Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B165: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 22. Darmstadt, den 4. October 1883.
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''<br />Beilage Nr. 22.''' | |||
Darmstadt, den 4. October 1883.</center> | |||
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|valign="top"|Inhalt:||1) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 2) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1879. - 3) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1880. - 4) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1881 1. Quartal. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Engelrod pro 1883/84 betreffend. - 6) Abwesenheitserklärung. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9) Namensveränderung. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 13) Dienstentlassungen. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Concurrenzeröffnungen. | |||
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<center>'''Bekanntmachung,<br />die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. December 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ortseinnehmereien zu '''Fürfeld''', '''Ober-Flörsheim''' und '''Wendelsheim''' vom 1. October d. J. an aufgehoben werden und an deren Stelle in '''Wöllstein''' eine Ortseinnehmerei mit der Befugniß zur Eingangsabfertigung von Branntwein und Bier, sowie zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein errichtet werden wird. | |||
::Darmstadt, den 13. September 1883. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />In Vertretung:<br />Fink.</center> | |||
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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2012, 09:55 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
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Beilage Nr. 22. Darmstadt, den 4. October 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. - 2) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1879. - 3) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1880. - 4) Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Vicinalwegbaufonds der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1881 1. Quartal. - 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Engelrod pro 1883/84 betreffend. - 6) Abwesenheitserklärung. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9) Namensveränderung. - 10) Dienstnachrichten. - 11) Charakterverleihungen. - 12) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 13) Dienstentlassungen. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Concurrenzeröffnungen.
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. December 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ortseinnehmereien zu Fürfeld, Ober-Flörsheim und Wendelsheim vom 1. October d. J. an aufgehoben werden und an deren Stelle in Wöllstein eine Ortseinnehmerei mit der Befugniß zur Eingangsabfertigung von Branntwein und Bier, sowie zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Bier, Wein und Obstwein errichtet werden wird.
In Vertretung: Fink. Ewald.
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