Würzburg/Adressbuch 1949/Behörden-Vorbemerkungen
Vorlage:Würzburg/Adressbuch 1949
IV. TEIL
Behörden, Ämter, öffentliche Stellen
Stand vom 15. September 1948
- REIHENFOLGE:
- Staatsbehörden
- Städtische Behörden
- Amtliche Berufsvertretungen
- Körperschaften des öffentlichen Rechtes
- Schulen
- Kirchen
- Stiftungen
- Parteien, Berufsorganisationen, Vereine
- Verkehrsmitteilungen
- Sehenswürdigkeiten Würzburgs
Um für den folgenden neuen Jahrgang des Adreßbuches immer gültige Unterlagen zu haben, werden die Einträge dieses Teils auf Vordrucke aufgeklebt alljährlich zur Überprüfung hinausgegeben. Kommen die Unterlagen nicht zurück, so bleibt der Eintrag entweder unverändert, oder er wird ganz unterlassen in der Annahme, daß durch Aufhebung der betreffenden Stelle eine Aufnahme entfällt. Es ist daher notwendig, daß auch bei unverändert gebliebenen Verhältnissen die Rückgabe des übersandten letztjährigen Ausschnittes erfolgt.
Für Druckfehler und Irrtümer kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. Die Beschaffung der Unterlagen und die Fertigstellung des Buches bieten bei der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit so viele Schwierigkeiten, daß eine Verantwortung für etwaige aus einer ungenauen oder falschen Aufnahme entstandene Schäden, seien sie persönlicher oder geschäftlicher Art, nicht übernommen werden kann.