GOV-Daten Evangelische Kirche im Rheinland: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 09:32 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Evangelische Kirche im Rheinland

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Kirchengemeinde. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 13

Kirchengemeindeverbände können sich zum Zweck der Zusammenarbeit zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 7a

Ist auch ein gemeinsames Handeln erforderlich können sich Kirchengemeinden zu Gesamtkirchengemeinden zusammenschliessen. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 7b

Kirchengemeinden, die aufgrund ihrer Größe eine Gliederung notwendig erscheinen lassen, können ebenfalls eine Gesamtkirchengemeinde bilden. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 7b

Eine Kirchengemeinde hat in der Regel eine Pfarrstelle.

Existieren in einer Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen so werden Pfarrbezirke gebildet. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 74

Eine Pfarrstelle kann auch für mehrere Kirchengemeinden gemeinsam errichtet werden. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 9

Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 137

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. KOEKR[RQ 1] Artikel 167

Historie der Strukturreformen

Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren Kirchenprovinz Rheinprovinz der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.

Modellierung im GOV

Religion

Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland folgen einem der folgenden Bekenntnisse (gemäß Liste der Konfessionen):

  • evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
  • evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
  • uniertes Bekenntnis: un

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 2. Mai 1952, neu bekanntgemacht am 20. März 1998, zuletzt geändert am 14. Januar 2000 (KOEKR). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!