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Version vom 27. April 2012, 20:19 Uhr
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Der Begriff
Unter einer Einöde versteht man einen in einer geschlossenen Fläche beisammenliegenden bäuerlichen Grundbesitz, entweder mit Abbau (die Hofstelle wird aus dem Dorf in die Ländereien des betreffenden Bauern verlegt), so dass ein Einzelhof (Einödhof) entsteht, oder ohne solchen, wobei die Hofstellen in Form eines Weilers zusammenliegen.
Im allgemeinen entstanden die Einöden durch Flurbereinigungen und Grundstückszusammenlegungen beispielsweise durch Tausch.
Unter einem Einödsystem versteht man nicht nur ein Gebiet, das aus diversen Einöden im eigentlichen Sinne besteht, sondern auch solches, das eine Mischung aus Einzelhöfen und Weilern aufweist, dem aber eigentliche Dörfer fehlen.[1]
Einzelne Definitionen
Bayern - heute
In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf. Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.
GOV-Objekttyp
67 - Einöde - {eng=solitude, deu=Einöde, rus=глухое место}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Einöde,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.