Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/049: Unterschied zwischen den Versionen

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- 4) Desgl. in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz für 1851; - 5) Desgl. in den Gemeinden des Regierungsbezirks Nidda fü 1851; - 6) Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Artikels 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen; - 7) Abwesenheits-Erklärungen; - 8) Dienstnachrichten; - 9) Characterverleihung; - 10) Cocurrenz-Eröffnungen; - 11) Sterbfälle; - 12) Druckfehler-Berichtigung.
 
4) Johannes '''Naumann''' von Niederseemen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 2. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
 
5) Jakob '''Strauß''' von Echzell, wegen Meineids, durch Urtheil vom 3. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
 
6) Matthäus '''Dauth''' von Düdelsheim und Peter '''Jäger''' von Mittelgründau, wegen eines in Gemeinschaft mittelst äußeren und inneren Einbruchs und Einsteigens verübten Diebstahls, durch Urtheil vom 4. September 1850 – a) M. Dauth in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals der Strafzeit; - b) P. Jäger in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
 
7) Nikolaus '''Hofmann''' von Böllstein, wegen eines durch Einsteigen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 6. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren mit Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod während der ersten 8 Tage eines jeden Halbjahrs je um den andern Tag, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach erstandener Strafe. 
 
8) Georg '''Bertram''' von Nidda, Gemeinderechner, wegen Schriftfälschung, durch Urtheil vom 9. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 3 Monaten.
 
9) Konrad '''Seibert''' von Zahmen und Johannes '''Seibert''' II. von Schlechtenwegen, wegen Meineids, durch Urtheil vom 10. September 1850, jeder in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.
 
10) Georg '''Börner''' von Siegen, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 12. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals je um den andern Tag.
 
11) Elisabetha '''Schäfer''' von Breidenbach, wegen Brandstiftung, durch Urtheil vom 16. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 9 Jahren.
 
12) Philipp '''Kaiser''' von Wieseck, wegen Eigenthumsbeschädigung und Verletzung der Amts- und Dienstehre, durch Urtheil vom 18. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
 
13) Christine '''Seim''' von Dodenau, wegen Raubs und hierbei verübter Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 21. September 1850, in lebenslängliche Zuchthausstrafe.
 
14) Seligmann '''Katz''' II, Samuels Sohn, von Steinbach, wegen zweier Schriftfälschungen und eines Betrugs, durch Urtheil vom 26. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
 
15) Johann Heinrich '''Schneider''', Großh. Rentamtmann zu Gießen, durch Assisen-Urtheil vom 18. Mai 1850 und resp. Urtheil Großh. Hess. Cassationshofs vom 1. Juli 1850, wegen Veruntreuung im Dienste, zur Dienstentsetzung.
 
16) Johannes '''Boß''' von Calbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. November 1850, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.
 
17) Johann Valentin '''Zinser''', vormaliger Decanatsrechner von Alsfeld, wegen Veruntreuung und Unterschlagung, durch Urtheil vom 24. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.
 
18) Johannes '''Schäfer''' von Kirtorf, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 26. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten, geschärft während 8 Tagen zu Anfang eines jeden Quartals durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.
 
19) Andreas '''Hofmann''' von Storndorf, wegen Nothzuchtsversuch, durch Urtheil vom 27. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft während der ganzen Strafzeit in den ersten 8 Tagen jeden Quartals je um den andern Tag durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod.
 
20) Heinrich '''Rohn''' von Wetterfeld, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 30. November

Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 13:58 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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No. 7.

4) Johannes Naumann von Niederseemen, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 2. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.

5) Jakob Strauß von Echzell, wegen Meineids, durch Urtheil vom 3. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.

6) Matthäus Dauth von Düdelsheim und Peter Jäger von Mittelgründau, wegen eines in Gemeinschaft mittelst äußeren und inneren Einbruchs und Einsteigens verübten Diebstahls, durch Urtheil vom 4. September 1850 – a) M. Dauth in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals der Strafzeit; - b) P. Jäger in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.

7) Nikolaus Hofmann von Böllstein, wegen eines durch Einsteigen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 6. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren mit Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod während der ersten 8 Tage eines jeden Halbjahrs je um den andern Tag, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach erstandener Strafe.

8) Georg Bertram von Nidda, Gemeinderechner, wegen Schriftfälschung, durch Urtheil vom 9. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 3 Monaten.

9) Konrad Seibert von Zahmen und Johannes Seibert II. von Schlechtenwegen, wegen Meineids, durch Urtheil vom 10. September 1850, jeder in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten.

10) Georg Börner von Siegen, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 12. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals je um den andern Tag.

11) Elisabetha Schäfer von Breidenbach, wegen Brandstiftung, durch Urtheil vom 16. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 9 Jahren.

12) Philipp Kaiser von Wieseck, wegen Eigenthumsbeschädigung und Verletzung der Amts- und Dienstehre, durch Urtheil vom 18. September 1850, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.

13) Christine Seim von Dodenau, wegen Raubs und hierbei verübter Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 21. September 1850, in lebenslängliche Zuchthausstrafe.

14) Seligmann Katz II, Samuels Sohn, von Steinbach, wegen zweier Schriftfälschungen und eines Betrugs, durch Urtheil vom 26. September 1850, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

15) Johann Heinrich Schneider, Großh. Rentamtmann zu Gießen, durch Assisen-Urtheil vom 18. Mai 1850 und resp. Urtheil Großh. Hess. Cassationshofs vom 1. Juli 1850, wegen Veruntreuung im Dienste, zur Dienstentsetzung.

16) Johannes Boß von Calbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 19. November 1850, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren.

17) Johann Valentin Zinser, vormaliger Decanatsrechner von Alsfeld, wegen Veruntreuung und Unterschlagung, durch Urtheil vom 24. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren.

18) Johannes Schäfer von Kirtorf, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 26. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten, geschärft während 8 Tagen zu Anfang eines jeden Quartals durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe.

19) Andreas Hofmann von Storndorf, wegen Nothzuchtsversuch, durch Urtheil vom 27. November 1850, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, geschärft während der ganzen Strafzeit in den ersten 8 Tagen jeden Quartals je um den andern Tag durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod.

20) Heinrich Rohn von Wetterfeld, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 30. November