Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/419: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. März 2012, 09:44 Uhr

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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839
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St. Johann, St. Veit und Großarl in sich, und reichte bis in die Gastein.

      Heut zu Tage ist das Pongau in folgende 7 Pfleggerichte eingetheilt:

      Abtenau, Gastein (einst ein Landgericht), Goldegg, Großarl (einst ein Landgericht), St. Johann mit dem einstigen Landgerichte Wagrain, Radstadt und Werfen.


      

10) Pfleggericht Abtenau.


      Der Central-Ueberblick dieses Pfleggerichtes bringt folgende Resultate: 35 Ortschaften (vormals Rotten genannt), wovon die erste Ortschaft aus dem Markte Abtenau und dessen Burgfrieden besteht, die übrigen 34 Ortschaften aber aus einzelnen Komplexen von einer Anzahl Einöden gebildet werden. Dörfer existiren eigentlich gar keine (hiervon Neubach dem Vikariate St. Martin zugewiesen), 675 Häuser, 940 Wohnparteyen, 4910 Einwohner, 1 Pfarre, 1 Vikariat, 3 Schulen (in Rußbach seit 1830 die dritte, und jetzt bereits von 56 Werktags-, 29 Wiederholungsschülern besucht), 14 Steuergemeinden, das Medizinalpersonale wie für alle Pfleggerichte schon in der ersten Abtheilung angegeben, 176 Gewerbe. Die Ueberzeugung, daß der gelernte Handwerks- und Gewerbsmann die rohen Stoffe besser verarbeite und vorteilhafter verhandle, machte, daß die Pfleggerichtsvorstände hier, wie im Gebirge überhaupt, nach und nach für alle nothwendigen Gewerbe sorgten, in den 90ger Jahren noch vielfältig nicht geschehen.

      Verschiedene Herrschaften (29) haben wie in allen übrigen Pfleggerichten Unterthanen hier; ihre Benennung liegt aber dem Zwecke des Werkes zu ferne.

      Das landesfürstliche Pfleggericht mit 1 Pfleger und 1 kontrollirenden Aktuar nebst dem übrigen untergeordneten Kanzleypersonale hat seinen Sitz zu Abtenau.

      Diesen Namen führt auch die Pfarre, das Vikariat heißt Annaberg. Von diesem, wie von jener ist das Stift St. Peter in Salzburg Kirchen- und Schulpatron. Dieses Kloster hat zu Abtenau auch ein Urbar-Richteramt,