Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/011: Unterschied zwischen den Versionen

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:dem Jahre 1808. erhobenen Kollectengeldern einen Kapitalstock von beiläufig 6000 fl. bilden, dem Institute zuzuwenden gnädigst geruhet; auch verordnet<br />4.) daß die zeither aus der Dispensationskasse an Wittwen und Waisen der Schullehrer gegebene Unterstützungen, bei deren Heimfalle, bis zum Betrag jährlicher 150 fl., dem Institute zuwachsen sollen.<br />5.) Daß die wohlstehenden Kirchenkasten aufgefordert werden sollen, einen ihren Kräften entsprechenden Beitrag alljährlich an die Kasse des Instituts, jedoch nur so lange, bis dasselbe zur Selbstständigkeit gekommen seyn werde, zu entrichten.<br />6.) Daß von der jährlichen Einnahme des Instituts, bis zu dessen vollständigen Dotation, eine gewisse Summe zur Vermehrung des Kapitalfonds alljährlich zurück und rentbar angelegt; das erübrigende aber unter die sämmtlichen vorhandenen Wittwen und Waisen, und zwar vor der Hand nach zwei Klassen, vertheilt werde. Die untere Klasse soll alle mit 200 fl. oder geringer bezahlten, die obere aber alle höher besoldeten Lehrer in sich begreifen.<br />7.) Den Wittwen der oberen Klasse sollen bei dieser Vertheilung eben so viele Thaler, als die Wittwen der unteren Klasse Gulden aus derselben erhalten, als Pension verabreicht werden; wobei jedoch , und bis zu größerer Selbstständigkeit des Institutes, vor der Hand die Zahl von 50 (respective Thaler oder Gulden) als Maximum eines Wittwen- oder Waisen-Gehaltes anzusehen seyn solle.
Erwartungen, welche man mit Recht davon hegte, vollkommen entsprochen. Nur erlaubte es der Raum nicht, mehr als 30 Zöglinge aufzunehmen. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben daher, durch gnädigste Ueberweisung einiger Gebäude in der Burg Friedberg an diese Anstalt, es möglich gemacht, daß 70 Zöglinge von dem bevorstehenden Herbste an, sich der Aufnahme erfreuen können, wodurch der höchst wohlthätige Zweck der Errichtung dieser Schullehrer-Schule vollständig erreicht werden wird.
Großherzogliches Geheimes Staats-Ministerium bringt diese väterlichen Gesinnungen Seiner Königlichen Hoheit vorläufig zur allgemeinen Kenntniß, mit der weiteren Zusicherung, daß nach vollendeten vorbereitenden Arbeiten das, die übrigen Verhältnisse näher bestimmende, organische Gesetz unverzüglich erfolgen werde.
:Darmstadt den 12ten Juli 1819.
:Darmstadt den 9ten Juli 1819.
<center>Aus allerhöchstem Auftrag.<br />'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />Jaup. Freiherr von Lehmann. Wernher.</center>
<center>'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />Wreden. Wernher.</center>
<div align="right">vt. Hoppé.</div>
<div align="right">vt. Hoppé.</div>
<br /><br />
<br /><br />
<center>'''Erweiterung des protestantischen Schullehrer-Seminars zu Friedberg.'''</center>
<center>'''Universitäts-Stipendien aus der von Schrautenbachischen Stiftung in der Burg Friedberg.'''</center>
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben, überzeugt von der Wichtigkeit und dem Werthe gehörig gebildeter Volks-Schullehrer, im Jahre 1817 bekanntlich die Errichtung eines Schullehrer-Seminars zu Friedberg für die gesammten evangelischen Landestheile des Großherzogthums gnädigst beschlossen. Obgleich diese Anstalt jetzo kaum seit einem und einem halben Jahre besteht, so hat sie dennoch, besonders durch die sehr thätigen Bemühungen ihres würdigen Directors, des Professors '''Roth''' zu Friedberg, den
Zu der in der Burg Friedberg bestehenden milden Stiftung, welche dem Testament einer Frau '''von Schrautenbach''' vom Jahr 1732 ihre Entstehung verdankt, und auch fernerhin ihrem ursprünglichen wohlthätigen Zweck gemäß verwendet wird, gehören einige Stipendien für unvermögende Studierende. Zu dem einen derselben von jährlichen 100 fl. steht dem Herrn Grafen '''von Görtz''' zu Schlitz das Präsentationsrecht zu, die anderen wurden bisher von der Burgfriedbergischen Behörde verliehen. Seit dem Tode des letzten Burggrafen zu Friedberg kann dies nicht mehr Statt finden und es werden daher diese Universitäts- Stipendien, von welchen drei, jedes jährlich 150 fl. und eines jährlich 50 fl. beträgt, nunmehr von den Großherzoglichen Behörden, wie die übrigen gewöhnlichen Stipendien für Studierende bewilligt. Darmstadt den 12. Juli 1819.
<center>Aus allerhöchsten Auftrag<br />'''Großherzogl. Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />Jaup. Frhr.v.Lehmann.</center>
::::::::::::::::::vt. Stumpff.
<br /><br />
<center>'''Behandlung der Kriegskosten der Provinz Oberhessen aus der Periode vom 1. Nov. 1813 bis 1. May 1815.'''</center>
In Bezug auf die vielfältigen bei der unterzeichneten Stelle eingelangten Gesuche von Aemtern und Gemeinden, um die Bewilligung, Kriegskosten aus der Periode vom 1. Nov.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Erwartungen, welche man mit Recht davon hegte, vollkommen entsprochen. Nur erlaubte es der Raum nicht, mehr als 30 Zöglinge aufzunehmen. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben daher, durch gnädigste Ueberweisung einiger Gebäude in der Burg Friedberg an diese Anstalt, es möglich gemacht, daß 70 Zöglinge von dem bevorstehenden Herbste an, sich der Aufnahme erfreuen können, wodurch der höchst wohlthätige Zweck der Errichtung dieser Schullehrer-Schule vollständig erreicht werden wird.

Darmstadt den 12ten Juli 1819.
Aus allerhöchstem Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
Jaup. Freiherr von Lehmann. Wernher.
vt. Hoppé.



Universitäts-Stipendien aus der von Schrautenbachischen Stiftung in der Burg Friedberg.

Zu der in der Burg Friedberg bestehenden milden Stiftung, welche dem Testament einer Frau von Schrautenbach vom Jahr 1732 ihre Entstehung verdankt, und auch fernerhin ihrem ursprünglichen wohlthätigen Zweck gemäß verwendet wird, gehören einige Stipendien für unvermögende Studierende. Zu dem einen derselben von jährlichen 100 fl. steht dem Herrn Grafen von Görtz zu Schlitz das Präsentationsrecht zu, die anderen wurden bisher von der Burgfriedbergischen Behörde verliehen. Seit dem Tode des letzten Burggrafen zu Friedberg kann dies nicht mehr Statt finden und es werden daher diese Universitäts- Stipendien, von welchen drei, jedes jährlich 150 fl. und eines jährlich 50 fl. beträgt, nunmehr von den Großherzoglichen Behörden, wie die übrigen gewöhnlichen Stipendien für Studierende bewilligt. Darmstadt den 12. Juli 1819.

Aus allerhöchsten Auftrag
Großherzogl. Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
Jaup. Frhr.v.Lehmann.
vt. Stumpff.



Behandlung der Kriegskosten der Provinz Oberhessen aus der Periode vom 1. Nov. 1813 bis 1. May 1815.

In Bezug auf die vielfältigen bei der unterzeichneten Stelle eingelangten Gesuche von Aemtern und Gemeinden, um die Bewilligung, Kriegskosten aus der Periode vom 1. Nov.