GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Unterschied zwischen den Versionen
(→Sprengel: Einfügen der Object-ID der Nordkirche) |
K (GOV-Box etc) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[GOV|GOV-Hauptseite]] > [[GOV/Projekt]] > [[GOV-Datenerfassungen]] >'''{{PAGENAME}}''' | |||
{{Projektbox GOV}} | |||
= GenWiki & GOV = | = GenWiki & GOV = | ||
Zeile 31: | Zeile 34: | ||
'''27. Mai 2012''' Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der [[GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs|Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs]], der [[GOV-Daten Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche|Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche]] und der [[GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche|Pommerschen Evangelischen Kirche]]. Gem. § 1 ''EGVELKN''<ref name="RQ1" group="RQ">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24161.pdf Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (''EGVELKN'') vom 7. Januar 2012.</ref> | '''27. Mai 2012''' Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der [[GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs|Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs]], der [[GOV-Daten Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche|Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche]] und der [[GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche|Pommerschen Evangelischen Kirche]]. Gem. § 1 ''EGVELKN''<ref name="RQ1" group="RQ">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24161.pdf Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (''EGVELKN'') vom 7. Januar 2012.</ref> | ||
'''27. Mai 2012''' Gleichzeitig wird die Pommerschen Evangelischen Kirche zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gem. § 2 ''VorKKOPEKK''<ref name=RQ3" group="RQ">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24375.pdf Vorläufige Kirchenkreisordnung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (''VorKKOPEKK'') vom 13. November 2011</ref> | |||
= Modellierung im GOV = | = Modellierung im GOV = | ||
Zeile 118: | Zeile 123: | ||
= Stand der Bearbeitung = | = Stand der Bearbeitung = | ||
== Amtsblatt == | |||
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland<ref>[http://www.kirchenrecht-nek.de/welcome/structuretype/kabl_jahr/sort/DESC Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland]</ref> enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der '''Nordkirche'''. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: | |||
<!-- {{OK}} oder {{NotOK}} oder - --> | |||
<tab head="top" class="wikitable"> | |||
Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei | |||
2012 1 {{OK}} teilweise - | |||
</tab> | |||
---- | |||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie:Vorlage:GOV|Datenerfassung]] | [[Kategorie:Vorlage:GOV|Datenerfassung]] | ||
[[Kategorie:GOV-Datenerfassung|Nordkirche]] | [[Kategorie:GOV-Datenerfassung|Nordkirche]] |
Aktuelle Version vom 16. Juni 2012, 09:45 Uhr
GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen >GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Projekt GOV |
---|
hier: GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland |
GOV-Datenbankabfrage: Infoseiten zum Projekt: Datenerfassung: Kontakt:
Kategorien: |
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 VELKN[RQ 1].
Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 VELKN[RQ 1].
Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 VELKN[RQ 1].
Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 VELKN[RQ 1].
Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 VELKN[RQ 1].
Mehrere Kirchenkreise werden zu einem Sprengel zusammengefasst. Gem. Art. 101 VELKN[RQ 1].
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. Art. 101 VELKN.[RQ 1][1]
Historie der Strukturreformen
27. Mai 2012 Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. § 1 EGVELKN[RQ 2]
27. Mai 2012 Gleichzeitig wird die Pommerschen Evangelischen Kirche zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gem. § 2 VorKKOPEKK[RQ 3]
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe[2]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Kirchenkreise modelliert werden.
Sonderfall Angeschlossene Kirchengemeinden
Angeschlossene Kirchengemeinden bezeichnen Kirchengemeinden im Ausland die der Nordkirche angegliedert sind. Es handelt sich derzeit nur um die
- Nordschleswigsche Gemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID der „Propstei“, heißt Kirchengemeindeverband "xy",
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe; eine Zuordnung zu einem Kirchenkreis erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Propstei
ist Propstei, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, heißt Propstei "xy",
Kirchenkreis
ist Kirchenkreis, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreisverbands“, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebenen'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben[3]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Sprengeln modelliert werden.
Kirchenkreisverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels", heißt Kirchenkreisverband "xy",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben; eine Zuordnung zu einem Sprengel erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Sprengel
ist Sprengel, heißt Sprengel "xy", gehört zu object_398036, (GOV-Objekt ID der Nordkirche)
Pfarrstelle
ist Pfarrei, heißt "Pfarrstelle", gehört zu Objekt-ID der "Kirchengemeinde",
Pfarrspengel
Wie kann/soll dieser modelliert werden?
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche
ist Kirche, steht in Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“, (Ort, Dorf, Gemeinde…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 VELKN[RQ 1] ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [4]
- ↑ 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (VELKN) vom 7. Januar 2012
- ↑ Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (EGVELKN) vom 7. Januar 2012.
- ↑ Vorläufige Kirchenkreisordnung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (VorKKOPEKK) vom 13. November 2011
Stand der Bearbeitung
Amtsblatt
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland[5] enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der Nordkirche. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: <tab head="top" class="wikitable"> Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei 2012 1 teilweise - </tab>
- ↑ Gem. Art. 3 VELKN besteht die Landeskirche aus Kirchenkreisen. Diese repräsentieren die rechtliche Organisation der Kirche. Die Sprengel haben eine rein geistliche Funktion.
- ↑ Siehe für Details Art. 38 VELKN
- ↑ Siehe für Details Art. 73 VELKN
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
- ↑ Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland