Weiler zum Stein
Weiler ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Weiler. |
Hierarchie:
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Baden-Württemberg > Regierungsbezirk Stuttgart > Rems-Murr-Kreis > Leutenbach > Weiler zum Stein
Einleitung
Allgemeine Information
Weiler zum Stein ist ein Ortsteil von Leutenbach und liegt etwa 3 km nordnordwestlich von Winnenden.
Politische Einteilung
Zu Weiler zum Stein gehör(t)en folgende Ortsteile und Wohnplätze:
- Gollenhof (Weiler, 1740 Imsenweiler Schaaf- oder Gollenhof)
- Heidenhof (Weiler)
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Weiler war stets eine eigenständige Pfarrei.
Geschichte
Weiler wurde um 1100 als Wiler (?) erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort kam mit den dazugehörigen Gerichtsrechten von den Markgrafen von Baden an das Stift Backnang, das ihn 1453 an Württemberg verkaufte. Er wurde dem Amt/Oberamt, ab 1938 Landkreis Backnang und 1973 dem neu gebildeten Rems-Murr-Kreis zugeordnet. 1975 wurde die Gemeinde Weiler zum Stein nach Leutenbach eingemeindet
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
Siehe Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (E-Book) Mitmachen.
Evangelische Kirchengemeinde Weiler zum Stein
- Taufbücher ab 1644
- Ehebücher ab 1652
- Totenbücher ab 1652
Die württembergischen, evangelischen Kirchenbücher können als Mikrofilm im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart sowie für viele Kirchspiele auch als Digitalisat bei Archion (Katalogeintrag) eingesehen werden.
Adressbücher
- Einträge aus Weiler in der Adressbuchdatenbank.
Friedhöfe und Denkmale
Bibliografie
- Volltextsuche nach Weiler zum Stein in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
- Literatursuche nach Weiler in der Landesbibliographie Baden-Württemberg online
Historische Bibliografie
- Roland Schurig: Zeiten und Wege : 750 Jahre Weiler zum Stein, 20 Jahre Gesamtgemeinde Leutenbach. Leutenbach, 1995
Verschiedenes
Weblinks
Historische Webseiten
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>WEILERJN48QV</gov>