Großherzogtum Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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===Regierungsform, Verwaltung 1895===
===Regierungsform, Verwaltung 1895===
Verfassung: Das [[Großherzogtum Oldenburg]]  ist eine konstitutionelle erbliche Monarchie, Staatsgrundgesetz vom 18.02.1849, revidiert 22.11.1852. Die Landesvertretung bildet der Landtag als eine 34 Abgeordnete zählende Kammer. Die Fürstentümer  [[Fürstentum Lübeck|Lübeck]]  und [[Fürstentum Birkenfeld|Birkenfeld]] haben besondere Provinzialräte, das [[Herzogtum Oldenburg]] Amtsräte für die Provinzialangelegenheiten. Die oberste Staatsverwaltung wird vom Staatsministerium wahrgenommen, das in 5 Departements zerfällt; die [[Departement|Departements]] des Innern und der Finanzen fungieren auch als obere Verwaltungsbehörden für die [[Provinz]] (Herzogtum) Oldenburg; untere Administrationsbehörden sind die 13 Ämter
Verfassung: Das [[Großherzogtum Oldenburg]]  ist eine konstitutionelle erbliche Monarchie, Staatsgrundgesetz vom 18.02.1849, revidiert 22.11.1852. Die Landesvertretung bildet der Landtag als eine 34 Abgeordnete zählende Kammer. Die Fürstentümer  [[Fürstentum Lübeck|Lübeck]]  und [[Fürstentum Birkenfeld|Birkenfeld]] haben besondere Provinzialräte, das [[Herzogtum Oldenburg]] Amtsräte für die Provinzialangelegenheiten. Die oberste Staatsverwaltung wird vom Staatsministerium wahrgenommen, das in 5 Departements zerfällt; die [[Departement|Departements]] des Innern und der Finanzen fungieren auch als obere Verwaltungsbehörden für die [[Provinz]] (Herzogtum) Oldenburg; untere Administrationsbehörden sind die 13 [[Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)|Ämter]]* [[Amt Brake]], [[Amt Butjadingen]], [[Amt Delmenhorst]], [[Amt Elsfleth]],[[Amt Friesoythe]] (Frisoythe), [[Amt Jever]], [[Amt Cloppenburg]], [[Amt Oldenburg]], [[Amt Schwartau]], [[Amt Varel]], [[Amt Vechta]], [[Amt Westerstede]], [[Amt Wildeshausen]], von denen die Gemeindevorsteher abhängen, und 3 selbständige Stadtmagistrate.  
* [[Amt Brake]], [[Amt Butjadingen]], [[Amt Delmenhorst]], [[Amt Elsfleth]],[[Amt Friesoythe]] (Frisoythe), [[Amt Jever]], [[Amt Cloppenburg]], [[Amt Oldenburg]], [[Amt Schwartau]], [[Amt Varel]], [[Amt Vechta]], [[Amt Westerstede]], [[Amt Wildeshausen]], von denen die Gemeindevorsteher abhängen, und 3 selbständige Stadtmagistrate.  
* [[Lübeck]] und [[Birkenfeld]] haben je eine eigene Regierung.
* [[Lübeck]] und [[Birkenfeld]] haben je eine eigene Regierung.



Version vom 5. April 2012, 11:27 Uhr

Dieser Artikel behandelt speziell das Großherzogtum Oldenburg (1815-1918). Weitere Informationen zur Geschichte des Landes Oldenburg (bis 1946) können Sie im Hauptartikel Oldenburg sowie unter Niedersachsen finden.


Disambiguation notice Oldenburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Oldenburg (Begriffserklärung).

Hierarchie

Regional > Deutschland 1871-1933 > Großherzogtum Oldenburg

Einleitung

Vorläufer des das Großherzogtus Oldenburg, welches durch den Wiener Kongress als Territoriumein wieder errichtetes wurde, war die Grafschaft und das spätere Herzogtum Oldenburg. Das Großherzogtum gehörte zunächst dem Deutschen Bund an, dann 1867 dem Norddeutschen Bund und trat 1871 dem Deutschen Reich bei.

Allgemein, Geografie, Klima

1895 ist das Großherzogtum Oldenburg ein deutscher Bundesstaat im Norden Deutschlands und umfasst 3 besondere Provinzen:

Das Land, welches in 2 voneinander getrennten Stücken besteht, bildet größtenteils eine wellenförmige Ebene, worin die Höhen, Seen, Bäche mit angenehmen Tälern abwechseln, u. wird auch bei Niendorf, Timmendorf und Scharbeutz von der Ostsee bespült. Unter den Seen sind besonders bemerkenswert der Große Plöner See, Kellersee, Ukleisee, Großer Eutiner See. Die beiden grössten sind, abgesehen von dem das Fürstentum lediglich begrenzenden Plöner See, der Hemmelsdorfer See und der Kellersee. Die Schwartau durchfließt von ihrem Ursprung an bis zur Mündung von Eutin her gegen Südosten die beiden größten Landesteile. Die Verfassung hat das Fürstentum mit den beiden andern Provinzen des Großherzogtums gemeinschaftlich.

Demnach hat das ganze Großherzogtum Oldenburg

  • Flächenumfang: 6.422,52 qkm
  • Einwohner: 355.000

Das eigentliche Herzogtum Oldenburg, liegt im Westen an der Weser, von dort, wo diese das Gebiet von Bremen verlässt und die Achtum in sie einfließt, bis zu ihrer Mündung. Die Achtum bildet aufwärts, gegen Süden zum Teil die Grenze gegen Bremen. Weiterhin grenzt Oldenburg an Hannover, wo wieder die Hunte aufwärts zum Teil die Grenze bezeichnet; und dann in der Südostspitze des Landes an die Westseite vom Dümmersee. Ebenso wird es im Süden und Westen von Hannover eingeschlossen. Rechts von der Weser besitzt Oldenburg das Land Wührden, nahe an deren Mündung. Das Land ist teils fruchtbarer Marschboden, teils Heide und Moor, im allgemeinen wohlhabend. Im Osten fließt die Hunte mit Olle und Lethe in die Weser. In die Nordsee fließt die Jade, welche einen tiefen Meerbusen bildet; im Südwesten die Haase, im Westen zur Ems die Leda. Gegen die Wellen der Nordsee ist es durch eine Reihe von Watten und durch Deiche, die zusammen 255 km lang sind, geschützt. Das Klima des gebirgs- und waldlosen, dagegen den Einflüssen des Meeres ausgesetzten Landes ist gemäßigt, nebelig und feucht, so dass selten dauernde Trockenheit eintritt. In den Marschen fehlt zum Teil gutes Trinkwasser.

Bevölkerung

Demnach hat das ganze Großherzogtum Oldenburg

  • Flächenumfang: 6.422,52 qkm
  • Einwohner: 355.000

Kultur, Religion, Bildung

Das Unterrichtswesen ist 1895 vorzüglich bestellt: 410 Elementarschulen, 9 höhere Bürgerschulen und Volksschulen, 2 Seminare, 5 Gymnasien, Oberrealschule, 2 Realschulen, Anstalt für Taubstumme, Schule für Navigation, 2 Schulen (Landwirtschaft).

Produkte, Handel 1895

Die Haupterwerbszweige im Großherzogtum Oldenburg sind Viehzucht, besonders vorzüglich Tierzucht (Pferde). 1892 wurden gezählt:

  • Pferde: 38.881
  • Rinder: 234086
  • Schafe 139.595
  • Schweine: 133.456
  • Ziegen 32.475

Der Ackerbau schafft Getreide, Hülsenfrüchte, Flachs, Hanf, Raps, in einigen Gegenden Hopfen und in der Heide wird auch die Imkerei betrieben. An Holz ist in den meisten Gegenden, namentlich in der Marsch, Mangel, der aber durch unerschöpfliche Lager (Torf) aufgewogen wird. Mineralien sind außer Walkererde, Mergel, Raseneisenstein und den vielfach abgelagerten nordischen Geschieben nicht vorhanden, desgleichen keine Mineralquellen. Auf Wangeroog ist ein besuchtes Seebad. Die Industrie ist in der Entwicklung, deren Hauptzweige sind: die Spinnerei (Baumwolle), Gießerei (Eisen), Fabrikation (Tabak, Zigarren, Papier, Tonwaren, Steingut), Gerberei (Leder), Ziegelei, Brennerei (Branntwein), Brauerei (Bier), die Verfertigung grober Holzwaren u. die Schneiderei (Kork). Von großer Bedeutung sind Handel und Schiffahrt. Hauptausfuhrartikel nach England, den Niederlanden, Belgien und Bremen sind Raps, Hafer, Gerste und Weizen. Nach Bremen wird besonders viel Butter versendet, Fleisch (Schweine) und Schinken hauptsächlich nach Hamburg und Bremen, teilweise auch nach England; Ölkuchen, Knochen, Kälber, Schafe u. Pferde nach England, Hamburg und Bremen.

  • Handelsflagge: blau mit rotem rechtwinklig stehendem Kreuz.


Flagge

Flag grand duchy oldenburg 1874-1918.svg

Wappen

Datei:Wappen Grossherzogtum Oldenburg.png

Datei:Karte Grossherzogtum Oldenburg.png

Regierungsform, Verwaltung 1895

Verfassung: Das Großherzogtum Oldenburg ist eine konstitutionelle erbliche Monarchie, Staatsgrundgesetz vom 18.02.1849, revidiert 22.11.1852. Die Landesvertretung bildet der Landtag als eine 34 Abgeordnete zählende Kammer. Die Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld haben besondere Provinzialräte, das Herzogtum Oldenburg Amtsräte für die Provinzialangelegenheiten. Die oberste Staatsverwaltung wird vom Staatsministerium wahrgenommen, das in 5 Departements zerfällt; die Departements des Innern und der Finanzen fungieren auch als obere Verwaltungsbehörden für die Provinz (Herzogtum) Oldenburg; untere Administrationsbehörden sind die 13 Ämter* Amt Brake, Amt Butjadingen, Amt Delmenhorst, Amt Elsfleth,Amt Friesoythe (Frisoythe), Amt Jever, Amt Cloppenburg, Amt Oldenburg, Amt Schwartau, Amt Varel, Amt Vechta, Amt Westerstede, Amt Wildeshausen, von denen die Gemeindevorsteher abhängen, und 3 selbständige Stadtmagistrate.

Im der Provinz Herzogtum Oldenburg besteht auch eine Eisenbahndirektion, ein ev. Oberkirchenrat, ein ev. u. ein kath. Oberschulrat (dieser in Vechta), eine Kommission für die kath. Kirchensachen.

Das Budget für 1894 weist auf an Einnahmen 11.333.772 Mk, an Ausgaben 8.193.751 Mk. Die konsolidierte Staatsschuld beträgt (01.01.1894) 42.553.106 Mk. Das Großherzogtum Oldenburg hat 1 Oberlandesgericht, 1 Landgericht, 1 Schwurgericht und 26 Amtsgerichte; davon 3 unter dem Landgericht Saarbrücken und 3 unter jenem in Lübeck. Eingeteilt ist das Herzogtum Oldenburg in 3 Städte I. Klasse (Oldenburg, Varel u. Jever) und 12 Ämter und in 115 Gemeinden.

Militär 1895

Die Truppen vom Großherzogtum Oldenburg bilden das Infanterieregiment Nr. 91, das Dragonerregiment Nr. 19, 2 Bataillone der I. Abt. des Hannover'schen Feldrrtillerieregimentes Nr. 26; Infanterie und Kavallerie sind der 19. Division, Artillerie der 10. Artilleriebrigade, beide dem X. Armeekorps zugewiesen.

Quellen

Internetlinks

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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