Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/251: Unterschied zwischen den Versionen
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In Gemäßheit des Artikel 50 des Gesetzes vom 31. December 1848, das Verfahren in Assisensachen und die Bildung der Schwurgerichte in der Provinz Rheinhessen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl: |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:11 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 24.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Aufnahme der Concurrenz-Ausschreiben zur Bewerbung um vacante katholische Schullehrerstellen in dem Landgrafthum Hessen-Homburg betr.; - 2) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Rheinhessen für das Jahr 1852 betr.; - 3) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg für 1851; - 4) Desgl. der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt für 1851; - 5) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Großherzogl. Rabbinen zu Alzey betr. - 6) Bekanntmachung, die Nichterhebung zweier Ziele der auf das Steuerkapital der Ortseinwohner für 1851 ausgeschlagenen Umlagen in der Gemeinde Oberingelheim betr. - 7) Dienstnachrichten; - 8) Characterverleihung; - 9) Concurrenzeröffnung.
Auf Ersuchen der Landgräflich Hessischen Regierung ist die Anordnung getroffen worden, daß in Zukunft die Ausschreiben der Landgräflich Hessischen Landes-Regierung, wodurch für erledigte katholische Schullehrerstellen in dem Landgrafthum Hessen-Homburg Concurrenz eröffnet wird, auch in das Großherzoglich Hessische Regierungsblatt aufgenommen werden, damit auf diese Weise auch den katholischen Schulcandidaten im Großherzogthume Hessen Gelegenheit gegeben werde, als Bewerber um jene Stellen aufzutreten.
In dem Concurrenz-Ausschreiben wird das mit der Stelle verbundene Diensteinkommen jedesmal angegeben und zugleich die Behörde bezeichnet werden, bei welcher sich die Bewerber zu melden haben.
Es wird dieses hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
- Darmstadt, am 30. Juli 1851.
In Gemäßheit des Artikel 50 des Gesetzes vom 31. December 1848, das Verfahren in Assisensachen und die Bildung der Schwurgerichte in der Provinz Rheinhessen betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl: