Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/249: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
No. 23.
LUDWIG
Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
(automatisch angelegt) |
K (Automatic page editing) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|248|249|250| | {{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|248|249|250|korrigiert}} | ||
==<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center>== | |||
<center>'''No. 23.'''</center> | |||
:: Verzollung angemeldet werden, der Wahl des Zollpflichtigen überlassen, entweder sich mit der Taravergütung für 8 Zentner zu begnügen, oder auf Ermittelung des Nettogewichtes durch Verwiegung anzutragen. | |||
:: Bei baumwollenen und wollenen Geweben (Tarif Abth. II. 2. c und 41. c) findet diese Bestimmung schon Anwendung, wenn Ballen von einem Bruttogewichte über 6 Zentner angemeldet werden, dergestalt, daß dabei nur von 6 Zentnern eine Tara bewilligt wird." | |||
:Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Sraarssiegel. | |||
'''(L. S.)''' | |||
<center>'''LUDWIG'''</center> | |||
<div align="right">F. v. Schenck.</div> | |||
---- | |||
<center>'''Bekanntmachung,'''</center> | |||
<center>die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.</center> | |||
Im Laufe des zweiten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden: | |||
:1) die Schenkung der Elisabethe '''Ofenloch''', Wittwe des Damian Ofenloch III., zu Bürstadt an den katholischen Kirchenfonds daselbst, im Betrage von 100 fl., für die jährliche Abhaltung eines Engelamts, eines Seelenamts und einer Seelenmesse; | |||
:2) das Vermächtniß der Wittwe des Heinrich '''Lorum''' zu Mainz an den Kirchenfonds von St. Peter daselbst im Betrage von 200 fl. für die jährliche Abhaltung eines Seelenamts; | |||
:3) die Schenkung eines Ungenannten an den Kirchenfonds von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Lesung einer Seelenmesse; | |||
:4) die Schenkung der Babette '''Neuer''', gebornen '''Minola''', zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für Abhaltung eines Jahrgedächtnisses; | |||
:5) die Schenkung des Carl Chr. '''Hanner''' zu Büdingen an die Stadt Büdingen im Betrage von 200 fl. zur Gründung einer Lese-Bibliothek; | |||
:6) das Vermächtniß des quiescirten Königlich Bayerischen Bezirksgerichts-Präsidenten Franz Anton '''Kollei''' zu Kaiserslautern an den Armenfonds zu Büdesheim, im Reg.-Bez. Mainz, im Betrage von 200 fl.; | |||
:7) die Schenkung der Kinder und Enkel des früheren Beamten zu Kürnbach, Regierungsraths '''Hallwachs''', an den Heiligenfonds zu Kürnbach im Betrage von 300 fl. zur Verwendung für die kranken und hülflosen Armen daselbst; | |||
:8) das Vermächtniß der Anna Maria '''Metern''', Wittwe des Matthäus Matern, zu Guntersblum an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen; |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:11 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [248] |
Nächste Seite>>> [250] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
- Verzollung angemeldet werden, der Wahl des Zollpflichtigen überlassen, entweder sich mit der Taravergütung für 8 Zentner zu begnügen, oder auf Ermittelung des Nettogewichtes durch Verwiegung anzutragen.
- Bei baumwollenen und wollenen Geweben (Tarif Abth. II. 2. c und 41. c) findet diese Bestimmung schon Anwendung, wenn Ballen von einem Bruttogewichte über 6 Zentner angemeldet werden, dergestalt, daß dabei nur von 6 Zentnern eine Tara bewilligt wird."
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Sraarssiegel.
(L. S.)
F. v. Schenck.
Im Laufe des zweiten Quartals 1851 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
- 1) die Schenkung der Elisabethe Ofenloch, Wittwe des Damian Ofenloch III., zu Bürstadt an den katholischen Kirchenfonds daselbst, im Betrage von 100 fl., für die jährliche Abhaltung eines Engelamts, eines Seelenamts und einer Seelenmesse;
- 2) das Vermächtniß der Wittwe des Heinrich Lorum zu Mainz an den Kirchenfonds von St. Peter daselbst im Betrage von 200 fl. für die jährliche Abhaltung eines Seelenamts;
- 3) die Schenkung eines Ungenannten an den Kirchenfonds von St. Peter zu Mainz im Betrage von 100 fl. für die jährliche Lesung einer Seelenmesse;
- 4) die Schenkung der Babette Neuer, gebornen Minola, zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 fl. für Abhaltung eines Jahrgedächtnisses;
- 5) die Schenkung des Carl Chr. Hanner zu Büdingen an die Stadt Büdingen im Betrage von 200 fl. zur Gründung einer Lese-Bibliothek;
- 6) das Vermächtniß des quiescirten Königlich Bayerischen Bezirksgerichts-Präsidenten Franz Anton Kollei zu Kaiserslautern an den Armenfonds zu Büdesheim, im Reg.-Bez. Mainz, im Betrage von 200 fl.;
- 7) die Schenkung der Kinder und Enkel des früheren Beamten zu Kürnbach, Regierungsraths Hallwachs, an den Heiligenfonds zu Kürnbach im Betrage von 300 fl. zur Verwendung für die kranken und hülflosen Armen daselbst;
- 8) das Vermächtniß der Anna Maria Metern, Wittwe des Matthäus Matern, zu Guntersblum an die evangelische Kirche daselbst im Betrage von 150 fl. zu Gunsten der dasigen Ortsarmen;