Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/007: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(fertig)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{{{BASEPAGENAME}}|006|17|008|fertig}}
{{{{BASEPAGENAME}}|006|17|008|fertig}}
und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.
und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.


Zeile 6: Zeile 5:
'''§. 8.'''
'''§. 8.'''


Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.
Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien{{GWR|Nach Dr. Heinrich Leo, ''Lehrbuch der Universalgeschichte'', Erster Band, 3. Aufl., Halle 1849, sind die 4 Monarchien: „1) die ''chaldäische'' (oder baylonische, oder assyrische – wir wollen lieber sagen die der älterern priesterlichen Richtung angehörige), 2) die ''persische'', 3) die ''griechiche'', und 4) die ''römische'', welche noch dauerte.“}} geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.




Zeile 16: Zeile 15:
'''§. 10.'''
'''§. 10.'''


Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein '''genealogischer Atlas''' gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen
Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein '''genealogischer Atlas''' gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen <noinclude>
 
{{ReferencesGWR}}</noinclude>

Aktuelle Version vom 9. Februar 2012, 21:54 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[006]
Nächste Seite>>>
[008]
Datei:Abriss-Genealogie-Gatterer-clean.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.


§. 8.

Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien[GWR 1] geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.


§. 9.

Nach einem andern Plane werden allgemeine genealogische Werke auch so entworfen, daß man ohne Rücksicht auf Länder, alle Familien von einerley Stand, Würde und Amt zusammenstellt: also kaiserliche, und königliche, churfürstliche und fürstliche, gräfliche und dynastische, adeliche: Familien von Kanzlern und andern Reichsbeamten etc.


§. 10.

Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein genealogischer Atlas gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Nach Dr. Heinrich Leo, Lehrbuch der Universalgeschichte, Erster Band, 3. Aufl., Halle 1849, sind die 4 Monarchien: „1) die chaldäische (oder baylonische, oder assyrische – wir wollen lieber sagen die der älterern priesterlichen Richtung angehörige), 2) die persische, 3) die griechiche, und 4) die römische, welche noch dauerte.“