Gerichtsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
Der '''Gerichtsbezirk''' ist bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist<ref>{{Wikipedia-Link|Gerichtsbezirk|Gerichtsbezirk}} (12.2.2009)</ref>.


== Einzelne Definitionen ==


== Der Begriff ==
===Deutschland===
'''Gerichtsbezirk''' ist ...<ref>Quelle bitte hier ergänzen</ref>
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind die kleinsten Bezirke diejenigen der [[Amtsgericht|Amtsgerichte]]. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichtsbezirke, wobei zumeist mehrere Amtsgerichtsbezirke einen Landgerichtsbezirk bilden.<ref>dito</ref>


== Einzelne Definitionen ==
===Österreich===
In [[Österreich]] ist der kleinste Gerichtsbezirk der des Bezirksgerichtes. Ein [[politischer Bezirk]] (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen, ein Gerichtsbezirk erstreckt sich jedoch niemals über mehr als einen politischen Bezirk.
In den Orts- und Gemeindeverzeichnissen ist angegeben zu welchem Gerichtsbezirk eine [[Gemeinde]] gehört.<ref>http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/gerichtsbezirke Webseite "Gerichtsbezirke" von Statistik Austria, Wien (12.2.2009)</ref>


==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==
19 - Gerichtsbezirk - {deu=Gerichtsbezirk, cze=soudní okres}<br />
19 - Gerichtsbezirk - {deu=Gerichtsbezirk, cze=soudní okres}<br />
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list


===Quicktext===
===Quicktext===
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== Anmerkungen und Quellenangaben ==
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
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[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Gerichtsorganisation]]

Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 15:04 Uhr


Info
Unstrukturierte Kategorie im GOV

Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.

Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.


Projekt GOV
hier: Gerichtsbezirk

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Der Gerichtsbezirk ist bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist[1].

Einzelne Definitionen

Deutschland

In der deutschen Gerichtsbarkeit sind die kleinsten Bezirke diejenigen der Amtsgerichte. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichtsbezirke, wobei zumeist mehrere Amtsgerichtsbezirke einen Landgerichtsbezirk bilden.[2]

Österreich

In Österreich ist der kleinste Gerichtsbezirk der des Bezirksgerichtes. Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann dabei mehrere Gerichtsbezirke umfassen, ein Gerichtsbezirk erstreckt sich jedoch niemals über mehr als einen politischen Bezirk. In den Orts- und Gemeindeverzeichnissen ist angegeben zu welchem Gerichtsbezirk eine Gemeinde gehört.[3]

GOV-Objekttyp

19 - Gerichtsbezirk - {deu=Gerichtsbezirk, cze=soudní okres}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Gerichtsbezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (12.2.2009)
  2. dito
  3. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/gerichtsbezirke Webseite "Gerichtsbezirke" von Statistik Austria, Wien (12.2.2009)