Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/048: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 14.'''</center>
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die Großherzoglich Badische Wasser- und Straßenbauinspection Waldshut den Wasserstand an das '''Kaiserliche Postamt Worms'''. - Die Telegramme werden Morgens 8 Uhr aufgegeben, und zwar so lange, bis der Rhein wieder unter den Stand von 400 cm am Pegel zurückgetreten ist. Wenn der Rhein in raschem Steigen begriffen ist, werden täglich zweimal Wasserstandsnachrichten abgegeben. Die telegraphischen Benachrichtigungen werden jeweilig eingestellt, wenn der Rhein schon drei Tage wieder in stetem Fallen begriffen ist oder unter dem Stande von 500 cm ziemlich auf gleichem Stande beharrt hat; bei jedem abermaligen Steigen des Wassers wird mit der Absendung der Wasserstandstelegramme von Neuem begonnen.<br />
{{NE}}Die beim Beginn der Anschwellung erstmals abgehenden Telegramme geben, außer dem unmittelbar vor der Abgabe beobachteten Wasserstand, auch jenen des vorangegangenen Tages und ferner an, ob der Rhein noch im Steigen begriffen, ob Stillstand oder schon Fallen eingetreten ist. Letzteres wird auch bei den folgenden Telegrammen jeweils angegeben, dagegen wird die Angabe des Wasserstandes des vorangegangenen Tages nicht mehr wiederholt.<br />
{{NE}}Außer in den vorstehend genannten Fällen benachrichtigt die Großherzoglich Badische Wasser- und Straßenbauinspektion Waldshut auch das Kaiserliche Postamt Worms, so oft der Rhein in Waldshut unter dem Stande von 350 cm am Pegel innerhalb 24 Stunden um mehr als 60 cm gestiegen ist.<br />
{{NE}}B. '''Kehl'''. - Sobald der Rhein in Kehl den Stand von 470 cm am Pegel erreicht hat und noch in starkem Steigen begriffen ist, telegraphirt der Großherzoglich Badische Brückenmeister daselbst den Wasserstand Morgens 8 Uhr und, wenn der Pegelstand von 550 cm erreicht oder überstiegen ist, außerdem noch Nachmittags an das '''Kaiserliche Postamt Worms''', und zwar so lange, bis der Rhein im Fallen wieder den Stand von 500 cm am Pegel erreicht hat und noch im Fallen begriffen ist. - Die Telegramme enthalten dieselben Angaben, wie bei Waldshut bemerkt wurde.<br />
{{NE}}Außerdem gibt der Großherzoglich Badische Brückenmeister in Kehl auch Nachrichten an das Postamt Worms ab, so oft der Rhein am Kehler Pegel innerhalb 24 Stunden unter dem Stand von 470 cm um mehr als 50 cm angestiegen ist.<br />
{{NE}}C. '''Maxau'''. - Sobald der Rhein in raschem Wachsen den Stand von 610 cm am Pegel zu Maxau erreicht oder überstiegen hat und noch in starkem Steigen begriffen ist, telegraphirt der Großherzoglich Badische Dammmeister in Maxau täglich Vormittags 8 Uhr den Wasserstand und, wenn der Pegelstand von 700 cm überstiegen ist, auch Nachmittags an das '''Kaiserliche Postamt Worms'''.<br />
{{NE}}Außerdem telegraphirt der Großherzoglich Badische Dammmeister in Maxau auch nach Worms, so oft der Rhein am dortigen Pegel unter dem Stand von 610 cm innerhalb 24 Stunden um mehr als 50 cm gewachsen und noch im Steigen begriffen ist.

Aktuelle Version vom 5. November 2012, 21:45 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1883.djvu
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Nr. 14.



die Großherzoglich Badische Wasser- und Straßenbauinspection Waldshut den Wasserstand an das Kaiserliche Postamt Worms. - Die Telegramme werden Morgens 8 Uhr aufgegeben, und zwar so lange, bis der Rhein wieder unter den Stand von 400 cm am Pegel zurückgetreten ist. Wenn der Rhein in raschem Steigen begriffen ist, werden täglich zweimal Wasserstandsnachrichten abgegeben. Die telegraphischen Benachrichtigungen werden jeweilig eingestellt, wenn der Rhein schon drei Tage wieder in stetem Fallen begriffen ist oder unter dem Stande von 500 cm ziemlich auf gleichem Stande beharrt hat; bei jedem abermaligen Steigen des Wassers wird mit der Absendung der Wasserstandstelegramme von Neuem begonnen.
      Die beim Beginn der Anschwellung erstmals abgehenden Telegramme geben, außer dem unmittelbar vor der Abgabe beobachteten Wasserstand, auch jenen des vorangegangenen Tages und ferner an, ob der Rhein noch im Steigen begriffen, ob Stillstand oder schon Fallen eingetreten ist. Letzteres wird auch bei den folgenden Telegrammen jeweils angegeben, dagegen wird die Angabe des Wasserstandes des vorangegangenen Tages nicht mehr wiederholt.
      Außer in den vorstehend genannten Fällen benachrichtigt die Großherzoglich Badische Wasser- und Straßenbauinspektion Waldshut auch das Kaiserliche Postamt Worms, so oft der Rhein in Waldshut unter dem Stande von 350 cm am Pegel innerhalb 24 Stunden um mehr als 60 cm gestiegen ist.
      B. Kehl. - Sobald der Rhein in Kehl den Stand von 470 cm am Pegel erreicht hat und noch in starkem Steigen begriffen ist, telegraphirt der Großherzoglich Badische Brückenmeister daselbst den Wasserstand Morgens 8 Uhr und, wenn der Pegelstand von 550 cm erreicht oder überstiegen ist, außerdem noch Nachmittags an das Kaiserliche Postamt Worms, und zwar so lange, bis der Rhein im Fallen wieder den Stand von 500 cm am Pegel erreicht hat und noch im Fallen begriffen ist. - Die Telegramme enthalten dieselben Angaben, wie bei Waldshut bemerkt wurde.
      Außerdem gibt der Großherzoglich Badische Brückenmeister in Kehl auch Nachrichten an das Postamt Worms ab, so oft der Rhein am Kehler Pegel innerhalb 24 Stunden unter dem Stand von 470 cm um mehr als 50 cm angestiegen ist.
      C. Maxau. - Sobald der Rhein in raschem Wachsen den Stand von 610 cm am Pegel zu Maxau erreicht oder überstiegen hat und noch in starkem Steigen begriffen ist, telegraphirt der Großherzoglich Badische Dammmeister in Maxau täglich Vormittags 8 Uhr den Wasserstand und, wenn der Pegelstand von 700 cm überstiegen ist, auch Nachmittags an das Kaiserliche Postamt Worms.
      Außerdem telegraphirt der Großherzoglich Badische Dammmeister in Maxau auch nach Worms, so oft der Rhein am dortigen Pegel unter dem Stand von 610 cm innerhalb 24 Stunden um mehr als 50 cm gewachsen und noch im Steigen begriffen ist.