Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/004: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Automatic page editing) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|003|4|005| | {{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851|003|4|005|korrigiert}} | ||
::in der Provinz Starkenburg........1646, | ::in der Provinz Starkenburg........1646, |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 13:53 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [003] |
Nächste Seite>>> [005] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
- in der Provinz Starkenburg........1646,
- in der Provinz Oberhessen.........1547,
- in der Provinz Rheinhessen........1310
- ............................zusammen 4503.
- 2) Im Verhältniß der Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen, wonach dem
- Art. 36 des Recrutirungsgesetzes zufolge der edictmäßige Bedarf von 1600 Recruten auf die Provinzen zu vertheilen sind, hat demnach zu stellen:
- die Provinz Starkenburg .........585 Recruten,
- die Provinz Oberhessen ..........550 Recruten,
- die Provinz Rheinhessen .........465 Recruten.
- ........................................= 1600 Recruten.
Die Großherzoglichen Regierungs-Commissionen zu Darmstadt, Gießen und Mainz werden nunmehr nach Art. 37, 39 und 40 des Recrutirungsgesetzes und nach den §.§. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 die also bestimmten Contingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.
- Darmstadt am 31. December 1850.
- In Verhinderung des Ministerial-Directors des Innern: v. Bechtold.
- In Verhinderung des Kriegsministers: Zimmermann.
Scriba
Dienstnachrichten.
- 1) Am 16. Dezember 1850 wurde dem Schulvicar Walter Sander zu Wallertheim die evangelische Schullehrerstelle zu Offenheim, im Regierungsbezirke Worms, übertragen.
- 2) am 18. Dezember 1850 wurden die Hofgerichts-Assessoren Wilhelm August Freiherr von Lehmann und Gustav Schenck dahier zu Räthen bei dem hiesigen Hofgerichte ernannt.
Versetzungen in den Ruhestand.
- In den Ruhestand wurden versetzt:
- 1) am 18. Dezember 1850 der Geheime Justizrath Georg Friedrich Wilhelm Stockhausen dahier, auf Nachsuchen, in seiner Eigenschaft als Mitglied des hiesigen Hofgerichts, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste;
- 2) an demselben Tage der Physicatsarzt Dr. Johann Christoph Buch zu Langen, mit Rücksicht auf seinen vorgerücktes Lebensalter und seine geschwächte Gesundheit.
Concurrenz-Eröffnungen.
- Erledigt sind:
- 1) die erste evangelische Pfarrstelle zu Büdingen, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Einkommen von 1041 Gulden, zu welcher dem Herrn Fürsten zu Ysenburg-Büdingen das Präsentationsrecht zusteht;
- 2) die evangelische Pfarrstelle zu Siefersheim, in Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Einkommen von 1007 Gulden.