Zivilstandsanzeige

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Schon im 19. Jh. kam es in Lokalzeitungen zu monatlichen Veröffentlichungen von Zivilstandsanzeigen. Regelmäßig wurden Geburten - mit Angabe beider Elternteile -, Heiraten - mit Berufsangabe - und Sterbefälle - mit Berufsangabe des Verstorbenen - der Allgemeinheit kundgetan. Die Zeitungsausgaben, auch der längst eingestellten Zeitungen, sind in fast allen Fällen von den Nachfolgeunternehmen oder den Kommunalarchiven körperlich oder per Film archiviert worden.


Beurteilung: Diese Veröffentlichungen, wie auch die Lokalzeitung insgesamt, liefert eine Unmenge Material zur Familienforschung direkt, wie auch durch die zeitnahe Berichterstattung mit Lokalkolorit zum Umfeld der Familien.