Thier (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710: Unterschied zwischen den Versionen
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Frage 15: Gibt jährlichs ahn Capitul zu Dülmen 10 ½ Scheffel Roggen, Ledebur zu Renhagen 3 Mark Geldes, ahn den Pastoren jährlichs 1 ½ Scheffel Roggen und Gerste alternative, ahm Richthof oder zwölf Armen 50 Eyer und eine Elle Grawwandt. | Frage 15: Gibt jährlichs ahn Capitul zu Dülmen 10 ½ Scheffel Roggen, Ledebur zu Renhagen 3 Mark Geldes, ahn den Pastoren jährlichs 1 ½ Scheffel Roggen und Gerste alternative, ahm Richthof oder zwölf Armen 50 Eyer und eine Elle Grawwandt (Grauleinen). | ||
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Version vom 1. Oktober 2012, 14:27 Uhr
Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis_Recklinghausen > Haltern am See > Overrath (Haltern) > Thier (Haltern-Overrath) > Thier (Haltern-Overrath)/Hofsprache 1710
Hofsprache 1710
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.
Identität
Ad 1. Articulum antwortete: Er heiße Berndt Dietherich Schreiber, Tegeder zu Antrupf, seine Ehehaußfraw Anna Catharina Hülßenbusch.
Eigenhörigkeit
Frage 2: Hetten beyde sich zur Hofhörigkeit beym Gewinn qualifiziert.
Erbgewinn
Frage 3: Vom Gewinn seiner Vorgesessenen wehre ihme nichts wißig, sein Gewinn aber , kurtz Versterbs halber, hette veraccordirt auf 60 Rt, so laut Quittung bezahlt wehre, sonsten von dem Tegeder Hove niemahlen Versterb prästirt.
Abstammung
Frage 4: Wehre Ihrer keiner vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister
Frage 5: Sie beyde hetten keine Schwestern oder Brüder so äigen, sondern wehren frey gebohren, und in der Stadt Dülmen wohnhaft.
Kinder
Frage 6: Hätten 7 Kinder, der älteste Sohn
- Joan Melchior wehr 22 Jahre alt
- Tochter Anna Maria 20 Jahre
- Ein Sohn Joan Mauritz 13 Jahre
- Ein Sohn Joan Dietherich 10 Jahre
- Eine Tochter Cthar. 8 Jahre
- Eine Tochter Maria Sophia 5 Jahre
- Eine Tochter Elisabeth 3 Jahre
welche alle hofhörig.
Saetlandt
Frage 7: Erstlich hinder den Garten das Kämpgen gnant ad 14 Schegesey groß führgenoßen: –1 M, 2 Sch
- Item in dem weil 16 Schegesey führgenoßen Wever und Pastor zu Hullern: 1 M 4 Sch.
- Noch ein Kampf der Merschkampf gnannt: 1 M, 4 Sch
- Ein Stücke im Antrupher Esche, führgenoßen Pastor und Wever, ad: –M, 8 Sch
- Ein Stücke, die Loberheide gnannt, führgenoßen Bünner und Wever, ad: 1 M, - Sch
- noch ein Stücke, die Lindert gnannt, führgenoßen Wever zu beyden Seithen: 1 M, 1 Sch
- noch ein Garde, führgenoßen die Marcke und Pastor zu Hullern, ad: - M, 5 Sch
- noch ein Garde, führgenoßen Bünner und Wever ad: - M, 6 Sch
- noch ein Garde, führgenoßen der Pastor und Wever, ad: –M, 10 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen der Pastor und Bünner, ad: –M, 4 Sch
- noch ein Stücke, die Sonnen Telge gnannt, führgenoßen Pastor und Wever, ad: 1 M, 3 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen Pastor und Wever, ad: - M, 5 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen der Pastor und Bünner, ad: –M, 6 Sch
- noch ein Stück, füren Hof, ad: –M, 4 Sch
- noch ein Garde, führgenoßen Pastor und Bünner, ad: –M, 2 Sch
- noch ein Garde, führgenoßen der Bünner und Anschuß an den H. Pastoris, ad: –M, 2 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen Bünner, Wever, ad: - M, 7 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen Bünner, Wever, ad: - M, 4 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen Pastor, Sebbel, ad: –M, 6 Sch
- noch ein Stücke, führgenoßen Bünner, Pastor, ad: - M, 10 Sch
- Facit des Saetlandes 14 Malterund 3 Scheffel
- Notandum: daß etwas darvon zu 6. Jahren gedrischet wirdt.
- Facit des Saetlandes 14 Malterund 3 Scheffel
Weydelandt
Frage 8: Das Weidegen füren Hof, das grün und Mühleneinckell können insambt zehen milchgebende Kühe, fünf Pferde und sechs Rinder weiden.
Wiesen
- Eine Wische, die lange Wische, 2 Fuhder Hewgewachs.
- Item in die Meerkampf: 2 Fuhder
- noch eine Wische, die Kortebomswische gnant, welche sich zu stark gehoyet, ad 2 Fuhder
- noch auß dem alten Lipstrom wirdt jährlichs geschnitten 1 Fuhder
- noch auf Mülsum 2 Fohder Hewgewachs
Mast
- Hette kein Holtgewachs mehr, wan Mast vorhanden, in der Antrupfer Marcken acht Schweine Mast.
Gartenlandt
Ahn Gartenlandt zu 2 Scheffelgesey.
Ländereinutzung
Frage 9: Eß wehren alle Gründe, Kämpfe und Ländereyen bey der Sallstedden (Sohlstätte) und von Ihme selbst gebrauchet worden.
Wohnungen
Frage 10: Hette eine zimblich gute Wohnbehaußung, eine Wagenschoppen, ein Backhaus, eine kleinen Kornschoppe, ein Schafstall, welche noch in zimblichen Standt und sonsten von keinen anderen Einwohnern bewohnet würden.
Einkünfte/Intraden
Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den Korn- und deren etlichen den blutigen Zehendt, nemblich
- Große Stevermüer, ahn Stift Flaßheimb äigen, gibt ahn Kornzehnden jährlichs ungefehr alß
- ahn Roggen 2 Malt
- ahn Gerste 1 Malt
- ahn Habern 2 Malt
- ahn blutigen Zehenden ein Hun, eine Ganß, 1 Lamb, 1 Kodde, das Zehendtfüllen und Kalb
- Kleine Stevermüer, auch zu Flaßheimb äigenhörig, gibt ahn Kornzehnden jährlichs ungefehr alß
- 2 Malt Roggen
- 4 Scheffel Gerste
- 8 Scheffel Habern
- und den blutigen Zehendten
- Fischers zu Westrup, Kornzehenst, thuet
- 8 Scheffel Habern
- und den blutigen Zehendten
- Beesings, Kornzehenst, thuet ungefehrlich
- 2 Malt Roggen
- 4 Scheffel Gerste
- 11 Scheffel Habern
- 4 Scheffel Buchweitzen
- und den blutigen Zehendten
- Vinnemann, Kornzehenst, thuet ungefehrlich
- 2 Malt Roggen
- 10 Scheffel Habern
- 4 Scheffel Buchweitzen
- und den blutigen Zehendten
- Göcken Berndt Erbe, Kornzehenst, thuet ungefehr
- 8 Scheffel Roggen
- 4 Scheffel Habern
- und den blutigen Zehendten
- Item aus Wevers halben Erbe wirdt der Zehendt jährlichs außgenohmen und thuet ungefehr 1 Malt Roggen.
- Item auß Pastoris zu Hullern halben Hove wirdt der Kornzehendt außgenohmen und thuet ungefehr 1 Malt Roggen wan das Korn am bestengerahtet.
- Item hette Gerechtigkeit auf der Lippe mitt allerhandt Gereitschafft zu fischen: von Westbüschen ahn, biß ahn der Wyetkampf zu Flaehumb, gleich das Ambtshauß Horneburg und das Hauß Vogelsang.
Markengerechtigkeit
Frage 12: Wehre mit Hütschaft der Schaefen, Plaggenmaht von der Westruper Mark biß in der landfürsthlichen völlig berechtiget, thäte sich aber auf den Marken keine Pferde- und Kukweiden finden.
Pacht
Frage 13: Gibt jährlich ahn Ambtshauß ahn meybedde 5 Schilling, ahn Herbstbedde 6 Schilling. Ein Maldt Roggen, Dienstgeld 4 ½ Goltgulden, auch jährlichs die fürstliche Jagd verpflegen müßete.
Schatzung
Frage 14: Gibt an ordinari Monattsschatzung 4 Rthlr.
Onera
Frage 15: Gibt jährlichs ahn Capitul zu Dülmen 10 ½ Scheffel Roggen, Ledebur zu Renhagen 3 Mark Geldes, ahn den Pastoren jährlichs 1 ½ Scheffel Roggen und Gerste alternative, ahm Richthof oder zwölf Armen 50 Eyer und eine Elle Grawwandt (Grauleinen).
Schulden
Frage 16: Sagte hin und wieder in allem ungefehr noch 380 Rt. Schuldig zu sein, so nicht bewilliget, sondern zu behuef deren in Heßische Zeiten im Vest Recklinghaußen mitt 450 Rthlr. und im hiesigen Lande mitt 200 Rthlr.versetzten Zehendten ufgenohmen hette.
Pertinentien/Zuschläge
Frage 17: En particulier: Hette keine Gelegenheit Zuschläge zu machen, aber in der Mark zwey gemachet wegen aufschlages der Telgen und Büsche.
Mark: Nachpflanzungen
Frage 18: Hette an Telgen, Büschen, Hagebüschen, Pappelen, Wieden (Weiden), insambt über die 400 gepflantzet.
Holzhau
Frage 19: Hätte kein schädlich, sondern nur Brandtholz gleich anderen auß der Mark gehawen.