Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/588: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 37.'''</center>
 
 
Urtheil vom 21. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.<br />3) Georg '''Kreuzburg''', Taglöhner aus Herfa, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 21. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />4) Nicolaus '''Elm''', Fabrikarbeiter aus Büdesheim, wegen Blutschande, durch Urtheil vom 28. Januar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.<br />5) Nicolaus '''Ditt''', Tünchergeselle aus Bretzenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.<br />6) Ludwig '''Knierim''', Cigarrenmacher aus Alsfeld, wegen Landstreicherei, Bruchs der polizeilichen Aufsicht und Gebrauchs eines falschen Passes, durch Urtheil vom 25. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />7) a) Jacob '''Wohlfarth''', Tünchergeselle aus Rheindürkheim,<br />b) Philipp '''Eck''', Schuhmachergeselle aus Bodenheim, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 5. März 1853 und zwar Wohlfarth in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren; Eck in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, beide Strafen geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann ein jeder zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />8) a) Johann Benedict '''Groel''', Kunstausstellungsgehülfe aus Landstuhl,<br />b) Heinrich '''Greuling''', Küfer aus Wehen, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 5. März 1853, und zwar ein jeder in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />9) Jacob '''Peth''', Bäckergeselle aus Rheindürkheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 11.März 1853 zu 2 Jahren Correctionshausstrafe.<br />10) Luise '''Hornberger''', geborne '''Koch''' aus Gießen, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 18. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.<br />11) Valentin '''Herrmann''', Chorist aus Mainz, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.<br />12) Johann '''Bergmann''', Wirth aus Mainz, wegen Diebstahlsbegünstigung, durch Urtheil vom 15. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.<br />13) Philipp '''Eckweiler''', Taglöhner aus Horrweiler, wegen Landstreicherei, Diebstahls und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 22. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft im ersten Jahre während der ersten 8 Tage eines jeden Vierteljahres und im zweiten Jahre während der letzten 8 Tage eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.<br />14) Susanna '''Walz''', Dienstmagd aus Laubenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 29. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 15:09 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Nr. 37.


Urtheil vom 21. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten.
3) Georg Kreuzburg, Taglöhner aus Herfa, wegen Landstreicherei, durch Urtheil vom 21. Januar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
4) Nicolaus Elm, Fabrikarbeiter aus Büdesheim, wegen Blutschande, durch Urtheil vom 28. Januar 1853 in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
5) Nicolaus Ditt, Tünchergeselle aus Bretzenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.
6) Ludwig Knierim, Cigarrenmacher aus Alsfeld, wegen Landstreicherei, Bruchs der polizeilichen Aufsicht und Gebrauchs eines falschen Passes, durch Urtheil vom 25. Februar 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
7) a) Jacob Wohlfarth, Tünchergeselle aus Rheindürkheim,
b) Philipp Eck, Schuhmachergeselle aus Bodenheim, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 5. März 1853 und zwar Wohlfarth in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren; Eck in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, beide Strafen geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann ein jeder zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
8) a) Johann Benedict Groel, Kunstausstellungsgehülfe aus Landstuhl,
b) Heinrich Greuling, Küfer aus Wehen, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 5. März 1853, und zwar ein jeder in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
9) Jacob Peth, Bäckergeselle aus Rheindürkheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 11.März 1853 zu 2 Jahren Correctionshausstrafe.
10) Luise Hornberger, geborne Koch aus Gießen, wegen Diebstahls und Landstreicherei, durch Urtheil vom 18. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 1/2 Jahren, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden halben Jahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 2 Jahren nach erstandener Strafe.
11) Valentin Herrmann, Chorist aus Mainz, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 18. März 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
12) Johann Bergmann, Wirth aus Mainz, wegen Diebstahlsbegünstigung, durch Urtheil vom 15. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre.
13) Philipp Eckweiler, Taglöhner aus Horrweiler, wegen Landstreicherei, Diebstahls und Bruchs der polizeilichen Aufsicht, durch Urtheil vom 22. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft im ersten Jahre während der ersten 8 Tage eines jeden Vierteljahres und im zweiten Jahre während der letzten 8 Tage eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung; sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 4 Jahren nach erstandener Strafe.
14) Susanna Walz, Dienstmagd aus Laubenheim, wegen Diebstahls, durch Urtheil vom 29. April 1853 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, geschärft in den letzten 8 Tagen eines jeden Vierteljahres durch einsame Einsperrung und Kostbeschränkung.