr., ihr Ehemann 1877 Riecken Hinr.Wilh. ["1908 - Kaufleute Schlüter und Eck verkaufen frühere Rieckensche Halbhufe nach Abtrennung einiger Koppeln an Landmann Goos, 28.000 M."] 1908 Goos Hans Karl Friedrich ["7.4.1910 - Hufner Hans Goos verkauft seine Stelle, 30 Tonnen, für 32.000 M an Banck, Kiel."] 1910 Banck Johann Stürwoldt Klaus Stürwoldt Heinrich Stürwoldt Johannes (später "Missenkamp") ___________________________
1803 - Asmus Löhndorf Hufenpächter 1810 - Halbhufe Nr.15 Kielerkamp, Erbpächter Asmus Löhndorf [1934 "Pfortenberg", Erbhöferolle]
- A Ochsenweide u. Baustelle - B Scheefenhoff - C Vorderste Koppel excl.der Überfahrt - D Süßmilchkoppel - E Mittelst Koppel excl.des Weges u.der Überfahrt - F Zimmerhorst - G Pfortenkoppel - H dito - I Rathmoor u.Strang - K von der Wiese auf Löhndorfer Feld - L von Löhndorfer Feld
gut 26 To Ackerland u.5 To Wiesenland : Summe etwa 32 Tonnen
1824 - Fol.15 - Wohnhaus - 7 Fach - Steinwände - Strohdach - Kate - 6 Fach - Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach - Schornstein - Scheune - 4 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 7 Fach - 40 x 62 Fuß - Kate - 6 Fach - 30 x 48 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 13 x 24 Fuß - Scheune - 4 Fach - 26 x 37 Fuß
1867 - Erbpächter Hans Hinr.Löhndorf - Wohnhaus - kleiner Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 1 heizbares Zimmer - 3 Kammern - Küche - Keller - Tenne - Raum für 2 Pferde 7 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Schweinestall - Fachwerk - Strohdach - Kate - 1 Wohnung ohne Hofraum - 15 Qr Garten - massiv - Strohdach – 1 heizbares Zimmer - 2 Kammern - Küche - Kate - 2 Wohnungen ohne Hofraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern 2 Küchen
vermtl. Löhndorf Hinrich[ oo 1664] vermtl. Löhndorf Claus [1675-1759] Löhndorf Asmus [1720-1804] Löhndorf Asmus [1763- ?]
Erbpächter: 1823 Löhndorf Christ.Friedr.[1801- ?] 1862 Löhndorf Hans Hinr. Löhndorf Wilh.Asmus ["2.11.1904 - Das Hufengewese und das Altenteilshaus des Hufners Löhndorf brannte nieder." Hammerschmidt Karoline, Witwe, geb.Soennecken] ______________________
1803 - aus unbekannten Gründen nicht genannt 1810 - Halbhufe Nr.16 ("Clausbeck"/" Wittenberg") Kielerkamp, Eigentümer Hans Hingst
- A Clausbeck incl.Baustelle u.Kohlhof - B Clausbeckskoppel exlc.einer kleinen Ecke von Nr.10 - C Hüttenkuhlen - D Hüttenberg - E Von der Wiese Strang
gut 19 To Ackerland u.5 To Wiesenland : Summe 25 Tonnen
[1815 - Im Jahre 1810 ist bereits eine halbe Hufe, No.16, groß 26 Tonnen 4 Scheffel, an Hans Hingst (jetzt Claus Pries) rein verkauft worden.]
1824 - Wegen Eigentums an der Stelle kein Folio im Schuld-u.Pfandprotokoll der Stolper Erbpächter 1853 - und keine diesbezügl.Angaben 1824 u.1853 1867 - Eigentümer Johann Hinr.Flenker - Wohnhaus - geräumiger Wohnraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 heizbare Zimmer - 3 Kammern - Küche - Tenne - Raum für 3 Pferde 5 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - Fachwerk - Strohdach 1823 Hingst Hans Pries Claus Flenker Heinrich Flenker Joh.Friedr.Hinr. ["Aug.1898 - Halbhufner Flenker verkaufte an Gröpper, Kätner in Dietrichsdorf"] 1898 Gröpper Friedr.Joh.Hinr. ["1.5.1899 - Halbhufner Gröper verkaufte "Wittenberg" an Stender, Steinhorst."] Stender Asmus ["30.7.1903 - Das Hufengewese "Wittenberg" des Hufners Stender wurde eingeäschert."] ["Jan.1905 - Hufner Stender verkauft seinen Besitz an Klaus Thun, Timmaspe."] 1905 Thun Claus Christ. Petersen Hans Adolf (Einheirat in Hof Thun) Petersen Anna, geb.Thun 1944 ______________________
Krug, Schmiede u. Fischer in Stolpe - mit Ländereien ausgestattet.
"Gleichergestalt entrichtet der Fischer Johann Schlüter seine Fischerpacht an den Haupthof Depenau; für die innehabenden 16 Tonnen Stolper Dorfsländereien hingegen" zahlt er Pacht an die Dorfherrschaft..
1812 - A Baustelle und Hof - B von den Höfen - C vom Zimmerkamp - D vom Steinkamp - E Nienbrückswiese -
1803 - Krug u.Krüger nicht genannt, auch kein Krug anderen Namens. Vermutlich lag der "Stolper Krug" im Bereich der (seinerzeit:) "Stolper Mühle". Bau des Kruges "Pfeifenkopf" vermutlich zwischen 1803 und 1806. Eventuell Zusammenhang mit Großbrand in Stolpe, dem 1804 18 Gebäude zum Opfer gefallen sein sollen.
1810 - Erbpachtstelle Nr.17 Krugstelle "Pfeifenkopf" in Stolpe Krüger u. Erbpächter Jürgen Christian Riecken
Ländereien : 25 Tonnen (1/8 Hufner)
1812 - A Baustelle und Kohlhof - B Hofraumskoppel - C - D - E Steinkamp (fast 19 To Ackerland)- - F Stauen
1815 - Für die Kruggerechtigkeit wird die Pacht an den Haupthof Depenau gezahlt; für das Land an die Dorfherrschaft
1824 - Fol.16 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein - (angebauter) Flügel 6 Fach - Steinwände Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Lehmwände - Strohdach - Schornstein - Kate - 5 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein
Mit dem Besitz der Stelle ist die ausschließliche Befugnis verbunden, Krugwirtschaft und Hökerei über beide Dörfer Stolpe und Wankendorf zu treiben.
1853 - Wohnhaus - 17 Fach (mit Flügel) - 43 x 112 - Backhaus - 4 Fach - 19 x 23 Fuß - Kate - 5 Fach - 30 x 36 Fuß - Wagenremise - 5 Fach - 20 x 44 - Schweinekoben - 6 Fach - 12 x 42 Fuß
1867 - Krugstelle u.Hufenstelle - Krüger u. Höker (u.Weißbäcker) Johann Hinr.Riecken
- Wohnhaus mit geräumigem Hofraum - 40 Qr Garten - massiv - Schieferdach - 5 heizbare Zimmer - 1 Tanzsalon - 8 Kammern - Küche - Keller - Backkeller - Scheune - massiv - Strohdach - Raum für 3 Pferde 10 Kühe - Tenne - Waschhaus mit Stallgebäude - Fachwerk - Strohdach - Waschraum - Schweine-u.Federviehstall - Kate ohne Hofraum - 40 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Keller - 2 Viehställe - Kegelhaus - massiv - Schieferdach (die Bahn liegt frei)
Erbpächter: 1823 Riecken Jürgen Christian [1776-1832] 1835 Riecken Dorothea Ww.geb.Helmer 1849 Riecken Joh.Hinrich [1800-1887] 1882 Riecken Carl Jürg.Albr.Theodor 1893 Bornhöfft Karl Heinr.Chr. ["1.3.1901 - veräußerte der Gastwirt Bornhöfft durch Tausch hieselbst das Gewese "Pfeifenkopf" an den Hofbesitzer Dunker von Scheelshof für 60.000 M."] 1901 Dunker Joh. Hinr. ["1.4.1903 - Der "Pfeifenkopf" ging in den Besitz von Schlachter Ott über, nachdem es vorher vom Parzellanten von Gastwirt Dunker für rund 57.000 M gekauft war. Das dazugehörige Land erwarben bei der Parzellierung der Landmann Böttiger (ca.10 ha) und der Arbeiter Diestel, Mühlenberg (ca.5 ha). Die Altenteilskate kaufte Dampfdrescher Claus Theden für 2.100 Mn."] 1903 Pries u. Rohwedder Diestel Mar.Cath.Dor. u. Herr Ott ["In der Nacht vom 15.auf den 16.Mai 1909 wurde die Scheune eingeäschert. Infolge der großen Dürre sprang das Feuer bald zu den Gebäuden des Landinsten H.Lütjohann u. der Witwen Schlüter und Horn über. Alle drei Gebäude waren weich gedeckt. Sie wurden neu aufgebaut."] ["1.10.1909 - Gastwirt Ott verkauft an Kaufmann Schwenn."] 1909 Schwenn Hans ["1926 - Gastwirt Schwenn verkauft sein Grundstück "zum Pfeifenkopf" an Herrn Hoop aus Brux."] 1926 Herr Hoop 1927 Micheel Adolf Micheel Agnes geb.Kruse Herr Schmidt ____________________________
1803 - August Conrad Wüstenberg 1810 - Erbpachtstelle Nr.17 Schmiede in Stolpe, Schmidt u. Erbpächter Hinrich Lantau Ländereien : 9 Tonnen 1812 Flurstücke?
1824 - Fol.17 - Wohnhaus - 6 Fach - Steinwände - Ziegeldach - Schornstein - Flügel - 4 Fach zur Landwirtschaft - Stein-u.Lehmwände - Strohdach [Schmiede noch "Gutsschmiede", deswegen wahrscheinlich hier nicht aufgeführt]
1853 - Wohnhaus - mit Flügel u. Anbau - Schmiede 22 x 28 Fuß
1867 - Heinrich Suhr, Schmidt - Wohnhaus mit 40 Qr Garten - teils massiv teils Fachwerk - Strohdach - 3 heizbare Zimmer - 5 Kammern - Küche - Keller - Kuhstall - Pferdestall - Tenne - Schmiede - Fachwerk - Pfannendach - Stall - Fachwerk - Strohdach (Schweine-u.Feuerungsstall)
Lantau Bendix Schmied Lantau Hinrich Schmied Lantau Claus Gastwirt Suhr Claus Schmied Suhr Claus Jürgen Heinr.Schmied Suhr Claus Jürgen Herm.Schmied ["1906 - Schmiedemeister Suhr verkauft seine Landstelle mit Gebäuden und Inventar an Landmann Carstensen aus Ostfriesland für 39.000 M."] ["März 1911 - Schmied Hermann Suhr verkauft seinen Schmiedebetrieb nebst Wohnhaus an den Schmied Möller." - Sicher und länger schon der alten Schmiedestelle gegenüber] ["1913 - Gastwirt Schwenn verkaufte 14 Tonnen Restländereien des früheren Carstensenschen Besitzes (vom Armenhaus südlich bis zum Stolper See) für 12.000 M an Strehk aus Bergedorf.]
[Der baute neben dem Armenhaus ein größeres Wohnhaus auf. Er gedenkt eine Sommerpension einzurichten." - Es handelt sich mit Gewißheit um den "Jungrühmskamp", den der Gastwirt Riecken seinerzeit für seine Bauernstelle im Dorf hinzugekauft hatte.] ______________________
Erbpachtstelle Nienbrüch u. 4 Erbzinsstellen Mißmaaßen
Die Erbzinsstellen Mißmaaßen entstanden erst zwischen 1810 und 1823. Im 1810 errichteten Erdbuch erscheint die Hölzung Mißmaaßen als "für die Herrschaft reserviert" mit über 32 Tonnen Fläche. Auffällig ist später die Präsenz der Erbpächter Theden von Missenkamp, die möglicherweise mit der Rodung und Kultivierung der Fläche betreut wurden. Claus Jürgen Theden erhielt für seinen Anteil "Broock" 9 Tonnen Land - mehr als die anderen Teilhaber.
Fol.18 Erbpachtstelle "Nienbrüch" / Stolpe, Rademacher u. Erbpächter Joh.Wilh.Helms
6 1/4 Tonnen Land
1824 - Wohnhaus - 5 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein - angebauter Flügel als Werkstätte - - Kate - 3 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach
1853 - Wohnhaus - 5 Fach - 24 x 37 Fuß - Flügel 5 Fach - 13 x 40 Fuß - Anbau - 4 Fach - 16 x 24 Fuß - Kate - 3 Fach - 27 x 30 Fuß
1867 - Pächter Claus Friedr.Schlüter - Wohnung ohne Hofraum - 40 Qr Garten - teils massiv teils Fachwerk - Strohdach - 3 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen - 1 Keller - Tenne - Viehställe - 2 Stallgeb.- Fachwerk - Strohdach (Schweine u. Feuerung)
Erbpächter: 1823 Sievers Carl Friedr. (1758-1811) Holzvogt Helms Johann Wilh. Rademacher Schlüter Sophie Marie Ww.geb.Helms Schlüter Hans Hinr. Boje Joh.Hinr.Ludw Gill Gust.Aug.Friedr. Hammerschmidt Rud.,Commerzienrat, Bonn Hammerschmidt Rud. Erben Hammerschmidt Gerhard __________________
Fol.21 Erbpachtstelle "Broock" / Mißmaaßen, Erbzinsmann (u.Erbpächter auf Missenkamp) Claus Jürgen Theden
9 Tonnen Land - "ehemaliges Holzland, bis jetzt keine Abgaben" - 1846 dem Schwiegersohn Schuster Hans Hinr.Vohs zugeschrieben - 1848 (?) Teilung, siehe Fol.25
1824 - Wohnhaus - 6 Fach - Lehmwände - Strohdach - Scheune - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach 1853 - Gebäude Nr.38 : 6 Fach 30 x 32 Fuß Teilung siehe Fol.21 und noch einmal Fol.25
Fol.22 Erbpachtstelle Mißmaaßen Erbzinsmann Claus Vollrath Tietgen
7 1/2 Tonnen - "ehemaliges Holzland, bis jetzt keine Abgaben"
1824 - Wohnhaus - 5 Fach - Lehmwände - Strohdach 1853 - Gebäude Nr.40 : - 5 Fach - 31 x 40 Fuß
1867 - Erbzinsmann Asmus Tietgen - Handelsmann - Wohnhaus - etwas Hofraum - 30 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - Küche - Tenne - Raum für ein Pferd - Backhaus - Fachwerk - Pfannendach - Stallgebäude f. Feuerung
Erbzinsmann: !823 Tietgen Claus Vollrath Schuster Tietgen Asmus Friedr.Höker 1859 Tietgen Hinr. Berger Herm.Wilh.Christ. Radau Friedr. Saggau Hans 1929 Keggenhoff Friedrich "Fritz" [1934 5 ha] Keggenhoff Günter Keggenhoff Jürgen _______________________
Fol.23 Erbpachtstelle Mißmaaßen Erbzinsmann Claus Hinrich Theden
[1934 "Mißmaßen", Erbhöferolle]
12 1/2 Tonnen Land - "ehemaliges Holzland, bis jetzt keine Abgaben"
1824 - Wohnhaus - 6 Fach - Lehmwände - Strohdach 1853 - Gebäude Nr.34 : - Wohnhaus - 6 Fach - 32 x 56 Fuß - Scheune - 4 Fach - 18 x 32 Fuß
1867 - Erbzinsmann Claus Hinrich Theden (u.Erbpächter auf Missenkamp) - Wohnhaus - geringer Hofraum - 50 Qr Garten - massiv - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen - Tenne - Kuh-u.Pferdestall - Kate - ohne Hofraum - 15 Qr Garten - massiv - Strohdach - 1 heizbare Stube - 1 Kammer- 1 Küche - Backhaus - massiv - Pfannendach - Stallgeb.- massiv - Strohdach f. Schweine u. Feuerung
1823 Theden Claus Hinr. 1836 Theden Hans Friedr. 1858 Theden Claus Hinr. ["Missenkamp" Bauervogt Stolpe] 1871 Lütjohann Hans Christ. Lütjohann Joh.Heinr.Christ. Lütjohann Heinrich [1934 18 ha Halbhufe] _______________________
Fol.25 Erbpachtstelle Mißmaaßen, Teilung Fol.21 "Broock" Vorbesitzer Claus Jürgen Theden,
[jetzt (1848) dessen Tochter Magd.Cath.Vohs, geb. Theden, oo Weber Claus Jürgen Vohs] Fol.21 (jetzt 24?) und Fol.25 je 4 1/2 Tonnen Land - Knick u. Wasserlauf als neue Grenze - "ehemaliges Holzland, bis jetzt keine Abgaben"
Fol.21 (?) Erbzinsmann Hinr.Friedr.[Hans Hinr.?] Vohs - "Broock" 4 1/2 Tonnen - ehemaliges Holzland s.o.
1824 siehe Fol.21 1853 siehe Fol.21
1867 - Wohnhaus - kleiner Hofraum - 40 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 4 Wohnungen - 4 heizbare Zimmer - 4 Kammern - 4 Küchen - Tenne - Kuhstall - Stallgeb.- Fachwerk - Strohdach f.Schweine u.Feuerung
1823 Theden Claus Jürgen, gleichzeitig Erbpächter "Missenkamp" 1846 Vohs Hans Hinr.Schuster Einheirat 1864 Vohs Joh. Friedr. 1880 Tietgen Asmus Friedr. Höker 1883 Blunck Joh.Hinr.Wilh. Arbeitsm. __________________________
Fol.25 Erbzinsstelle Mißmaaßen "Broock" Claus Vohs - Weber [1934 "Brook", Erbhöferolle]
4 1/2 Tonnen - ehemaliges Holzland s.o.
1824 siehe Fol.21 1853 siehe Fol.21
1867 - Wohnhaus - geringer Hofraum - 45 Qr Garten - Fachwerk - Strohdach - 2 Wohnungen - 2 heizbare Stuben - 1 heizbare Stube als Werkstätte - 1 Kammer - Küche - Tenne - Kuhstall - Stallgeb.- Fachwerk - Strohdach - f.Schweine u.Feuerung
1823 Theden Claus Jürgen, gleichzeitig Erbpächter "Missenkamp" 1846 Theden Magd.Cath. Tochter 1846 1848 Vohs Claus Jürgen Weber Einheirat 1848 1878 Tietgen Asmus Friedr. Höker 1878 Blunck Joh.Hinr.Wilh. 1921 Kleinschmidt Ernst Heinr.Friedr.Wilh. [1934 12,5 ha Halbhufe] _____________________
8. 22. Ein Versuch, die Karten von 1729 und 1795 hinsichtlich der Grundstücksaufteilung des Dorfes in Beziehung zu setzen zur Katasteraufnahme von 1872
Stolpe - 1729 [Vergrößerter Auszug aus dem "Situationsriß" ]
Das um einen größeren Platz herum zu diesem Zeitpunkt sehr gedrungen wirkende Dorf läßt fast den Gedanken an einen ursprünglich slawischen Rundling zu. Die spätere Landstraße Wankendorf-Stolpe-Depenau und darüber hinaus gab es noch nicht. Die ältere Verbindung verlief im Zuge von Fischerredder und Gärtnersteig. Letzterer lag ein Grundstück südlicher. Ein weiterer Weg nach Depenau führte die Seestraße hinunter, zwischen einer Kate, vermutlich einer Fischerhütte, und dem Steilufer hindurch. Der Weg stieß [in einer Flurstück-Beschreibung: Fischer-Überfahrt genannt!] wenige hundert Meter hinter der Dorfgrenze wieder auf die Hauptverbindung. Alle Wege waren Feldwege. Damals gab es im Dorf Stolpe 12 Hufner und 3 Kätner [2 mit Land ausgestattet wie Halbhufner, 1 wie ein Viertelhufner]. Diese sind auf der vorliegenden Karte nur knapp unterzubringen. Alle 4 seeseitig liegenden Grundstücke werden wohl entsprechend Vollhufen aufgenommen haben. Die 8 Kämpe der Stolper Dorfflur wurden damals gemeinschaftlich bewirtschaftet. Nur ein wenig Land am Hof durfte individuell genutzt werden. Die drei Kätner könnten an der oberen Dorfstraße auf der seeabgewandten Seite ansässig gemacht worden sein, vermutlich ehemalige Einwohner des 1680 und 1700 in zwei Schritten niedergelegten Dorfes Horst. Die Karte fällt sehr schematisch und undifferenziert aus. Nur die Lage und Anzahl der Grundstücke ist angegeben, dazu das Symbol für "Haus"[das Niedersachsenhaus, in dem Mensch und Vieh unter einem Dach lebten]. Interessant sind auch die Straßenverläufe, s.o. Es wird allerdings schwer sein, irgendwann mit Hilfe späterer Karten und sonstiger Informationen herauszufinden, wo die Hufen, welche etwa zwischen 1795 und 1815 bis auf 4 in die Feldflur verlagert wurden, namentlich vorher gelegen haben.
Stolpe - 1795 [Vergrößerter Auszzug aus der Varendorfschen Karte ]
Im Unterschied zur Karte von 1729 hat die Anzahl der Grundstücke und der Gebäude zugenommen. Noch werden die Hufengebäude im Dorf liegen, wiewohl seit einiger Zeit die Feldflur vermutlich schon für die Individualwirtschaft umgestaltet wurde [vermutlich bereits 1784 abgeschlossen, s.o.] . Die auszulagernden Höfe würden später nach Möglichkeit inmitten des ihnen zugeteilten Landes liegen und später, bei Bewährung, in Erbpacht übergehen. Die neue Landstraße ist erbaut, die frühere Verbindung nur noch Wirtschaftsweg und Fußsteig. Der Gärtnersteig wurde hinter das letzte Grundstück verlegt. Die Bebauung geht, vom Dorf aus gesehen, linksseitig bis an die neue Landstraße. Ihr Verlauf ist so bemessen, daß der Krug und die Schmiede ihren (neuen) Platz erhalten. Der Großbrand von 1804, der 14 Gebäude einäscherte, wird den Ausbau der Hufen beschleunigt und insofern das Dorfbild verändert haben. Auf den dieserart "verlassenen" Grundstücken könnten Geschwister oder Kinder jener Hufner Katengrundstücke neu oder weiterhin bewohnt haben [z.B. verbliebene Altenteilskaten], so daß auf diesem Wege Nachweise alter Hufenlage u.U.teils möglich wären. Z.B. wurde die Duggensche Hufe nachweislich 1804 nach Wittmaaßen ausgebaut, mündlich überliefert als Hufe "am See". Auf dem Schulgrundstück gab es bis weit in das 19.Jahrhundert hinein eine von Angehörigen der Familie Duggen bewohnte Kate, später Mißfeld. Der Zusammenhang ist gegeben.
Stolpe - 1872 [Katasterkarte] Die Katasterkarte von 1872 zeigt ein nach und nach in die Länge entwickeltes Straßendorf, während doch ehemals die Hufenstelle "Op de Wach" letztes Gebäude auf der einen Seite war, und die Verbindung Wankendorf-Depenau mit Fischerredder/Gärtnersteig hier das Dorf begrenzt hatte. 1872 gab es nur noch 4 Vollhufen im Dorf.
9. Wankendorfer Hufen im 19. Jahrhundert 9. 23. Hufen und Hufner im Spiegel der Volkszählungen
Eine Übersicht im Querformat zeigt die Wankendorfer Hufen und ihre Eigentümer unter einer Reihe von Daten, zu denen offizielle Listen erschienen: Volkszählungen 1803, 1835, 1845 und 1864 - bei Anlegen des Erdbuches 1810 - bei der Versteigerung der Dörfer 1815 - bei Anlegen des Schuld-u.Pfandprotokolls 1823.
Vz.1823 - Erbpächter Wankendorf lt. Schuld-u.Pfandprotokoll (Voll-, Halbhufen) [mit jeweiliger Weitergabe bzw.Verkauf durch Erb- oder Kaufkontrakt]
Nr.1 Bansrade 1823 Hans Duggen 1842 Hans Duggen jun. 1871 Heinr.Chr.Banck Nr.2 Neujäger 1823 Hinr.Chr.Gabr.Kummerfeld 1842 Johann Gabr.Kummerfeld Nr.3 Jägersberg 1823 Jochim Eggers 1828 Hans Chr.Eggers [bis 1854 10 weitere Eigentümer] Nr.4 Puckrade 1823 Asmus Theden 1853 Hans Chr.Theden 1876 Joach.Chr.Kummerfeld Nr.5 Beim alten "Soot"[Wdf.] 1823 Claus Tietgen 1848 Detl.Fr.Tietgen 1881 Joch.Hinr.Blunck Nr.6 in Wdf. 1823 Asm.Fr.Riecken 1852 Claus Chr.Riecken 1879 Wilhelm Diedrich Riecken Nr.7 in Wdf. 1823 Asm.Fr.Duggen 1849 Hinrich Duggen Nr.8 Schimmelhof 1823 Carl Adolph Sieck [*s.u.]1852 Joch.Hinr.Blunck 1881 Detl.Fr.Tietgen Nr.9 Bockelhorn 1823 Chr.Schlüter 1826 Fr.C.Wieck [ab1843 7 weitere Eigt.]1870 J.F.Bank Nr.10 Obendorf [t H] 1823 Claus Schlüter 1824 Gabr.Einfeld [1836-1872 12 weitere Eigt.] Nr.11 Obendorf 1823 Hs.Tietgen1829 Cl.Hinr.Schlüter 18.9 Hs.Hinr.Schlüter 1878 Gerstandt Nr.12 Grünjäger 1823 Cl.Died.Kummerf. 1841 Chr.D.Kummerf. 1847 J.Hein 1857 D.H.Sager Nr.13 Krug i.Wdf. 1823 Asm.Fr.Lütj.1824 Cl.Chr.Schlüter 1835 Hs.Hinr.Schl.1868 Aug.Schl. Nr.14 Bansrade 1823 Claus Friedrich Theden 1868 Johann Friedrich Theden Nr.15 Kuhlrade 1823 Christoph Wellendorf 1840Joh.Chr.Wellend.[1846-1872 8 weitere Eigt.] Nr.16 Düsternbrook 1823 Asm.Fr.Horst 1848 Joach.Hinr.Horst 1861 Cl.Chr.Fr.Bihs ... Nr.17 Rühm-Obendorf 1823 Hinr.Markmann 1880 Joh.Hinr.Markmann ... Kühl
Einige Stellen wechselten fast im Zweijahrestakt ihren Besitzer; sie seien hier ohne weitere Angaben genannt: zu 3) 1833 Hs.Griese- Hoge- Horst- Badding- Glaser- Vielhaber- Springe- Westphal- Klüver- Stoop- zu 8) 1832 Bolz- Rethwisch- Fick- zu 9) 1843 Schwarz- Delf- Dohse- Dickmann- Grimm- Jessen- Sander- Sander- zu 10) 1836 Gentorf- Kruse- Schröder- Severin- Verdieck- Brasch- Kleinworth- Schröder- ..........Sonderburg- Meyer- Kaack- Grütter- Boje- zu 15) 1846 Schmütz- Burmeister- Tietgen- Winckelmann- Bauer- Westphal- Busch- Denny- Pust- zu 16) Dierk- 1881 Hs.Hinr.Sievers
- Zu beobachten seit der Mitte des Jahrhunderts ist der häufige Besitzwechsel auf einer Reihe von Hufen, der an die Höfe als Spekulationsobjekte denken läßt
9. 24. Eine Beschreibung sämtlicher Wankendorfer Hufenstellen, sowie die Feststellung ihrer Eigentümer aus unterschiedlichen Quellen [siehe Stolpe]
1803 Hufenpächter Hinr.Fr.Horst 1810 - Vollhufe Nr.1 "Bansrade" Erbpächter Hans Duggen [1779-1854 oo 1810 Dor.Lütjohann]
- A Bansrade - B dito - C dito excl.Fußstg. - D Drögenwisch - E Kleinwiese bzw.Lüttwisch - F Köhlers Jürgen - G Messingkoppel excl.Fußstg. - H dito - I dito incl.Baustelle - K dito excl.Fußstg. - L Moorsraden - M Langwiese - N Buschtheil
Summe: 50 To Ackerland - 15 To Wiesenland - Summe: 65 To
1824 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach
1852 - Wohnhaus - Fachwerk - Mauersteine - Strohdach - 87 x 48 Fuß - Scheune - 83 x 28 Fuß - Teilung der Vollhufe siehe Fol.23 - seitdem 2 Halbhufen mit je etwa 33 To - Duggen u.Riecken
1867 Halbhufe 1b nach Teilung - Erbpächter Hans Duggen
- Hufenwohnung - mit geräumigem Hofraum - 60 R.Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 1 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 4 Pferde u.12 Kühe - Scheune dito - Backhaus - massiv - Pfannendach - Schweinekoben - massiv - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Hans Duggen (Ersteintrag) 02.04.1842 Hans Duggen jun. 18.10.1871 Heinrich Christ.Bank, Langenrade ___________
1852 - Nr.23 Halbhufe "Bansrade" durch Teilung (Halbierung) der Wankendorfer Vollhufe Nr.1 "Bansrade" - Erbpächter Hans Riecken
Die Aufteilung der Ländereien und die zugehörigen Flurbezeichnungen sind unbekannt.
1852 - Wohnhaus zu 900 Rthlr versichert - Stallgebäude zu 50 Rthlr - Scheune zu 500 Rthlr
1867 Halbhufe 1a nach Teilung - Erbpächter Hinrich Kreutzfeld
- Hufenwohnung - mit geräumigem Hofraum - u.40 R.Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 1 Keller - 1 Küche - Tenne - Raum für 2 Pferde 8 Kühe - Scheune dito - Backhaus - massiv - mit Pfannendach ___________
1803 noch kein Ausbau 1810 - Vollhufe Nr.2 - "Neujäger" - Erbpächter Hinrich Chr.Gabriel Kummerfeld
- A Schwönkensoll incl.Baustelle u.Kohlhof - B Schwönkensoll - C dito - D Cleverkuhl - E Cleverbergskoppel - F Mariebergskopel - G Marienbergswiese - H von Langensieckskoppel - I Langsieck incl.einer Ecke v.Depenwisch u. von Hinterstlangsieck - K Langsieckskoppel - L dito - M Schwönkensoll - N Depenwisch
54 To Ackerland - 16 To Wiesenland - Summe 70 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 87 x 48 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus
1867 Erbpächter Johann Gabriel Kummerfeld - Hufnerwohnung - mit Hofraum - 40 R.Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 5 Pferde u.20 Kühe - Scheune ebenso - Backhaus - mit Pfannendach - Schweinekoben - massiv - Strohdach
Erbpchter: 15.10.1823 Hinrich Chr.Gabriel Kummerfeld [*1776 ("Grünjäger") oo .. Maria Stölten] 25.01.1842 Joh Gabriel Kummerfeld [*1808 oo Cath.Wieck, Barmissen]
1803 Hans Eggers Hufenpächter
1810 - Vollhufe Nr.3 - "Jägersberg" - Erbpächter Jochim Eggers
- A auf Backhornskamp - B dito - C Jägersberg incl.Baustelle - D Krummliensmaas - E dito - F Klauskuhlen - G Jägerkoppel (daselbst wird angeschlossen) - H Claaskoppel - I Bornbeck - K Clauskuhlenberg - L Petersbeck - M dito
56 To Ackerland - 14 To Wiesenland - Summe: 70 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein- u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Ziegeldach
1852 - Wohnhaus - 10 Fach - 87 x 46 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 29 x 15 Fuß
1867 Erbpächter Hinrich Arp 68 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit etwas Hofraum - u.30 R Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Raum für 5 Pferde u.14 Kühe - Scheune u.- Backhaus - Fachwerk - Strohdach
Heuersmann "Jägersberg" Claus Eggers [1699-1746 ooI Anna Oelgard Horst] Hufenpächter Hans Eggers [1745-1804 oo 1770 Anna Cath.Riecken - Heuersmann / Vollhufner "Jägersberg" - Kirchenjurat]
Erbpächter: 15.12.1823 Jochim Christ.Eggers [*1779 oo 1805 Ww.Cath. Theden] 19.11.1828 Hans Christian Eggers 20.12.1833 Hans Griese, Postfeld
weiter im regen Wechsel : 1837 Joh.Heinr.Hoge, 1841 Joh.Heinr.Horst, 1845 Daniel Heinr.Badding, 1847 Lambert Peter Jürgen Glaser 1848 Frau Vielhaber - Detl.Aug.Springe - Cl.Hinr.Westphal 1853 Cl.Friedr.Hinr.Klüver 1854 Hinrich Stoop...? ______________
1803 Hufenpächter "Puckrade" Claus Theden [*1754 oo 1784 Anna Marg.Riecken] 1810 - Vollhufe Nr.4 - "Puckrade" - Erbpächter Claus Theden
- A Mittelste Koppel - B Heischacker - C Kleinkoppel - D Bohrsahlkoppel incl.Baustelle - E Mittelste Koppel - F Hinterste Koppel - G Strich - H Puckrade - I hinterste Puckrade - K vorderste Puckrade - L Kleine Böhrst - M Hoppenbrook - N dito - O vorderste Wiese
55 To Ackerland - 21 To Wiesenland - Summe: 76 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Ziegeldach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 87 x 48 Fuß - Scheune - 5 Fach - 43 x 39 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 28 x 15 Fuß
1867 Erbpächter Hans Christ.Theden 72 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofraum - u.80 R Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Raum für 5 Pferde u.17 Kühe - - Scheune u.- Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - massiv - Pfannendach - Altenteilskate - massiv - Strohdach - 1 Wohnung vermietet - 2 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen - Stallgeb. - massiv - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Asmus Theden [*1784 oo 1812 Magd.Sieck - Erbpächter "Puckrade"] 18.03.1853 Hans Christ.Theden [*1817 oo .. Dor.Riecken - Erbpächter "Puckrade"] 10.07.1876 Jochim Christ.Kummerfeld ____________
1803 - Hufenpächter Hans Tietgen [1755-1813 oo 1781 Magd.Elisab.Sieck - Vollhufner "Ton ohlen Sood"] 1810 - Vollhufe Nr.5 - "Ton ohlen Sood" - Erbpächter Claus Tietgen
- A Baustelle u.Hof - B Brandkuhl - C Fruensahlskamp excl. Fußstg. - D Fruensahlskamp - E dito - F Backofenskoppel - G Backhornskamp - H dito - I Heischacker - K Moorwiese - L Köhling u. - Heischhörn
63 To Ackerland - 14 To Wiesenland - Summe: 77 To
1824 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach - Kate - 5 Fach - Lehmwände - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 10 Fach - 92 x 40 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 28 x 15 Fuß - Kate - 5 Fach - 30 x 45 Fuß
1867 Erbpächter Detlef Tietgen 67 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofraum - u.80 R Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 4 Pferde u.18 Kühe - Scheune u.Feuerungsstall - Fachwerk - Strohdach - Schweinestall - massiv - Strohdach - Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Altenteilskate - mit 2 Wohnungen - ohne Hofraum - 24 R Garten - 3 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen
Claus Friedr.Tietgen [*1779 ooI A.C.Mißfeldt ooII Cath.Tietgen - Vollhufner "Ton ohlen Sood"]
Erbpächter: 15.10.1823 Claus Tietgen (Ersteintrag) 16.02.1848 Detlef Friedr.Tietgen 10.11.1877 Jochim Hinr.Blunck - durch Tauschkontrakt, s.u. 24.09.1881 Jochim Diedrich Blunck
Am 10.11.1877 wird ein "Tauschkontrakt zwischen dem Hufner Joch.Hinr.Blunck zu Schimmelhof und dem Hufner Detl.Friedr.Tietgen zu Altensoht, Gemeinde Wankendorf", notariell beurkundet.
Hufner Blunck gibt in den Tausch: seine Vollhufe Nr.8 "Schimmelhof", Fol.8 des Schuld-u.Pfandprotokolls d.Wankendorfer Erbpächter, mit 39,8628 ha seine durch Kontrakt v.17.9.1875 erworbenen Parzellen der geteilten Halbhufe Nr.1 "Bansrade", Fol.23 des Schuld-u.Pfandprotokolls: Kartenblatt 4, Parzelle 4, "Drögwiese" mit 2,0735 ha - Parzelle 5, "Fußsteigkoppel" mit 2,5702 ha -
Hufner Tietgen gibt in den Tausch: seine Vollhufe Nr.5 "Am alten Soht", Fol.5 des Schuld-u.Pfandprotokolls d.Wankendorfer Erbpächter, mit 32,2047 ha, sowie die Grundstücke mit den Gebäuden und ein "Aufgeld" von 15 000 Mark als Obligation I.Priorität auf dem Folium der neu erworbenen Hufe, deren Wert mit 44 000 Mark zugrunde gelegt wurde, sowie die Bansrader Parzellen mit 6 000 Mark. ________________
1803 Hufenpächter Claus Riecken [1751-1834 oo 1776 Magd.Löhndorf] 1810 - Vollhufe Nr.6 - in Wankendorf - Erbpächter Claus Riecken
- A Baustelle u. Hof - B Fruensahlskamp - C dito incl.Fußstg. - D dito - E dito - F dito - G Kirchhörn - H Große Böhrst - I Kleine Böhrst - K Grasloch u.Moorbleck - L Heischhörn
56 To Ackerland - 17 To Wiesenland - Summe: 73 To
1824 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 7 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Stein-u.Lehmwände - Schornstein - Strohdach - Kate - 5 Fach - Lehmwände - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 12 Fach - 100 x 50 Fuß - Scheune - 7 Fach - 64 x 39 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 24 x 15 Fuß - 1.Kate - 5 Fach - 36 x 28 Fuß - 2.Kate - 6 Fach - 62 x 28 Fuß
1867 Erbpächter Claus Christ.Riecken 66 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofplatz - u.15 R Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach- 2 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde u.17 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Stall - Schweine- u. Feuerungsstall - Backhaus - Lehmwände - Strohdach
Paul Riecken [1721-1772 oo 1751 Dorothea Horst]
Erbpächter: 15.10.1823 Asmus Friedr.Riecken (Ersteintrag) 09.06.1852 Claus Christian Riecken 13.03.1879 Wilhelm Diedrich Riecken _______________
Hinrich Duggen [1756-1799 oo 1780 Magd.Doro.Mißfeldt] 1803 Hufenpächterin Magd.Doro.Duggen Ww. *1757 1810 - Vollhufe Nr.7 - in Wankendorf - Erbpächter Asmus (Friedr.) Duggen [1784-1840 oo 1810 Magd.Elisab.Theden]
- A Baustelle u.Hof excl.Fußstg. - B Bohrsahlskamp excl. ...- C dito excl. ... - D dito excl. ... - E dito excl. ... - F Wiesenkrogskoppel - G Moorsraden - H Vorderste Wiese u.etwas v.der Bullenbeckskoppel – I Bullenbeckskoppel u.Plumpwiese - K Radewisch - L Schulwisch - M Vogtskoppel
56 To Ackerland - 15 To Wiesenland - Summe: 71 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Ziegeldach - Schweinestall - 2 Fach - Steinwände - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 90 x 43 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 24 x 15 Fuß - Schweinestall - 2 Fach - 16 x 8 Fuß - Kate - 5 Fach - 35 x 28 Fuß
1867 Hinrich Duggen Hufner 72 St.-To - Hufnerwohnhaus mit geräumigem Hofraum - 30 Qr Garten - 2 heizbare Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde 22 Kühe - 1 Scheune - 1 Backhaus zum Haudbedarf - Pfannendach - 1 Schweinestall - Strohdach - 1 Kathe - Kathenwohnraum ohne Hofraum mit 15 Qr Garten - 2 Wohnungen - 2 heizbare Zimmer - 3 Kammern - 2 Küchen - 1 Stallgebäude [Schweine-u.Feuerungsstall]
Hinrich Duggen [1684-1743 oo 1720 Marg.Löhndorf] Asmus Duggen [*1721 oo 1750 Doro.Kummerfeldt]
Erbpächter: 15.10.1823 Asmus Friedr.Duggen (Ersteintrag) 31.03.1849 Hinrich Duggen __________
1803 - Hufenpächter Hans Christian Sieck [*1769 St.; ooI 1793 Elsabe Riecken ooII 1812 Christa Marg.Kröger - Vollh.Kirchenjurat "Schimmelhof"] 1810 - Vollhufe Nr. 8 - "Schimmelhof" - Erbpächter Hinrich Christian Sieck
- A u.- B Baustelle u.Hof excl.Fußstg. - C Bohrsahlskamp - D Brandkuhlskoppel - E Brandkuhl - F Bohrsalskamp - G Teichwiese - H dito -I dito - K Messingkoppel excl.Fußstg. - L Rosengartenskoppel - M Hirtenwiese - N Rosengarten - O Kloppenklint excl.Fußstg. - P Vorderste Wiese - Q Grundbleck, Grabe u.Moorwiese
60 To Ackerland - 16 To Wiesenland - Summe: 76 To
1840 ! - A Wohnhaus ... lediglich Angabe des Versicherungswertes - B Kate - C Scheune
1852 - Wohnhaus - 10 Fach - 93 x 48 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß
1867 Erbpächter Jochim Hinrich Blunck
- Hufenwohnung - mit geräumigem Hofraum - 30 R.Garten - Hufengeb. - teils massiv / Fachwerk - Strohdach - 3 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 4 Pferde 18 Kühe - Scheune - u.Backhaus - Fachwerk - Strohdach - Schweinekoben - massiv - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Carl Adolph Sieck (Ersteintrag) 14.03.1832 Ehefrau Hedew.Cath.Bolz 25.01.1840 Claus Hinrich Rethwisch 13.09.1846 Behrend Friedr.Fick 12.03.1852 Jochim Hinrich Blunck 24.09.1881 Detlef Friedr.Tietgen (durch Tauschkontrakt v.10.11.1877, s.u.)
[Der Hufner Jochim Hinr.Blunck vom "Schimmelhof" erwirbt per Kaufkontrakt v.17.9.1875 von dem Landmann Hans Hinr.Kreutzfeld, "Bansrade", von dessen im Schuld-u.Pfandprotokoll der Wankendorfer Erbpächter Fol.23 verzeichneten, nunmehr parzellierten Landstelle folgende Parzellen: Parzelle Nr.4, "Drögwiese", 2,0735 ha, Parzelle Nr.5, "Fußsteigkoppel", 2,5702 ha. Der Kaufpreis beträgt 6 885 Mark. Hiervon erhält der Hufner Chr.Banck, "Bansrade", aufgrund einer Forderung 3 600 Mark.
Am 10.11.1877 wird ein "Tauschkontrakt zwischen dem Hufner Joch.Hinr.Blunck zu Schimmelhof und dem Hufner Detl.Friedr.Tietgen zu Altensoht, Gemeinde Wankendorf" notariell beurkundet.
Hufner Blunck gibt in den Tausch: seine Vollhufe Nr.8 "Schimmelhof", Fol.8 des Schuld-u.Pfandprotokolls d.Wankendorfer Erbpächter, mit 39,8628 ha seine durch Kontrakt v.17.9.1875 erworbenen Parzellen der geteilten Halbhufe Nr.1 "Bansrade", Fol.23 des Schuld-u.Pfandprotokolls: Kartenblatt 4, Parzelle 4, Drögwiese mit 2,0735 ha - Parzelle 5, Fußsteigkoppel 2,5702 ha -
Hufner Tietgen gibt in Tausch: seine Vollhufe Nr.5 "Am alten Soht", Fol.5 des Schuld-u.Pfandprotokolls d.Wankendorfer Erbpächter, mit 32,2047 ha, sowie die Grundstücke mit den Gebäuden und ein "Aufgeld" von 15 000 Mark als Obligation I.Priorität auf dem Folium der neu erworbenen Hufe, deren Wert mit 44 000 Mark zugrunde gelegt wurde, sowie die Bansrader Parzellen mit 6 000 Mark.] _______________
1803 Hufenpächter Christian Schlüter [*1742 oo] 1810 - Vollhufe Nr.9 - "Bookelhorn" - Erbpächter Christian Schlüter
- A Baustelle u.Koppel beim Hause - B Kleine Plumpwiese - C von Vogtskoppel - D Große Plumpwiese - E Kleine Schadesehn - F ... - G Große Schadesehn - H Beim Halbmeisterstegel excl.Fußstg. - I Hahkoppel - K u.- L Schwansehnskoppel - M Hüttenberg - N Strich - O Tietgensbrock - P dito - Q dito - R Verdruß, daselbst wird angeschlossen v.Wohlbrock - S Katzenwiese - T dito - U von Klein Kuhlrade
54 To Ackerland - 22 To Wiesenland - Summe: 76 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 93 x 47 Fuß - Scheune - 5 Fach - 43 x 38 Fuß - Kate - 5 Fach - 36 x 21 Fuß
- 1867 Erbpächter Ernst Friedr.Sander - 74 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofraum - 30 R Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 1 heizb.Zimmer - 5 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 4 Pferde u.16 Kühe - Scheune - Fachwerk - Strohdach - Altenteilskate - 2 heizb.Zimmer - 1 Kammer -1 Küche - Schweinestall - beide Fachwerk - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Christian Schlüter (Ersteintrag) 26.03.1826 Friedrich Christ.Wieck 10.10.1846 Max Delf 1852 Chr.Diedr.Dickmann .... Friedr.Christopher Grimm 31.08.1855 Johann Hinr.Jessen 05.12.1860 Joh.Friedr.Sander .... Ernst Friedr.Sander 12.01.1870 Johann Friedr.Bank _________________
1803 Hufenpächter Hinr.Misfeld [1750-1833; oo 1786 Anna Marg.Duggen] 1810 - Vollhufe Nr.10 - "Obendorf" [Kennwort: ter Hazeborg] - Erbpächter Asmus Schlüter
[Im Anhang erscheint der von 1700-1703 gültige Heuerkontrakt mit Paul Riecken "dem Alten". Er dokumentiert die damaligen Umstände der Urbarmachung eines für die alte Depenauer Glashütte abgeholzten Waldstückes etc.authentisch.]
- A Scheidekoppel excl.d.Überfahrt - B Hollenhörn - C Große Haberkoppel excl.d.Überfahrt - D Hollenhörn - E Pathenkoppel - F Vorderste Koppel excl.d.Überfahrt - G Baustelle u.Hof - H Dammswiese - I Dammskoppel excl.d.Überfahrt für die Insten - K Dornwiese - L Röschhörn - M u.- N Vorderste Kuhlsroth
41 To Ackerland - 22 To Wiesenland - Summe: 63 To
1824 - Wohnhaus - 10 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 10 Fach - 95 x 43 Fuß - Scheune - 5 Fach - 46 x 40 Fuß - 1867 Erbpächter Hans Hinrich Grütter ?
Steuerveranlagung 1867 79 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit Hofraum - 60 R Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 8 Pferde und 19 Kühe - Scheune - Backhaus - mit 1 Familienwohnung - massiv - Pfannendach - 1 heizb.Zimmer - 1 Kammer - 1 Keller - 1 Küche
Hufengeb.u.Scheune 2.4.1868 abgebrannt
Erbpächter: 15.10.1823 Claus Schlüter (Ersteintrag) 12.01.1824 Gabriel Einfeld
In regem Wechsel: 1836 Gentorf - 1838 Kruse - 1840 Schröder - Verdieck - 1843 Braasch - 1844 Kleinworth - 1847 Schröder - 1855 Sonderburg - 1861 Meyer - Kaack - 1867 Grütter - 1872 Boje - _____________
1803 Hufenpächter Detlef Tietgen [1742-1812; oo 1771 Magdal Löhndorf - Heuersmann Obendorf] 1810 - Nr.11 Vollhufe "Obendorf" [Kennwort: Gerstandt] - Erbpächter Paul Tietgen [*St.1754-1833 oo1786 Magd.Schlüter - Rademacher St. - Heuersmann "Obendorf"]
- A Baustelle u.Hof - B Dosenwiese - C Wischhof - D Kleverhof - E Ende - F Vorderste Koppel - G Böckenberg - H Schwarzhörn - I Boekenbrook - K Klein Höllenberg - L von Hinterste Boekenbrook - M Groß Höllenberg - N von Dudendorfshörn - O von Großenbrook - P Klein Haberkoppel - Q in Klein Haberkoppel - R Rühmswisch - S Kälberhof - T Rühmswisch - U Spitzhörn - V Schaafhörn - W Ende
44 To Ackerland - 23 To Wiesenland - Summe: 67 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 4 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 87 x 48 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus - 4 Fach - 29 x 16 Fuß
1867 Erbpächter Margaretha Schlüter - Hufenwohnung - mit Hofraum - 35 R. Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 1 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - 1 Keller - Tenne - Raum für 6 Pferde 14 Kühe - - Scheune u.- Backhaus - Fachwerk - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Hans Tietgen (Ersteintrag) 22.12.1829 Claus Hinr.Schlüter 25.05.18?9 Hans Hinr.Schlüter 22.02.1878 Carl Friedr.Detl.Gerstandt
1803 Hufenpächter Hinr.Kummerfeld [1738-1804; ooI 1767 Magd.Elis.Horst ooII 1799 Ww.A.C. Löhnd., geb.Eggers - Halbhufner Jäger Holzvogt "Grünjäger"]
1810 - Nr.12 Halbhufe "Grünjäger" - Erbpächter Clas Diedrich Kummerfeld
[*1780 oo!803 Joh.Aemilia Dor.Eggers - Halbhufner Jäger Holzvogt "Grünjäger"]
- A Baustelle u.4 kleine Höfe - B Langwiese - C Der kleine Berg - D Der große Berg - E An der vordersten Koppel - F Mittelste Koppel - G Vorderste Koppel - H Hinterste Langsieck - I Vorderste Langsieck - K Hinterste Langsieck - L Hinterste Kuhhörn, hinzu v. Bruch - M Wippenstedt - N Hinterste Koppel - O Jägerkoppel - P Wischhörn
27 To Ackerland - 12 To Wiesenland - Summe: 39 To
1824 - Wohnhaus - 8 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 4 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Strohdach - Kate - 8 Fach - Steinwände - Strohdach - 2 Schornsteine
1852 - Wohnhaus - 8 Fach - 71 x 39 Fuß - Scheune - 4 Fach - 36 x 30 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 26 x 16 Fuß - Kate - 4 Fach - 47 x 48 Fuß
1867 Erbpächter Detlef Sager - Hufenstelle - mit geräumigem Hofraum - 40 R.Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 1 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 2 Pferde u.7 Kühe - Scheune - Backhaus - Stallgeb.(Schweinestall) : Fachwerk - Strohdach - Kate - ohne Hofraum u.Garten - 3 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 3 Küchen - (2 Wohnungen stehen leer, 1 vermietet) - Stallgeb. - Schweine u.Feuerung - Fachwerk - Strohdach
Erbpächter: 15.10.1823 Claus Diederich Kummerfeld (Ersteintrag in das Schuld-u.Pfandprotokoll) 13.02.1841 Christian Diederich Kummerfeld 04.01.1847 Jürgen Hein 13.08.1857 Detlef Hinrich Sager _________________
Claus Theden [*1727; oo 1758 Anna Hedw.Kummerfeld - Heuersmann Kröger Wdf.] 1803 Heuersmann Krüger 1810 - Nr.13 Halbhufe Krugstelle in Wankendorf - Erbpächter Asmus Lütjohann [*1758 oo Marg.Oelgard ...]
- A Baustelle u.Hof excl.der Instenkohlhöfe u.des Fußsteigs, jedoch incl.des Kohlhofes für dessen Schwiegermutter - B Medelste Kamp - C Haberkamp - D dito - E dito - F Kronsbeck - G Bollenbleck, daselbst wird angeschlossen ( Für die quer durch seine Koppeln gehende "Gruft" wird ihm vergütet: ...)
35 To Ackerland - 7 To Wiesenland - Summe: 42 To
1824 - Wohnhaus - 7 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 2 Fach - Busch - Bretter - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Schornstein - Ziegeldach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach ? - 91 x 48 Fuß - Scheune - 6 Fach - Lehmwände - 48 x 28 Fuß - Kate - 5 Fach - 44 x 31 Fuß
1867 Hans Hinrich Schlüter (seit 1868 August Christian Schlüter) - 41 1/2 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofplatz - 100 R.Garten - Wohngeb.- massiv - Strohdach - 3 heizb.Zimmer - 3 Kammern - 1 Küche - 2 Keller - 1 Tenne - Raum für 3 Pferde u.12 Kühe - Scheune - massiv - Strohdach - Backhaus - massiv - Strohdach - zum Bäckereibetrieb eingerichtet - Torfstall - Fuhrpark - Kate - massiv - Strohdach - für 3 Familien - ohne Hofraum - 20 R Garten - 1 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 3 Küchen - Stallgeb.- massiv - Strohdach - für Schweine u.Pferde
Hinr.Theden [*~1700-1786; oo 1726 Anna Horst - 1742 Wirt des Stolper Kruges; später Heuersm.(u.Kröger?) inWdf.]
Erbpächter: 15.10.1823 Asmus Friedr.Lütjohann (Ersteintrag) 02.05.1824 Claus Christian Schlüter 27.02.1835 Hans Hinrich Schlüter 12.01.1868 August Christian Dietrich Schlüter ________________
Joh.Fr.Theden [1726-1801; ooI 1753 A.C.Eggers ooII Ww.A.C. Duggen, geb Theden] 1810 - Nr.14 Halbhufe "Bansrade" - Erbpächter Hinr.Christian Theden [1761-....; oo 1787 Cath.Marg.Tietgen]
- A Bansrade excl.Fußstg. - B dito - C Hinterste Wiese - D Radewiesenhorst - E Bansrade - F Radewiesenhorst - G Langensieck - H an Langensieck wird angeschlossen - I Depenwisch - K von Langensieckskoppel
23 To Ackerland - 15 To Wiesenland - Summe: 38 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Scheune - 3 Fach - Lehmwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein - Kate - 5 Fach - Stein-u.Lehmwände - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 70 x 40 Fuß - Scheune - 6 Fach - 49 x 31 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 22 x 14 Fuß - Kate - 5 Fach - 40 x 30 Fuß
1867 Erbpächter Claus Friedr.Theden - Hufenwohnung - mit geräumigem Hofraum - 58 R.Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 4 Pferde 16 Kühe - Scheune u. - Backhaus ebenso - 2 Schweineställe - massiv - Strohdach - Kate - ohne Hofraum - 54 R.Garten - 3 heizb.Zimmer - 2 Kammern - 2 Küchen - (1 Wohnung vom Sohn bewohnt - 1 vom Altenteiler)
Erbpächter: 15.10.1823 Claus Friedr.Theden (Ersteintrag) 10.07.1868 Johann Friedr.Theden _______________
1803 Hufenpächter Chr.Wellendorf [oo Elisab.Marg.Schlüter] 1810 - Nr.15 Halbhufe "Kuhlrade" - Erbpächter Christoph Wellendorf bei "Hüttenbookhorn"
- A Kronsbeckskoppel - B Niewisch - C Hinterste Kuhlroth - D Orringwohlbrook - E Wulfsbrook - F Groß Wohlbrook - G Wulfsberg incl. Baustelle u.Kohlhof - H von Klein Kuhlroth - I von Wohlbrookskoppel - K von Klein Wohlbrookswiese
25 To Ackerland - 17 To Wiesenland - Summe: 42 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 78 x 40 Fuß
1867 Erbpächter Cai Jürgen Westphal - 38 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit Hofraum - 30 R Garten - Hufengeb.- Fachwerk - Strohdach - 2 heizb.Zimmer - 5 Kammern - 2 Küchen - Tenne - Raum für 3 Pferde u.10 Kühe - Wagenschauer - "Backofen"
Hans Daniel Schlüter [1759-....; oo 1773 Anna Dor.Schlüter]
Erbpächter: 15.10.1823 Christoph Wellendorf (Ersteintrag) 21.05.1840 Johann Christopher Wellendorf 03.04.1846 Claus Jochim Schmütz
In regem Wechsel: - 1847 Burmeister - 1851 Tietgen - 1853 Künkel - 1855 Bauer - 1862 Cay Jürgen Heinr.Westphal - 1868 Busch - 1869 Denny - 1872 Pust ________________
Hans Horst [*1775-....; oo 1797 Doro.Lütjohann] 1810 - Nr.16 Halbhufe "Düsternbrook" ("Brookwied") - Erbpächter Asmus Fr.Horst
- A von Vorderste Kuhlsroth - B Kroonsbecksmaas excl.Weg - C Buschkoppel incl.Baustelle - D Voßkrog - E dito - F Obendorfer Busch - G Haberhahn - H Buschkoppel excl.Weg - I Voßkrog - K dito
23 To Ackerland - 15 To Wiesenland - Summe: 28 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Lehmwände - Schornstein - Strohdach
1852 - Wohnhaus - 9 Fach - 78 x 40 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 34 x 14 Fuß - Scheune - mit Wohnung –
5 Fach - 45 x 31 Fuß
1867 Erbpächter Claus Christian Bihs - 38 Steuertonnen - Hufnerwohnung - mit Hofraum - 60 R Garten - Hufengeb. - Fachwerk - Strohdach - 1 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 3 Pferde u.8 Kühe - Scheune - mit 1 Altenteilswohnung - Backhaus - Schweinestall - alles Fachwerk - Strohdach
Hinr.Horst [1747-1799; oo 1771 Anna Marg.Löhndorf ]
Erbpächter: 15.10.1823 Asmus Friedr.Horst (Ersteintrag) 25.05.1848 Joachim Hinr.Horst 26.11.1861 Claus Christ.Friedr.Bihs 16.11.1880 Heinrich Bihs - Carl Heinr.Dierk - 01.07.1881 Hans Hinr.Sievers, Zieglermeister, Ko ...kamp __________
1803 Hufenpächter Jochim Schnack [1746-....; oo 1776 Doro.Löhndorf - Setzwirt für seinen Stiefsohn:] 1810 - Nr.17 Halbhufe Rühmobendorf [Kennwort: Kühl] - Erbpächter Hinrich Markmann
- A Rühmobendorf incl.Baustelle - B Borm - C Teppenberg - D Bollenkoppel - E Tenge - F Hinterste Koppel - G Hinterste Wiese - H von Voßgraben, Kälbersam u.Ende
28 To Ackerland - 14 To Wiesenland - Summe: 42 To
1824 - Wohnhaus - 9 Fach - Steinwände - Strohdach - Backhaus - 3 Fach - Steinwände - Strohdach - Schornstein
1852 - Wohnhaus - 10 Fach - 92 x 48 Fuß - Scheune - 5 Fach - 45 x 38 Fuß - Backhaus - 3 Fach - 28 x 15 Fuß - Kate - 5 Fach - 45 x 30 Fuß - Schweinekoben
1867 Erbpächter Hinrich Markmann - Hufnerwohnung - mit geräumigem Hofraum - 72 R Garten - - Hufengeb.- mit geräumigem Hofraum - 72 R.Garten - 2 heizb.Zimmer - 4 Kammern - 1 Küche - Tenne - Raum für 2 Pferde u.10 Kühe - Stallgeb. dito - Kate - ohne Hofraum u.Garten - Fachwerk - Strohdach -1 heizb.Zimmer - 1 Kammer - 1 Küche
Erbpächter: 15.10.1823 Hinrich Markmann (Ersteintrag) 02.11.1880 Johann Hinr.Markmann _____________________
9. 25. Ein Versuch, die Karten von 1729 und 1795 hinsichtlich der Grundstücksaufteilung in Wankendorf in Beziehung zu setzen zur Katasteraufnahme von 1872
1729 - Die dem "Situationsriß" von 1729 entnommene Skizze von Wankendorf zeigt eine sehr schematische Darstellung. Sie enthält 15, davon 14 bebaute Grundstücke. Ohne den Krug und zwei Kätnerstellen verbleiben 11 Stellen, welche der Anzahl der Hufenstellen entsprechen. Als die beiden Katenstellen lassen sich die kleinsten, gleich großen Grundstücke identifizieren. Die Dorfstraße und der Verbindungsweg Bornhöved / Stolpe / Depenau im Bereich Wankendorfs entsprechen der heutigen Streckenführung. Auf der westlichen Seite führt lediglich ein Weg in Richtung Wald ("Lehmrade") bzw.Obendorf. Die Wegeführung Bahnhofstr./ Waldtor gibt es noch nicht. Bis auf zwei Grundstücke sind alle zur Dorfstraße hin ausgerichtet. Vor dem Krug und wohl bis zu ihm hin ergibt sich eine platzartige Verbreiterung, die als Versammlungsplatz anzusehen ist. [Die Frage bei Kock] 1795 - Diese Dorfskizze, die der Varendorfschen Karte entnommen ist, ähnelt der Katasterkarte von 1872 und dem heutigen Dorfkern schon sehr. Insbesondere die auffallende Streckenführung von Bahnhofstr. und Wohldtor mit der Umgehung einiger außenliegender Grundstücke hat sich bereits ausgebildet. Die neue Landstraße Bornhöved /Wankendorf / Stolpe / Depenau ist eingezeichnet. Wir zählen 20 Grundstücke, von denen drei eine Doppelbebauung besitzen. Noch befinden sich alle Hufenstellen mit Ausnahme der Obendorfer Stellen und vielleicht einiger weiterer kleiner Heuerstellen im Dorf. Die individuelle Wirtschaftsweise auf arrondierten Flächen findet bereits statt. Die Hufengebäude werden in den nächsten anderthalb, zwei Jahrzehnten dorthin verlegt, "ausgebaut". 1872 - Dieses Ortsbild wirkt schon sehr vertraut und wesentlich differenzierter gegenüber den älteren Skizzen, wenn sich auch nach dem Großfeuer von 1876 einiges verändern wird. Die schönen, weich gedeckten Fachwerkhäuser verschwinden allein schon durch Feuersbrünste [Bei "Stolpe" nachzulesen - die diesbezgl.Wankendorfer Geschehnisse sind mir nicht bekannt].
10. Einige Ausblicke in das 20.Jahrhundert - teils bei 6.15 notiert
10. 26. Die Stolper Hufen und Landstellen in der Erbhöferolle von 1934 - Landstellen, die außerhalb der Erbhöferolle bleiben
Nach der Machtübernahme durch die NSDAP wurde im September 1933 per Gesetz "das ganze vielfältig gegliederte landwirtschaftliche Organisationswesen aufgelöst" und der "Reichsnährstand" gebildet. Kurz darauf wurde am 29.9.1933 das "Reichserbhofgesetz" erlassen. "Das durch das Gesetz geschaffene Erbrecht sollte den Bauern davor bewahren, durch die Teilung der Ländereien die Ernährungsgrundlage für seine Familie zu verlieren oder durch allzu hohe Abfindungssummen für nicht erbberechtigte Geschwister den Hof finanziell zu stark zu belasten. Zu diesem Zweck wurden alle wirtschaftlich lebensfähigen Höfe in eine Höferolle eingetragen, und nur diese so eingetragenen Höfe unterlagen den Schutzbestimmungen des Reichserbhofgesetzes. Auch hypothekarisch belastet werden konnten diese Höfe nicht. Die Folge war, daß in den bäuerlichen Besitz ein Moment der Ruhe, der wirtschaftlichen und der sozialen Stabilität gebracht wurde." [Geschichte Schleswig-Holsteins, Wachholtz Verlag, S.560]
Die folgenden Listen a) der für die Erbhöferolle vorgesehenen Höfe, b) der übrigen, meist kleineren Landstellen wurden der Stolper Schulchronik entnommen. Wahrscheinlich aus dem Heimatkunde-Unterricht heraus ging es insbesondere auch um die Namensfindung der noch nicht benannten Stellen. Z.B. behielt nur eine Kielerkamper Halbhufe den historischen Ortsnamen "Kielerkamp" [keilförmiger Kamp]; die anderen erhielten individuell unterscheidbare Ortsnamen, die in den örtlichen Besonderheiten begründet waren, bspw.: "Tegelhof", Eigentümer Bichel.
"Das gerichtliche Verzeichnis ist am 18.Juni 1934 aufgestellt worden. Am 20.August 1934 wurde der nachfolgende Auszug gemacht. Es handelt sich um 24 zur Eintragung angemeldete Höfe. Das Resultat der endgültigen Eintragung steht noch nicht fest. Das Verzeichnis ist vom Anerbengericht in Plön (Anerbenrichter Schneider) aufgestellt worden. Davon besaßen 14 Höfe keinen Namen. Der Lehrer Fuchs setzte sich mit den betreffenden Bauern in Verbindung, um Namen für diese Höfe zu finden. Sie wurden vom Anerbengericht genehmigt. Diese Höfe sind im nachfolgenden Verzeichnis mit einem zusätzlichen "x" bezeichnet worden. [Nr.3 Butenschön u. Nr.4 Böttiger erhielten wieder die Namen, unter denen sie früher bereits bekannt waren.]
Namen der Höfe zur Eintragung in die Erbhöferolle
Erbhöfe:
Name des Bauern der Stelle Acker / Vieh Fläche im Besitz seit
1. Heinr.Bahr VH Wittmaßen A+V 32 ha 1914 2. Wilh.Wilms VH Silgenwisch A+V 45 ha 1913 3.x Heinr.ButenschönVH Ldst Op de Wach V 12 ha 1903 4.x Otto Böttiger VH Hochtor A+V 35 ha 1880 5. Franz Steinfeld HH Kirchtor A+V 25 ha 1930 6. Klaus Holm VH Ludwigshöhe A+V 41 ha 1921 7. Asmus Tietgen VH Klingenberg A+V 32 ha 1677 8. Klaus Wiggers VH Missenkamp A+V 27 1/2 ha 1930 9. Karol.Hammerschmidt HH Pfortenberg Kkp 20 ha 1925 10.x Fritz Paetau HH Kielerkamp Kkp A+V 20 ha 1845 11. Fritz Pries HH Brammerberg A+V 24 ha 1803 12.x Klaus Stührwoldt HH Seeland Kkp A+V 17 ha 1911 13.x Richard Bichel HH Tegelhof Kkp A+V 17 ha 1915 14.x Asmus Lütjohann VH Mühlenberg 13 ha 1899 15.x Heinr.Lütjohann HH Mißmaßen Mm A+V 18 ha 1872 16.x Bernhard Saggau Ldst. Wulfskamp Drf V 8 ha 1882 17.x Friedr.Kleinschmidt HH Brook Mm V 12 1/2 ha 1910 18.x Marie Petersen VH Steinkamp Mübg.V 10 1/2 ha 1882 19.x Hans Hameister VH Karstenberg V 11 ha 1907 20. Heinrich Pries HH Hoheneichen A+V 16 ha 1897 21. Heinr.Wulf HH Ellerstrücken A+V 25 ha 1919 22.x Johannes Legband VH Ludwigsruhe Drf V 9 1/2 ha 1899 23.x August Strehk HH Moorraden V 7 ha 1913 24.x Adolf Tietgen VH Seeblickshufe Drf.V 8 ha 1895
Landstellen
Name des Besitzers Fläche im Besitz seit Grund
1. August Strehk jun. 11,5 ha 1931 keine Geb. 2. Peter Holm 12 ha 1931 keine Geb. 3. Hinr.Duggen (Wdf.) 10 ha 1897 keine Geb. 4. August Eggers 3 ha 1907 keine Ackernahrung 5. Hans Pries (E'hagen) 1916 in kl. Parz. verpachtet 6. Wilh.Uebe 1,5 ha 1930 keine Ackernahrung 7. Ww.Hansen 1,5 ha 1890 " 8. Thomas Lorenzen 2 ha 1930 " 9. Hermann Voß 5 ha 1889 " 10. Friedr.Keggenhoff 5 ha 1929 " 11. Johann Junge 6,5 ha 1921 " 12. Hermann Trede 3,25 ha 1913 " 13. Heinr Külzer 1,5 ha 1932 " 14. Dr.Rauert (Kiel) 40 ha 1920 " 15. Friedr.Brauer 6,75 ha 1750 gemischt.Betrieb 16. Auguste Thun 21,5 ha 1905 Testament! 17. Hans Hennings (Pächter) 7,5 ha 1909 18. Gutsverw.Dep. 284,88 ha 1905/07 vom Gut bewirtschaftet
11. A n h a n g
11. 27 Der vollständige Text der Untersuchung der Vorfälle vom März 1707 durch Petrejus
Bericht über eine Untersuchung des Obersachwalters Petrejus zu den Vorfällen im Gute Depenau am 23.März 1707, ihren Ursachen, Weiterungen und Konsequenzen.°
Durchlauchtigste Erbprinzessin und Herzogin
Hochwürdigster Durchlauchtigster Bischoff
Gnädigste Frau und Herr
Als Eure Königl.Hoheit und Hochfürstlichste Durchlaucht mir gnädigst anbefohlen, ein förmliches Factum von der auf Depenau jüngsthin zwischen dem Herrn Obrister und seinen Unterthanen passierten Aktion in die Feder zu fassen und an Dero hochbetrauten Geheimsten Ratspräsidenten des Herrn von Wedderkopp Ex... nach Hamburg zu übersenden, so hätte mich auf meine vorhin deswegen abgestattete aller- und untertänigster Relation beziehen können; als worin die meisten Umstände, wie alles sich angefangen, wie einer getötet, viele blessiert, drei davon auf dem Platz wegen ihrer härteren Blessuren liegen blieben, zweie echapirt, fünf mitgenommen und nebst allen Hauswirten des Gutes in harte Gefängnisse gelegt, der Wahrheit und dem Befinden gemäß entworfen sei. Allein, da ich vermute, daß Eure Königl.Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst wissen wollen, wie die Untertanen von dem Herrn Obrister regiert, was für gegründete Klagen sie gegen ihn und er wider sie habe, so solche Verbitterung zwischen Obrigkeit und Untertanen anrichten können, daß es zum Überzug, zum Gefecht und Blutvergießen endlich ausgeschlagen : So habe meine untertänigste Schuldigkeit zu sein erachtet, aus denen aufgenommenen summarischen Depositionen alles von Anfang bis zum Ende zu deduzieren [abzuwandeln], worüber die Schrift etwas weitläufiger als vermutet erwachsen. Dannenhero untertänigst anzuzeigen nötig erachte, wie in den ersten 14 Seiten des Facti bloß die Begegnisse, welche der Untertanen Geduld zur Desperation [Verzweiflung] gebracht und was von den Untertanen hinwider unternommen, so der Herr Obrister zu solcher Klage mag animiert haben, verfasset sei : welches eigentlich dem geschehenen Totschlag, wovon hier die vornehmste Frage wohl ist, nichts zu geben noch zu nehmen scheuet. Worauf erst Seite 5 et Sepp (?) folge eine umständliche Beschreibung, wie die unglückliche Aktion am 23. März sich angefangen, verweitet und endlich beschlossen sei. Damit Eure Königl. Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht sofort gnädigst urteilen möge, wie weit es etwa nachzulesen. Sonsten habe mich in der Relation von dem am 23. März passierten bloßerdings der, so abseiten des Herrn Obrister damals mit gewesen, oder sonsten von ungefähr dazugekommen getane Aussage bedient, weilen dem Vermute nach dieselbe nicht mehr für die Untertanen als den Herrn Obrister passioniert sein können. Aus deren Aussagen der Herr Obrister bei der eines vorsätzlichen unnötigen Totschlages an einem unschuldigen Menschen begangen wird conviciret sein. Vornächst Euer Königl.Hoheit und Hochfürstlicher Durchlaucht zu Hochfürstlicher Gnade und Hulde mich empfehle
Euer Königl.Hoheit und Hochfürslicher Durchlaucht
untertänigster ... ... Petrejus
Factum
§1 Es sind die Depenauer Untertanen hiervor in gutem Stande gewesen, indem von der Herrschaft ihnen nicht nur allerlei Freiheit, Handel und Wandel, und was sie dadurch etwa erworben, gegönnet und erlassen worden, sondern sie auch große Weiden und genugsame Ländereien bei ihren Hufen, hergegen leidliche Hofdienste zu verrichten gehabt. Dannenhero ist es ihnen so viel härter vorgekommen, wie der jetzige Besitzer Tit: Herr Jochim Brockdorff Obrister vor einigen Jahren angefangen, sie aus solchem Wohlstand herauszusetzen, über ihre Habseligkeiten, über ihre Person, über ihre Wohlfahrt mehr als despotisch mit aller Strenge zu disponieren, dabei ihre bißchen gehabte Ländereien, wofür sie ihre Hofdienste und gewöhnliche praestanda praestiren, ihnen nachgrade zu entziehen, die ... und Hofdienste ihnen zu verschweren. §2 Es hat das Gut Depenau sonsten drei Dörfer gehabt, so alle zu Bornhöft eingepfarret, da doch der Hof nach Preetz gehört, namentlich Wankendorf, Stolpe und Horst. Das letzte, worin fünf volle Hufener gewesen, hat der Herr Obrister niedergelegt, die Hauswirthe haben mehrenteils Insten werden müssen, denen Plätze zu neuen Wohnungen und Ländereien in Wankendorf und Stolpe gegeben worden, welche diese nicht nur verlieren, sondern noch dazu der niedergelegten Hauswirte Arbeit übernehmen müsen. §3 Überdem hat der Herr Obrister denen Untertanen zu Stolpe verschiedene Wischen und Weiden abgenommen, als 1) die Drummelwischen [am Drömling], welche von 12 L... , und darinnen ein jeder Hauswirt eines gehabt. 2) einige Stücke Wischen, so von den Köthenern eingetan, deren Land, so sie vorhin gehabt, er zu sein Hoffeld gezogen. 3) eine Koppel aus der gemeinen Weide, so er verhäuert. 4) eine Wische, so er dem Müller zu gewisser Pension eingetan und 5) eine Koppel, so der Fischer besitzet, wogegen er dasjenige Land, so diese Leute vorhin gehabt, zum Hoffelde geleget, und von dem, was denen Untertanen genommen, jährlich Heuer dazu genießet. 6) hat er ihnen gleichfalls abgenommen den halben Anteil der Stauung, so ein großes Stück Wischland, denen Stolpern zugehörend und von dem Hoffeld durch einen Graben ist abgesondert gewesen. 7) ist denen Wankendorfern ein Stück Landes, genannt "baven Ovendorf "genommen, welches zwei Häuersleute bewohnen, und von solcher Konsequenz ist, daß der erste 80 und der letzte 60 Rthlr.jährl.bezahlet. 8) so haben auch dieselbe auf der Wisch in Wolfbrook die Vor-und Nachweide gehabt, welche der Herr Obrister gleichfalls ihnen genommen, und nun mit seinem jüngern Vieh betreibet. Endlich 9) ist den Wankendorfern ihre Weide auf den Kuhlraden vor etwa 4 oder 5 Jahren entzogen, wofür der Herr Obrister 40 Rthlr Pension jährlich genießt. Die Wegnehmung der Stauung, so den Stolpern und der Kuhlraden, so den Wankendorfern zugehöret, ist allem Anschein nach, und wie es auch die Untertanen nicht nur, sondern die Häuersleute, Voigte, und in specie ein alter Voigt auf dem Hofe und nunmehr Häuersmann, namens Hans Kummerfeld bezeuget, der rechte Grund und die Wurzel aller Uneinigkeit, widerwillens und feindschaftliche Regungen zwischen dem Herrn Obrister und den Untertanen, so von der Zeit an sich hat begonnen zu äußern, von Tage zu Tage angewachsen, und endlich zu dem jetzigen Unglück ausgeschlagen ist. §4 Denn es haben die Untertanen nicht allein die Weide für ihr Vieh missen, sondern auch die Koppeln, so an andere verhäuret, ausroden, eingraben und zumachen müssen. Wiedrum das letzte Stück der Wankendorfer "auf dem Kuhlraden" genannt, voll Stemmeln [Stubben?] gewesen, und die Untertanen alle Jahr einen Schlag davon zu raden und in Stand bringen müssen; nicht weniger an der Stauung eine solche Arbeit mit Grabenziehung, als wenn es in der Marsch wäre, zu tun gezwungen worden, daß, wie die Landkündiger [Landkundigen?] sagen, es nimmer die große Arbeit werde belohnen können, so die jüngeren Leute daran tun müssen. §5 Solcherwegen nun haben die Hofdienste nicht anderes, als von Tage zu Tage verschweret werden können, ein jeder Hauswirt hat ... müssen einen Knecht mehr zulegen, als er jemals vordem zu Hofe geführt. Statt daß er nur drei zu gewöhnlichen Hoftagen, in der Ernte vier und wenn extraordinär etwas vorgefallen, fünf Dienste [Dienstknechte] gesandt, hat er in den letzten Jahren ordinär vier, in der Heuernte fünf, in der Pflugzeit und Kornernte sechs Dienste beständig halten, und wenn es befohlen worden, den siebenten, oftmals viermal in der Woche mitschicken müssen, welchen, wann die Hauswirte nicht halten können, haben sie selbst mit daran, und nach Hofe gehen müssen. Pferde haben sie vordem nur 4 zu den Hofdiensten und Fuhren jederzeit gehalten, aber nun, einige Jahr her, da das Dorf Horst niedergelegt , und das Hofland so viel vermehret worden, müssen sie 8 in Hofdienste senden und 4 zu ihrer Arbeit halten. Und jedennoch, weilen alles Volk zu Hofe den ganzen Tag gehet, und die Alten öfters selbst mit daran müssen, mehrenteils des Abends und am Sonntage ihre Arbeiten verrichten und bestellen. §6 Hergegen ist durch Abnehmung so vieler Ländereien der Untertanen ihr Vermögen geschwächet, für ihre Pferde und Vieh haben sie des Sommers keine genügsame Weide und des Winters wenig oder kein Futter gehabt, daß Pferde und Vieh im Felde laufen, verderben und nicht unselten gar krepieren müssen. Es finden sich dieser Stunde verschiedene Hufner im Gute Depenau, welche nur 4, 3, ja nur 2 Kühe haben und sich beklagen, nicht so viel Butter machen zu können, als sie ihren Leuten, so zu Hofe gehen, mitgeben müssen. Fällt eine Kuh oder ein Pferd ihnen weg, so gibt der Herr Obrister ihnen keines wieder, sondern sie müssen sehen, wo sie eines herbeischaffen. Vielmehr, wann dem Herrn Obrister selbst seine Kühe wegfallen, so nimmt er, der Untertanen Bericht nach, von der Untertanen ihren, und ersetzet seinen erlittenen Abgang damit. Es möge nun einer was verbrochen haben, und des convinciret sein oder nicht, er möge sich auf seine Unschuld berufen wie er wolle, so trifft alle Untertanen die Wegnehmung der Kühe, der nur eine gute hat und sollte der Vorwand auch nur sein, die Untertanen haben ihm Kühe totgehext, darum er nehme sie wieder. Überdem hat der Herr Obrister nachgerade die Geldab... gesteigert, daß nun ein jeder Hauswirt , statt er vordem nicht mehr als 1 Rthlr. gegeben, 4 Rthlr.auch, statt jährlicher 5 Rthlr nunmehr 15 Rthlr Häuer bezahlen muß. Annebst auch andere kleine onera (?) ihnen auferlegt, welche nimmer ohne Uncommodität seien, öfters aber ihnen zu Schaden und Unkosten gereichen. §7 Über dieses alles hat der Herr Obrister auch particuliere Hauswirte und Untertanen, von welchen er die Gedanken gehabt, daß sie noch was hätten, sehr gedrücket, und nicht nachgelassen, bis er sie nebst den anderen niederträchtig gemacht, Hanß Lütje Johann aus Stolpe hat er ein Stück Landes weggenommen, allen anderen aber ihr dabei liegendes behalten lassen, Hanß Tietjen hat er im vorigen Jahre eine Wiese von 7 Fuder Heu Aufwachs, desgleichen dem Clauß Tietjen ein Block [quer liegendes Ackerstück?], darin ein halbes Scheffel Korn eingesät werden können, weggenommen. Hanß Löhndorff auf Wankendorf seinem Vater hat der Herr Obrister statt einer abgenommenen Wiese ein Stück Landes, so er auraden sollte, wiedergegeben. Als er nun mit seinen Kindern unsäglich sauer Arbeit daran getan und es zu nutzbar Land gemacht, hat er es ihnen wieder abgenommen und dem Häuersmann auf dem Kuhlraden mit zugelegt [Duggen]. Diesem seine Kinder Hanß und Detlef Löhndorff hat er mit Gewalt gezwungen, daß ein jeder eine verwüstete Hufe annehmen und davon recht tun solle. Wie er nun gemerket, daß diese, als welche noch was in Händen hatten, darauf fortkommen würden, hat er 50 Rthlr. an barem Gelde von einer jeden Hufe als Restanten gefordert und ihnen abpressen wollen, worüber sie so desperat geworden, daß sie ausgetreten [entwichen], und als er sie wieder bekommen, hat er bloß an barem Gelde, wider alle Zusage, ihnen 170 Rthlr.weggenommen. Aßmuß Lütje Johann aus Wankendorf, weil er durch Unglücksfall in die Hand der Ärzte geraten, hat er sofort mit seiner Frau von der Hufe geworfen, all das seinige ihm genommen, daß er für seine 5 Kinder Brot betteln müssen, die nun alle zu Hofe gehen. Jochim Dugge zu Horst hat er nicht allein ohne Entgelt seine ausgesäte Wintersaat genommen, sondern auch die Hände an den Hals schließen und in die Spanische Jungfer viele Tage legen lassen, bis er eine Hufe in Wankendorf, worauf der Wirt zurückgekommen [verarmt s.u.], anzunehmen sich erklären müssen. Ob er gleich erbötig gewesen, all sein Vieh und Beschlag dem verarmten Wankendorfer Hauswirt und sonst zu seiner Aufhaltung hin zu geben, wenn er nur sein Brot sonst verdienen und seine Frau zu dem Garten ihre Hofdienste verrichten möchte. Diesen hat bald hernach der Herr Obrister hart schließen und gefangen legen lassen wegen des, daß sein ... Kind, so er danach wieder gekriegt, ausgetreten [entwichen]. Und wie er sich aus dem Gefängnis losgemacht, freiwillig aber wiederzukommen sich erboten, wenn er nur weiter nicht so grausam hantieret würde, weil er aus keiner anderen Ursache entflogen, so hat der Obrister ihn dessen zwar versichern lassen. Aber solchem zuwider, da er sich eingestellet, de novo [von neuem] schließen und ängstigen lassen, bis er bar 20 Rthlr. dem Herrn Obrister erleget, und noch 40 Rthlr ausgesaget, die auch nachgerade durch Pfändungen und sonsten von ihm gepreßt. Einen Untertanen Jochim Dugge, welcher auf dem Hofe Meißling [Moisling] viele Jahre gedient, daselbst eine freie Person, welche von seiner Eigenschaft kein Wissen gehabt, geheiratet, 11 Jahre gewohnt, und Kinder gezeuget, hat der Herr Obrister auf öffentlicher Heerstraße, da er ihm ungefähr begegnet, ... , in Bande und Gefängnissen legen, und nicht eher erlassen wollen, bis die Frau mit allen Kindern sich ihm zu eigen mitgeben müssen. Über solche dergleichen Bestrafungen und harte Executiones an den Untertanen ist niemals von ihm ordentlich producirt, oder Ding und Recht gehalten, weniger ein Urteil gesprochen worden, sondern das hat alles so seinen Fortgang haben müssen. §8 Hierzu ist dieses noch gekommen, daß auch außerdem der Herr Obrister die Leute durchgehend sehr hart und streng angelassen, sie für Düvels, Hexen und dergleichen gescholten und ohne Scheu beschuldiget, daß sie ihm seine Kühe, seine Schweine und ander Vieh umbrächten. Wie denn der Schinder einer Kuh den Kopf abhauen müssen, welcher auf einer langen Stange oben zum Giebel, --- -darin einfach zu dem Ende ausgeschlagen- des Kuhstalles gestrecket herausguckt und gleichsam nach den Dörfern der Untertanen hinsieht, welches die Untertanen so aufgenommen, daß es ihnen zum öffentlichen Schimpf und Spott geschehen, als welche die Hexen wären, so durch dieses Scheusal auf den Hof mit ihrer Hexerei mehr kommen zu können gehindert werden sollten, und daß alles zurück fallen müßte auf ihr eigen Vieh. Es wäre viel von solch abergläubischen Dingen, so vorgekommen, zu erzählen. Allein, wie es nichts zur Sache tut, also ist dieses gewiß, daß sich die Untertanen das letzte recht zu Gemüte gezogen und ihnen sehr geschmerzet, wenn sie nicht allein en particulier [im einzelnen], sondern auch en universell [im ganzen] sich für Düvels und Hexen sich haben schelten hören, ja, wie einem und anderem geschehen, unter solchem Vorwand gar strafen lassen müssen. §9 So haben es auch in den beiden letzten Jahren absonderlich die Voigte mit den jungen Leuten sehr hart gemacht, indem sie auf der Stauung 6, und wo es gar schien, 4 Ruthen alle Tage mit noch einem Überschlag bei jeder Ruthe 2 Spade [Spaten] tief und 4 Fuß breit ausbringen müssen, obgleich dieses eine ganz unnützliche Arbeit, auch der Grund so schien, daß sie es meist mit der Axen ausraden müssen. Wenn nun diese Unmöglichkeit demonstriert, haben sie nichts als Drohungen und viel Rüffel fluchen zur Antwort bekommen: kein Schlacken (?), Regen, Kälte oder Jahreszeit hat dieser Arbeit Anstand machen müssen, so lange nur damit fortzukommen gewesen: Dabei haben sie zu Hause ihre Wirte-Arbeit [beim Bauern] auch mit getan; hingegen aber haben die Alten oder Wirte nicht dieselbe begegnen können, wie sie wohl gesollt. Ihren Lohn, welcher doch nur ... geld ist, haben sie von vielen Jahren hier stehen lassen müssen, das Eßbündel, das sie nach den Hofdiensten mitnehmen, ist so schlecht geworden, daß die jüngeren Leute die schwere Arbeit dabei auszustehen sich beklaget, und doch haben es die Alten, als obb... maßen alle niederträchtig gemacht, und weil von ihrem Stand abgekommen, nicht ändern können; daher im vorigen Jahr 6 Knechte auf einmal weggegangen. §10 Wie nun solchergestalt sich die Untertanen in äußerste Not gebracht sehen, und an verschiedenen Hauswirten Exempel vor sich gehabt, daß sie bei ihrem Alter herunter gestoßen und betteln müssen, haben alle Hauswirte in Wankendorf und Stolpe, deren an der Zahl 23 seien, sich zusammengetan und sind alle resolviert geworden [haben beschlossen] der aller- und gnädigster Herrschaft ihre pressures [Bedrückungen] zu klagen und um Endigung anzuflehen, sind auch in solchem Vorsatz bis Kiel gekommen, woselbst sie einen Schulmeister geholt gehabt, daß er ihnen eine Supplique [Bittgesuch] fertigen solle. Es ist aber ein Mann in ihr Quartier zu sie gekommen, hat sich mit ihnen in Gespräch eingelassen, ihnen vorgestellt, wie sie nicht allein nichts ausrichten, sondern auch Gefahr schwerer Ungnade zu erwarten, das Armenrecht aber nicht bekommen würden. Da sie jedoch kein Geld hätten, dergleichen Prozeß anzufangen, wodurch sie intimidirt [amtlich kundgetan], daß sie umgekehrt seien. Und wie dieses etwa um Martini 1706 gewesen, so sind die sämtlichen Hauswirte, und mit denselben auch die Knechte nach dem Herrn Obristen auf Depenau selbst gegangen, ihm ihre Not vorzustellen : Daß er doch die Hofdienste etwas mindern, die Arbeit denen jüngeren Leuten nicht zu schwer auflegen und von ihnen abgenommenen Ländereien ihnen etwas wiedergeben möchte; so wollten sie nach wie vor als redliche Untertanen aushalten etc..Aber der Herr Obrister hat nicht einen einzigen von ihnen vor sich kommen lassen, auch die Supplique ihres Einhalts, so sie zuletzt hinein gesandt, ohne einige Resolution wieder zurückgeschickt. §11 Im Umschlag des laufenden Jahres hat der Herr Obrister 6 der Knechte, (worunter auch der [später] Entleibte mit gewesen), die er nach Kiel kommen lassen, arrestirt und in die Hauptwache gesetzet; hernach alle Wirte verbotschaftet [sagen lassen], daß sie herin kommen und diese Knechte losbürgen sollten; und wie sie des Bedenkens getragen, hat der Verwalter ihnen nomine [namens]des Herrn Obristen sagen müssen, daß sie sich denn nur packen und gehen könnten, wo sie wollten. Die meisten Knechte sind darauf weggegangen, 11 haben des Vorsatzes nicht wiederzukommen sich absentiert [abgesetzt]: Doch sind die Wirte ihnen nach gewesen und ist dadurch so viel effectuirt [bewirkt], daß zwene [zweie] sich wieder eingefunden, 9 aber vergeblich von dem Herrn Obristen bishero gesucht worden. §12 Nachdem der Herr Obrister einige Zeit von Kiel wieder auf sein Gut Depenau beständig zu sein angelanget, hat er alle Hauswirte nach Hofe fordern lassen. Dieselben sind dorthin gekommen und haben aus ihrer Mitte 5 ausgemacht, welche des Herrn Obristen Antrag hören, und dagegen ihre Not remonstriren sollten. Darum ist des Herrn Obristen proposition [Äußerung] gewesen, daß die Untertanen insgesamt schlechterdings alles dasjenige, was er ihnen gebieten und auferlegen würde, tun und leisten sollten. Diese haben dagegen remonstrirt [eingewendet], daß sie das nicht tun noch aushalten könnten, was in denen letzten Jahren ihnen wäre zugemutet worden, mit flehentlicher Bitte, daß die Hofdienste gemindert, von ihren Ländereien aber doch ihnen etwas wiedergegeben werden möchte, daß sie nur subhistiren [...] und beibleiben könnten.. Sie haben aber die harte Antwort hören müssen, daß er davon kein Gesetz haben wolle, sondern die Untertanen alles wie es ihnen befohlen würde, ohne Einrede tun sollten und müßten, und wo sie das nicht wollten, sollten sie gleich fort und herunterscheren, er wollte sie wohl zwingen. Diese ganz consternirt [sehr betroffen], haben ihres Flehens unerachtet, damit fortgehen müssen. Doch wie dieses den anderen kund gemachet, haben sie ihr Heil noch weiter versuchen wollen, und sind ihrer zwene mit den Brüdern recht vor dem Hause stehen geblieben, bis der Herr Obrister ihrer wieder ansichtig geworden. Da er sie gefraget, was sie wollten, diese hergegen geantwortet haben sollen, daß sie gerne mit dem Herrn Obrister sich wieder vertragen wollten etc., so er aber nicht anhören wollen, sondern mit drohendem Gesichte ihnen geboten: schert weg, schert weg, die denn sich vor seiner Strenge, vor Gefängnis, Bande und Plagen fürchtend vom Hofe gleichsam weggeflogen. §13 Zu wehrenden diesen desperaten [hoffnungslosen] Bedenken, und da die Untertanen ihren Vorsatz, die aller- und gnädigste Herrschaft um aller- und gnädigstes Einsehen anzurufen, hätten fahren lassen; mit Bitten aber bei dem Herrn Obristen in dem geringsten Stück keine Erhörung haben mögen, sind sie dahin verfallen daß alle Hauswirte unter sich einig geworden, das ihnen letzt abgenommene Land auf den Kuhlraden und die Stauung wieder zu sich zu nehmen, anneben einander beizustehen, daß sie nicht ins Gefängnis möchten geholet werden. In dieses Bündnis, (wie sie es nennen) oder vielmehr Complot [Verschwörung] haben sich hernachmals die jungen Knechte auch begeben; doch nur in so weit, daß sie mit den anderen verpflichtet sein wollten, beizustehen, daß sie nicht von dem Herrn Obristen so hart möchten tractiret und nach dem Hofe in die Gefängnisse geholt werden, weilen die vielen Exempeln [Beispiele] bewiesen, wie gar unbarmherzig daselbst mit den Leute umgegangen würde, und wie mancher ganze Jahr darinnen zubringen müssen, weilen er keinen Bürgen für sich stellen können. Diese so unzulässige wie als gefährliche Verbindung der Untertanen ist dem Herrn Obrister nicht unbekannt geblieben : Dennoch hat er denselben die zulänglichen Mittel nicht vorgekehret, ob er gleich Zeit genug dazu gehabt; auch nicht einmal einen Verbot desfalls ergehen, noch die Untertanen abmahnen lassen. Doch haben die Untertanen nachdem nicht unterlassen, den Herrn Obristen durch Bitte und Vorbitte zu milderen Gedanken zu bringen, gestalte sie noch eine schriftliche Vorstellung und Bitte an ihn eingereicht, und wie auch damit nichts ausgerichtet, ihren Beichtvater, den Herrn Pastoren zu Bornhöft an den Herrn Obristen gesandt, ihn um Linderung der Auflage und Restituirung einiger abgenommener Ländereien auf inständigst zu bitten. Dieser hat dem Herrn Obristen dabei vorgestellt, was aus der Verweigerung und beharrlichen Strenge besorglich entstehen möchte : Insonderheit ihm versichert, daß die Untertanen via facti [Tatsachen schaffend] in Wiedernehmung ihres Landes procediren [vorgehen] würden. Aber er hat nichts ausrichten mögen, sondern auf das letztere die Antwort bekommen, so schieße er, der Herr Obrister, die Untertanen auf die Köpfe. §14 Als nun denen Untertanen diese Antwort zurückgebracht, und in den folgenden verschiedenen Tagen, so sie noch gewartet, nichts Näheres oder Besseres durch den Herrn Pastoren von dem Herrn Obristen oder sonsten geworden, und die Hauswirte am 11. März insgesamt hingegangen, und haben den Zaun und den Graben auf den Kuhlraden eingerissen, und dieses Land als das ihrige wieder nehmen wollen, desgleichen haben sie auf dem Stolperfeld auch ein Stück, das Zimmermannskoppel genannt, tätlich wegzunehmen, resolvirt [beschlossen]. Jedoch ist dieses letztere etliche Tage verschoben, bis der 23. März hierzu verabredet worden. Aber es haben die Wankendorfer - ob sie nun des Obristen Dreüung [Drohung] und Rache gefürchtet, oder was sie sonst für Absicht dabei gehabt, kann man gewiß nicht sagen - es widerraten, daß sie am 23.März an den Ort solche Tat auszuüben nicht hingekommen. §15 Dem Herrn Obristen ist dennoch ihr gehabtes Vorhaben entdeckt, der sich dann die ganze Nacht vorher auf dem Hofe zugerüstet. Seine Schützen, Diener, Laqueien, Bereiter, Voigte armiert, nebst ihren und dem Herrn Jägermeister Kalckreuter morgens um halb vier vom Hofe ab und nach eines Häurermannes Hanß Kummerfeld geritten, woselbst sie sich verborgen gehalten; indes aber sind Boten ausgeschickt, so die Häuersleute von allenthalben mit Gewehr dahin entboten, welche sich auch zu Pferde, doch alle ohne Schießgewehr, außer dem Bauknecht auf Löhndorf, mit Forken bewaffnet eingefunden. Wie sie nun alle 18 Personen stark zu Pferde mit Pistolen, Flinten, Büchsen und Forken versehen zusammen gewesen, und die Kundschaft eingelassen, daß die Untertanen sich bedacht hätten, und nicht hier kommen würden, des Zimmermannes Zaun und Koppel [Ove Schlüter, Stolpe] einzureißen, soll der Herr Obrist willens gewesen sein, nach dem Hofe sich wieder zu kehren und sich schlafen zu legen; allein es ist die Zeitung kommen, daß die Wankendorfer auf dem Kuhlraden selben Morgens gewesen und des Häuermanns Frau das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten, sonsten sie die Pflüge entzwei hauen wollten. Der Herr Oberst selbst hat gefragt, ob sie denn das getan - nämlich die Pflüge entzwei gehauen - (hatten?) - und als er die Antwort bekommen, nein, sondern sie wären fort damit [mit dieser Rede] weggegangen, hat der Häuersmann vom selben Lande gesaget, sie wären nicht weit, sie könnten sie noch einholen, und darauf ist alles in vollen Sprüngen ihnen nachgejaget. Der Schütze Joachim Duggen, so ein Bruder von dem Häuersmann, und des Obristen Diener sind die vordersten gewesen. Die Wankendorfer Untertanen haben sich die Zeit eben auf ihrem eigenen Felde bei ihren Zäunen [Trockenzäune], so der Wind hin und wider sehr umgeweht und löcherig gemacht, aufgehalten ... gearbeitet. Sobald der Herr Obrister mit seinen Leuten ihrer ansichtig geworden, haben sie ein groß Geschrei und Jauchzen angefangen, und sind die vordersten auf 3 Wankendorfer Hauswirte, so oben am Zaun allein gearbeitet, spornstreichs angesetzet. Diese haben zu entfliehen getrachtet, einer ist den Acker hinunter gelaufen, zwene haben sich durch den Zaun reteriert : Es ist aber der Schütze mit dem Jäger-Pferd über- und ihnen nachgesetzt, und hat in Sonderheit den einen als Bauervoigtes verfolget, und wie derselbe über einen Dornzaun weggekommen, hat der Schütze ihm vom Pferd durch den Zaun mit voller Ladung einen Schuß nachgegeben, und in der Lende getroffen, daß er gefallen. Doch ist der Schütze ihm noch weiter gefolget, und hat mit der Flinte ihn über den Kopf zu schlagen gedroht, sein Beil ihm herzugeben. Der andere aber ist indes nachgekommen, und so sind sie beide des Schützen losgeworden, daß sie zu den übrigen 9 Wankendorfern [11 Hufner], welche sich an einen Dornenzaun hin reteriret [zurückgezogen], gekommen sind. Unter währendem diesem Präludio [Auftakt] und erstem Angriff ist der Herr Obrister selbst mit allen übrigen Leuten auf diese Wankendorfer, deren in allem mit dem getroffenen Bauervoigt 11 gewesen, losgekommen, hat sich dicht vor sie gesetzet, und ihnen befohlen, daß sie ihre Beile niederlegen sollten. Diese hatten gesehen, wie es dem Bauervoigt ergangen, waren für überritten [daß sie überritten würden], wann sie sich vom Zaune abgegeben, vor übel tractament [Behandlung] und vor dem Gefängnis bange, und haben geantwortet, wie er zum andernmal befiehlt, die Beile niederzuwerfen und heraufzukommen, daß sie das nicht tun konnten, sondern der Herr Obrister sie lieber so totschießen müßte, denn er sie doch nur würde zuschanden machen lassen. Wobei sie begehret, daß sie nur Zeit haben möchten, ein Vaterunser zu beten. Eine kleine Weile danach hat der Herr Obrister beide Pistolen auf einen Hauswirt Hanß Löhndorf gelöset, deren eine nur getroffen, so mit groben Hageln geladen und den Hans Löhndorf in die linke Seite und Arm eingegangen. Als aber derselbe daran nicht gefallen, hat der Herr Obrister gleich eine Pistole von seinem Diener genommen, so ohne Zweifel mit einer Kugel geladen, und hat mit diesen Worten : Baron, du sollst sterben, ihm den Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß [Streifschuß?] weggenommen, der wenige Schritte von der Stelle fortgetaumelt und beliegen geblieben. Ein Hauswirt Hinrich Horst ist mit groben Rehhageln durch das Knie von dem Kutscher, Hinrich Lille Hauswirt von einem anderen Bedienten geschossen und von dem Schützen der Hauswirt ..... gewaltig abgeprügelt. Die Beile der Untertanen hat der Herr Obrister alle aufheben lassen, und darauf alle Hauswirte, auch die verwundeten, dem Hofe und Gefängnis zutreiben lassen. Außer dem Hanß Löhndorf, von welchem niemand anderes gemeint, als das er seinen Geist aufgeben würde. Aber durch Gottes gnädigste direction [Lenkung] ist der Schuß, wie gefährlich er gleich abgezielet, dennoch so abgegangen, daß der Mensch diese Stunde lebet, und wieder curiert [geheilt], außer daß er mit dem Auge nicht sehen kann. §16 Wie diese 10 Hauswirte so auf dem Tritt sind, ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen. Da dem einige vielmal ihm so ausgewichen, daß er ihnen am Leibe keine Wunden anbringen können, obwohl die Kleider übel zerfetzet, doch hat er einen Hauswirt Detlef Horst eine tiefe Wunde am Kopf, so nicht ohne Gefahr gewesen, gehauen. Und einen andern namens Detlef Löhndorf seines geschicklichen Ausweichens ungeachtet über den linken Arm endlich eine schmerzliche Wunde gegeben.; den Bauervoigt Aßmus Horst, der von dem Schützen schon so getroffen, hat er sich weisen lassen und auf denselben einen gefährlichen Streich gefaßt, dem aber derselbe durch ein tiefes Niederbücken entgangen und unter die Pferde sich reteriert [zurückgezogen], von dem Holzvoigt Hinrich Bichel aber mit einer Forke hinter die Ohren geschlagen, daß er wieder zurück gemußt. Es ist unter anderm auch auf dem Wege nach dem Hofe zu ein knietiefes Loch. Da hat der Herr Obrister gewollt, daß die Untertanen gleich durch sollten getrieben werden, und haben dieselben durch den Schützen Gerd Schlüter kaum erbitten mögen, daß sie obenrum nach dem Steg gehen dürfen. Sobald sie aber über gewesen, hat der Herr Obrister mit dem Degen, wie vorher erzählt, wieder angefangen. §17 Als nun unter solchen Begegnissen die Wankendörfer Untertanen das Stolperfeld erreichet, kommen die jungen Knechte aus dem Dorf eben herauf, um nach ihren Hofdiensten zu gehen, haben Aschers ["Äscher" = Spaten], Beile und ihre Freßbündel [Verpflegung seitens des Hufners: der tägliche Hofbeutel, in dem sie ihre Tagesration zum Hofdienst mitnehmen; er soll nach den bestimmten Vorstellungen der Knechte und Mägde "gespickt"sein] bei sich, und wie ihnen das Ding wunder gibt, wo es zugehen möge, daß die Hauswirte von so vielen zu Pferde den Weg nach Hofe zu getrieben würden, gehen sie gerade auf sie zu. Dem Herrn Obristen wird von dem Voigte zwar gesaget, daß es die Knechte wären, so auf ihre Arbeit gehen wollten. Aber er hat dennoch stille gehalten und sein Gewehr fertig gemachet. Gleich darauf sind die Stolper Hauswirte an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen, und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt - nachdemmals das Geschrei von dem Passierten in Stolpe gekommen - Des Herrn Obristen seine Leute haben darauf auch ein wenig zurücke gehalten und geschehen lassen, daß die Stolper mit den Wankendorfern zusammen getreten. Da denn einer von den Wankendorfern in dieser Meinung die Stolper angeredet haben soll, sie täten wohl, daß sie ihr Wort hielten und ihnen beistehen wollten, daß sie nicht nach dem Hofe ins Gefängnis gejagt würden : Aber es war umsonst, sie waren schon zuschanden gemachet, wie sie sehen könnten, und dürfte es den Stolpern nicht besser gehen. Sie wollten niederfallen und ein Vaterunser beten, und dem trachten, daß sie nach dem Dorf kommen möchten. Wie sie vom Gebet aufgestanden, haben sie auch sofort in solcher resolution [Übereinkunft] von dem Hofweg ab und Zufeldein [über das Feld] nach Stolpe zugezogen, so des Herrn Obristen Leute, welche dicht an sie unter den Bäumen, weilen es sehr geregnet, gehalten, nicht verwehret haben. Aber der Herr Obrister ist in vollem Laufe zugerannt, hat seinen Leuten zugerufen, was das sein sollte, ist vor den Untertanen ... übergeritten, und hat befohlen, daß sie stehen sollten; gleich wie das geschehen, sich gewendet nach dem hintersten, und einen Knecht namens Clauß Löhndorf, der seinen Ascher über der Schulter, das Beil und das Freßbündel daran hängen gehabt, und nebst den anderen auf dem Weg nach Hofe schon wieder umgekehrt gewesen, einen solchen Schuß mit der Pistole an den Kopf gegeben, daß er in angezeigter positur [Haltung] rücklings niedergeschlagen und alsbald sinn- und sprachlos geworden. Wie nun alle, auch diejenigen, so bei der Action abseits des Herrn Obristen gestanden, so viel derselben bis dato ihre Disposition [Überlegung] getan, nicht sagen können : daß dieser Knecht vor anderen was verbrochen oder Mine gemacht, daß er sich wehren oder jemanden Schaden tun wollen oder ... was gesprochen habe : Also bezeuget das Attestatum Medici et Chirurgi, welche nach der PHGV (?) die Inspectionen Cadavens mit großem Fleiß und Vorsichtigkeit in praesentia Notaria cum adjuncto loco duorum testium requisito, getan haben, daß das vulnus [die Verwundung], so der Herr Obrister diesem Menschen durch einen mit Kugeln geladenen Pistolenschuß in den Kopf durch das Cyranium [Gehirn] gegeben, für sich letal [tödlich], und nichts als den Tod mit sich führen können. Es sind darnächst aufzurufen des Herrn Obristen viele Schüsse auf die Untertanen geschehen und vier Menschen dadurch teils sehr hart und gefährlich verwundet. Worauf den Untertanen befohlen, ihr Gewehr niederzuwerfen und sich alle auf die Erde zu legen. Das haben sie getan, womit dann das Schießen aufgehöret hat. Die Knechte sind alle mit Willen des Herrn Obrister weg und an ihre Hofdienste gegangen. Die Wirte aber aus beiden Dörfern sind ins Gefängnis auf den Hof zu gehen beordert, doch daß die Wankendorfer sich von den Stolpern absondern sollten. Sobald das letztere geschehen, hat der Herr Obrister mit dem Degen unter den Stolpern eben so scharmützieret, als vorhin unter den Wankendorfern, und verschiedene blessiert. Unter anderen aber den Kirchgeschworenen aus Stolpe Hanß Lütje Johann durch verschiedene schwere Streiche übel zugerichtet, insonderheit beide Hände zuschanden gehauen. Des Hanß Lütje Johanns sein Sohn, welcher ins Gesicht auch hinten im Kopf und also zweimal mit Hageln getroffen, ist nebst dem Toten auf dem Platz liegen geblieben. Auch ein Stolper Hufener, Hanß Dugge, der mit vielen Hageln oben in den Kopf geschossen, und zwar, wie man saget, von seines Vaters Bruders Sohn [seinem Cousin], dem Häuersmann auf Kuhlraden; und daher haben sie Gelegenheit gehabt, daß sie von den Ihrigen sofort weggeholt und nach der Langen Rege ["Lange Reihe" auf Bockhorner Gebiet] zu einem Balbierer gebracht. §18 Die anderen Hauswirte alle , verwundete und unverwundete, ausgenommen einen aus Stolpe, so echapiret [entkommen ist], sind in tiefe Gefängnisse unter der Erde am Wasser eingeworfen, woselbst sie elendlich fünf Tage ausgehalten : Weilen in dem einen Keller das Wasser so hoch, daß kein Stroh, keine Kleider und ...unterlegung verwehren können, daß nicht die Nässe durchgedrungen, anbei die Verwundeten ein übles Jammern und Klagen geführet, welche nur alle 24 Stunden und öfters noch später verbunden worden. Die Balbierer, so der Herr Obrister aus Preetz gefordert, haben besser Quartier für die Leute begehret, aber es ist ihnen angedeutet, daß solches nicht geschehen könnte, die Leute auch selbst sich curieren lassen sollten : weshalb er sie auch nicht wieder gefordert worden. Daher denen Verwundeten der Schuster von der Langenrege, welcher sonderliche Gaben in dergleichen Curen haben soll, verstattet, der die Änderung ihrer Gefängnisse auch nicht erhalten mögen, sondern der Herr Obrister ihn wissen lassen, wenn er nicht auf der Leute Bezahlung sehen und sie verbinden wolle, möchten sie darin vermolschen [verfaulen] und wolle er sie sodann auf die Schindgrube führen lassen Wie denn der Herr Obrister diesen Verwundeten bei dem schlimmen Gefängnis überdem auch sehr hart gewesen, die Ihrigen nicht zu ihnen lassen wollen, sondern abgewiesen, daß sie Tüffels und Hexen wären, ihre eigenen Kinder tot hexten und ihnen welche wieder machen ließen. Auch unter anderm zu den Verwundeten, wie sie aus dem Gefängnis herausgeholet um verbunden zu werden, gesaget : Wenn sie nur ein wenig ausgeheilt, sollte einer den andern aufs Wasser werfen, und dann wollte er sie verbrennen lassen, sie wären Düvels und Hexen, hätten ihm seine Schweine umgebracht. Welches alles, da sie es in sich fressen und von ihren Weibern ein solches, wie gemeldet, ihnen dazu erzählen lassen müssen, ist leicht zu erachten, daß es ihnen mehr als ihren Wunden müßte geschmerzet haben. §19 Es ist der Rumor [Kunde] von dieser passierten schlimmen Action erst 5 bis 6 Tage hernach in Schleswig erschollen, da drum nach erlangter einiger Gewißheit der Hochfürstl Obersachwalter es der Aller- und gnädigsten Herrschaftl. aller- und unterthänigst denunciret. Als aber der Herr Obrister erfahren, daß der Arrest ihm würde angeleget werden, hat er sich des Morgens früh davongemacht, und alles, was mit ihm gewesen ist, ist gefolget. Also, daß außer dem Herrn Jägermeister Kalckrüter [Kalckreuth?] und dem Koch Daniel Löhndorf sich niemand finden lassen, welchem der Arrest angedeutet werden mögen. Nachdem nun die Königl.und Hochfürstl.Miliz in gleicher Anzahl auf Depenau sich eingefunden, sind der Königl.und Hochfürstl.Obersachwalter aller- und gnädigst befehliget, eine förmliche Inquisition [Untersuchung] anzustellen : Zu welchem Ende die am 3.May auf Depenau zusammengekommen, die Häuersleute, und der Bauknecht auf Löhndorf durch commandirte [ein Kommando] von der Miliz einholen lassen, diese auch andere mehr summarische Aussage tun lassen und von allem ihnen aller-und unterthänigster Bericht zu weiterer Verfügung abgestattet haben.
Auf aller- und gnädigsten Befehl Dero Königl. Majestät zu Dennemark, Norwegen und Hochfürstl. Durchl. zu Schleswig-Holstein, als dieses Jahrs regierende Herren, bin ich nachmittags des 31.Marty von hier abgereiset, um wegen des zu Depenau dem Gerüchte nach entstandenen Streits und dabei erschlagenen und blessierten Unterthanen summarische Nachricht einzuziehen. Weilen nun in Kiel nichts Zuverlässiges erfahren mögen, bin meiner Instruction [Auftrag] gemäß in folgenden Tagen nach Preetz und Bornhoefft, auch nach Langerege ins Bothkampische gefahren, da denn folgenden Summarische Definitiones [Aussagen] aufgenommen.
Preetz, den 1ten April 1707 1) Johann Timm, Voigt ambts Balbierer daselbst, berichtet, wie er nebst Hrn.Bauch, auch Chyrurgo daselbst selben Tages, wie dieses Unglück in dem Guthe Depenau passiert, von dem Besitzer deßselben Tit.: Hr. Joachim Brockdorff erfordert worden, einige Blessierte [Verwundete] zu verbinden. Sie hatten daselbst in einem tiefen, schlimmen Keller, darin Wasser gestanden und ein sehr übler Gestank gewesen, verschiedene eingesperrte Menschen gesehen, und wie sie sich geweigert, an solchem Ort die Verbindung zu thun, habe endlich der Hr. Obrister accordiret [zugestimmt], daß die Verwundete in einen anderen Keller, der trocken und gut gewesen, heraußgebracht, woselbst er nebst vorgedachten seinem Gefährten 5 Personen, die gefährlich blessiert gewesen, verbunden hatte, hätten wohl vernommen, daß unter den anderen im Keller liegenden noch einige auch Wunden hatten bekommen, wiewohl von geringerer Gefahr, daß man den Balbierer verbinden dazu nicht nötig geachtet, weil der Hr. Obrister einen Kerl auf dem Hofe habe, der sich mit dergleichen behelfen könne. Sie hatten darnächst beyderseits dem Hrn.Obrister vorgestellt, wie die 5 Menschen, so sie verbunden, Lebensgefahr laufen müßten, falls sie aus dem Loch nicht heraußgelassen wurden. Hätten sich auch erboten, in Preetz Quartier für ihnen zu bestellen, daß sie ihrer besser pflegen, sie besuchen, verbinden und alle sich etwa ereignende böse Zufälle abkehren könnten. Es hätte aber der Hr. Obrister solches nicht consentieren [zustimmen] wollen, sondern hatte gesaget, die Bauern müßten den Verband und die Cur selbst an den Balbierer bezahlen, er gebe dafür nichts. Sie waren also deßselben Nachmittages - den Tag wüßte er gewiß nicht - wieder nach Hause gefahren, und weilen es eine Meile Wegs, auch der Weg sehr schlimm nach Depenau hinaus, hatten sie gewartet, ob ihnen ein Wagen würde geschickt oder die Kranken eingesandt würden. Allein beydes sey nicht geschehen, sondern hatte der Hr. Obrister ihnen heißen lassen, daß sie einen anderen zu ihrer Cur angenommen hatten, welcher sonst ein Schuster seiner Profession [von Beruf], aber bey einem Quacksalber oder Waldtmann gedient und daselbst die Kunst gelernt haben soll. Und hätte der Hr. Obrister selbst gesaget, daß noch 3 der Verwundeten, so damals, auf dem Platz liegen geblieben, in dieses Mannes Hause unter dem Bothkampischen Gut lägen. Wüßte sonst nichts Zuverlässiges von dem, wie dieser Streit sich erhoben oder was dabey vorgegangen, zu sagen, denn der Hr. Obrister davon keine Meldung gethan, ohne daß überm Tisch erwähnt worden, wie einer erschossen und daß derselbe dem Hr. Obrister wohl eines angebracht hätte, wenn er ihm nicht zuvorgekommen. Doch redeten viele Leute ganz anders davon. Befraget nach dem Wundzettel, antwortete er mir, daß sie keinen gemacht hatten, weilen sie nicht wieder gefordert worden.
2) Johann Hinrich Bauch kam auf mein Begehren auch hin und berichtete ein gleichförmiges mit dem vorigen Balbierer, wüßte auf den Tag, an welchem sie hinaus gewesen, nicht zu nennen, ohne daß es seiner Meinung nach deßselben Tages, wie die Leute verwundet worden, gewesen sey. Contestirte [bezeugte] sonst, daß weilen er die Holsteinische Sprache nicht allerdings wohl verstünde, er auch nicht sagen könne, was eigentlich damals discurirt [verhandelt] worden. Einen Wundzettel habe er auch nicht, denn sie damals genug mit der Verbindung dieser 5 Personen zu thun gehabt. Er fügte hinzu, daß, wenn der Hr. Obrister die Leute aus dem Bohrn [Brunnen?] Keller hatte lassen, und dieselbe zu ihnen nach Preetz in die Cur thun wollen, sie durch Gottes Gnade selbige alle beym Leben ehalten wollen. Was nun geschehe, müßte man erwarten. Das Gefängnis war zu schlimm und hatten die Patienten keine Wärme noch Pflege, wie denn derzeit der Hr.Obrister ihnen nichts als Wasser und Brot zustehen wollen.
Bornhoeffet, d.1.April Der Prediger daselbst , welchen ich in seinem Logiment [Wohnung] besuchete, berichtete, daß das Guth Depenau mit sämtlichen Unterthanen bei seiner anvertrauten Kirche eingepfarret. Es hätte schon lange Zeit eine böse Harmonie zwischen der Obrigkeit und den Unterthanen zu verschiedenen Malen sich hervorgethan, bis es endlich zu diesem Unglück, welches er sehr bedauerte, ausgeschlagen wäre. Der Ursprung dieses Übels sey gewesen, daß der Hr.Obrister denen Unterthanen von ihrem Lande nachgrade viel entzogen hätte, das sie nicht mehr zu subsistiren [ausgleichen] zu können vermeinten. Die Hoftage hergegen ihnen schwer gemacht. Er (der Pastor) hätte, soviel sein Amt erforderte, dawider alle Vermahnung, Unterweisung so insgeheim als auch in der Kirche angewandt, doch sey es ja leider so ausgeschlagen. Er hatte wegen vieler Amtsgeschäfte den Obristen noch nicht sprechen können, hielte auch nicht sich befugt, ohne speciellen Befehl von Königl.Majestät als seinem alleinigen Summo Episcopo [höchsten Vorgesetzten] davon etwas zu erzählen. Doch hatten die Unterthanen oft und vielfältig den Hrn. Obristen geflehet um des abgenommenen Landes restitution [Rückgabe, Ersetzung] , auch hätte der Organist für die selbigen Suppliquen [Bittgesuch] gemahnet, worinnen sie sich obligirt [festlegen], daß sie treu und gehorsam seyen und bleiben wollten, wenn ihnen dieses nur widerfahren möge. Ich ließ darauf den Organisten begrüßen, ob er nicht die Copias [Abschriften] von solchen Suppliquen , wenn er sie noch hätte, communiciren [herzeigen] möchte, der sich dann des folgenden Morgens guthwillig damit eyngefunden, und NB für seyne Abschriften nichts verlangt hat.
3) Der Wirth zu Bornhoefft, woselbst ich übernachtet, namens Hinrich Stegelmann, Königl.Bauervoigt, erzählte es solchergestalt von des Obristen Leuten gehöret zu haben - des Tages vorher, ehe dieses Scharmüntzel angegangen, hätten die Wankendorfer dem Heuersmann, so der Hr. Obrister auf das, denen Unterthanen zuletzt weggenommene Stück Landes gesetztet, verboten, daß er solches Land nicht pflügen noch bearbeiten sollte - wie er des anderen Tages zu thun wäre willens gewesen - sonsten sie ihn mit Gewalt hindern und Pflug und Gerätschaft alles zerschlagen wollten. Dieses sey dem Hrn. Obrister verkundschaftet worden, der denn mit allen seinen Leuten auf dem Hof sich aufgemachet und des Morgens ganz frühe dem streitigen Lande zu gezogen wäre, aber etwas davon ab auf- und heimlich gehalten hatte, damit er die Unterthanen auf frischer That ertappen möchte. Allein es mußte den Unterthanen kund geworden seyn, daß der Heuersmann dem Obristen hiervon Nachricht gegeben, oder sie mußten sich auch anders bedacht haben. Denn sie des Morgens frühe bloß nur dem Heuersmann gesaget, daß er doch nicht pflügen möchte, bis auf weiteren Bescheid und also davon gegangen waren, ihre eigene Arbeit zu verrichten. Der Hr. Obrister war eine Weile hernach an den streitigen Ort mit seinen bewaffneten Leuten, derer 15 bis 16 gewesen, kommen, und als er niemanden der Unterthanen daselbst vorgefunden, sondern das Passierte gehöret, war er voll Zorns geworden, und hätte befohlen, wer reiten könnte, der solle reiten, damit sie diese Bösewichter noch ertappten. Das sey auch geschehen, und habe er die Wankendorfer bey ihren eigenen Zäunen und Knicke schon in voller Arbeit gefunden und also dieselben gleich umzingelt. Da er denn selbst auf einen zugeritten und ihm geboten, er solle flugs das Beil niederlegen und herauf zu ihm kommen. Dieser hätte sich des geärgert und gesaget, er wolle lieber seyn Leben lassen, der Obrister könnte nur zu schießen und thun, was er wollte. Darauf habe der Obrister eine Pistohl auf ihn gelöset, ihm den linken Arm und die Seite getroffen. Als aber die Bauern solches nicht geachtet, habe er ihn mit der anderen Pistohle bey dem Auge reingeschossen, daß er liegen geblieben. Die anderen solches sehend, hatten sofort alles niedergeworfen, von ihrer Arbeit nachgelassen, und waren auf die Ebene hervor gekommen. Einer aber hätte durch das Knick oder Zaun und Graben sich reterirt [zurückgezogen], dem sey der Schütze mit dem Pferde nachgesprungen, und habe ihn geschossen in die Lende, daß er zurück mit gemußt. Noch einer sey auch verwundet von dem Hrn. Obristen selbst, doch wüßte er dieses nicht gewiß. Darauf habe der Hr. Obrister, welcher selbst ....zende und alle zu Pferde gewesen, diese zusammengetriebenen Unterthanen, an der Zahl 10, vor sich weg nach dem Hofe zugejaget, außer dem einen, so er selbst zweimal geschossen, der auf dem Platze war liegen geblieben und nachmals von den Seinigen nach der Langenrege zum Balbierer gebracht. Die Stolper Bauernschaft - so auch dem Obristen zugehöret - sey, von dieser Action benachrichtiget, dazu gekommen, als diese 10 gefangenermaßen für [vor] die Stolper Feldmark vorüber getrieben. Wie der Hr. Obrister dieselben daherziehen gesehen, habe er gehalten, seine Leute auch, und diese Gefangene ein Stück vorausgehen lassen, indeß aber seine Pistohlen wieder geladen. Als die Stolper zu den Wankendorfern gekommen, hatten diese gesaget, ihr sollt Dank haben, liebe Brüder, daß ihr uns diesesmal helfen und beten wollt, daß wir nicht nach dem Hof und in das Gefängnis müssen. Indeß war der Obrister mit seinen Leuten stark auf die Unterthanen zugekommen, daß sie auf den Knien niedergefallen und ein Vaterunser gebetet hatten, daß Gott sie beystehen wolle. Hätten darnächst sich fest zusammen gehalten und wären auf den Obristen und seine Leute zugegangen. Insonderheit hatte ein junger Knecht, der aller Warnung, daß er ihm vom Leibe bleiben solle, ungeachtet sich angedrungen, so daß der Obrister genötiget, denselben zu schießen, der denn gleich gestürzet und bald darnach gestorben. Weilen nun die anderen ihr Gewehr oder Gerätschaft noch nicht niederwerfen wollten, hatte zugleich die übrige Mannschaft auf sie Feuer geben müssen, wovon etzliche getroffen, etzliche aber durch des Hr. Obristen Säbel hart verwundet, doch bis dato keiner mehr gestorben war. Drey lägen davon auf der Langenrege im Bothkampischen zur Cur. Fünf waren auf Depenau und alle, die dabey gewesen, säßen daselbst auch gefangen, ohne 3 Knechte, welche der Hr. Obrister er(ent)lassen.
Eodem [am selben Tag] des Abends spät Erschien bey mir Hinrich Löhndorf aus Wankendorf, sagete aus, wie das zu diesem Unglück, zu aller Mißverständnis und was vorhin geschehen, die größte Ursache sey, daß der Hr. Obrister so gar hart und unbarmherzig mit den Leuten umgehe. Ein ganzes Dorf Horst genannt, welches nebst den beyden übrigen, Wankendorf und Stolpe zu Depenau Hofdienste thun müssen, hatte er gar niedergeleget, die Unterthanen in den andern beyden Dörfern untergestecket, dadurch diesen nicht nur an ihren Ländereyen Abgang geschaffen, sondern auch die Hofdienste verschweret worden. Hierbey hätte ers nicht gelassen, sondern bald den Stolpern ein Stück Landes, so sie und ihre Vorfahren von jehero, ihrer leistenden Hofdienste halber, gebrauchet, bald den Wankendorfern ein Stück genommen und Heuersleute darauf gesetztet. Vor etwa 3 oder 4 Jahren hatte er das Stück Landes, worum jetzo der Streit ist, denen Wankendorfern abgenommen, eingraben [mit Knickwall und Graben als Grenze] lassen und verheuret, weilen nun die Unterthanen dabey unmöglich subsistiren [Lebensunterhalt] und Brot behalten können, hatten sie vielfältig den Hrn.Obristen gefleht, auch schriftlich angehalten, daß ers ihnen restituiren [wiedergeben] möchte. Weil es aber nicht geschehen, waren die Wankendorfer etwa 9 oder 10 Tage vor der unglücklichen Begebenheit hingegangen, hatten den Knick und Graben eingerissen, dem Heuersmann aber zugeredet, daß er nicht wohl gethan damit, daß er durch seyn Heuern hierzu Gelegenheit gegeben. Den 22ten Marty hatten die sämtlichen Wankendorfer Hufner, weilen sie vernommen, daß der Heuersmann dennoch pflügen wollte, ihm zugeredet, daß er es doch nicht thun möchte. Sie hofften es bey dem Hrn. Obrister wieder zu erhalten, wo ers aber thäte, wollten sie es ihm gewiß eschern [mit dem Spaten einebnen]. Dieses sey durch einen Schmied und Zimmermann dem Hrn.Obrister verraten, welcher des Morgens in aller Frühe mit 16 Mann ausgeritten, und sich bey einem Heuersmann Hans Cummerfeld (Vehrenrögen), so nächst bey dem questionirten [infrage stehenden] Lande wohnt, heimlichgehalten. Es hatten aber die Wankendorfer sich eines anderen bedacht und waren nicht hingekommen, dem Heuersmann zu wehren, sondern hatten nur gebeten, einige Tage Abstand damit zu machen, und seyen damit ein jeder zu seiner Arbeit und zwar ein groß Stück Weges von dem questionirten [infrage stehenden] Lande nach ihren eigenen Äckern gegangen, daselbst zu graben und zu zäunen. Wie sie in der Arbeit und auf nichts Böses gedacht, sey der Hr.Obrister mit all dem Volk ganz zerstreuet auf sie losgekommen, haben sie alle umzingelt; er selbst aber sey auf Hanß Löndorf, Deponentis [des Aussagenden] Bruder zugeritten, ihm mit gräßlicher Stimme gebietend, er solle seine Axt niederlegen und von der Arbeit zu ihm kommen, mit großer Drohung, wie er ihn tractiren [mit ihm umspringen] wollte. Hanß Löndorf hätte geantwortet, lieber will ich mein Leben lassen, der Hr.Obrister schieß mich man tot. Da dieser gleich mit grobem Hagel ihn in den linken Arm und Seite geschossen; weilen er aber nicht gefallen, habe der Hr.Obrister flugs die andere Pistole auf ihn gelöset, so ihn mit einer Kugel unter das rechte Auge getroffen, daß er gestürzet. Die andern hätten so fast all ihr in Händen habendes Gerätschaft niedergeworfen und waren heraus auf die Ebene getreten, da hätte der Hr.Obrister einen Hinrich Horst mit dem Säbel gehauet, Aßmus Horst aber, so nicht weit davon, wäre durch den Knick oder die Hecke geflogen, um sich zu reteriren [zu flüchten]. Des Hrn.Obristen Schütze aber wäre ihm mit dem Pferde nachgesetzet, hatte ihm in die linke Lende einen vollen Schuß gegeben, daß er gefallen und so wieder durch den Knick zurück und eingeholet worden. Darauf wären die 10 Unterthanen - denn der erste Geschossene lag für tot - nach dem Hof ins Gefängnis zu gehen, getrieben worden. Als sie vor dem Stolper Feld solchergestalt hinübergetrieben, sind eben verschiedene Knechte aus dem Dorf herausgegangen gekommen , um wie sie beordert, an den Bauten [zum Hofe gehörig, z.B."Baustelle", "Bauwagen"] zu Hofe und sonst ihren Dienst zu thun. Diese hatten die Wankendorfer gesehen, auch zugleich vernommen, was geschehen war, und wäre auch solches im Dorfe denen Hufnern kund gemacht, welche denn, weilen es manche dabey heraufgekommen, um zu sehen, ob sie diese Leute nicht vor dem häßlichen Gefängnis retten möchten. Als der Hr.Obrister dieses wahrgenommen, wäre er mit allen seinen Leuten zurück geblieben und hatte sein Gewehr wieder geladen. Die Stolper mit den Wankendorfern dieses wahrnehmend, waren sämtlich auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet, worauf sie sich von dem Hofwege [Der Hofweg - damals einzige Verbindung über Wankendorf, Stolpe und Depenau - folgte dem Fischerredder und dem Gärtnersteig, der in einer Flucht mit jenem und deswegen um ein Grundstück südlicher lag als heute, wie die Karte von 1729 zeigt. Die beschriebene Szene wird sich unmittelbar hinter der Dorfgrenze Richtung Depenau abgespielt haben.] ab und nach Stolpe zu reteriren gesuchet. Der Hr.Obrister aber hatte ihnen vorgebeuget und die anderen zu Pferde hatten sie umschlossen, daß sie nicht weiter fortgekonnt [wohl über die Koppel Stufbarg ins rettende Dorf]. Da wäre der Hr.Obrister auf den ihm am nächsten stehenden Clauß Löndorf, der nichts als einen Äscher, womit er seine Hofdienste thun sollen, in der Hand gehabt und ein Knecht gewesen, zugeritten und denselben auf den Kopf geschossen, daß er gleich gestürzet und um das Hahnengeschrey nach Mitternacht gestorben sey. Als dies geschehen, habe der Hr.Obrister gerufen, sie sollten all ihr Gewehr oder Gerätschaft niederwerfen, so denn auch in continenti [zusammen] von denen Stolpern geschehen - denn die 10 Wankendorfer hatten ohndem nichts in Händen gehabt - zugleich hätte der Hr.Obrister auch commandiret und gerufen, alle sollten schießen, schießt sie auf die Köpfe, schießt, schießt sie auf die Köpfe und da sey getroffen aus Wankendorf: 1) Hinrich Horst, welcher bey der ersten Action schon mit dem Säbel übern Kopf gehauen, durchs Knie, daß er gefallen. 2) Hanß Dugge im Kopf 3) Hanß Lütje Johann, Vorsteher bey der Kirche zu Bramstedt (?), beyde Hände zuschanden gehauen. 4) sein Sohn Hanß Lütje, ein Knecht, in den Hals geschossen und gehauen. 5) Detlef Löndorf, der Arm zuschanden geschossen und noch andere mehr waren blessiret, da er nicht gewisse Nachricht von hätte. Es säßen sonst ihrer 19 in dem Keller auf Depenau. Diesen habe ich darauf gefraget, ob er bey dieser Action selbst gewesen, oder ob ers nur von Hörensagen redete. Da er dann geantwortet, er wäre nur ein halb Hufener (Hinr.Löhndorf) und zu seinem Glück nicht zu Hause, noch dabey gewesen. Er habe aber dieses ex audito [gehört] von denen, die dabey gewesen, und in specie [besonders] von seinem Bruder, der bey der allerersten Action an seinem eigenen Zaun geschossen und liegen geblieben wäre. Vordem wäre er nach dem Prediger gegangen, weil er das Nachtmahl verlanget. Da wäre eben damals auch der Voigt von Depenau gewesen, der unter anderem gesaget, er wüßte niemand und glaube es niemand, wie es abends vorher auf dem Hofe zugegangen. Der Hr. Obrister hatte unter anderem gesaget, Vogel, friß oder stirb, alles habe sich dazu resolviren [beschließen] müssen, und würde dieses der Voigt nicht leugnen können, auch daß nicht von einer gewissen fremden Frauensperson allen solchen Leuten was eingegeben wäre, daß sie nichts achten sollten. Zuletzt meldete er, daß der Obrister 3 von den Knechten aus dem carcer dimittirt [aus dem Gefängnis entlassen] hatte. Wie dieser sich beurlaubte, fragte ich ihn. Ob [er] nicht jemanden, so selbst mit dabey gewesen, könnte zu sprechen Gelegenheit haben, der sich dann erböte, daß er gleich in der Nacht fortgehen und mit dem frühesten Tage einige (?) herein hasten wollte.
Bornhoeft, den 2ten April morgens zwischen 5 und 6 Uhr. Otto Schnack, Hufener aus Stolpe erschien, führete wegen Ursprung der Verbitterung zwischen Obrigkeit und Unterthanen, und daher entstanden dieses Unglücks eben dieses an, was der vorhergehende Zeuge, und daß der Herr Obrister denen Unterthanen im vorigen Jahre den ..benden zu Hoftagen wider alles Herkommen, da sie noch ihr voll Land gehabt, aufgebürdet, auch darüber sie gepfändet hatte, welche Pfände noch auf Depenau lägen. Er nehme den Hufenern überdem 10, 12, 14 Fuder Heu weg, so sie noch von ihrem nachgelassenen Lande bergen können, daß mancher Hufener kaum für zwei Kühe Futter behielte, wäre so grausam hart, daß kein Unterthan in der Güte ein Wort sprechen und seine Not klagen dürfte. Von dem Anfang dieser Sachen wüßte er nichts Gewisses, ohne was er gehört habe, welches mit der nächst vorstehenden Aussage ziemlich (über-) eintraf. Wie der Handel mit den Wankendorfern am 23ten Marty als am Mittwochen des Morgens früh schon wäre vergangen gewest, hatte ein Knecht aus Wankendorf, Hinrich Dugge, es denen Stolpern angesaget, daß jene alle gefangen nach dem Hof gejaget würden. Die Jungen-Knechte aus Stolp waren kurz vorher schon weggegangen gewesen, ihre Hofdienste zu verrichten, und hätten aber von der grausamen Action nichts gewußt. Im Dorfe aber sey gesaget, daß einige der Alten - so nennen sie die Hufener - auf dem (Kampf-) Platz geblieben, deswegen seyen die Hufener, auch Deponens [Zeuge] selbst diesen armen Wankendorfern entgegen gegangen. Diese hatten ihnen ihre Besorgnisse erzählet, auch wie Hans Löndorf auf dem Platz geblieben, Asmus und Hinrich Horst verwundet, und daß der Hr.Obrister und seine vielen Leute nicht weit zurück hielten. Weil sie nun miteinander den Tod vor Augen gesehen, nachdrummalen der Hr.Obrister und die Schützen ihr Gewehr wieder fertig gemachet, wären sie auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet, daß Gott sie retten, den Hrn.Obrister erweichen und das Unglück von ihnen abwenden wolle. Wären darauf schlüssig geworden, sich dichte in einem Klumpen zusammen nach Stolpe zu ziehen, so würde der Hr. Obrister auf Schuldige und Unschuldige nicht zugleich Feuer geben lassen. Aber der Hr.Obrister, solches sehend, wäre ihnen vorgebeuget, hätte die Pistole in der Hand gehabt und von ferne gerufen, kommt ja man her. Darauf sey er ohne einige Wortsprechung zugeritten und hatte den Knecht Claus Löndorf, der nichts als einen Äscher, da er seine Hofdienste mit verrichten sollen, in der Hand gehabt, aber an der Seite, da der Hr.Obrister angekommen, gestanden, auf den Kopf geschossen, daß er zu Boden gestürzet und bald darauf gestorben wäre. Zugleich hatte auf Zurufen des Hrn. Obrister alles Feuer gegeben. Wie das Schießen vorbey, hatte der Hr.Obrister geboten, alles was sie in Händen gehabt, niederzuwerfen, welches die Unterthanen sofort gethan, und der Voigt vom Hofe es aufgesammelt hatte. Darauf wäre der Hr. Obrister mit seinem Säbel unter die Unterthanen geritten und hatte grausamlich damit gewütet, so daß verwundet und hart blessirt worden. 1) Marks Kummerfeld 2) Otto Ma(n)ßfeld 3) Clauß Lütje Hanß alle Knechte 4) Hanß Dugge 5) Hanß Löndorf 6) Aßmuß Horst 7) Hinrich Lille 8) Hinrich Horst der Ältere 9) Hanß Lütje Hanß und 10) Detlef Löhn 11) Marks Thäuen ( auch u.a.: Teyen, später: Theden) Sie hätten sich auf Zurufen des Jägermeisters Kalckreuter, so auch dabey gewesen, aber über hin geschossen und nichts Böses gethan, auf die Erde niedergeworfen. Da denn endlich des Hrn.Obristen Wut aufgehöret; doch waren sie allegesamt, Gesunde und Blessirte, nach dem Hof zum Gefängnis gebracht, Deponens [Zeuge] aber war durch ein sonderlich Geschick echapirt [ausgenommen]. Von dem Gefängnis darinnen ihrer 18 auf Depenau liegen sollen, außer denen 3en, so auf der Langenrege in der Cur liegen, saget er eben das, was vorhergehende Deponenten [auch].
Eodem Erschien Hinrich Tade (>Tede = Theden), Knecht bey seinem Vater Marx Tade aus Stolpe, deponirt [sagt aus], wie er am bemerkten Tage des 23.Marty morgens mit anderen Knechten auf dem Wege gewesen nach dem Hof Depenau, die Hofdienste zu verrichten, da sey ihnen Hinrich Dugge aus Wankendorf begegnet und habe erzählt, wie die Wankendorfer alle hin geschleppet wurden nach dem Keller zu Depenau, hätte aber nichts davon gesaget, daß unter dieselbe schon so hanthiret war, wie sie hernach erfahren. Weilen nun die Wankendörfer eben angezogen kommen, hatten Deponens und andere Knechte ihrer eingewartet; der Obrister mit seinen Leuten aber sey ein Stück Weges zurück geblieben, als sie kaum von dieser Besorgnis recht zu sprechen angefangen, seyen die Stolper Hufner auch aus dem Dorf hinzu geeylet. Da denn die Wankendörfer gesaget, nun es ist uns lieb, daß ihr als liebe Brüder uns noch diesmal erlösen wollet, aber was wills helfen, und hatten sie erzählet, wie sie tractiret wären. Weilen sie nun gesehen, daß der Hr.Obrister mit seinen Leuten das Gewehr wieder fertig machete, hätten sie sämtlich resolviret [beschlossen] nach Stolpe sich hinzuziehen, waren aber vorher auf die Knie gefallen und hätten ein Vaterunser gebetet. Ich frug, was das denn hätte bedeuten sollen, und warum sie Gott angerufen. Ille respondit [jener erwiderte] , weil sie den Tod vor Augen gesehen, des Hr. Obrister grausame Härte ihnen bekannt, und so ein armer Sünder und Mensch wie sie ja nirgends Zuflucht nehmen können als zu Gott! Einige des Hrn.Obristen Leute, insonderheit die Schützen, hättens wohl gehöret, was sie geredet und was ihr Anschlag gewesen. Sie waren darauf in einem Haufen einige Schritt menirt (?) aber nur 100 nach Stolpe zu gerückt, da der Hr. Obrister ihnen vorgeritten, und kein Wort gesprochen, als: staht, staht (steht!), so er einige Mal wiederholt. Sie wären gleich platt stehen geblieben und so er erschreckend gewesen, weilen er mit den Pistolen hin- und hergezielet, daß sie kein Wort sprechen, noch zu .. was sich resolviren können. Es sey aber der Hr.Obrister gleich zugeritten und habe Clauß Löndorf , der ihm am nächsten, von welchem doch der Hr.Obrister noch ein Stück Weges ab gewesen, auf den Kopf geschossen, daß er flugs gestürzet und kein Wort mehr gesprochen. Derselbe habe nichts gethan, sey auch mit Deponente und anderen Knechten ausgegangen gewesen, ehe sie von der Action mit den Wankendörfern was gewußt. Er meynet aber, daß er nächst dem Äscher auch eines Beil bey sich gehabt. Doch hätte der Hr.Obrister ihm nicht befohlen, daß er ablegen oder ihm vom Leibe bleiben solle. Wie dieser unglückliche Mensch so gefallen, habe der Hr.Obrister mit erhobener Stimme gerufen, schießt, schießt, worauf auch alle Feuer gegeben hatten. Als dieses geschehen und viele gefallen, habe der Hr.Obrister befohlen, sie sollten ihr Gewehr oder Gerätschaft niederlegen, so sie auch gleich gethan. Darauf sey er unter sie geritten und habe mit seinem Säbel alles, was ihm nicht ausweichen können, verwundet, bis ihnen zugerufen worden, daß sie sich auf die Erde niederwerfen sollten, so sie auch alle gethan, da er denn endlich inne gehalten. Als aber Hanß Lütje , Kirchenvorsteher, der bey dieser Action an der Hand und den Armen verwundet, seinen übel zugerichteten Sohn, der auf der Erde lag, aufzuhelfen hingegangen, hatte der Hr.Obrister ihm die andere Hand ganz zuschanden und schier abgehauen, daß er also ein elender Krüppel bleiben mußte. Aßmuß Thagen (Tegen = Theden), ein Hufener, dem der totgeschossene Knecht zugehöret, hatte er grausamlich zerprügelt, weilen er zu demselben zureden und trösten wollen; darauf sey das übrige alles gefangen nach dem Hof gejaget, Deponent aber sey mit einigen Knechten echapiret [entlassen]. Hinrich Horst und Detlef Löhn hatten nicht fortkommen können, darum waren dieselbigen auf den Pferden mit fort genommen. Außer dem Toten seyen 13 beschädiget, worunter 5 aufm Hofe und 3 auf der Langen Rege. Der Hr.Obrister wäre mit allen Heuersleuten, deren 4, seyen selbst 19 gewesen. Der Jägermeister Kalckreuter, auch der Voigt vom Hofe, hatten niemanden blessirt, auch von den Heuersleuten einige nichts Böses gethan. Es hätte der Voigt gesaget und würde es nun mehr leugnen, daß es des Nachts vorher alles so übel angeleget, und denen Leuten ganz was eingegeben worden, solche That desto dreister auszurichten. Dabey der Hr.Obrister gesaget, es müßte heißen, Vogel friß oder stirb. Sonst haben alle diese Personen bekennet, wie sie vorhin auf dem Wege gewesen nach Schleswig, der aller-und gnädigsten Herrschaft zu klagen, woran in Kiel umgeredet mit dem Vorstellen, da sie Leibeigene, da der Edelmann mit thun könne, was er wolle. So gebe auch der Obrister durch seine Leute-Voigte aus , er habe vom Könige und Fürsten Freyheit, totschießen zu lassen was er wolle, denn es waren seine eigenen Leute.
Eodem Erschien auch: 1) Antje Lütje Hanß, weinete und klagte bitterlich über das Gefängnis, da ihr verwundeter Mann in llege, der noch ärger daran als sein Sohn wäre, welcher bey dem Balbierer auf der Langen Rege. Sie würde weggestoßen und dürfte ihren Mann nicht einmal sprechen noch Reinlichkeit thun, da er doch in seinem Unflath und stank, weilen beyde Hände ihm ganz unbrauchbar gemachet, vergehen müßte. 2) Dorothea Duggen, zeigete ihres Mannes Hut, darin so viele Löcher und Schräm ... von großen Hageln befindlich, daß es kaum zu begreifen, wie er lebendig davon kommen mögen. Sie hätte mit ihrem Mann 16 Jahre recht gethan, 6 Kinder gezeuget, und nun wäre er mit 29 Hageln im Gesichte und Halse verwundet, liege dennoch in der Langen Rege. Der Heuersmann auf dem ... Lande [Duggen, Kulrade] habe dieses gethan, da er doch ein Vater-Bruder-Sohn [Cousin] sey von ihrem Mann. 3) Lencke Horst, hätte flehentlich gesuchet ihren Mann, weil er gefährlich blessirt nach dem Balbierer bringen zu mögen, habe aber nichts erhalten [keine Nachricht], dergleichen klagten auch andere mehr, und daß nichts desto weniger sie bey solchem Zustande zu Abwendung Prügeln und Schläge der täglichen Hofdienste bestellen und die Leute anschaffen müssen, bekräftigte auch dasjenige, was die vorhergehenden Zeugen gesaget von dem Animiren und Eingeben, so durch eine fremde und kluge Frau an des Hrn. Obristen Leute geschehen sein soll. Überdem geben sie mit großer Wehmut an, daß vor des Hrn.Obristers Augen sie alle fast nicht kommen dürfen, indem er sie in Verdacht hätte, daß sie alle Hexen wären und sich bereden lassen, daß, wann ihm eine Kuh oder ander Vieh umfiele, seine Unterthanen ihm es tot hexeten, wie er sie denn alle Zeit für Hexen ausschölte. Die ihn dazu verreizte, und absonderlich die fremde Person den Hrn.Obristen neulich dahin beredet, daß er einer lebendigen Kuh den Kopf und Hals abgehauen und selbiges oben auf dem Kuhhaus angenagelt, herausgesetzet. Weil aber dieses hieher sich nicht eben reimte, habe davon weiter nichts hören wollen. Jedennoch, die beiden vorherstehenden Mannspersonen darnach gefraget, die es geaffirmiret [bejaht] und dabey geklaget, daß dieser Wahn, so dem Hrn.Obrister möchte beygebracht seyn, auch nicht wenig contribuirte [beitrüge] zu der Verbitterung gegen die Unterthanen.
Wie dieses etwa um 8 oder halb 9 Uhr morgens geendiget, bin ich sofort ins Bothkampische nach der Langen Rege, woselbst die 3 Verwundeten bey dem Schuster-Balbierer liegen, hingefahren, da denn derselbe alle Leute heraus gehen hieß und mir Gelegenheit gegeben, mit ihnen allein zu sprechen. 1) Denn den in der linken Seite und Arm, auch am Kopf geschossenen Hanß Löndorf habe ich gefraget, wie es doch mit der Action hergegangen, welcher mit schwacher Stimme im Bette liegend mir geantwortet: Dieses Unglück und alle vorige Mißverständnis rühren her von dem Lande ... [Heuerstelle Kulrade], so zuletzt von Wankendörfern genommen, das hätten sie etwa vor 8 oder 10 Tagen für [vor] die Action die Befriedigung schlecht gemacht [beschädigt], auch den Tag vorher dem Heuersmann verboten, nicht zu pflügen. Am 23.Marty dieses Unglück geschehen, wären er und die anderen an der Zahl 11 auf ihrem Lande gewesen, um, weil ihr es behaut, mit Zaun und Graben solches zu befriedigen. Unversehens waren sie von dem Hr.Obrister und seinen Leuten umzingelt und wäre der Obrister auf ihn zugeritten, mit gräßlicher Stimme, die Pistole in der Hand haltend, gebietend, das Beil, womit er die Zaunstaken zugespitzet, niederzulegen und herauszugehen. Er sey darüber erschrocken, hätte nichts zu antworten gewußt als lieber wolle er hier sterben, und könnte der Obrister ihn nur totschießen, wo er recht dazu hätte, er hätte ja nichts gethan. Kaum sey es ausgeredet, habe ihn der Obrister mit der einen Pistol den Arm und die linke Seite zunichte geschossen, darauf mit der anderen Pistole aus Auge durch einen Schram-Schuß [Streifschuß?] Fleisch und Knochen weggenommen, davon er gestürzt sey und nicht wisse, was weiter vorgegangen, Gott wäre sein Zeuge, daß ihm derzeit niemals in Sinn gekommen, sich dem Obristen zu opponiren [widersetzen], der 17,18 Mann stark gewesen, und ihrer, der Wankendörfer, nur in allem 11. Zudem wäre ein jeder an seinem Ort bey seiner Arbeit und nicht einmal zusammen gewesen.
2) Hanß Dugge aus Stolpe saget, wie er von der ersten Action nichts wisse, aber mit den anderen Stolper Hufnern sey er hingekommen, da er den fast mit eben denselben Worten, soviel ich behalten - denn ich keinen Tisch noch Platz daselbst gehabt, daß was aufschreiben können - der vorhergehenden Deponenten Otto Schnack und Hinrich Tade (Tede) Aussage bestätiget und hoch contestirt [übereinstimmend], daß sie immer derzeit im Willen gehabt, sich gegen den Obristen und seine Leute, welche sie so mächtig und mit Gewehr gesehen, zu opponiren, hätten auch alles gethan, was er ihnen nur befehlieget, und zu dem erschossenen Mensch hatte der Hr. Obrister wahrhaftig kein Wort geredet, derselbe hatte auch keine Miene gemachet, sondern sie hätten sich alle nur nach Stolpe reteriren wollen, darum hatten sie auch das Vaterunser gebetet.
3) Des Lütje Hanß, Kirchenvorstehers Sohn, der auch bey der ersten Action nicht gewesen, sondern mit den Stolper Knechten zu Hofdienste gehen wollen, dabey auch ihn das Unglück hart getroffen, conformate [stimmte überein] sich in seiner kurzen Aussage gleichfalls der obigen beyden Depositionen [Aussagen]. Insonderheit beteuernd, daß der erschossene Mensch nichts mehr als er und andere gethan, ihm kein Wort vom Obristen a'part [direkt] zugeredet, er auch keine Miene gegen denselben gemachet, als wenn er ihm zuleibe gewollt.
Nach eingenommenem solchem Bericht habe ich mit dem Schuster-Balbierer geredet und vernommen, daß er glücklich und bey diesen Kranken schon was sonderliches prästiret [bewirkt], und daß er mehr durch Gottes Gnade sie alle mit dem Leben davon zu helfen, beklagte aber herzlich die Gefangenen auf Depenau mit dem Beyfügen, wie ers den Obrister hatte remonstriret [auseinander gesetzt], daß die Leute in solcher Kälte und bey so schlechter Wartung , wo Gott nicht sonderlich hülfe, crepiren müssen. Aber es war bey ihm nichts zu erreichen.
Worauf ich denn von dannen auf Kiel und von da nach Schleswig des Morgens um 5 Uhr am 3. April revertiret [Rückfahrt angetreten].
Ausgefertigt den 4.April 1707, Hatto Petrejus
Unterthänigste An Zeige nebst angehengter außführlicher Facti Specie. Von der auf Depenau wider die Unterthanen von dero Herrn, dem Obristen Jachim von Brockdorff vorgenommenen Gewaltthätigkeit, dabey vergossenen unschuldigen Bluths und Blessirten verschiedenen Unterthanen.
Auf gnädigsten Specialen Befehl Aus den Summarischen Depositionen verfaßet.
von: Hattone Petrejo Hochfürstlichen Ober-Sachwalter
Schleswig, den 23. Mai 1707
11. 28 Liste der von Petrejus verhörten Personen
Namen und Berufe um 1707 im Gute Depenau
LAS 127.7/218 Buch S 3 - 6 und 31 - 33 (Verhör von Untergebenen Depenaus um 1707)
Name Alter Beruf
Hans Horst 60 Vogt Meierhof Löhndorf Hinrich Löhndorf [Sohn?]* 37-38 Bauknecht Löhndorf Hans Kummerfeld 62-63 Häuersmann Hans Schnack 38 Häuersmann Paul Rieck 24 Häuersmann Aßmuß Pries 31 er diente als Knecht, der alle Tage zu Hofe ging Hinrich Löhndorf 30 er sei eines Häuermanns Knecht Heinrich Löbtin 40 Knecht im Gute Depenau, bei Aßmuß Horst, Bauervogt in Wankendorf
Aßmuß Lütje Johann 48 er dient dem Herrn - Knecht, wozu er gezwungen - schon weggelaufen Triencke Kummerfeld 34 sey eines Häuermanns Frau Magdalena Horsten 30 ihr Mann sey Bauervogt in Wankendorf Balthasar Bruhn 47 Pastor zu Bornhöved Martin Grubbe 53 - 54 informiert die Kinder im französischen (?) Christian Lembker 35 Schulmeister R. Wulff 50 Aßmus Horst 43 Hauswirt und Bauervogt Hinrich Duggen 22 Knecht bei seinem Vater in Wdf. Johann Löhndorf 31 er sey Holzvogt Hinrich Horst 46 Hufner in Wkd. Detleff Rieck 38 Scheunenvogt in Depenau Hanß Rieck über 40 Hufner in Wkd. Detleff Schnack 35-36 Arbeitsmann Aßmuß Löhndorf [Sohn]* 41 Rathje Titje 26 Knecht bei seinem Vater in Stolpe Claus Titje 34 ohne Erben, Knecht in Stolpe Paul Titje 20 Knecht in Stolpe beim Vater Anna Margaretha Duggen 39 auf Michaelis Hans ..... 41 Aßmuß Thee ungefähr 55 Aermann und Vollhufner Marx Stehen bei 60 Haußmann, Hufe dem Sohn übergeben Hinrich Freese 68 Hausmann zu Schmalensee Joachim Dugge 56 Hufner in Wkd Hanß Löhndorff [Sohn]* 46 Haußmann in Wkd Joachim von Dote(d. Ältere) 63 [von Sosten] Schäfer Joachim von Doten (Sohn) 37 Schurknecht, handelt auch mit Holz u. Pferden, Barbierknecht Marx Thee 56 Hufner u. Bauervogt in Stolpe Hans Lüthje Johann 52 Vollhufner in Stolpe Johann Christoph Bauer 35 Barbier Timm Friedrich Voigt 53 Barbier und C
11. 29 Die Liste der Guts-Entweichungen zwischen ca.1700 und 1717
Anno 1717 den 29.December hat Johan Lahnendorff Voigt, von Jochim Duggen, Scheunenvoigt, berichtet, daß folgende Leibeigenen Leute sich anderwärts auß dem Gute Depenau sich wohl begeben haben sollen. [Demnach hat offenbar Duggen im Auftrag Erkenntnisse gesammelt, die Löhndorf der Gutsherrschaft vortrug.]
Pesignation der auß dem Depenauer Guth heimlich Entwichenen LeibEigenen Leute so sich anderweitig auffhalten auffgesetzt. Den 29.December Anno 1717
1) Marx Tede mit der Frauen, ist ein Hauswirth in Stolp gewesen, ist bereits 20 Jahre wegk gewesen, und weiß Niemand, an welchem ohrt Er sich aufhält. 2) Clauß Schlüter. Ein Knecht aus Wankendorf, mit der Frauen soll er sich nach Dithmarschen begeben haben, an weß ohrt, ist keiner wißend. 3) Clauß Tiedtgen. Ein Knecht, soll auch in Dithmarschen sein, an welchem ohrt ist unbekandt. 4) Clauß Horst gewesen Bur Knecht auf Depenau, soll auch in Dithmarschen sein und sich alda verheiratet haben, an weß ohrt ist unbekandt. 5) Clauß Lahnendorff Knecht auß Wankendorf und gewesen ...reither auff Depenau, soll auch in Dithmarschen sein. 6) Aßmus Dugge Knecht auß Wankendorff soll auch in Dithmarschen sein. 7) Hans Horst Knecht des Hinrich Horst in Wankendorff sein Sohn soll sich in Eyderstede befinden. 8) Daniel Lahnendorff Knecht auß Wankendorff soll sich auch in Eyderstede befinden. 9) Hinrich Lahnendorff Knecht auß Wankendorff soll sich auch in Eyderstede befinden. 10) Hinrich Lütjohan auß Stolpe Knecht auch alda. 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein. 12) Detlev Lahnendorff Baur Knecht auß Wankendorff soll auch in Dithmarschen sein. 13) Marx Kummerfelt des olden Paull Kummerfelt sein Sohn soll in der Probstey dienen, und der alte Vater ist in Ploen mit seiner Frau und Tochter. Dessen Bruder Friederich, ist ein Weber, und wyßet soll bey Tönning in Dithmarschen sein. [Summe: 17 Personen] 14) Hanß Duggen, welcher anjetzo zu Meüßling (Moisling) bey dem Herrn Geheimen Raht Wedderkopff in Diensten. 15) Hinrich Duggen, dessen Bruder, welcher anjetzo zu Sestermühle mit der Frauen sich befinden, und für Voigt im Dienste seyn. Dorothea Duggen und Ohligaard Duggen, deß Hanß und Hinrichen Schwestern, sollen sich bei Lübeck verheiratet haben. 16) Jürgen Lahnendorff auß Wankendorff, so auch Baurknecht auff Depenau geweßen, mit 2 Kinder 1 Frau, soll Todt sein, welcher sich im Bordeßhollmer Ambt bey Nordtorff auffhalten soll, an welchem ohrt ist unbekandt. 17) Hinrich Lahnendorff, des Jorgen Lahnendorff sein Bruder mit seiner Frauen und 3 Kinder auch im Bordeßhollmer Ambt beey Nordtorff. 18) Detlev Lahnendorff des Jürgen Lahnendorff sein Bruder mit seiner Frau und KleinTochter auch daselbst. 19) Cathrine Lahnendorffs. Ein Wittfrau mit ein Kind auch daselbst. 20) Deren Schwester Anna Lahnendorff, auch ein Wittfrau, mit ein Kindt auch daselbst im Bordeßhollmer Ambt. 21) Noch Anna Lahndorffß ....fuß mit Ein groß Tochter ist auch bey Bordeßhollm. 22) Aßmus Sieck, deß alten Aßmus Sieck Fischers Sohn, welcher zu Bordeßhollm beym Ambtmann vor Knecht dient, hat schon 5 Jahr wegk gewesen. 23) Clauß Tiedtgen, Knecht, mit der Frauen und 2 Kinder .. Rocken von Perdoehlerfeldt gestohlen, und deßhalb wegk gelauffen, soll sich im Bordeßhollmer Ambt auffhalten. 24) Aßmus Lütjohan mit einer Frau und 2 Töchtern,soll sich bey Neu Münster Im Dorff Fünf Harde auff halten. 25) Gerdte Heicken, mit Ihre Tochter ist bey Aßmus Lütjohan in Einer Kathe. 26) Cathrine Krußen, mit 2 Sohnes, so jetzo schon Knechte sein, soll sich bei Neu Münster auffhalten. [Übertrag: 54 Personen] 27) Aßmus Doß (Dose), der Brand...., Cathrin Doße ihr Bruder. 28) Elsche Doßen, deß Hinrich Doßen Mutter mit 2 Töchter ist in Günbeck (Gönnebeck) in eine Kathe, und die 2 Töchter dienen alda. 29) Gretge Doßen, Magd, ist Detlev, deß Schweinehirten Tochter, soll in der Marsch sein, an weß ohrt ist unbekandt. 30) Johan Lahnendorff, so bey dem H.Obristen gewesen ist, weiß Vormund,wo er geblieben. 31) Anna Lahnendorff mit 2 Söhne auß Wankendorff soll bey Rendeßborg sich auffgehalten haben. 32) Dorothea Heycken mit Ein Sohn, soll zu Veerenböttel bey Segeberg sich auffgehalten haben. 33) Gretge Freßen mit Ein ..ell Ihr Tochter, dient zum Wahlstorffer Guth. 34) Jochim Burvoigt (Burmeister ?) Schneiders Tochter in Stolp , Gretge Burvoigts, dient in Pretz bey ein Pötger. 35) Gretge Lindauen, deß Hollenders Harmen seyn Bruders Frau, soll sich in daß Wittenberger Guth auffhalten. 36) Wibke, Ihre Tochter, Trincke Lahnendorff genannt, welche zum Reinfeld sich auffhalten soll. 37) Anna Maria Schröder, Magdt, ist von die Sachsen beschlaffen worden, ist mit die Sachsen Dragoners wegk gereyset. 38) Anna Margretha Siecks, welche vergangen Jahr Ao.1717 auß Kiehl wegk gelauffen. 39) Trincke Eggers mit 2 Kinder und sich im Bothkamper Guth auffhalten soll. 40) Lenecke Siecks auff der Schillstorffer Glaßhütte mit 2 Söhne und 2 Töchter, deßen (einer) Sohn hat schon geheiratet. 41) Gretge Paustians, deß Marx Paustian Schwester, ist unbekandt wo sie ist. 42) Clauß Schröder, so bey der Frau Obristin gedient hat, weiß Niemandt, wo er anzutreffen ist. 43) Cathrin Doßen, Brandt Magd, ist schon Aprill dieß 1718ste Jahr wegk gelauffen. [ Übertrag: 86 Personen] 44) Anna Dorothea Kummerfelts, deß Marx Kummerfelt Kutscher seine Tochter, welche jetzo in Loeptin bey dem Burvoigt dient. Jochim Kummerfelt, deß Marx Kutschers Sohn, so zu Bruecken (Brüggen) Mühle beym Möller dient. 45) Johan Friederich Tede, deß Möllers zu Stolp sein Sohn, welcher zu Wittorff beym Möller Knecht ist. [Summe: 89 Personen]
Specification derer aus dem Guthe Depenau entwichenen Unterthanen, so viel man sich vor der Hand erinnern können, alß Aus Wankendorff Detlef Rieck mit Frau und Kindern 7 Personen Jürgen Lähndorff oder Bürx (?) mit Frau und Kind 3 Personen Aßmuß Dose ein Knecht 1 Person Hanß Dose ein Knecht 1 P. Detlev Dose ein Knecht 1 P. Jasper Heicke ein Knecht 1 P. Jürgen Lähndorf mit Frau und Kindern 4 P. Anna Lähndorffs mit ihr Kind 2 P. Jürgen Lähndorff gewesener Bauknecht mit Frau und Kindern 4 P. Lenke Heicke mit ihr Kind 2 P. Marg.Heicken eine Magd 1 P. Magd.Witten eine Magd 1 P. Noch Magd.Witten eine Magd 1 P. Detlef Lähndorff nebst sein Sohn 2 P. Claus Schlüter mit Frau 2 P. Marg.Dosen eine Magd 1 P. Marg.Eggers eine Magd 1 P. Anna Eggers eine Magd 1 P. [36 Personen] Lenke Siecke eine Magd 1 P. Hinr.Lähndorff oder Freese mit Frau und Kindern 5 P. Detlef Lähndorff mit Frau und Kind 3 P. Aßmuß Lütjohann mit Frau und Kindern 4 P.
Summe aus Wankendorf: 50 Personen
Von Kieler-Kamp und Fehren Rögen Claus Schröder mit Frau und Kind 3 P. Johan Schröder mit Frau 2 P. Claus Hintze mit Frau und Kindern 5 P. Aßmuß Riecke der Weber 1 P. Noch Aßmuß Riecke ein Knecht 1 P. Jürgen Lähndorff mit Frau und Kindern 5 P.
Summe von Kieler-Kamp und Fehrenrögen: 17 Personen
Aus Stolp Aßmuß Dugge mit Frau und Kindern 7 P. Claus Schramm ein Knecht 1 P. Magd.Bauer-Voigts eine Magd 1 P. Ratje Tietjen ein Knecht 1 P. Hinr. Ahrens mit Frau und Kind 3 P. Hans Ahrens mit Frau und Kind 3 P. Cathrin Krusen mit 2 Kindern 3 P. Hans Sieck mit Frau 2 P. Elsabe Dosen mit ihrem Sohn 2 P. Claus Witte ein Knecht 1 P. Hans Riecke ein Knecht 1 P. Claus Lähndorf ein Knecht 1 P. Claus Dose ein Knecht 1 P. Hinrich Lähndorf ein Knecht 1 P. Asmus Lähndorf ein Knecht 1 P. Asmus Dugge ein Knecht 1 P. Hinr.Horst ein Knecht 1 P. Claus Horst ein Knecht 1 P. Hans Horst ein Knecht 1 P. Hans Lille ein Knecht 1 P. Marx Tege mit Frau 2 P. Hinr.Lütjohann ein Knecht 1 P. Cathrin Lütjohanns eine Magd 1 P. Claus Tietjen mit Frau und Kindern 5 P. Anna Polfuß oder Lähndorfs mit Tochter 2 P. Cathr.Siecks eine Magd 1 P. Detlef Bauer-Voigt ein Knecht 1 P. [Übertrag:47 Personen] Jürgen Bauer-Voigt ein Knecht 1 P [Burmeister]. Claus Lähndorf der Bauer Knecht 1 P. Cathrin Lähndorfs 1 P.
[Summe aus Stolp: 50 Personen]
und dann noch überdem: Anna Riecken eine Magd 1 P. Anna Schnacks eine Magd 1 P. Magd.Heicken eine Magd 1 P. Hinr.Heicke ein Knecht 1 P. Claus Schröder ein Diener 1 P. Jochen Reimers ein Diener 1 P. Asmus Sieck ein Knecht 1 P. Hinr.Sieck ein Knecht 1 P. Asmus Bumann ein Junge 1 P. Marx Kummerfeld ein Knecht 1 P. Johan Lähndorf ein Diener 1 P. Christian Gundelag ein Schmied 1 P. Clemens Gundelag ein Schmied 1 P. Daniel Lähndorf ein Knecht 1 P. Claus Dose ein Knecht 1 P. Noch Claus Dose auch ein Knecht 1 P. Hinr.Heicke ein Knecht 1 P. Johann Heicke ein Knecht 1 P. [Übertrag: 18 Personen]
Hans Lähndorf ein Knecht 1 P. Anna Marie Schröders eine Magd 1 P. Ratje Tietjen ein Knecht 1 P. Claus Tegen ein Knecht 1 P.
[Summa der überdem außer den Dörfern entwichenen: 22 Personen]
General-Transport, zugeschweigen derer, die alhier noch nicht specificieret sind, alß:
Aus Wankendorf 50 Personen Von Kieler-Kamp u. Fehrenrögen 17 Personen Aus Stolp 50 Personen Noch überdem 22 Personen Nachtrag* 4 Personen
Summa: 143 Personen
Nachtrag*: Claus Reimers ein Junge 1 P. Jochen Reimers ein Junge 1 P. Clement Paustian ein Diener 1 P. Hinr.Kruse ein Diener 1 P.
Species Facti [Tatsachen im einzelnen]
[Wir erfuhren oben durch die Untersuchung des Petrejus, wie sehr v.Brockdorff diese Familie geknechtet und gedemütigt hatte. Aber erst später, im Kontext mit allen anderen Vorkommnissen, konnte v. Brockdorf vor dem Obersachwalter Petrejus als Provokateur der Entweichungen feststehen.]
Aßmus Löhndorf, mein angeborener Leibeigener Unterthan, in Wankendorf wohnhaft, ist vor einem Jahr ohne Uhrlaub, und da er für sich, seine Frau und Kinder Lebensmittel in meinem Guthe gehabt, ausgetreten, und hatt sich nach Hahl (?) im Amte Rendsburg reteriert, woselbsten er von Peter Kübeln, wohlwissend, daß er ein Leibeigener Depenauischer Unterthan, und heimlich entwichen sey, in Dienst genommen, gehauset, gespeiset (?), und mir gesehrt und vorenthalten worden, also daß ein gantzes Jahr seinen Dienst entraten müssen. Und obwohl Peter Kübel durch die bloße Annahm- Hauß- und Speisung sich deß Diebstahls, so Aßmus Löhndorf an seiner Person begangen, mit theilhaftig gemachet und dahero in Königl. Straffe verfallen, und mir den zugefügten Schaden und veruhrsachte Unkosten zu erstatten gehalten, so hat er sich demnach durch den an Aßmus Löhndorf gethanen Vorschub mit Wagen und Pferden, seine Frau und vier Kinder nebenst den zurückgelassenen Sachen abzuholen, bey diesem Diebstahl umb so viel mehr vertieffet, sogar daß er den Aßmus Löhndorf und noch heiter am Leibe, wenn der schärfste Weg Rechtens ergriffen, könnte gestraffet werden, bevorab, da er den Entlauffenen nicht allein von der Wiederkehr zurückgehalten, mir als dem vero Domino [dem wahren Herrn] keine Notiz davon gegeben, sondern auch durch die geleistete Hülfte an Pferd und Wagen und mit Gebung eines Jungens den Aßmus Löhndorf animiret und aufgebracht, daß er den Diebstahl verdobblen und noch fünf Seelen mir entführen und stehlen müssen, unberühret, daß er daß verlauffenen und mir heimgefallene Gut mit wegholen, und den Diebstal vergrößern helfen, auch daß er den Löhndorf unkenntlich zu machen, einen eigenenen Rock ihm angethan, umb diese That zu vollbringen, so viel an ihm, opere consilio cum auxilio [mit Rat und Hilfeleistung] den Löhndorf assistiret hat, in welchem Fall die Rechte eben die Schärffe gegen und wider den Hülfsleistenden ..equiret, wissen wollen, die an den Principalen zu vollstrecken, verordnet; und da nun dieses alles durch des Löhndorfs gerichtlichen Geständniß offenbar und unleugbar geworden, daß Peter Kübels Wagen und Pferde, so annoch vorhanden, dessen Kleyder und mitgegebener Junge auch vorgesetztes alles bekräftigen, also nichts mehr übrig, alß daß Peter Kübel dem Principall Diebe gleich gestraffet und mir der zugefügte Schaden nebenst den causierten Kosten, so zum wenigsten auf 100 Rthlr zu taxiren, erstattet, und daneben Caution ins Künftige sich der reception und abduction meiner eigenen Leute zu enthalten, bestellet werde; So will darumb der Justiz... dienstlich gebeten und dero ... dexterität es zu vermehren und zu mindern anheim gestellt, mithin die Aussage, in probante forma, daß factum zu justificiren communiciret haben, der Hoffnung, es werde den Rechten nach hierin verfahren und ein Exempel, anderen von der Nachfolge abzuschrecken, statuiret werden.
Urtheil
In Peinlichen Sachen Fiscalis, constituirtem Peinl.an Klägers an einem, entgegen und wider Henrich Löhndorf und dessen 4 Söhne, Henrich, Detlef, Clauß und Johann Löhndorf, Peinl.Angeklagte am anderen Theil, erkennen Richter und Beysitzer des Peinlichen Gerichts auff dem Adelichen Hause Depenau auf eingeholten Rath der Rechtsgelahrten für recht, daß Peinl.Angeklagte wegen respective gebrochenen Eides, ergriffener Flucht und Entführung zweyer Frauen, und deren auff dem Adelichen Guth erworbenen Gütern, ihnen zu wohlverdienter Straffe, andern aber zum Exempel, und zwar Detlef und Henrich der jüngere, jedweder auff 4 Wochen, Clauß und Johann, jedweder auff 14 Tage, in einem Vestungs Bau zur Arbeit an den Karren zu kommen. Der Vater aber, Henrich Löhndorf, mit 4 wöchentlicher Gefängnis und Speisung mit Waßer und Brodt zu bestraffen sey. Wie wir sie respective hierzu, weniger nicht die Gerichtskosten, rechtlicher Moderation vorbehaltlich zu erstatten, ver... V.R. ...
Daß dieses Urtheil denen Rechten und zugesandten Actis gemäß sey, wird von uns Decano, Seniore, und übrigen Doctoribus der Juristen Facultät auff der Hochfürstl. Hollsteinischen Universität bezeuget, und mit unseren hierneben gedrückten Facultät Insiegel bekräftiget.
Kiel, in Collegio nostro, den 14. September 1702
Ausweis eines Greiftrupps, der bestimmte "Entwichene" aufspüren und zurückbringen soll.
Demnach Ich Vorzeigern dieses, meine Unterthanen, alß Paul Rieck, Jochim Duggen, Hinrich Horst, Hinrich Tejen undt Jürgen Löndorff, abgefertiget, umb vier meiner Leibeigenen Knechte, Nahmentlich Hans Rieck, Hinrich Löndorff, Daniel Löndorff und Claus Dose*, welche vor einige Zeit außgetreten undt sich den Hochfürstl.Kirchspielen Katzenbüttel und Cathrinherd unweit Tönningen aufhalten, wiederzuholen. Deß werden hiemit Alle undt Jede Hohe und Niedrige Civil- undt Militair Bediente respective Dienste freundtlich ersucht, Obbenannte meine Leute aller Orthen frey undt ungehindert pass- undt repassiren zu laßen, auch auf erfordernden Fall, Ihnen Obrigkeitliche Assistence undt Forthelfung zu gönnen. Maßen Ich ein solches in dergleichen und andern Fällen zu erwidern nicht ermangeln werde. Zu Versicherung dessen Ich dieses eigenhändig unterschrieben undt mit Beysetzung meines Petschaftes Bekräftiget. Geben auff meinem Hause Depenau den 14ten Octobr.1703 Dero Königl.Majest.zu Dennemark Norwegen Obrister zu Roß. W.Brockdorff
- 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein.
Anläßlich der Entweichung u.a. des Wankendorfer Hufners Joh.Chr.Löhndorf:
LAS 125 Nr.21 Acten betr. die Zustände der Dep. Dörfer Stolpe und Wankendorf
Briefwechsel 1766:
a) Anzeige des Justitiarius des adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, wegen Widerspenstigkeit, "insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, mit der Bitte um "ein Landesherrschaftliches allerhöchstes geschätztes Mandatum an die gesammte untergehörige Leibeigene des adel. Gutes Depenau." 7. May 1766
b) Das Mandatum gegen Widerspenstigkeit und heimliches Entweichen, verbunden mit dem Aufruf zu gebührendem Respect und Gehorsam ergeht. " Als wonach ihr euch zu achten. Urkundlich unter Unserm, des Großfürsten und Herzogs, als dieses Jahr regierenden Herrn, vorgedrucktes Regierungs-Kanzley-Hofsiegel. gegeben in Unserer Stadt Kiel, den 29ten May 1766"
c) Aller und untertänigste Vorstellung und meine, des Königlichen Justiz-Rahts und Land-Syndici Leopold August Cirsovius als bestellten Justiciarii des adel. Gutes Depenow.
proclamentissimo mandato an die gesamten Guts Untergehörigen, betreffend derselben Widersetzlichkeit und Entweichungen.
Dies ist mir als Baur-Voigt Clas Friedrich Riecken zu Wankendorf insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.
Depenau, den 5. Juny 1766 Clas Friederich Riecken
Dies ist mir als Baur-Voigt zu Stolpe insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.
Depenau, den 5 Juny 1766 Marx Teede X
- Die Landesverfassung schützt die Leibeigenschaft: "Entflohene Leibeigene müssen ausgeliefert werden. Die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf das Rückforderungsrecht erlischt, beträgt für Verheiratete zehn, sonst 31 Jahre."
[Aufs.Prange, S.68]
11. 30 Ausweis für einen Greiftrupp, der bestimmte "Entwichene" aufspüren und zurückbringen soll.
Demnach Ich Vorzeigern dieses, meine Unterthanen, alß Paul Rieck, Jochim Duggen, Hinrich Horst, Hinrich Tejen undt Jürgen Löndorff, abgefertiget, umb vier meiner Leibeigenen Knechte, Nahmentlich Hans Rieck, Hinrich Löndorff, Daniel Löndorff und Claus Dose*, welche vor einige Zeit außgetreten undt sich den Hochfürstl.Kirchspielen Katzenbüttel und Cathrinherd unweit Tönningen aufhalten, wiederzuholen. Deß werden hiemit Alle undt Jede Hohe und Niedrige Civil- undt Militair Bediente respective Dienste freundtlich ersucht, Obbenannte meine Leute aller Orthen frey undt ungehindert pass- undt repassiren zu laßen, auch auf erfordernden Fall, Ihnen Obrigkeitliche Assistence undt Forthlfung zu gönnen. Maßen Ich ein solches in dergleichen und andern Fällen zu erwidern nicht ermangeln werde. Zu Versicherung dessen Ich dieses eigenhändig unterschrieben undt mit Beysetzung meines Petschaftes Bekräftiget. Geben auff meinem Hause Depenau den 14ten Octobr. 1703 Dero Königl.Majest.zu Dennemark Norwegen Obrister zu Roß. W.Brockdorff
- 11) Hanß Riek und Bartel Riek, Brüder, des Hinrich Riken zu obbendorff, seine Brüder, sollen beide in Dithmarschen sein.
11. 31 Anläßlich der Entweichung u.a. des Wankendorfer Hufners Joh.Chr.Löhndorf:
LAS 125 Nr.21 Acten betr. die Zustände der Dep. Dörfer Stolpe und Wankendorf
Briefwechsel 1766: a) Anzeige des Justitiarius des adl. Gutes Depenau, gerichtet an den König von Dänemark bzw. dessen Regierungskanzlei, wegen Widerspenstigkeit, "insonderheit der heimlichen Entweichung" der leibeigenen Unterthanen, mit der Bitte um "ein Landesherrschaftliches allerhöchstes geschätztes Mandatum an die gesammte untergehörige Leibeigene des adel. Gutes Depenau." 7. May 1766 b) Das Mandatum gegen Widerspenstigkeit und heimliches Entweichen, verbunden mit dem Aufruf zu gebührendem Respect und Gehorsam ergeht. " Als wonach ihr euch zu achten. Urkundlich unter Unserm, des Großfürsten und Herzogs, als dieses Jahr regierenden Herrn, vorgedrucktes Regierungs-Kanzley-Hofsiegel. gegeben in Unserer Stadt Kiel, den 29ten May 1766"
c)
Aller und untertänigste Vorstellung und meine, des Königlichen Justiz-Rahts und Land-Syndici Leopold August Cirsovius als bestellten Justiciarii des adel. Gutes Depenow. proclamentissimo mandato an die gesamten Guts Untergehörigen, betreffend derselben Widersetzlichkeit und Entweichungen.
Dies ist mir als Baur-Voigt Clas Friedrich Riecken zu Wankendorf insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden.
Depenau, den 5. Juny 1766 Clas Friederich Riecken Dies ist mir als Baur-Voigt zu Stolpe insinuiret und die Copiy zurückgelassen worden. Depenau, den 5 Juny 1766 Marx Teede X
- Die Landesverfassung schützt die Leibeigenschaft, Prange, Aufsatz, S.68 : Fehlt zur Zeit noch: "Entflohene Leibeigene müssen ausgeliefert werden. Die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf das Rückforderungsrecht erlischt, beträgt für Verheiratete zehn, sonst 31 Jahre."
[Aufs.Prange, S.68]
11. 32 Landesarchiv Schleswig-Holstein LAS 415 - Film 664 Gutsarchiv Depenau 53
Klage des Hans Horst, Stolpe, wegen Vertreibung von seiner Erbpachtstelle 1771
Klageschrift des Untertanen Hans Horst in Stolpe gegen den Verwalter in Depenau wegen Schlagens seines Sohnes und wegen des durch die Flucht desselben entstandenen Schadens, 1771.
Der Hoch- und Wohlgebohrenen, verwittweten Generalin, Frau Fridericia Gräfin von Cosell, geborene Gräfin von Stoltzendorff, auf Depenau.
An die Königl. uund großfürstl. Schleswig- Hollstein gemeinschaftliche Höchstpreiß.Regierungs Kantzeley, allerde und wehmüthigste Vorstellung und Bitte abseiten Hans Horst aus Stolpe des hochadlichen Gutes Depenau betreffend die Deposidirung des Supplicanten von einer Pachtstelle ohne die allermindeste Ursache jetzt um allergnädigste Verfügung [einkommend].
Durchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Durchlauchtigster Kayserlicher Kronprinz, Thronfolger und Großfürst Allergnädigster Herzog und Herr!
Obgleich ich ungern den Schritt wage, Ew.Königl.Mayest. und Ew.Kayserl.Hoheit mit einer aller unterthänigsten Beschwerde und noch dazu gegen die Person, unter deren Bothmäßigkeit ich stehe, in allertiefster Erniedrigung mich zu nähern; so ist doch die Not, worinnen ich unverschuldeterweise versetzt bin, zu überwiegend groß als solche in meinem Alter vertragen zu können, wie Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit aus folgendem facto allerhuldreichst erkennen werden.
Im vor abgewichenem Winter 1770 müssen 9 Knechte auf dem Hofe Depenau Rocken dreschen, unter welchen Knechten ich meinen Sohn nahmens Hinrich Horst mit hatte. Bey Nachsehung des Strohes bemerkt der Scheunvogt, daß einige Ähren darunter liegen, die nicht ganz ausgedroschen sind. Er suchet sie also heraus, trägt sie beysammen und bedrohet die Knechte, solche dem Verwalter vorzeigen zu wollen, daß er ihnen lernen solle, besser auszudreschen. Auf diese Anzeige ersuchen sämmtliche Dröscher den Vogt, er möchte sich nur beruhigen, sie wollten gern wieder zu legen continuiren, bis er selbst sagte, daß sie anhalten könnten; Sie legen darauf auch wieder zu und arbeiten so lange fort, bis der Vogt selbst declariret, wie es nunmehr tüchtig und gut wäre. Im mittelst wendet er sich dennoch mit den erst gesammleten Ähren zu dem Verwalter, und führet eine Klage wider diese Knechte, der dann nebst dem Schreiber erscheinet, mit Toben und Fluchen die Leute anfähret, und endlich zu wissen verlangt, wer unter ihnen derjenige wäre, der die Ausdröschung unterlassen hatte. Wie sie auf die allgemeine Frage alle antworten, es wäre kein einziger unter ihnen, der nicht gerne ausdrösche, sie hätten solches dem Scheunvogt schon gesagt. Wie er ein paar Ähren aus der ersten Zulage hervor gezogen, in welchem sich noch Korn gefunden und es müßte solches Korn entweder nur außer der Lage gelegen haben oder aus Versehen übergangen seyn, sie hätten auch nachher die vorigen Lagen solange bearbeitet, bis der Scheunvogt selbst declariret, sie mögten nur aufhalten in [unleserlich] ... so versetzt der Verwalter: ihr Teufels und holten Brände sollt nicht alle resoniren, ruft darauf meinen Sohn hervor und befragt ihn, wer es wäre, der nicht rein ausdröschen wollte! Dieser wiederholte das nehmliche mit dem beyfügen, er hätte von keinem einzigen anders gehöret, als daß sie gerne rein ausdröschen wollten; auf der Lage, worauf der Scheunvogt anfangs die Ähren hervorgesucht haben wollte, wären sie insgesamt gewesen, und er könnte daher nicht bestimmen, weder daß einer nicht genug geschlagen, noch auch vorher das Korn in den Ähren geblieben. Er der Verwalter mögte es itzt nachsehen, und beurtheilen ob sie die eben abgeerntete Lage gut gemacht hätten, so würden sie so beybleiben; worauf er auch nachfüget die Arbeit für tüchtig erkläret und sie anweiset: Tragt nun man weg, es ist genug, und ich sage euch, daß ihr es künftig eben also machet, damit ich keinen Verdruß und Lerm davon habe, welchem nechst nun, wie dieses die Knechte angelobt er sich umgewand und fortgegangen. Als der Scheunvogt bemerkt, daß der Verwalter auf seine Dnunciation nicht gleich mit der Keule darin schlägt, so murret er hierüber, mit den Worten, Hinrich Horst kann dem Verwalter immer hinschwatzen, wo er ihn hinhaben will. Auf diese Weise konnte es ihm nichts helfen in der Scheune zu stehen, so dürfte er auch nur zu Hause und nach Stolpe gehen. Durch dieses genauere wird der Verwalter aufgebracht, kehret sich um, gehet auf meinen Sohn zu, schillt ihn für einen Hundsvott und schlägt ihn zugleich an die Ohren, daß er herumtaumelt. Mein Sohn nimmt die Schläge gantz geduldig an, wie aber das Schimpfen und Schelten kein Ende erhält, so versetzt er endlich nach, Herr Verwalter, schelten sie doch nicht so auf mich, ich bin ja allemahl bereit, das zu tun was ich soll, und arbeite gerne, als ein ehrlicher Kerl meiner Herrschaft treu und redlich.
Kaum hatte er diese Worte ausgesprochen, so springet der Schreiber zu, dauert gewaltig darüber, daß er noch spräche, und schlägt von neuem unbarmherzig auf ihn ein, dem er, nach verschiedenen Prügeln und weil er nicht entweichen kann, die Hand abhält und flehentlich bittet, ihn doch nicht ungesund schlagen zu mögen. Augenblicklich stellt der Verwalter ordre, meinen Sohn zu arretiren und im Keller zu werfen, welches denn auch geschieht, indeß findet dieser Gelegenheit, sich aus dem Keller los zu brechen und mit der Flucht der etwaren beliebten weitern Strafe auszuweichen. Tags darauf erscheint ein commando, welches ihn abholen soll; wie aber mein Sohn echagiret ist, so verwahrt man einen anderen, gibt ihn den Soldaten mit, um solche für ihre Bemühungen zu belohnen, und dieser muß jetzt auf 4 Jahre als musquetier par force dienen.
Mir war von der Entweichung meines Sohnes auch nicht das allermindeste wissend, als ich solcher wegen zu Hofe gefordert und von dem Herrn Justitiario befragt wurde, wo derselbe geblieben und sich aufhalte! Ich beantwortete diese Frage auf mein gewissen und nach der lauteren Wahrheit: Daß ich nicht die allermindeste Nachricht davon zu geben im Stande wäre, weil ich meinen Sohn, seitdem er zu dreschen nach dem Hofe gegangen, weder gesprochen noch mit Augen gesehen hätte; wie ich begehrenden Falls immer mit dem Theuersten Eyd bewähren könnte. Bei Endigung dieser meiner Anhörung erhielt ich den schließlichen Bescheid, ich sollte meinen Sohn binnen 14 Tagen wieder auf dem Hofe einliefern, oder 100 Rthlr für ihn zu bezahlen. Beydes war mir unmöglich, da ich den Aufenthaltsort meines Sohnes eben so wenig, als wenig die Gegenden wüßte, wohin er seine Flucht genommen hatte, und da ich das Vermögen nicht besaß, über 100 Rthlr deponiren zu können; ich declarirte mit schwimmenden Augen, man würde mir doch das Vergehen meines Sohnes, wovon ich nicht den geringsten Antheil hatte, ja, woran ich nicht einmal wüßte, nicht zur Last legen, es wäre mir Hertzkränkend genug, meinen Sohn verloren zu haben, der sich von Jugend auf, treu, gehorsam und fleißig ohne Murren bezeigt, und den ich zu meinem Troste mir selbst wieder zu erlangen wünschte, ich wollte keine Mühe sparen, ihn nach zu suchen, und wenn es mir auf der Welt möglich, ihn zurück zu bringen; indeß, da er ein junger frischer Mensch wäre, der wohl schon außerhalb Landes gelaufen seyn könnte, so dürfte ich mich wohl keine sichere Hoffnung zu seiner Einholung, weniger aber noch dahin machen, ihn just binnen 14 Tagen zu liefern, und 100 Rthlr hatte ich bekanntlich nicht, wenn sie mir auch für das Verfehlen eines andern abgenommen werden könnten. Der Herr Justitiario resolvirte kurz; meine Güter würden doch 100 Rthlr wehrt seyn; an diese wollte er sich halten, selbige verkaufen und sich solcher gestalt zu dem Gelde verhelfen, welches ich endlich seiner Willkür unter der Bedingug überließ, wenn er dazu berechtiget wäre. Muthmaßlich setzte dieser Ausdruck den Herrn Justitiarium in weiteres Nachsinnen und er verfügte an deren statt, daß ich Märztag 1770 von meiner innehabenden Erbpachtstelle, von welcher ich die bestimmte abgabe und dienste dergestalt praestiret, der Herrschaft platterdings nichts schuldig zu seyn de facto herunter geworfen würde. Durch diese Verfügung sehe ich mich mit meiner Familie der Mittel meiner Erlautung (?) beraubt; ich flehete also darum an, nur so lange bey der Stelle gelassen werden zu mögen, bis ich allerhöchsten Ortes meine Sache aller submissest vorstellig machen und rechtliche Entscheidung hierüber bewirken könnte, welches Herr Justitiarius mir aber mit diesen Worten abschlug, muß ich nicht Recht haben und ihr sollt herunter, wenn ihr hernach Recht habt, so könnt ihr auch Recht erhalten, ihr sollt aber nicht befugt seyn außer dem Gute zu gehen. Ew.königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit werden aus diesem Zusammenhang der Sache allergnädigst beherzigen, wie hart und unerhört mit mir verfahren worden, da ich ohne alle Ursache, ohne einiges unverweislich zu machen das Vergehen, aus dem Besitze meiner Erbpachtstelle gesetzt bin, von wo ich der Herrschaft beständig alle Anleistungen treu und ehrlich ohne den mindesten Bezug praestiret habe. Wäre ich mit meiner Familie frey, so hätte ich noch anderen Vorteil für mich, von derweilig mein Brod noch Nothdurft zu suchen; woher gegen ich anjetzt in Kummer, Elend und Bedränk als ein Leibeigener den Rest meiner Tage verbringen, und für meinen so vieljährigen Abtrag und Fleiß, Hunger, Durst, Frost und Blöße zur Belohnung suchen muß. Ohnmöglich werden Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit die von dem Herrn Justitiario in diesen Stücken gemachten Vorkehrung billigen und gestatten, daß ich, als ein vieljähriger älterer Unterthan, der seine Praestando unverkürzt praestiret, bloß aus anderer Vergehungen meiner zeitlichen Wohlfahrt entsetzend der unverträglichen Dürftigkeit unterworfen bleiben soll. Kann der Herr Justitiarius mir überweisen, daß ich an dem Vergehen meines Sohnes Schuld, oder daß ich ihm zu seiner Flucht behülflich gewesen bin, oder daß ich ihn seitdem gesprochen und den Ort seines Aufenthalts gewußt habe, so bin ich freylich sträflich und unterwerfe ich mich aller Urtheilen Ahndung; allein ohne dergleichen kann ich doch ohnmöglich büßen, und aus meiner Erbpachtstelle vertrieben werden, von welcher ich beständig gerecht geworden bin. Ew.Königl.Majest.und Ew.Kayserl.Hoheit Landesväterliche allerhöchste Hulde und Erbarmung lassen mich dennoch nicht davon zweifeln allerhöchstdemselben werden, wie ich hiemittelst in allertiefster Erniedrigung darum anrufen in allerhöchsten Gnaden zu verfügen geruhen, daß ich in den Besitz der Matag 1770 einer de facto abgenommenen Erbpachtstelle sofort wieder gesetzet und solange als ich davon praestanda praesentire darin gelassen auch wegen des bis daher gehabten Schadens und Nachtheils nach billiger Schätzung indemsimiret [entschädigt] werde.
Aber ich in allerunterthänigster Ehrfurcht ersterbe Ew.Königl.Majest.und Kayserl.Hoheit allerunterthänigter Knecht.
Hans Horst Stolpe, den 13.August 1771
[Wie der Vater, so scheint auch der Sohn sehr beredt, zu sehr vielleicht. Auch, daß dieser dem Schreiber die Hand hält und so weitere Schläge abwehrt, mag zu dem Urteil beigetragen haben. Vater und Sohn Horst äußern sich sehr selbstbewußt. Wahrscheinlich war der alte Horst ein sehr angesehener und tüchtiger Hufner und war schon unerwartet frühzeitig Erbpächter geworden!]
Literatur:
Wolfgang Prange, "Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771", 1971, Wachholtz Verlag Neumünster - Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, herausgegeben von der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 60
Wolfgang Prange, "Das Adlige Gut in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert" - Aufsatz in "Staatsdienst und Menschlichkeit", Herausgeber Christian Degn und Dieter Lohmeier, 1980, Wachholtz Verlag Neumünster
Georg Hanssen, "Die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Umgestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in den Herzogthümern Schleswig und Holstein" - 1861, Buchdruckerei der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften.
Karl-S.Kramer und Ulrich Wilkens, "Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk" [Schönweide], eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen - 1979, Wachholtz Verlag Neumünster
Silke Göttsch, "Alle für einen Mann ..." - Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert - Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte, Schleswig-Holstein Band 24 - 1991, Wachholtz Verlag Neumünster
Otto Kock, "Bilder aus dem Amt Wankendorf", 1972
Quellen:
Die Bornhöveder Kirchenbücher von 1655 bis 1825 Die Volkszählungen von 1803, 1835, 1845 und 1864 im Gute Depenau Das Erdbuch von 1810, Stolper und Wankendorfer Erbpächter Das Schuld- und Pfandprotokoll der Stolper und Wankendorfer Erbpächter, 1823 Beschreibungen der Dörfer Stolpe und Wankendorf aus Anlaß ihres Verkaufs ("öffentlich meisbietend") 1815 und 1823 "auf dem Rathhause in der Stadt Kiel" Die Gebäudesteuerveranlagung von 1867 im Gute Depenau Die Dörfer im "Situationsriß von 1729" - Ausschnitt, eine Skizze Die Dörfer in der Darstellung der Varendorfschen Karte von 1795 - Ausschnitt, eine Skizze Die Katasterkarten der Gemarkungen Stolpe und Wankendorf von 1872 Die Untersuchung der Ereignisse des 23.März 1707 durch den Obersachwalter Petrejus "Copie der Landmaße" für das Gericht in Depenau, 1709, mit Hufner-Liste und Landanteilen incl.Flurnamen Liste der Entweichungen zwischen 1700 und 1718 Protokoll von 1730: Bericht des Verwalters; Klageschrift der Knechte; Verhöre (unvollständig) - incl. der Zuordnung von je zwei Knechten zu je einem "depenauischen" Bauern (Liste). Diverse Dokumente aus dem Archiv des Gutes Depenau in Depenau resp.in Schleswig
A n h a n g II
P E R S O N A L I E N
aller S t e l l e n b e s i t z e r
der Dörfer S t o l p e und W a n k e n d o r f
12. 33 Die Bauernfamilien im 18.Jhdt. - Daten und Personalien aus den Bornhöveder Kirchenbüchern.
Vorbemerkungen: Die Personen-Daten der Bauernfamilien sind weit überwiegend den Bornhöveder Kirchenbüchern entnommen. Leider fehlten in unterschiedlichen Zeitabschnitten generell mal diese, mal jene Angaben. Bis 1764 gab es weder Hinweise auf die Eltern der Eheschließenden noch Berufsangaben. Dafür wurden ab Ende der 60er Jahre keine Geburten und Geburtsdaten genannt. Erst durch Rückschlüsse aus dem Sterberegister ließen sich Lücken teilweise schließen. Das alte Bornhöveder Kirchenbuch setzt bald nach dem 30jährigen Krieg ein, 1655. Leider ist es 1889 vollgeschrieben, und das neu angefangene Buch wird aus naheliegenden Gründen 1711 aus dem Verkehr gezogen. Wahrscheinlich sollte mit dem Buch der Eintrag verschwinden, der Knecht Claus Löhndorf aus Stolpe sei (im März 1707) von der Hand des Gutsherrn gestorben. Die neuen Bornhöveder Kirchenbücher beginnen 1712. Naturgemäß ist es häufig unmöglich, diese 22-jährige Kirchenbuchlücke zu überbrücken, um die Kontinuität der Generationen zu ermöglichen. Hier helfen manchmal Funde weiter, wie die Hufnerlisten von 1709 und 1730. Diese Hufner heirateten teils vor 1689, teils wurden sie vor 1689 geboren. Mit diesen Feststellungen sollen die Quellen für Fehler benannt sein, welche insbesondere dann auffällig werden, wenn Familienforscher akribisch recherchieren. Meine Datenerhebungen geschahen insgesamt aus Zeitgründen etwas globaler. Dennoch denke ich, immerhin ein ziemlich verläßliches Fundament auch für den Personenkreis der versierten Familienforscher geschaffen zu haben. Durch eine größere Anzahl von Kontakten konnten bereits manche Fehler korrigiert werden.
Weitere Schwierigkeiten ergaben sich darin, die Folge der Hufner auf ihren Höfen im 18.Jhdt.festzustellen. Außer den Hufnerlisten von 1709 sowie 1730 war die nächste Liste erst durch die Volkszählung von 1803 gegeben, die allerdings nach meinem Dafürhalten ab 1795 galt und 1810 auslief als eine Art Probezeit für die dann zu erfolgende Vererbpachtung. Danach erhielten die (ausgebauten) Hufen Namen, 1823 erfolgte die endgültige Vererbpachtung. Über das 18.Jhdt.wurden einige Hufen gelegt, Familien verloren ihre "Anrechte" durch Kinderlosigkeit, durch Herunterwurf und vor 1795 durch Aufgabe. Diese letzteren Hufner fühlten sich aus Altersgründen, in Anbetracht der vor ihnen liegenden schweren Aufgaben etc.der Sache nicht gewachsen. Die Schwierigkeit, die Besitzfolge auf den Hufen festzustellen, bestand darin, die durch die Kirchenbücher bekanntgewordenen Hufner und Hufnerfamilie aufgrund unterschiedlicher Hinweise in die jeweilig aufgetretenen Lücken zu plazieren. Auch hier ist demzufolge mit Fehlern zu rechnen, aber ebenso steht doch ein Raster, welches durch Korrekturen den seinerzeit wahren Verhältnissen immer besser entsprechen kann. Folgende Fragen warten auf "Verifizierung": 1) Welche Höfe wurden tatsächlich gelegt und welche Besitzfolge wurde entsprechend generell beendet? 2) Welche Familien lösten sich tatsächlich in der Besitzfolge ab? 3) Welche Familien besetzten die Hufen zwischen1740 und etwa 1790? Zu einem Teil wurden diese Fragen zuverlässig beantwortet, teils lassen Hinweise die gefundene Lösung für ziemlich wahr erscheinen. Andere Fragen warten zwecks eindeutigerer Antworten noch auf genauere Hinweise.
Die hier vorgestellten Lösungen werden bei allen möglichen Gelegenheiten überprüft
Hufenstellen - Häuerstellen - Erbzinsstellen
S T O L P E
Hufe Nr.1 - "Op de Wach" - bleibt im Dorf
1709 Marx *1651 Marx Theden VH in St. *1651 + .... oo 24.6.1677 Anke Tieten St. *.... Tochter .... Kinder: - Hinr.+Lisbeth *7.10.77 - Marg.*16.9.83 - Clas *25.7.86 - Marks *25.9.89 - Kbl.
Sohn von Marx *1651 Claus Theden VH in St. *25.7.86 + 27.4.1728 oo ~1718 Cath.Lütjohann *~1690 +7.1.1777 Kinder: Marx *22.2.19 - Asm.*25.3.21 - Claus *25.5.22 +1768 Jgges. - An Cathr.*15.3.24 - Dor.*10.11.28 (posthum) oo VH Hs Duggen
1730 "Untersuchung" Sohn von Marx *1651 Marx Theden VH in St. - Bauervgt.Kirchgeschworener *25.9.1689 +9.3.1761 [wg.1707 3 Mon.Karre] oo 26.10.1721 Anna Lütjohann *16.6.1689 +2.4.1769 Kinder: Trienke *18.3.25 - Marx *12.2.27 - Hs Fr.*18.3.1729 - Hinr.*22.9.1731 - Hs *2.11.39
1760 [1770 abgestzt] Sohn von Marx *1689 Marx Theden VH in St. - Bvgt.-Hufe - *12.2.1727 +8.9.1809 - 1770 abgesetzt, Inste ohne Land - 1797 Sohn Marx Fr.Pachtkontrakt - ooI 26.10.1755 Magdal.Lütjohann *21.3.1730 +20.12.1781 Kinder: Anna *14.5.56 oo1775 Cls Tietgen St.- Marx Fr.*15.3.58 - Elsabe Cath.*15.2.60 ooI Hinr.Duggen ooII Jochim Eggers Grünjäger - Magdal.*9.8.1766 oo Tischler Asm.Fr.Horst - Anna Marg.... oo VH Asm.Tietgen Klingenberg - Maria .... oo Paasch ooII 2.6.1782 Anna Löhndorf St. *~1750 +20.12.1812
!770-1797 Lücke von 27 Jahren, während der vermtl.ein Setzwirt den Hof bewirtschaftete
1795 / 1803 1797 Pachtvertrag Sohn von Marx 1727 Marx Fr.Theden St. Hufenpächter 1797 Pachtkontrakt *15.3.1758 oo 12.11.1786 Cath.Tietjen *9.1.1764 +19.2.1826 Kinder Vz1803: Asm.Fr.*~1794 - Dor.Elisab.*~1796 oo 1816 Hinr.Chr.Riecken - Anna *~1799
1823 Asmus Friedrich Theden Arbeitsm. Glaser *~1793 +.... 1845 Altenteiler i.d.Abnahmekate oo .... Elsabe Lohse *~1801 Böhnebüttel b.Neumünster Kinder: Cathrin *1826 Johann *1833 Claus *1837 ________________________________________________________________________
Hufe Nr.2 - später Ausbau "Silgenwisch"
Hinrich Löhndorf St. vermtl.: *25.7.1669 + 12.4.1741 oo Kbl NN Kinder: Kbl ... seine Elt.: Detl.Löhndorf oo 24.10.1660 Elsche Rieck
1730 dto
1730 / 1760 Detlef Löhndorf *~1719 +7.1.1786 oo 23.10.1746 Magd.Theden * 24.2.1723 +9.2.1796 Vollhufner Kinder: Marx *28.1.1751 Anna +2.11.1748 Anna Marg.*23.2.1756 Magd.Dor.*29.3.59 Cathr.*16.7.1761 oo Asm.Tietgen Doroth.*21.6.64 oo Hans Tietgen
1760 dto
1780
Marx Löhndorf Vollhufner St.*28.1.1751 +16.12.1796 oo 9.11.1774 Magdal.Eggers Dep.*~1749 +11.6.1815 Grünjäger [ihre ooII Holzvogt Hinr.Kummerfeld] keine Kinder; eben: Ausbau Silgenwisch - geht an Familie Siewert / Sievers Ihre Elt.: Holzvogt Hinr.Eggers Dep.oo Anna Tietgen [Holzvogt-Kate bei Nienbrüch]
Besitzwechsel: Sievers
1795 / 1803 Christian Detlef Sievers Hufenpächter Stolpe *3.2.1754 +24.12.1822 oo 17.10.1783 Magdalena Löhndorf *1760 Wdf. Kinder: Hs.Joch.1810 VH *1784 oo Cathr.Löhnd. Magd.Dor.*1787 oo 1813 Mars Sievers Arb.Nettelau Cath.Marg.*1790 oo 1814 Joh.Adam Wilh.Bruhn Klingenberg Christ.Fr.*1792 Anna Margr.*1795 oo Hs.Eggers Nettelau Hinr.*1797 Claus **1800 Kürassierregmt. Johann *1802 Marx*.... Elisab.*.... Dienstmagd Löptin
S.Elt.: Häuersm.Joch.Fr.Sievers Nettelau oo Magdal.Witten I.Elt.: Inste Hs.Löhndorf Wdf. oo Magd.Duggen
1810 dto
1823 Hans Jochim Sievers Vollhufner Silgenwisch *1784 +.... oo 30.10.1812 Anna Catharina Löhndorf *1784 Ww.Hufnerin Erbpächterin Kinder: Christ.*1815 Anna *1817 Margar.*1819 Hinr.*1821 Cathr.*1824 Doro.*1828
S.Elt.: VH Chr.Detl.Sievers Silgenwisch oo Magd.Löhndorf I.Elt.: Inste Hinr.Löhndorf oo Magd.Lütjohann
====================================================
Hufe Nr.3 - später Ausbau "Klingenberg"
vor 1700 Hans Tietgen Stolpe *~1645 +Kbl vermtl.Hufner in Stolpe ooI 6.2.1670 Ww Dor Rieck geb.Hansen - in I.Ehe mit dem Kutscher auf Dep.Jürgen Rike verh. Kinder: Ratge *7.7.1672 Dorthe.*10.12.1676
ooII 17.4.1677 Lencken Linnow *.... +11.2.1685 Kinder: Trinke *10.2.1678 Clas *20.10.1680
ooIII 25.10.1685 Malenka Rieck Kinder: Pagel + Lisbeth *10.12.1684 Detlef *19.9.1686 Hans *23.10.1687 "Paul, Hufner St., +6.12.1768 84 J., Elt.:Hs.Tietgen u.Magd.Riecken - viell. Gevatter: Pagel Riecken u.Liesb.Tietgen (*26.11.1661)"
1709
Ratje Tietgen Stolpe *15.8.1680 +7.6.1754 Vollhufner St.1730
oo ~1710 Gretje N *~1681 +1762 "81 J."
Kinder: nach Kbl: Trienke *21.5.1714 Claus *24.12.1719 Hans *24.2.1723
1730 dto
1730 / 1760 Claus Tietgen *24.12.1719 +17.5.1779 Vollhufner St./ später "Klingenberg" "50 J." ? oo 27.10.1748 Anna Marg.Horst *~1728 +1773 St.Faulfieber "45 J." (ihre Schwester Anna Oelg.Horst oo Hinr.Tietgen *1736 - VH Wdf ?) Kinder: Abel Marg.Cath.*13.6.1742 Anna Cath.*1.8.1749 +1804 led. Hans *23.9.1752 Claus *30.12.1754 Asmus *5.10.1757 Anna Marg.*9.4.1767 Hinr.*23.1.1770
1760 dto
1780 Hans Tietgen Vollhufner St. "Klingenberg" *23.9.1752 +10.11.1818 ooI 18.10.1776 Anna Marg.Löhndorf *~1756 +14.4.1785 "29 J." ihre Elt.: VH Detl.Löhndf.ooMagd.Theden Kinder: Claus Fr.*9.4.1779 Anna Marg.*.... Doroth.*....oo Arb.Hs.Fr.Petersen Schönhorst
ooII 30.10.1785 Doroth.Löhndorf Detl.*.... Dienstkn.Wdf. Hans *....Wdf. Magd.*.... Löptin Asmus*.... Neumstr. Marg.*.... Bornhvd.
1795 / 1803
Bruder v.Hs.
Asmus Tietgen St.*5.10.1757 +20.12.1817 "1803 Feldvgt.Dep.- später VH "Klingenberg", löste offenbar aus unbek.Gründen seinen Bruder ab
ooI 1783 Cathar.Löhndorf *~1763 +8.1.1796 "33 J."
ihre Elt.: Inste Detl.Löhndf.oo Magd.Theden
Kinder: Anna Marg.*.... oo1815 Asm.Löhndf. Cath.*....oo 1814 Hinr.Pries - Ww.Pries oo1816 Asm.Fr.Schnack St. Anna *....oo1815 Asm.Fr.Lütjoh.(10 Kinder)Wdf Dor.*....oo Ww. Lehrer Joh.Fr.Wulf St. ein Seminarist!
ooII 8.5.1796 Anna Maria Theden St. I. Elt.: VH Marx Theden oo Magd Lütjoh.
1810 dto
1823 Claus Friedrich Tietgen Stolpe Hufner Erbpächter *9.4.1779 +.... oo .... Cathrina Theden *1800 +.... Kinder: An.Marg.*1824 Doro.*1826 Asm.*1829 Cls.Dieder.*1833 Cathr.*1835 Magd.*1838 Joh.*1843 S.Elt.: VH Klingenberg Hs.Tietgen ooI An.Margr.Löhnd. ooII Doro.Löhnd.
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Hufe Nr.4 - später Ausbau "Missenkamp" ["Eggersoll" - "Eggersahl"]
1709 Asmus Heicke vermtl.*8.6.1663 vermtl.+18.3.1731 ; im Verhör 1710 oo Kbl NN
1709 / 1718 Hauswirt in Stolpe Asmus Theden St. *~1645 +Kbl oo 20.10.1667 Trineke Tietgen Kinder: Gretke *1668 - Markus *1672 - Ante *1674 - Trinke *1677 - Hinr.*1680 - Asm.*1682 - Abel *1688 Bei Asm.Th.der 1707 erschossene Knecht Claus Löhndorf im Dienst - Asm.Theden war schwer verletzt worden. - Ob aus diesen oder aus Altersgründen: offenbar gab er die Hufe auf, so daß ein Verwandter [ein weiterer Bruder? Hinrich?]die Hufe weiterführte: in der Liste von1709 wird Asmus nicht mehr genannt!
Hinrich *1655 Hinrich Theden Vollhufner in St. *~1655 +10.2.1734 oo17.10.1686 Margreta Freese Kinder: Clas *30.10.87 - Kbl [vermtl.auch Marx Th.*~1695 oo1721 Elsche Löhndorf]
Sohn von Hinrich *1755 Marx Theden Hauswirt St. *~1695 +11.2.1743 oo 7.9.1721 Elsche Löhndorf *~1696 +2.4.1769 Kinder: Doro.*17.5.1723 - Ann Trien 6.12.1724 oo Claus Löhndorf - Elsabe *3.10.1727 - Magdal.*5.12.1729 - Hinr.*22.7.1732 - Marx *10.1.1737
Vermutlich wird diese Hufe Nr.7 fortgeführt von Asmus Witte, der 1768 abgesetzt wird und von Claus Mißfeldt, der bis 1781 lebte; seine Witwe wird 1815 erwähnt als Empfängerin verschiedener Naturalien.
1760 Asmus Witte Hufner bis 1768 dann Abschiedsmann *Kbl +nach 1774 oo 13.10.1737 Catharina Dorothea Schlüter *~1715 +24.1.1774 St. "59 J. 6 Kinder" Kinder: Hans Jürg.*3.11.1738 Claus *2.12.1739 Doro.Oelg.*16.1.1743 Magd.Cath.*17.9.1744 oo Hs Duggen St. Maria Elisab.*26.10.1746 oo Hs Lille An.Margr.*15.10.1749 Asm.*11.11.1751 oo1776 Maria Elis Jansen Hinr.*15.3.1754 oo 1777 Cath Steen Cath Doro *5.4.1757 S.Elt.: I.Elt.: 1768 abgesetzt - Übergabe seiner Hufe an den biherigen Knecht Claus Misfeld
1780 Claus Mißfeld Vollhufner ab 1768 *~1711 +11.4.1781 "70 J. St. 5 Kd." oo 17.11.1748 Anna Catharina Theden *15.3.1724 Kkp.+1.2.1798 Obendorf bei Sohn Claus "75 J. 4 Kd." Kinder: Cath Margr *9.10.1748 Hinr *17.9.1750 oo An Margr Duggen Claus *11.1.1754 Magd Dor *13.1.1757 ooI 1780 Hinr Duggen ooII 1813 Asm Sieck An Cath *19.9.1760 An Hedew *14.12.1763 oo 1786 Hinr Duggen Cath Magd *5.9.1766 oo Asm Fr Sieck S.Elt.: vermtl. Hinr Misfeld 1674-1723 ooI NN I.Elt.: VH Claus Theden oo Cathr Lütjohann *1690
Sohn von Joh.Fr.Theden *1726 [Häuerst.Nettelau / Stolper Mühle; Theden zuerst alle in Stolpe und untereinander verwandt!] Claus Jürgen Theden Hufenpächter Bvgt. Stolpe / Missenkamp St.*10.5.1759 +.... ooI 13.10.1780 Anna Marg.Duggen St.*~1750 +4.2.1796 Kinder: Hinr. .... Cath.Dor. .... Anna Margr. .... Asmus .... Elisab. .... Magdal. .... Marx .... Hans Fr. *~1780 ooII 4.5.1796 Dor Elisab.Duggen St. keine Kinder
Seine Elt.: Joh.Fr.Theden Häuersm.Wdf. I Elt.: VH Hans Duggen St.oo Dor.Theden oo 1753 An.Cath.Eggers II Elt.: VH Hans Duggen St.oo Mag.Ca.Duggen
Sohn von Claus Jürgen *1759 Hans Friedr.Theden St.Erbpächter Bauernvogt *~1781 +.... oo 31.10.1802 An.Dor.Elisab.Schnack *~1782 Obendf. Kinder: unbek. .... Maria *1811 S.Elt.: VH Cls Jürg Theden oo An Margr Duggen I.Elt.: Hans Schnack oo An Margr Lütjohann
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Hufe Nr.5 - später: Ausbau "Ellerstrücken"
Jürgen Löhndorf St.* .... +.... oo 27.10.1667 Lencke Pries Horst Vollhufner Kinder: Hinr.*30.8.1668 Abel *15.8.1675 Detl.*27.8.1678 Lencke *4.5.1679 Asm.8.3.1682
1709 Hinrich Löhndorf St.*30.8.1668 +6.2.1730 oo 16.10.1687 Doro.Tietgen St. Vollhufner Kinder: Jürgen *~1702
1730 Jürgen Löhndorf Vollhufner St.*~1701 +23.11.1753 oo19.10.1732 Cathr.Horst *~1704 +12.4.1752 Kinder: Hinr.*10.11.1734 Hans*31.3.1737 Doro.*19.7.1739 Claus *16.6.1742 Chr.Detl. *30.12.1743
1730 / 1760 dto
Besitzwechsel Sieck Riecken
1760 / 80 Berend Sieck Vollhufner St. / Ellerstrücken *20.6.1727 +.... oo 20.10.1754 Catharina Kummerfeld *~1726 +21.2.1792 "St. 66 J. 3 Kd." Kinder: Cls *11.7.!755 Asm *3.2.1758 ooI Cath Elsabe Riecken ooII Ww Magd Duggen geb.Misfeld Chr Hinr *5.5.1760 An Cath *30.12.1762 Hs Chr *31.1.1766 Detlef *2.7.1769 S.Elt.: vermtl. Fischer Cls Sieck St. oo vor 1712 Margr N I.Elt.:
1795 / 1803 Asmus Sieck VH Stolpe 1814 Arbtsm *3.2.1758 +.... ooI 31.10.1788 Cath Elsabe Riecken Wdf *~1763 +.... Kinder: Cath Dor *1793 Magd Elisab *1795 oo Joh Hinr Horst Wdf Asm Fr +1800 [Cls Chr *.... Chr Hinr *.... Hans *....] Dazu: Vater des Hausvaters Behrend Sieck 80 J. Vz 1803 ooII 3.7.1813 Ww Magd Duggen geb Misfeld
1823 (Entscheidung v.1805) Der abgegangene Hufner Asm Sieck und seine Frau haben lebenslänglich freie Wohnung, Feuerung und Kohlhof zu genießen ??? S.Elt.: VH Berend Sieck oo Cath Kummerfeld I.Elt.: I. VH Paul Riecken oo Doro Horst
II. VH Claus Misfeld oo An Cath Theden
1810 dto
Besitzwechsel Familie Riecken
1815 / 1823 Claus Riecken Wdf *22.8.1771 + 7.3.1829 Stolpe 1803 Nationalsoldat 1815 Hufenpächter Ellerstrücken oo 8.11.1799 An Dor Elisab Horst *.... +.... Kinder: Asm Fr *21.8.1800 Joh Chr *29.4.1803 Hinr Chr *+ Jürg Hinr *10.4.1807 Magd Elisab *+ Hans *1813 Cath Elsabe *.... Joh Dor Christ *.... Magd Elisab *....
S.Elt.: Hufner Joh Riecken Wdf oo Magd Enders St I.Elt.: Inste u.Tischler Asm Fr Horst St oo Dor Duggen St
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Hufe Nr. 6 "Kirchtor"
Hufner 1707 und 1730 Detlef Riecken, vorher Scheunenvogt auf Depenau wie auch sein Nachfolger in den Jahren nach 1730 : Hinr Lütjohann
1709 Detlef Riecken *12.4.1699 Kkp Tfzg.: Jürg Rike Kutscher Dep.- Jürg Riek Groß-Buchwald - Abel Kummerfeld St. +2.11.1750 Stolpe "82 J." Scheunenvogt auf Depenau - 1709 (zusammen mit Claus Tietgen Sprecher der Stolper Hufner) u.1730 Hufner in Stolpe (auf beiden Hufner-Listen) oo Kbl NN Kinder vermtl.: Jürgen Paul Detlef
1730 dto
Vater von Claus (17.10.1686) Hinrich Lütjohann Stolpe *vmtl. 10.12.1655 oo 1.11.1685 Anke Rathke Scheunenvogt auf Depenau Kinder: Clas *17.10.1685 , weitere vermtl. in der Kbl
1730 / 1760 Claus Lütjohann Depenau Hufner St.*17.10.1686 +1.3.1770 Stolpe Abschiedsmann "84 J." oo 20.11.1718 Antje Lille *~1690 +13.4.1770 "Ww.St.80 J. 5 Kd. 23 Enkel" Kinder: An Margr.*7.10.1725 Chr.Gottlieb *30.8.1722 beide geb.Dep. Asmus *7.10.25. An Margar.*22.5.1727 Claus *10.5.30 Doro.Maria *15.3.1733 Malen *21.3.1730 ? oo Inste Marx Theden Cathr.*4.3.1735 Dorthe *26.6.1737 oo Hans Hinr.Schlüter
Unstimmigkeiten wg. Claus / Hochtor u.Claus / Kirchtor Seine Elt.: Scheunenvogt Hinr.Lütjohann oo1685 Anke Rathke Ihre Elt.:
1760 Asmus Lütjohann Vollhufner Stolpe *7.10.1725 +23.2.1804 "St. 81 J. 8 Kd. 3 am Leben" ooI 27.10.1754 An Cath.Theden *~1725 St. +21.2.1756 "Ehefrau St. 31 J." Kind: Anna *6.12.1755 ooII 30.10.1757 An Margr.Enders *~ 1730 +8.3.1808 "78 J." [Ihre ooII VH Asm.Horst] Kinder: Claus *17.11.1758 oo Cathr.Lütjoh.St. Hans Jürg. *31.12.1760 +1770 Ruhr Cathr.*3.11.1763 +1770 Ruhr Magdal.*7.2.1766 Asmus *28.3.1770 ooI A.Margr.Löhndf.. ooII Cathr.Els.Tietgen Doroth..... oo Hs.Horst Wdf. An.Margr.+1773 Hinr.+
S.Elt.: Abschiedsm.Claus L.St. oo1718 Antje Lill I.Elt.: ooI .... ooII Schneider Hs.Jürg.Enders oo Cath. Tietgen
1780 dto
1795 /1803 Claus Lütjohann Inste St. 1803 Hufenpächter *17.11.1758 (jun.) +.... oo 1.12.1790 Cathar.Lütjohann St.*3.11.1763 Kinder: Anna Margr.*1794 Claus *1796 Hans *1799 Hinr.*1801
S.Elt.: VH Asm.Lütjoh.St.ooII 1757 An Margr.Enders I.Elt.: VH Asm.Lütjoh.St oo 1755 Cath.Sieck
1810 dto
1823 dto
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Hufe Nr.7 - "Ludwigshöhe" - bleibt im Dorf
1700 Hinrich Theden Vollhufner Stolpe *.... +.... oo 17.10.1686 Margretha Freese
1709 Asmus Theden *1682 +.... oo Kbl nichts weiter bekannt
1709 / 1730 Marx Theden Hauswirth Stolpe *1695 +11.2.1743 oo 7.9.1721 Elsche Löhndorf *~1696 +2.4.1769 "Ww 73 J. St." Kinder: Doro *17.5.1723 An Trien *6.12.1724 oo Cls Löhndorf Elsabe *3.10.1727 Magd.*5.12.1729 Hinr *22.7.1732 Marx *10.1.1737
S.Elt.: vermtl. Hinr Theden oo Margr Freese I.Elt.:
In der Folge häufiger Besitzwechsel der Familien
1730 / 1760 Hans Horst Obendorf / Erbpächter Stolpe *1.10.1713 +13.12.1801 "St. 88 J." - 1770 wegen seies Sohnes Hinr. von der Hufe geworfen - seine Gegenklage oo .... 1743 Christina Hedewig Riecken R2 Obendorf / St. *~1720 +5.12.1795 "St.75 J.6 Kd." "1801: 38 Enkel 7 Urenkel" Kinder: An Cath *6.10.1744 oo Joh Hinr Schnack Asm Fr *12.7.1746 Tischler oo Dor Duggen Hinr *7.3.1748 An Oelg *9.5.1753 oo Hinr Horst Hs *24.3.1756 oo Magd Ott Vollstedt Joh Chr *5.12.1759 Vollstedt Magd *.... oo Hs Löhnd.St S.Elt.: Asm Horst Dep Boest / Wdf oo An Cath Theden I.Elt.: Hinr.(Fr.) Riecken Häuersm.Obendorf oo Kbl Margr N - alte Dep Glashütte
1760 Hans Schnack Hufenpächter Stolpe *12.10.1740 +11.4.1805 "66 J" oo ~1780 Anna Margaretha Lütjohann *~1756 +.... Kinder: Hs Chr *1785 oo 1816 Louise Dor Elsabe Nohns Joh Aug *1787 dazu Frauen-Schwester-Sohn: Joh Chr Saggau *1790 S.Elt.: Joh Schnack Kätner Wdf oo Dor Löhndorf I.Elt.:
1780 dto
1795 / 1803 dto
1810 August Conrad Wüstenberg *.... + .... der (ehemalige) Schmied kauft die Stelle "Ludwigshöhe" 1805 oo 4.6.1802 Dorothea Sophia Catharina Drenckhan S.Elt.: Zimmermann Chr Otto Wüstenberg St. oo Oelg Christ Kahl I.Elt.: Mühlenpächter Dep.Mühle Hans Jacob Hinr Drenkhahn oo Maria Magdal Kammen
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Hufe No.8 - "Hohentor" - bleibt im Dorf
1709 Hanß Lütjohann sen. Hufner Stolpe * .... + .... oo 16.10.1681 Anke Sieck *.... +9.11.1712 "1707 Scharfmacher; mit dem Säbel zum Krüppel geschlagen" ; vermtl.verstorben zwischen 1710 und 1712. Kinder: Margr.*15.10.1681 [Clas *8.8.1686] Abel *10.5.1689 Hans *~1690
Hans Lütjohann jun. Hufner Kirchgeschworener ? Stolpe *~1690 +10.1.1718 "28 J." "seine alte Mutter starb 9.11.1712" oo NN Als Knecht durch v.Brockdorfs Leute 1707 schwer verwundet: Schrotkugeln in Gesicht und Hinterkopf - möglicherweise an den Folgen frühzeitig verstorben
1730 Claus Lütjohann Vollhufner Stolpe *8.8.1686 +1.12.1757 "St.72 J." oo 25.10.1716 Lehnk Riecken Stolpe *~1694 +16.3.1777 "Ww.St. 83 J. 2 Kd." Kinder: Antje *18.7.1717 oo Claus Theden Hans *5.3.1719 Gretje +29.3.1723 oo Chr.Schlüter Asmus *18.10.1724 ? / viell.auch: Paul *27.2.1728 S. Elt.: Hans L.Hufn.St.oo1681 Anke Sieck I.Elt.: Paul Riecken oo 1689 Elisab.Tietgen
1730 / 1760 Asmus Lütjohann Vollhufner Stolpe * 1720 +30.4.1792 "St. 72 J. 5 Kd." oo 19.10.1755 Cathar.Sieck *1734 +17.1.1802 "St. 68 J. 10 Kinder, 4 am Leben" Magdal.*11.9.1757 oo Hinr.Löhndf. Anna *1.12.59 oo Chr.Freese Claus *12.4.1762 oo Magd.Lütjoh. Cathar.*3.11.1763 oo Claus Lütjoh. Asmus *1767 ooI An Margr Freese ooII An Marg Witt / weitere 5 Kinder .... S.Elt.: I.Elt.:
1760 dto
1780 dto
1795 / 1803 Claus Lütjohann Hufenpächter Stolpe *12.4.1762 +.... ooI 25.11.1791 Magdal. Lütjohann *7.2.1766 +3.6.1802 "St. 36 J." Kinder: Asm.*1794 Hans *1795 An Margr.*1799 Claus *1802 ooII 1803 Magd. Doro. Witten St.*~1783 Kinder: 1835: Anna 29 unverh. Cls Fr 27 Aug 25 Landsoldat / Cath 15 Margr 12
Dazu: An Margr.Witte *1786 - Cath.Witte *1790 Dienstboten S.Elt.: VH Asm.Lütjoh.St. oo1755 Cath.Sieck I.Elt.: I. VH Asm.Lütjoh.St. oo1757 An Margr.Enders
II.
1810dto
1823 dto
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Hufe Nr.9 - vermtl.später "Bocksberg"
1709 Ott(o) Schnack
außer dieser Eintragung in die Hufnerliste von 1709 nichts weiter bekannt. Sein Namensvetter Otto Schnack wirkte im Zusammenhang mit der alten Dep.Glashütte. Er begründet die Reihe der Häuersmänner Schnack auf Obendorf II. Möglicherweise wurde er in Stolpe eingesetzt, was aber nicht zu belegen ist. [*1639 +1721; oo1664 Malenke Caßper].
Besitzwechsel auf Familie "Horst"
1730 Detlef "Hörster" [vermtl.Horst]
Nichts weiter bekannt; vielleicht irrtümlich nicht aus Kirchenregister übertragen.
1730 / 1760 Hans Horst Vollhufner Stolpe *~1708 +22.5.1764 "VH St.56 J." oo 4.11.1736 Ww.Doroth. Duggen [ooI gewesen Asm.Theden] *~1710 +16.7.1785 "75 J.St." Kinder: Claus *28.9.1739 oo Dor. Sieck Cathr.Margr.2.9.1744 oo Hans Horst Oelgard *17.4.1749 oo Hans Schlüter St. S.Elt.: Claus Horst Abschiedsmann 1675-1763 I.Elt.: Sie führte drei Ehen: ooI Asm.Theden ooII Hans Horst ooIII Asm.Horst
1760 Claus Horst *28.9.1739 +30.9.1770 Ruhr "VH St.31 J." oo 20.10.1769 Dorothea Sieck *.... +.... [Ihre ooII Hinr.Lö.St. von Detl.Lö oo1746 Magdalena Theden] Kinder: Dorothea 10 Wochen +15.12.1770 "Claus H.starb kurz vor der Entbindung seiner Tochter" S.Elt.: VH Hans Horst St.oo Dor.Duggen I.Elt.: Inste Hans Sieck St.oo Maria Löhndorf
1780 Asmus Friedrich Horst Wdf *12.7.1746 +.... 1819 oo 22.10.1771 Dorothea Duggen ??? Altenteiler bei Tochter Chr.Hedew.Sieck (1772-1818) vom "Bocksberg" in Karstenberg-Kate Altenteiler von Bocksberg ? Hans u.Asm.Fr. ... S.Elt.: Hs.Horst Obendorf / VH St."Ludwigshöhe"oo 1743 Christ.Hedewg.Riecken I.Elt.:
Besitzwechsel auf Familie "Sieck"
1780 Christian Friedrich Sieck VH Bauervgt St./ Bocksberg *16.6.1731 ? +5.9.1771 "39 J.3 Kd" oo 21.10.1764 Magdalena Tietgen *~1740 +13.11.1814 "St.~75 J. 3 Kd" Ihre ooII Arbtsm.Hinr Witt ooIII Arbtsm.Detl Duggen Kinder: Claus *4.10.1765 VH Ellerstrücken Marx *11.4.1767 Arbtsm.Dep/Buschkoppel Hs Chr *11.2.1769 Arbtsm.St. Hinr *.... Arbtsm.St.
S.Elt.: Detl Sieck 1683-1769 HH Kkp ooI An Margr Theden - VH Wdf ooII An Cath Sieck I.Elt.: Inste Marx Tietgen St. oo An Marg Löhndorf
1795 / 1803 Hinrich Sieck VH St./ Bocksberg *21.1.1762 +.... oo 29.10.1792 Catharina Hedewig Horst Stolpe *~1772 +10.2.1818 "46 J. Bocksberg 8 Kd" Kinder: Dor Elisab *.... oo1817 Asm Fr Schlüter (Sielitzer) HH Kkp An Margr *.... oo Schullehrer Asmussen Belau An Hedew *.... oo Paul Tietgen Bocksberg Cath Elisab *.... Hs Chr +.... Asm Fr *.... Magd *.... Hs Dieder *.... S.Elt.: Inste Hinr Sieck St. oo Anna Margr.Sieck I.Elt.: Tischler Asm Fr Horst St. oo Doro Duggen - Asm Fr H. Altenteiler b.d.Tochter Bocksbg.
1810 dto
1823 dto
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Hufe Nr.10 - "Hufe am See" - später Ausbau "Wittmaßen"
1709 Hans Duggen "alt Hans Duggen" Hufner St *10.1.1669 +11.10.1736 oo Kbl Dorthe N Kind: bekannt > Hans *~1702
1730 dto
1730 / 1760 Hans Duggen VH St *~1702 +11.5.1778 oo 10.1.1740 Anna Margaretha Löhndorf *2.8.1716 Wdf +24.10.1779 St Kinder: Hinr *28.12.1742 Doro *4.7.1745 oo1771 Asm Horst Karstenbg Asm *23.4.1748 Cath *!750+1753 Christ *+1753 An Margr *10.11.1754 oo 1778 Hinr Misfeld
Hs Fr *28.2.1759
S.Elt.: Hufn St Hinr Duggen 1669-1736 oo Kbl Dorthe N I.Elt.: Inste Hinr Löhndorf Wdf oo Margar Lill
1760 dto
1780 Hinrich Duggen VH Wittmaaßen *28.12.1742 +12.10.1821 oo 10.12.1779 Elsabe Catharina Theden *2.8.1716 +10.1.1809 Kinder: Hs Chr *1781+1782 An Margr *1782+1786 Marx Fr *1784+1809 Magd *18.9.1787 ooI 1814 Tgl Joh Dieder Schlüter ooII 1818 Asm Fr Lütjoh.VH Wdf Dor *5.8.1789 Asm *20.3.1791 Cath Elisab *3.6.1797 oo1824 Tgl Hinr Chr Löhnd. Anna *2.5.1801 oo1822 Cls Lütjoh.VH St S.Elt.: I.Elt.: VH Marx Theden oo Magd Lütjoh
1795 / 1803 dto
1810 dto
1823 Hinrich Duggen VH Erbpächter Wittmaaaßen *9.10.1794 +27.11.1870 ooI 28.5.1824 Maria Dorothea Tietgen Wdf *7.10.1803 +28.4.1832 Kinder: Cath Louise *18.2.1826 oo1852 Claus Schnack Cls Chr *6.4.1828 Arbtsm Wittm./ Hbg. Hinr Fr *25.7.1830 oo1865 Joh Dor Jansen ooII 21.9.1832 Anna Catharina Tind *29.11.1812 +2.6.1896
Kinder: Joh Hinr *19.3.1834 Magd Elisab *2.1.1836 oo1856 Detl Hinr Timm "Krückenkrug" Einfeld a.d. Kiel-Hbg-Chaussee Hs Dieder *11.3.1838 An Chr'a *+ Chr Fr *16.4.1843 Doro Chr'a *18.10.1845 oo1869 Wilh Rasm Otto Kruse Perdoel (s.Mutter M Cath Dor Nehr) Marg Dor *+ Hinr *11.4.1850 Frieder Magd Elise *6.6.1852 oo1873 Joh Fr Klüver Aug *6.8.1855 S.Elt.: Hufn Hinr Duggen St oo1779 Elsab.Cath Theden I.Elt.: I Hufn Cls Tietjen Wdf oo Louise Amal Henr Scheel
II
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Niedergelegte Hufe im Dorf
Hufe Nr.11
1709 Claus Tietgen Hufner Stolpe *11.2.1672 + vermtl.29.10.1735 oo Kbl ~1700 Dorthe N *.... +28.12.1723 Kinder: Kbl vermtl. Hinr.*1708 Elt.: weil.Claus T.u.NN St. Ratje *.... +1756 Seine Elt.: Asmus Tietgen Stolpe * vor1655 +14.3.1686 oo NN
Hufe geht an Claus Duggen - wird nach 1730 niedergelegt
1730 Claus Duggen VH St. / Inste *~1692 +11.4.1747 oo 27.10.1720 Elisabeth Tietgen *~1690 +20.2.1769 Kinder: Hs *1721+1753 Doro *4.2.1752 oo1751 Cls Lütjoh. Cls *1727+1743 Detl.*1.6.1729 ooI 1762 Magd Lütj. ooII1777 Magd Tietjen Cath *14.5.1732 oo Hinr Tietjen S.Elt: Hs Duggen *16.10.1661 oo NN (Kd. Claus *~1692 Hans *~ 1690) I.Elt.:
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Niedergelegte Hufe
Hufe Nr.12
1709 Hinrich Ahrens Hufner St.*2.8.1657 +.... oo Kbl NN S.Elt.: Jürgen Arenßen St. vermtl. Hufner *~1620 +3.3.1687 oo 1.11.1756 Gretge Lehntorpf
1730 Jürgen Ahrens Hufner St.*20.11.1664 +.... oo 26.5.1689 Anke Cruse St. *.... + S.Elt.: Jürgen Arenßen St. vermtl. Hufner *~1620 +3.3.1687 oo 1.11.1756 Gretge Lehntorpf
Die Ahrens-Hufe wird nach 1830 niedergelegt
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Nr.13 Kätnerstelle - Stolpe / ab 1806 Landinsten-Stelle
1709 Ove Schlüter Zimmermann *15.9.1667 +6.5.1733 "alter Mann St. bald 66 J." ooI Kbl ooII 25.6.1730 Ww.Catharina Theden S.Elt.: Claß Schlüter Horst / Wdf. *.... +25.4.1720 "Alter Zimmermann Wdf" oo 24.9.1665 Trincke Dose Der Vater Claus Schl. beantragte bei der Gutsherrschaft einen Freibrief für seinen Sohn Ove, damit dieser außerhalb des Gutes das Zimmermannshandwerk erlernen könne.
1730 dto
1730 /1760 Nicht bekannt; nicht auszuschließen, daß Hans Schlüter Kkp. *~1700 ein Sohn des Ove ist und zunächst die Kätnerstelle (Häuerstelle) in Stolpe bewirtschaftet hat: Hans Schlüter Häuersmann Kkp *~1700 +8.2.1754 "Hs Kkp 53 1/2 J." oo 13.11.1729 An Cath Horst *~1700 +9.4.1774 "Ehefr.Wdf 74 J." Kinder: Cls *16.7.1730 Hs Hinr *12.11.1732 Johann *31.5.1734 oo Soph Elisab Ruge Cath Dor *5.10.1736 oo Joh Hinr Horst Christ.*22.4.1744 Häuersm.Kkp ooI Cath Marg Riecken ooII Ww An Marg Schnack
1760 Johann Schlüter Fischer Häuersm.*31.5.1734 +26.1.1814 "Fischer auf Dep. St. 82 J." oo27.10.1765 Sophia Elisabeth Ruge *1731 +2.2.1794 "St 63 J. 5 Kinder" Kinder: Magd Hedew *27.7.1767 oo Rademacher Paul Tietgen Hs Hinr *24.5.1768 Krüger in Traventhal oo Dor Riecken Cath Elisab *25.3.1770 +6.4.1816 ooI Detl Horst ooII Schuster Sturm ? ooIII Schuster Joh Delscher Joh Chr *..1773 1/4 Hufner St Fischer Cath Hedew *.... S.Elt.: Häuersm.Hs Schlüter Kkp oo An Cath Horst I.Elt.: Häuersm. Hans Hinr Ruge Poggensee (Rüsch) oo Dor Heick Dep. Ruge hatte sich "der Liebe wegen" freiwillig in Depenauer Leibeigenschaft begeben.
1780 dto
1795 / 1803 Johann Christian Schlüter Fischer 1/4 Hufner / 1835 Landinste Zeitpächter *1773 +.... oo .... Margaretha Ölgard Löhndorf *..1777 +.... Kinder: Cath Marg Soph *1800 ....
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Nr.14 Kätnerstelle - Stolpe / ab 1806 Landinsten-Stelle
1709 Hans Witte Kätner *.... +.... unsicher! oo ~1690 Lenke N
1730 Hans Witte Kätner / Inste *~1696 +12.2.1773 "St 77 J. 2 Söhne" oo 10.12.1723 Catharina Oelgard Schröder St.*~1706 +18.6.1764 "Ehefr.58 J.3 Kd" Kinder: Magd *6.4.1724 Asm *3.3.1727 oo 1754 An Marg Dor Eggers 3 Kd. Hinr *1.4.1730 oo 1768 An Duggen 2 Kd Hs *10.4.1732 Becke *....oo ... Sievers 6 Kd
1760 Asmus Witte Kätner / Inste *3.3.1727 +26.4.1798 "St Inste 70 J." oo 6.10.1754 Anna Margaretha Dorothea Eggers *~1727 +16.8.1792 "St 65 J.3 Kd" Kinder: Hs *21.2.1755 oo1779 Anna Lütjoh Cath Oelg +9.3.1757 oo Paul Aug Seltmann Asm 4.11.1760 oo1788 Dor Misfeld
S.Elt.: Inste Hs Witte Dep/St oo1723 Trien Oelg Schröder I.Elt.:
1780 Hans Witte Kätner / Altenteiler *21.2.1755 +17.7.1825 "71 J." ooI 3.11.1779 Anna Lütjohann St *~1753 +14.3.1799 "St 46 J.3 Kd" Kinder: Magd Dor *.... Soph Marg *.... An Cath *.... oo1816 Joh Hinr Kroogmann St . An Margr *.... oo 1814 Ww Tgl Asm Lütjoh ooII 4.8.1799 Ww Maria Elisab Lill geb Witte "weil Hs Lill nachgelassene Witwe" *26.10.1746 +.... S.Elt.: Inste Asm Witte St oo Magd Dor Eggers I.Elt.: I VH .. Lütjohann St oo An Cath Theden
II Abschiedsmann Asm Witte St oo 1737 Cath Dor Schlüter
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Nr.15 Kätnerstelle - Stolpe / ab 1806 Landinsten-Stelle
1709 Hans Löhndorf St. vermtl.: *5.9.1669 +.... oo Kbl. NN seine Elt.vermtl.: Jürgen Löhndorf St.oo 29.10.1665 Trineke Rike St.
1730 Marx Tietgen Kätner / Inste Stolpe *~1700 +7.2.1744 oo 29.10.1730 Anna Margr.Löhndorf Stolpe *~1706 +16.4.1781 "St. 75 J. 3 Kd." Kinder: Elisab.*5.7.1731 Claus *30.7.1733 oo Cath.Marg.Schnack Hinr.*11.7.1736 oo Anna Oelg. Horst Malencke *13.6.!739 *1745 Anna Margr.*27.11.1741 ooI Chr.Fr.Sieck ooII Hinr.Witt Seine Elt.: Asmus Tietgen Stolpe * vor1655 +14.3.1686 oo NN
1760 Hans Tietgen Häuersm.Stolpe * ~1716 +12.3.1805 "St. 89 J. 2 Töchter" ooI 30.10.1735 ??? An Cath.Löhndorf *.... +28.12.1753 Kinder: Magdal.+An Marg.*18.4.1752 unehelich Magd.oo1775 / An Margr.*1770 "18 J.Ruhr" ooII .. 6.1754 Ww.Doro.Löhndorf geb.Linnau *~1718 +2.1.1805 "87 J." Kinder: Claus *24.10.1755 +1770 Doroth.*7.2.1758 Hans *25.4.1762 Maria *23.1.1763 Cathar.*19.1.1764 oo Marx Fr.Theden Cath.Hedew.*27.5.1765
Seine Elt.: VH St.1730 Ratje Tietgen oo ~1710 NN I.Elt.:
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Kleine Häuerstelle - Stolpe (vermutlich außerhalb der Kätnerstellen zu betrachten)
1709 ?
1730 Asmus Horst Häuersm.Stolpe *~1706 +21.12.1776 "St.70 J." ooI 1.11.1732 Elisabeth Tietgen *~1696 +26.4.1771 "St.75 J." Kinder: Hans *28.2.1732 oo Cath Horst Chr Detl *13.9.1736 Claus *17.6.1740 ooII 4.11.1771 Ww Dorothea Theden geb Duggen *~1710 +16.7.1785 "St.75 J." Keine Kinder S.Elt.: I.Elt.: I ....
II ....
Die drei Ehen der Doro Duggen 1.ooI Vollhufner Asm Theden - 2. ooII 1736 Vollhufner Hans Horst St. mit Cath oo Hans Horst Oelgaard oo Hans Schlüter - 3. oo III 1771 Häuersm.Asm Horst
1760 Bruder-Sohn Hinrich Horst Wdf *21.5.1741 +11.5.1777 Halbhufner "St.38 J.4 Kd" oo 17.11.1765 Dorothea Duggen *18.11.1735 +21.10.1798 "St.63 J.4 Kd" Kinder: Hinr.Fr.*28.12.1766 Joh Chr *25.12.1768 Doro *.... Hans *..1775 Cath *1777+1783 S.Elt.: Joh Horst Vollhufner Wdf oo Doro Löhndorf / vermtl. Bruder v.Asmus*1706 I.Elt.: Vollhufner Hinr Duggen oo An Soph Schlüter - Ihre ooII 1777 Chr Hinr Sievers
1780 Sohn v.Asmus *1706 Hans Horst St.Häuersm.*28.2.1732 +23.5.1805 Inste mit Land "74 J.6 Kd" ooI 20.10.1765 Catharina Margaretha Horst *2.9.1746 + 3.6.1788 "St.42 J.6 Kd" Asm Fr *6.9.1766 St Hs Chr *29.6.1769 Rüsch ooI Riecken ooII Lütjoh. Doro *4.10.1770 Rüsch Cls Hinr *.... St. Joh Detl *+1785 Joch Gehrdt *.... Nör Dor Elisab *.... oo Joh Hinr Wieck Schackendorf Cath Margr *.... ooII 25.3.1789 Anna Catharina Mißfeld *~1755 +26.3.1795 "40 J.2 Kd" Kinder: An Ölg *.... Joh Hinr *....
1795 / 1803 Asmus Friedrich Horst St. Inste mit Land Tischler *6.9.1766 +.. 1827 St oo 19.11.1793 Abel Magdalena Seeger St Kinder: Soph Henriette *1793 Hs Hinr *1795 Eigenkätner ohne Land Tischler oo Magd Duggen Cls Fr *1797 Mitbes.Arbtsm.oo Maria Bruhn Cath Marg *1799
S.Elt.: Häuersm.Hs Horst St oo Cath Marg Horst I.Elt.: Tuchmacher Hinr Seeger Nmstr oo Cath Marg Rehmann
1810 dto
1823 dto
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Kielerkamper Stellen Häuerstellen Erbzinsstellen
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Stolper Mühlen - später "Depenauer Mühle"
Clas Theden Ruhwkl.*~1655 +23.4.1739 oo 11.10.1685 Trinke Lange Ruhwkl. *.... + 8.1.1742 Müller v. Stolper Mühle Kinder u.a.: Joh.Fr.*1690 - Hans *~1692 - Hinr.*~1700 - Joh.Fr.Th. Nachfolger als Müller, Stolper Mühle Pacht v.1737-1742 verbürgt Hans Th. Häuersmann Nettelau Hinr.Th. Häuersmann Obendorf u.später Kröger Wdf. [sein Bruder Jochim Theden oo 30.7.1682 Abelke Saggau (beide Ruhwinkel) Obendorf [möglicherweise Rühmobendorf]
Sohn von Clas Theden *~1655 [Mühlenkontrakt] Johann Friedr.Theden Stolper Mühlen - Mühlenpächter *~1690 +29.5.1756 oo1.6.1728 Malen Horst Kinder: Cls.*9.3.1729 Hinr.*9.9.1730 Dor.Elisab.*1732+1754 Joh.Chr.*18.2.1735 Malenke
- 23.9.1737
Mühlenpächter vorher / nachher
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W A N K E N D O R F
Hufe Nr.1 - später Ausbau "Schimmelhof"
1709 Asmus Horst* Vollhufner u.Bauervogt "alt ...." *~1664 +25.4.1742 "alter Mann,Wdf" "März 1707 schwer verletzt" oo 14.10.1688 Oelgard Sieck Kinder: in der Kbl
- Am 6.11.1709 nach fortgesetzten Unruhen (seit 1707) im Beisein des Bauervogts Asmus Horst Versammlung vor dem Krug auf dem Dorfplatz zu Wdf zwecks Ermahnung der Untertanen zu pflichtgemäßem Verhalten.
1730 dto
Besitzwechsel auf Familie S I E C K
1730 / 1760 Detlef Sieck *1683 +1769 ooI 1713 Anna Magdalena Theden ooII 1717 Anna Catharina Sieck
1760 Hans Sieck *1722 +1766 oo 1752 Ww.Anna Magdalena Kummerfeld geb.Lütjohann
1780 Berend Sieck *1740 +1820 ooI 1767 Magdalena Riecken ooII 1768 Magdalena Löhndorf
1795 / 1803 Hans Christian Sieck *1769 +1841 ooI 1793 Elisabeth Riecken ooII .... Anna Catharina Heesen
1810 Hinrich Christian Sieck *1760 +1841 oo 1793 Catharina Dose
1823 Carl Adolph Sieck *1801 +.... oo 1820 Catharina Dorothea Kummerfeld
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Hufe Nr.2 "Hof Duggen" - bleibt im Dorf
Die Bauernstelle "Duggen" besteht bis heute und ist von Beginn der Aufzeichnungen in Wankendorf ansässig; vermutlich aber stammt der erste Hufner von Dorf Horst, das 1680 / 1700 niedergelegt wurde. Diese Hofstelle ist die älteste in Familienbesitz befindliche.
1709 Jochim Duggen *1651 +.... oo 1682 Elsche Sievert
1730 Hinrich Duggen *1684 +1743 oo 1720 Margaretha Löhndorf
1730 / 1760 Hinrich Duggen *1705 +.... oo .... Ww.Dorothea Horst
1760 Asmus Duggen *1721 +1797 oo 1750 Dorothea Kummerfeld
1780 Hinrich Duggen *1756 +1799 oo1780 Magdalena Dorothea Misfeld
1795 / 1803 Magdalena Dorothea Duggen Hufnerin *1757 +.... oo 1780 Hinrich Duggen +1799
1810 Asmus Friedrich Duggen *1784 +1840 oo 1810 Magdalena Elisabeth Theden
1823 dto
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Hufe Nr.3
1709 Detlef Löhndorf VH Wdf *1.5.1670 + .... keine weiteren Erkenntnisse
vermutlich einer der vier Söhne Hans (Joh.), Asmus, Hinr., Detlef mit den Eltern entwichen waren (Hinr.Löhndf.oo 1661 Leneke Rick)
Besitzwechsel
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Hufe Nr.4 - später: Ausbau Neujäger
1709 Clement Löhndorf St.*22.4.1677 +15.1.1735 Wdf. oo Kbl Elisab.N Vollhufner Wdf. Kinder: Christian *~1702 Kbl N +4.9.1712 Lehnke *16.12.!714 oo Häuersm.Asm.Sieck St. An.Cathr.*14.11.1717 Seine Elt.: Detl.Löhndorf St.oo 24.10.1660 Elsche Rick St.
1730 Christian Löhndorf Wdf. *~1702 +18.9.1764 oo 22.10.1725 An.Margr.Lille *~1706 +9.12.1764 Vollhufner Wdf. Kinder: Magd.*3.3.1726 oo Schlüter Hs.Fr.*22.3.1728 Hinr.*21.4.1730 Joh.Chr.*21.3.1733 Asm.*22.3.1737 Antje *21.8.1739 Claus *17.4.1742 An Margr.*24.1.1745
1760 Johann Christian Löhndorf Wdf. *21.3.1733 +.... oo 9.11.1755 Dor.Elisab.Löhndorf Vollhufner Wdf. Kinder:Cls.Hinr.*3.3.1759 Marg.Dor.*4.3.1761 Hans Chr.*31.8.1762 Cathar.Elisab. *1.11.1763 Joh.Chr.L. mit Familie zweimal zu entweichen versucht / Anlaß für Ermahnung der Gutsuntertanen 1766 - Der Hof kam in andere Hände
Besitzwechsel Riecken Kummerfeld
1760 / 1780 Johann Riecken *1730 +1787 oo 1759 Magdalena Enders
1780 Hinrich Riecken vor 1803 Vogt Depenau*1754 +1812 oo 1779 Anna Sieck
1795 / 1803 Hinrich Christian Gabriel Kummerfeld *1776 + .... oo ~1800 Margaretha Stölten
1810 dto
1823 dto
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Hufe Nr.6 - bleibt im Dorf - Hof Riecken
1709 Detlef Löhndorf *.... +.... oo .... NN
Z.Zt. keine weiteren Erkenntnisse
Besitzwechsel Lill / Riecken
1730 Hans Lill *1703 +1787 ooI 1729 Anna Dorothea Löhndorf ooII 1752 Anna Magdalena Riecken
1730 / 1760 Paul Riecken R1 *1721 +1772 oo 1751 Dorothea Horst
1760 dto
1780 Claus Riecken *1751 +1834 oo 1776 Magdalena Löhndorf
1795 / 1803 dto
1810 dto
1823 Asmus Friedrich Riecken *1780 +1853 oo 1812 Dorothea Sophia Schlüter
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Hufe Nr. 6 - später "Puckrade" Ausbau vor 1803
1709 Hans Riecken *1659 +.... oo Kbl NN
1709 / 1730 Hinrich Riecken R2 *1679 +1760 oo Kbl Catharina Margaretha N
1730 / 1760 Claus Friedrich Riecken *1709 +1780 oo 1735 Anna Lille
1760 / 1780 Hinrich Friedrich Riecken *1734 +1783 oo 1766 Anna Margaretha Löhndorf
1780 Hans Christian Riecken 1792 Inste *1738 +1811 ooI 1764 Elisabeth Riecken ooII 1774 Catharina Schnack
[Sohn von Marx Theden *1689 St. "Op de Wach" oo Anna Lütjohann Hans Friedr.Theden St./Wdf. *18.3.1729 +21.8.1801 VH Wdf. oo 22.10.1758 Maria Elisab.Schnack *~1742 +17.10.1802 Kinder: Elisab.Cathr.*26.1.1764 Anna *.... oo Joh.Chr.Theden Wdf. Magdal.*.... 3 Töchter Auf welcher Bauernstelle? Ihre Elt.:
Sohn von Claus Theden *1686 St."Op de Wach" oo Cath.Lütjohann Asmus Theden Inste später VH Wdf./ Puckrade *25.3.1721 +23.5.1787 oo 15.10.1752 Elsabe Duggen *6.12.1727 +5.3.1800 Kinder: Claus *6.2.1754 Hs.*15.1.1756 Marx *9.12.1761 Asm.*25.6.1765 Hinr.*?
Ihre Elt.: Scheunenvogt Jochim Duggen Dep.]
1795 / 1803 Sohn von Asmus Theden *1721 Wankendorf / "Puckrade" [ursprünglich von St."Op de Wach"] Claus Theden Hufenpächter Wdf./Puckrade *6.2.1754 oo 14.11.1784 Anna Marg.Riecken *~1757 Kinder: Asm.*~1784 Dor *~1788 Margr.*~1797 Anna *~1798 Magd.*~1800 Cath.Elisab.*~1801 Claus *~1802
Seine Elt.: Inste Asm.Theden Ihre Elt.: VH Paul Riecken Wdf oo Elsche Duggen oo Dor Horst
1810 dto
1823 Asmus Theden Erbpächter "Puckrade" *1784 +.... oo 27.10.1812 Magdal.Sieck *1794 +.... Kinder: Claus *~1814 Hans Chr. *~1817 oo Dor Riecken *1822 Margar.*~1819 Cath.*~1820 Magdal.*~1822 Maria *~1825 Anna *~1826 Dor.*~1830 Asm.*?
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Hufe Nr.7 - später "Bansrade"
1709 Hinrich Horst Vollhufner Wdf. *25.8.1661 +10.1.1752 "Hinr.Wdf. 90 J." "Hinr.d.Ältere, 1707 verwundet" oo 25.10.1685 Malenka Heick Kinder: Hans *1.9.1686 Asmus *27.1.1689 Dep.Boest oo Cathr.Liesb.Sievers Joh.Hinr.*~1703
S.Elt.: Claus Horst oo1660 Abel Löhndf.
1730 Asmus (Asmy) Horst "jung ...." Vollhufner Wdf. *27.1.1689 Dep.Boest +5.8.1759 Wdf / Obendorf (bei seinem Sohn) ooI 27.10.1714 Cathrin Liesbeth Sievers *~1694 +23.3.1715 "jg.Ehefrau 21 J. Dep.Boest" Kind: Christian (*2.2.1715 +....) ooII 1.11.1716 Anna Catharina Tejen (Theden) *~1691 +7.11.1767 "Ww.Wdf. 76 J. 5 Kind." Kinder: Magdal.*11.7.1717 Hinr.*27.8.1717 ??? +30.12.1717 Hans *6.4.1719 oo . Löhndf. Anna Cathr.*22.9.1720 +1726 Anna *12.9.1723 An Margr.+ Cathr.*25.1.1726 AM oo Tietgen An.Doro.*2.2.1729 oo Riecken Asmus *12.12.1732 Elisab.*21.5.1732 ??? oo Schlüter An.Oelg.*5.3.1736 oo Tietgen Hans * 20.9.1741 Teils unreale Geburtsjahre, 2x Asmus?
S.Elt.: Hinr.Horst Wdf. oo1685 Malenka Heicken I.Elt.: I II
1730 / 1760 - Bruder v.Asmus Johann Hinrich Horst Vollhufner Wdf.*~1703 +17.1.1746 "Wdf.42 J., welcher beim Holzjagen um's Leben gekommen ist" oo 5.11.1729 Dorothea Löhndorf Kinder: Malencke *24.10.1732 Asmus *10.1.1735 An.Cathr.*19.6.1737 Elsabe *8.11.1739 Hinrich *21.5.1741 Hans *2.12.1743
1760 / 80 Asmus Horst Vollhufner Wdf. *10.1.1735 +.... oo 28.10.1764 Dorothea Heick Kinder: Hans Chr.*14.4.1759 +1773 Joh.Hinr.*22.7.1765 Trien Doro.*10.3.1767 Hinr.5 Wch. +1774 Magd.Elisab.*~1771 +1778
S.Elt.: Joh.Hinr.Horst oo1729 Dor.Löhndf. I.Elt.: Inste Hinr.Heick oo Marg.Sieck St.
1795 / 1803 andere Linie
Hinrich Friedrich Horst Hufenpächter Wdf. *28.12.1766 St. + ....
oo 1.11.1792 Elsabe Catharina Theden Wdf.
Kinder: Doro.Elisab.* ~1794 Maria *~1796 Cath.Elsabe *~1799 Hans u.Hinr. *1802
Dienstboten: Joh.Chr.Schnack *~1780 Joh.Misfeld *~1797 ??? Magd.Theden *~1777
S.Elt.: Häuersmann St. Hinr.Horst oo Dor Duggen I.Elt.: VH Hans Fr.Theden Wdf. oo Maria Theden
Besitzwechsel auf Familie D U G G E N
1810 Hans Duggen *1779 +1854 oo 1810 Dorothea Lütjohann
1823 dto
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Hufe Nr. 8 - "Bi denn olen Soot" bleibt im Dorf
vor 1700 Hans [Hinrich] Löhndorf Wdf. * .... + .... oo 13.10.1661 Leneke Rick St. Vollhufner Wdf. Kinder: Hans *22.7.1662 Jürgen *3.4.64 Asmus *8.4.1666 +1724 Hinr.*24.3.1668 Detlef *1.5.1670 Clas 18.10.1674 Entweichung der ganzen Familie wegen Kujonierung durch v.Brockdorf Nach dem Entweichen zurückgebracht: 4 Wochen Gefängnis mit Wasser und Brot für den Vater, die Söhne Detlef und Hinrich 4 Wochen Festungsbau "an den Karren", Söhne Claus und Johann (Hans) 14 Tage. Die Söhne Hans und Detlef müssen je eine "wüst liegende" Hufe zur Bewirtschaftung annehmen.
1709 Hans Löhndorf VH Wdf. *22.7.1662 +.... oo Kbl NN ??? Kinder vielleicht (nach der Kbl): Margr.Liesb.*11.6.1713 Hinr.*2.8.16 Doro *28.1.1720 Elsabe *30.3.1723
1730 Asmus Löhndorf Vollhufner Wdf *~1683 +26.7.1753 oo 5.11.1724 Elisab.Schröder *~1694 +28.3.1782 Kinder: Hans *14.12.1725 Cath.Dor.*28.9.29 Maricke *17.12.1731 oo Detl.Löhndf. Asm.*8.3.1735 An. Margr.*29.3.38 oo Claus Eggers
1760 Hinrich Löhndorf Vollhufner Wdf *6.1.1712 +20.12.1788 oo 25.10.1744 Anna Margr.Tietgen *~1717 +22.1.1793 Kinder: Anna 10.3.1746 oo Claus Freese Anna Margr.*30.8.1748 VH Hinr.Horst Magd.*21.1.1751 Hinr.*24.10.1753 +27.11.1791 (36 J.) oo Magd.Lütjoh. S.Eltern: Hinr.d.Jüngere HH Wdf. *24.3.1768 oo Kbl NN
Besitzwechsel Familie Tietgen, siehe Anna Margr.Tietgen (prüfen!)
1780 Hinrich Tietgen Stolpe *11.7.1736 +25.12.1804 Vollhufner Wdf. "73 J. 5 Kd." 1803 Inste ohne Land; Tagelöhner - gewesener Vollhufner ooI Kinder: Hans *31.12.1761 +1762 Christ.*30.1.1763 + ooII 31.10.1765 Anna Oelg.Horst *~1736 +10.3.1807 "71 J.Horsterfelde" Kinder: Cath.Marg.*5.8.1768 oo Hinr.Chr.Theden Magdal.Elisab.*16.6.1768 oo Hinr.Theden Marx *22.4.1770 Doro.Oelg.* .... oo Chr.Eggers Wdf. Elsabe * .... oo Hs.Chr.Schnack Rüsch [Da auch Christ.früher verstarb, blieb kein Hofnachfolger] Seine Elt.: Inste Marx Theden St.oo Anna Marg.Löhndorf Ihre Elt.: VH Asm.Horst Wdf oo Anna Cath.Theen Wdf
1795 /1803 Hans Tietgen 24.2.1755-1813 oo1781 Magd.Elisab.Sieck
Detlef !!!!
1810 dto
1823 Claus Friedr.Tietgen Vollhufner Erbpächter Wdf. *1779 +.... ooI 10.6.1808 Anna Cath.Mißfeld St. *1799 +2.1.1822 "44 J." Kinder: Hinr.Chr. ? - Cls.Hinr.? - Cath.Dor. / Cath.Marg.*1810 Cath.Dor.*1821 ooII Cath.Tietgen Kinder: Christina *1823 Detlef *1825 Anna *1827 Asm.*1829 Maria *1833 Dazu: Cath.Horst, Tochterkind *1825
Seine Elt.: Detlef Tietgen VH Obendorf oo 1771 Magd.Löhndorf Ihre Elt.: I. Hinr.Mißfeld oo Anna Duggen II.
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Hufe Nr. 9 später "Jägersberg" Ausbau vor 1803
1709 Claus Eggers *1656 +.... oo 1688 Catharina Ahrend
1730 Claus Kummerfeld *1681 +1756 oo 1712 Anna Catharina Löhndorf
1760 Claus Eggers *1699 +1746 oo 1735 Anna Ölgard Horst
1760 Hans Eggers *1690 +1774 ooI 1729 Dorothea Lütjohann ooII 1755 Margaretha Löhndorf
1780 Hans Eggers *1745 +1804 oo 1770 Anna Catharina Riecken
1795 / 1803 dto
1810 Jochim Christian Eggers *1779 +.... oo 1805 Catharina Theden
1823 dto
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Hufe Nr.10 - später "Bockhorn" - Ausbau zwischen 1803 und 1810
1709 Hinrich Lill *1670 +1749 oo Kbl NN
1730 Claus Lill *1703 +1769 oo 1736 Marieke Schnack
1760 Hans Lill *1744 +1786 oo 1773 Margaretha Staggen
Besitzwechsel Familie Schlüter
1760 / 1780 Claus Schlüter *1730 +1816 oo 1756 Elsche Horst
1780 dto
1795 / 1803 Christian Schlüter Böttcher *1773 +.... oo .... Anna Elisabeth Lütjohann
1810 dto
1823 dto
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Hufe Nr.11 - vor 1718 niedergelegt
1709 Hans Horst *.... +.... oo Kbl NN
nichts weiter bekannt
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Kätnerstelle Nr.12 - Häuerstelle - später Halbhufe
1709 Asmus Löhndorf Häuersm.Wdf *8.4.1666 +20.2.1724 - "58 J." oo Kbl NN
vermutlich einer der vier Söhne Hans (Joh.), Asmus, Hinr., Detlef mit den Eltern entwichen waren (Hinr.Löhndf.oo 1661 Leneke Rick) keine weiteren Erkenntnisse
1730 Detlef Löhndorf *1689 +1764 oo 1713 Maleen Löhndorf
Besitzwechsel auf Familie Schnack
1760 Johann Schnack *1705 +.... oo ~1730 Dorothea Löhndorf
1760 /1780 Otto Schnack *~1708 +1770 oo 1743 Engel Heicken
Besitzwechsel auf Familie
1780 Asmus Horst *~1706 +1761 oo 1750 Elsabe Dose
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Kätnerstelle Nr.13 - Häuerstelle - ab 1810 Landinstenstelle
1709 Hinrich Löhndorf *24.3.1668 +.... oo Kbl NN
vermutlich einer der vier Söhne Hans (Joh.), Asmus, Hinr., Detlef mit den Eltern entwichen waren (Hinr.Löhndf.oo 1661 Leneke Rick) keine weiteren Erkenntnisse [ aber: Kätner Wdf. - Detl.Lö.*~1695 +1764 oo 1724 Ww Rebecca Lille, geb.Lütjoh.]
Besitzwechsel auf Familie Schlüter
1730 Jochim Schlüter *1675 +1738 oo ~1710 Ww.Anna Duggen
1760 Hans Schlüter *1727 +1797 oo1852 Magdalena Löhndorf
1760 / 1780 Christian Detlef Schubart *1727 +1799
oo .... Magdalena Lütjohann
1780 Johann Christian Schlüter *1758 +1812 oo 1792 Catharina Dorothea Schubart
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Häuerstelle Obendorf - "ter Hazeborg" - später Vollhufe
Kleinschmidt Leptien - Paul Riecken sen. - Paul Riecken jun. - Hinrich Riecken - Asmus Horst jun. - Hans Horst - und andere mit kurzen Pachtzeiten. Später in "Hufen" umgewidmet, und damit kehrte "Familienbesitz" ein. Zunächst noch "Häuerstellen-Wechsel"
1760 Asmus Löhndorf *1720 +1804 oo 1750 Catharina Theden
1780 Hinrich Misfeld *1750 +1833 oo 1786 Anna Margaretha Duggen
1795 / 1803 Asmus Schlüter *1762 +.... oo 1784 Anna Schlüter
1810 dto
1823 Claus Christian Schlüter *1758 +.... oo 1805 Magdalena Hedewig Schnack
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Häuerstelle Obendorf - "Gerstandt" - später Vollhufe
Häuersmänner seit etwa 1700 mit kurzen Pachtzeiten, soweit bekannt: Hans Schnack - Detlef Schnack - Otto Schnack - Jochim Schnack - Hinrich Theden .... ................................................................................................................................................. Häuerstelle Wdf./Obendorf u.Lohmühle [von Stolpe aus!] Der Standort von Vollhufe und Lohmühle ist ungeklärt - vielleicht an den Obendorfer Fischteichen, wegen des Wasserbedarfs.
Sohn von Claus Theden *1686 "Op de Wach" Marx Theden Wdf. St.*12.2.1719 +9.4.1754 oo 11.10.1750 Anna Dose *10.11.27 +.... Wdf. "von der Lohmühle" Kinder: Cathar.*7.8.1751 - Claus *4.1.1754
s.Elt.Cls.Th.*1686 oo ~ 1718 Cath.Lütj."Op de Wach"
Sohn von Müller Joh.Fr.Theden *1690 Hinr.Theden Stolper Mühle *9.9.1730 +6.11.1803 St. ooI 17.11.1752 Dor.Elisab.Sievers *22.1.1732 Schmiede Dep.Boest +17.8.1754 Kind: Magdal.*1.8.1753
Ww Hinr.Theden ooII 27.4.1755 Ww Anna Theden, geb.Dose Häuersmann [1783 VH] u. Lohmühle Obendorf Kinder: Joh.Fr.*20.5.1756 - Hinr.*26.1.59 beide St. / - Chr.Detl.*18.12.1764 Obdf. / Anna Magr.*26.1.69 Niendf./Hohenwestedt -
s.Elt.: Joh.Fr.Theden Müller St.Mühle oo 1728 Magdal.Horst
Bruder Joh.Chr.Theden s.o. übernimmt die Häuerstelle, nachdem Hinr.u.Anna Theden mit Kindern aus dem Gut gegangen sind > Niendorf bei Hohenwestedt
Sohn von Joh.Fr.Theden *~1690 Joh.Chr.Theden Stolper Mühlen *18.2.1735 + .... oo 1.11.1763 Elsabe Kummerfeld (Rühm-) Obendorf - Lohmüller? Kinder: Joh.Fr.*1764 Magd.*1766 St.Mü./ Hs.Chr.*1768 Obdf. Cls..... Elsabe .... Marx .... Abel .... Diederich .... Jochim .... Ihre Elt.: Hs.Kummerfeld Häuersm.Vehrenrögen oo Lenke Thormann (Dortmund) .............................................................................................................................................
1760 /1780 Hinrich Tietgen Böttcher *1719 +1786 ooI 1747 Elisabeth Löhndorf ooII 1760 Catharina Duggen ooIII 1783 Maria Löhndorf
1780 Detlef Tietgen *1742 +1812 oo 1771 Magdalena Löhndorf
1795 / 1803 Paul Tietgen Rademacher *1754 +1833 oo 1786 Magdalena Schlüter
1810 dto
1823 Hans Hinrich Schlüter * .... +.... ooI 1808 Anna Margaretha Riecken ooII 1811 Anna Christina Riecken, 1835 Ww.Obendorf
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Kleine Häuerstelle "Rühmobendorf" vor 1774 - ab 1784 Halbhufe
1760 / 1780 Hans Schnack *1711 +1773 oo 1742 Anna Stender
1780 Claus Schnack *1748 +.... oo ~1775 Magdalena Dorothea Stender
1795 / 1803 Jochim Schnack *1746 +.... oo 1776 Dorothea Löhndorf
1810 Hinrich Markmann *.... +.... oo 1820 Doothea Theden 1803: Joch.Schnacks Ww."abgegangener Hufner"; Setzwirt für seinen Stiefsohn; Hinr.Markmann - 1810 Hufenpächter - 1823 Erbpächter
1823 dto
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Häuerstelle "Grünjäger" - ab 1784 Halbhufe
1780 Hinrich Kummerfeld *1738 +1804 oo 1767 Magdalena Elisabeth Horst
1795 / 1803 dto
1810 Claus Diederich Kummerfeld *1780 +1835 oo 1803 Johanna Emma Dorothea Eggers
1823 dto
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K R U G S T E L L E Wankendorf - Halbhufe
vor 1700 Hinrich Löhndorf *.... +.... oo .... NN weiter nichts bekannt
1750 Sohn des Mühlenpächters "Stolper Mühle" Clauß Teyen = Claus Theden Hinrich Theden *~1700 St. +16.7.1786 "Krüger in Stolp" später Häuersmann Krüger in Wdf. [zunächst in Stolpe als einer der 3 Söhne des Stolper Müllers Claus Theden] oo 27.10.1726 Anna Horst *~1700 +26.4.1772 Obdf. Kinder: Claus *6.12.27 - Cathr.Maleen *24.8.1729 - An.Margr.*31.8.1732 - Dor.Elisab.*16.2.1735 [über die der Pastor später nichts wußte, weil sie mit Ehemann Joh.Chr.Löhndorf und 3 Kindern aus dem Gut gegangen war]
s.Elt.: Claus Theden oo 11.10.1685 Trinke Lange Ihre Elt: beide aus Ruhwinkel
1760 / 1780 Sohn von Hinrich Theden *~1700 Claus Theden Häuersmann u. Kröger Wdf. *25.3.1727 +.... oo 7.5.1758 Anna Hedwg.Kummerfeld * .... +.... Kinder: Hinr.*16.4.1759 Magd.* ? Joh.Chr.*19.2.1763 oo 1795 Anna Theden Wdf. Soph.*? Cath.Dor.* ?
Seine Elt.: Hinr.Theden oo 1726 Anna Horst
1780 dto
1795 / 1803 Asmus Friedrich Lütjohann *1755 +.... oo 1790 Margaretha Ölgard Eggers
1810 dto
1823 dto
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Kleine Häuerstelle "Bansrade" - ab 1784 Halbhufe
1760 / 1780 Sohn von Hans Theden *~1691 Häuersmann Nettelau [ursprünglich von Stolper Mühle] Claus Theden Häuersmann kleine Häuerst."Bansrade" *2.7.1724 + .... oo 31.10.1751 Anna Lütjohann *? +? Kinder: Hs. Chr.*1755 +1783 Hinr.*16.4.1759 Hs.Fr.*1760 +1773 Joh.Chr.*19.2.1763 Cls.Gerth *1765 +1778 Magd.Soph.*24.1.1766 Cls.Jürg.*18.3.1768 Asm.*? +?
seine Elt.: Hs.Theden Häuersm.Nettelau Ihre Elt.: oo1723 Cathr.Schlüter
1795 / 1803 Sohn von Claus Theden *1724 Johann Christian Theden I.m.L. später Halbhufner "Bansrade" *19.2.1763 + .... oo 23.10.1795 Anna Theden *~1768 [1835 Anna Th.Witwe Abnahmefrau Bansrade] Kinder: Claus Fr.*~1796 .... Cathr.*1805 [1835 unverh.]
1810 dto
1823 Sohn von Joh.Chr.Theden * 1763 Claus Friedrich Theden Halbhufner Erbpächter "Bansrade" *~1796 oo Ida Prien *~1809 Kinder: Joh.*1834 Hinr.*1836 Joach.*1843
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Kleine Häuerstelle "Kulrade" ["Hüttenbockhorn"] - ab 1784 Halbhufe [Die Stelle, um die sich u.a.der Konflikt der Bauern mit dem Gutsherrn entzündete.]
1709 Hinrich Duggen *.... +.... oo .... NN
1730 Jochim Hinrich Schlüter *1695 +1767 oo 1724 Lehnke Horst
1760 Hans Schlüter *1727 +1797 oo 1752 Magdalena Löhndorf
1760 / 1780 Johann Christian Schlüter *1754 +1790 oo .... Anna Dorothea Schlüter
1780 Hans Daniel Schlüter *1759 +.... oo 1773 Anna Dorothea Schlüter Hs Daniel durfte per Dispens der Kirche die Witwe seines verstorbenen Bruders heiraten.
1795 / 1803 Christoph Wellendorf
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Häuerstelle "Düsternbrook" ["Brookwied"] - bis 1810 Voll-, danach Halbhufe
1760 Claus Horst *1704 +1771 oo 1741 Catharina Lill
1780 Hinrich Horst *1747 +1799 oo1771 Anna Margaretha Löhndorf
1795 / 1803 Hans Horst *1743 +1796 oo1768 Dorothea Lill
1810 Asmus Friedrich Horst *1779 +.... oo .... Magdalena Riecken
1823 dto ________________________________________________________________________ Häuerstellen Erbzinspächter ________________________________________________________________________
1707 bei Untersuchung: Asmus Theden Hauswirt in St. 1709 Asmus Theden nicht mehr in der Hufner-Liste von Stolpe
[Asm.Th. *~1652 Bruder v. Marx Th. *~1651; ihr Vater Marcus Th. *1601 ?]
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Ohne Zuordnung, am ehesten Hinr.Th.oo 1686 Marg.Freese: Hinr.Theden St. *~1698 +26.3.1757 oo 17.10.1734 Malencke Duggen *~1700 +21.4.1778 Vollhufner St./Wdf.(?) - Kinder: 2 Söhne verst. Hs.Chr.*1739 unbekannt - 1778 keine Kinder
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Häuerstelle Stolpe
Sohn von Hans Theden *~1691 Häuersmann "Nettelau" Joh.(Hans)Fr.Theden Häuersmann Wdf. *20.1.1726 +14.2.1801 ooI 28.10.1753 Anna Cathr.Eggers
- ..1728 +21.12.1782
Kinder: Hs.Fr.*1754 +1773 Cathr.Dor.*1757 +1773 Cls.Jürg.10.5.1759 VH St. Missenkamp oo Dor Elis.Duggen Hinr.Chr.*27.4.1761 oo Cath.Marg.Tietgen Joh.Detlef *1763 +1767 Magd.Hedew.*30.1.1767 ??*5.10.1769 Joch.Hinr.* ?+1773 ooII 22.4.1783 Ww.Anna Cathr.Duggen geb Theden *~1729 +25.6.1802 2 Stiefkinder: 1)Claus Jürgen oo Dor. Elisab.Duggen Kd.: Asmus, Elisab. 2) Hinr.Chr.oo Cath.Marg.Tietgen Kd.: Hinr.Fr.,Cath.Marg.
Seine Elt.:Hs.Theden Häuersm.Nettelau oo1723 Cath.Schlüter
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Wolfgang Prange, Die Anfänge der großen Agrarreform in Schleswig-Holstein bis um 1771 - S.192 Prange, S.192 Aufsatz Prange, S.57 Prange, S.192 / 193 Prange,S.193 Prange, S.596 Prange, S.592 Prange, S.593 Prange, S.594 Prange, S.495 Prange, Aufsatz, S.64 / 65 bei Kock, S.78 / 79 Prange, S.595 ff Prange, S.602 Prange, Aufsatz, S.67-70 Prange, S.67 Hansen, S.5 ff nach Prange, Ausatz, S.58 /59 Prange, Aufsatz, S.68 bei Petrejus, Untersuchung bei Petrejus, Zusammenfassung der Ereignisse des 23. März 1707 bei Petrejus, Liste der verletzten und verhörten Personen Göttsch, "Alle für einen Mann" - Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18.Jahrhundert - S.215 ff bei Kock, S.33 Göttsch, S.207 ff Göttsch, S.240 Göttsch, S.169 Göttsch, S.46 Göttsch, S.122 / 123 bei Kock, S.41 Die Liste der Stolper Hufner von 1709 - Dep.Gutsarchiv Die Anteile der Hufner an den Kampen incl.der Flurnamen - Dep.Gutsarchiv bei Kock, S. Hansen, S.5 Hansen, S.68 Prange, S.62 Kramer, S.176 ff - "Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk" Karl-Sigismund Kramer und Ulrich Wilkens - Eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen - 1979 Karl Wachholtz Verlag Neumünster Hansen, S.69 / 70 Hansen, S.69 / 70 1730 Untersuchung gegen alle Depenauer Dienstknechte - Dep.Gutsarchiv Prange, S.193 Häuerkontrakt mit Hans Christopher Rieck - Dep.Gutsarchiv Hans Horst Hufner, Hinunterwurf von seiner Hufe wegen einer Rechtssache, 1770 Asmus Witten, Hinunterwurf von seiner Hufe wegen Vernachlässigung, 1768 Marx Theden, Hinunterwurf von seiner Hufe wegen Vernachlässigung Prange, S.194 bei Kock, S.26 bei Kock, S.170 Übersicht der Stolper Hufner zwischen 1700 und 1823 aus unterschiedlichen Quellen Häuerkontrakt mit Paul Riecken, 1700-1703 Die Liste der Wankendorfer Hufner von 1709 - Dep.Gutsarchiv Die Anteile der Wankendorfer Hufner an den Kämpen incl.Flurnamen - Dep.Gutsarchiv Entweichung des Hans (Hinrich?) Löhndorf und seiner drei Söhne - Dep.Gutsarchiv Liste der Wankendorfer Hufner 1730 nach Verhör der Depenauer Knechte bei Kock, S.73 / 74 bei Kock, S. - Dep.Gutsarchiv Übersicht Wankendorfer Hufner von 1709 bis 1823 Hansen, S.36 Hansen, S.41 / 42 Hansen, S.71 Hansen, S.41 Hansen, S.72 Hansen, S.80 Hansen, S.45 Vorläufige Bedingungen zu einer Vererbpachtung - In der Beschreibung des zum Adligen Gut gehörigen Dorfes Stolpe, 1815 Übersicht der Stolper Hufner von 1803 bis 1864 Die Stolper Hufner als Eigentümer im Schuld- und Pfandprotokoll ab 1823 bis zur Schließung desselben in den 1880er Jahren. Gerichtsprotokoll 1815 - Causa 16 - Übergabe der Dörfer nach der landesüblichen Tradition 1815 in der Beschreibung des Gutes, hier Dorf Stolpe, Übernahme einer Hufe wegen Vernachlässigung Aufgrund von Grenzstreitigkeiten zwischen den Gütern Perdöl und Depenau gezeichnet Kartierung durch den dänischen Major Varendorf in den 1790er Jahren 2 Übersichten der Wankendorfer Hufner wie bei Stolpe LAS 127.7 / 218 Buch S. 3-6, 31-33 - Verhör von Untergebenen Depenaus um 1707 Entweichungen von Depenauer Gutsuntergehörigen zwischen ca.1700-1717 Entweichung der Familie Asmus Löhndorf 1702 Ausweis für einen Greiftrupp zur Wiedererlangung entwichener leibeigener Knechte Schreiben an die Bauervogte von Stolpe und Wankendorf 1766 Prange, Aufsatz, S.68
Ende Beitrag