GOV-Daten Evangelische Kirche von Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Kirchengemeinde. Gem. [1] Artikel 6
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Kirchengemeinde. Gem. ''KEKW''<ref group="RQ" name="RQ1">Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (''KEKW'') vom 1. Dezember 1953, neu bekanntgemacht am 14. Januar 1999, zuletzt geändert am 5. November 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 6.


Jede Pfarrstelle gehört zu einer oder mehreren Kirchengemeinden. Gem. [1] Artikel 12
Jede Pfarrstelle gehört zu einer oder mehreren Kirchengemeinden. Gem. ''KEKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 12.


Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. [1] Artikel 26
Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. ''KEKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 26.


Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. [1] Artikel 84
Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. ''KEKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 84.


Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 4
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. ''KEKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 4.


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=
Die Evangelische Kirche von Westfalen umfasst das gebiet der Kirchenprovinz Westfalten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Die Evangelische Kirche von Westfalen umfasst das Gebiet der Kirchenprovinz Westfalten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.


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=Modellierung im GOV=
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==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==


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= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
[1] Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953, neu bekanntgemacht am 14. Januar 1999, zuletzt geändert am 5. November 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 09:33 Uhr

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Kirchengemeinde. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 6.

Jede Pfarrstelle gehört zu einer oder mehreren Kirchengemeinden. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 12.

Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 26.

Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 84.

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 4.

Historie der Strukturreformen

Die Evangelische Kirche von Westfalen umfasst das Gebiet der Kirchenprovinz Westfalten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.

Modellierung im GOV

Religion

Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen gehören folgenden Bekenntnissen (gemäß Liste der Konfessionen) an:

  • evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
  • evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
  • evangelisch-uniertes Bekenntnis: un

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (KEKW) vom 1. Dezember 1953, neu bekanntgemacht am 14. Januar 1999, zuletzt geändert am 5. November 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!