Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/020: Unterschied zwischen den Versionen

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an der Ostsee, das reichste Kloster des Landes, das {{Sperrschrift|Pribislaus}} im J. 1170 gestiftet hat und das jetzt zu  den  großherzoglichen Domainen gehört, mit wahrhaft fürstlichen Schenkungen begnadigt: er gebahrte sich überall in den Briefen, die  er über diese Schenkungen ausstellte, gleich {{Sperrschrift|Wilhelm dem Eroberer von England}}, als vollkommener Eigenthümer des  Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.<ref><tt>„In terra Sclavorum Transalbina tres episcopatus construximus, allodiis et reditibus mensae nostrae dotavimus, insuper ea, quam gladio et arcu nostro conquisivimus, hereditate ampliavimus.</tt>“ Dotationsurkunde für Schwerin vom 5. September 1171. Wie in England betrachteten sich auch die mecklenburgischen Landesherrn auf Grund dieser Eroberung als Erbherrn und Obereigenthümer des gesammten Grundes und Bodens.</ref> Als der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen {{Sperrschrift|Friedrich Barbarossa}}, in des Reiches Acht erklärt ward, stellte er dem  {{Sperrschrift|Pribislaus}} sein Land Mecklenburg zurück; nur in der {{Sperrschrift|Graffschaft Schwerin}}blieb als Landesherr  ein Graf {{Sperrschrift|deutscher}} Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der {{Sperrschrift|von Hagen}}. Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts und nun kam auch diese deutsche Graffschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „{{Sperrschrift|Fürstenthum Wenden}}" genannt wurde. Mit der Christianisirung erfolgte auch die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in einigen
an der Ostsee, das reichste Kloster des Landes, das {{Sperrschrift|Pribislaus}} im J. 1170 gestiftet hat und das jetzt zu  den  großherzoglichen Domainen gehört, mit wahrhaft fürstlichen Schenkungen begnadigt: er gebahrte sich überall in den Briefen, die  er über diese Schenkungen ausstellte, gleich {{Sperrschrift|Wilhelm dem Eroberer von England}}, als vollkommener Eigenthümer des  Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.<ref><tt>„In terra Sclavorum Transalbina tres episcopatus construximus, allodiis et reditibus mensae nostrae dotavimus, insuper ea, quam gladio et arcu nostro conquisivimus, hereditate ampliavimus.</tt>“ Dotationsurkunde für Schwerin vom 5. September 1171. Wie in England betrachteten sich auch die mecklenburgischen Landesherrn auf Grund dieser Eroberung als Erbherrn und Obereigenthümer des gesammten Grundes und Bodens.</ref> Als der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen {{Sperrschrift|Friedrich Barbarossa}}, in des Reiches Acht erklärt ward, stellte er dem  {{Sperrschrift|Pribislaus}} sein Land Mecklenburg zurück; nur in der {{Sperrschrift|Graffschaft Schwerin}}blieb als Landesherr  ein Graf {{Sperrschrift|deutscher}} Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der {{Sperrschrift|von Hagen}}. Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts und nun kam auch diese deutsche Graffschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „{{Sperrschrift|Fürstenthum Wenden}}" genannt wurde. Mit der Christianisirung erfolgte auch die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in einigen

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an der Ostsee, das reichste Kloster des Landes, das Pribislaus im J. 1170 gestiftet hat und das jetzt zu den großherzoglichen Domainen gehört, mit wahrhaft fürstlichen Schenkungen begnadigt: er gebahrte sich überall in den Briefen, die er über diese Schenkungen ausstellte, gleich Wilhelm dem Eroberer von England, als vollkommener Eigenthümer des Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.[1] Als der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen Friedrich Barbarossa, in des Reiches Acht erklärt ward, stellte er dem Pribislaus sein Land Mecklenburg zurück; nur in der Graffschaft Schwerinblieb als Landesherr ein Graf deutscher Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der von Hagen. Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts und nun kam auch diese deutsche Graffschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „Fürstenthum Wenden" genannt wurde. Mit der Christianisirung erfolgte auch die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in einigen


  1. „In terra Sclavorum Transalbina tres episcopatus construximus, allodiis et reditibus mensae nostrae dotavimus, insuper ea, quam gladio et arcu nostro conquisivimus, hereditate ampliavimus.“ Dotationsurkunde für Schwerin vom 5. September 1171. Wie in England betrachteten sich auch die mecklenburgischen Landesherrn auf Grund dieser Eroberung als Erbherrn und Obereigenthümer des gesammten Grundes und Bodens.